emz schrieb:Wenn man schon so genau sein will, dann aber richtig
Vielen Dank, genau so ist es. Die Vorschrift des
§ 238StGB wurde erst nachträglich (2007) ins Gesetz aufgenommen, wie dies bei so einigen Bestimmungen nach und nach der Fall war.
Früher musste man sich behelfen mit Nötigung, Belästigung, evtl. Bedrohung, das alles traf aber irgendwie nicht so hundertprozentig zu.
Es ging darum, Menschen davor zu schützen, dass sie durch das unerwünschte Verhalten von anderen stark beeinträchtigt und in ihrer Lebensführung negativ beeinflusst werden.
Mit "Nachstellung" - umgangssprachlich oft als "Stalking" bezeichnet -
Intemporal schrieb:Im englischen würde man das durchaus so bezeichnen.
gab es endlich eine spezifischere Regelung.
Auch wurde das Gewaltschutzgesetz eingeführt.
Es gibt da ganz krasse gruselige Fälle von Nachstellung, man kann sagen, dass es bei den Tätern ganz gewaltig aushakt im Oberstübchen. Massiver Telefonterror, E-Mail-Überflutung, Auflauern und Verfolgen über Stunden usw.
Auch die §§201a ff.StGB thematisieren den Schutz von Privatsphäre/Persönlichkeitsrechten.
kittyka schrieb:Fast jedes Mal wenn ich LinkedIn Aufrufe, ist er unter den letzten fünf Besuchern.
Ich kenne mich mit LinkedIn gar nicht aus. Wie viele besuchen denn Dein Profil so?
kittyka schrieb:Ich weiß halt nicht, was an meinem Profil so interessant ist.
Was schreibt man da so alles rein? Ein Foto ist auch drin, oder mehrere?
kiwifresh schrieb:schaut. Schliesslich gibt man das Profil auf LinkedIn oder auch anderen Netzwerken öffentlich frei damit es andere mit der Namenssuche finden.
Ich habe es auch so verstanden, dass derjenige, der sich ein Profil anlegt, auch gesehen werden möchte? Insbesondere natürlich in beruflicher Hinsicht.
kittyka schrieb:schon länger her, einige Monate.
Also in letzter Zeit war es gar nicht mehr und jetzt hast Du ihn blockiert?
Dann dürfte das Problem nun hoffentlich gelöst sein. 🙏
Ansprechen und nachfragen möchtest Du ihn wohl nicht? Vielleicht arbeitet er in der gleichen Branche wie Du?