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LWOP -- die andere Todesstrafe

17 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Todesstrafe, Lebenslänglich, Haftsstrafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 16:24
Es geht um die Gefängnisstrafe LWOP, 'Life without Parole', das heisst, 'lebenslänglich bis zum Tod, ohne Chance frühzeitige Entlassung auf Bewährung'. Dies ist die häufigste Bezeichnung für diese Strafe in den USA, aber es gibt auch andere Wörter dafür, auch je nach Bundesstaat, wie 'life imprisonment' oder 'natural life', oder ähnlich. In Großbritannien z. B. wird es 'whole-life orders' genannt (wird dort aber nur äußerst selten verhängt). In Europa ist die Strafe nahezu nicht existent. 83% der Häftlinge mit LWOP befinden sich in den USA. Deswegen ist auch die meiste Literatur zu dem Thema auf Englisch.

In den USA ist diese Strafe alles andere als selten. Es befinden sich ca. 56.000 Menschen mit LWOP in Haft, davon ca. 2.000 Frauen. Dazu kommen aber auch noch Personen, die ein 'virtual Life'-Urteil haben (faktisch lebenslänglich), d. h. wenn die (Mindest-) Haftdauer die Lebenserwartung übertrifft. Oft wird eine Haftstrafe von 50 Jahren oder länger als eine solche angesehen. Es ist also faktisch auch wie LWOP, nur dass hier die Betonung nicht auf 'bis zum Tod' liegt, sondern auf die Jahreszahl. Hier kommen nochmal ca. 41.000 Menschen, davon ca. 1.500 bis 2.000 Frauen. Dies macht zusammen also etwa 100.000 Menschen, die in den USA im Gefängnis sitzen mit einer Strafe, so dass sie lebend nicht mehr aus dem Gefängnis kommen.

Es gibt aber auch noch LWP, also 'Life with Parole', also lebenslänglich, wo aber Prüfungen auf Bewährung, meist nach einer gewissen Mindestdauer, vorgesehen sind. So eine Strafe könnte z. B. '30 to Life' lauten, was bedeutet, dass es prinzipiell eine lebenslange Haft ist, aber nach 30 Jahren ein erster Antrag auf Bewährung gestellt werden darf, beim Board of Parole. Der muss natürlich nicht genehmigt werden, und wird auch selten zum ersten mal genehmigt. Nicht selten versterben die Personen dennoch im Gefängnis. Zählt man diesen Personenkreis noch hinzu, sind wir bei ca. 200.000 Menschen, davon ca. 6.600 Frauen. Jetzt kann sich jeder seine deutsche Lieblingsgroßstadt dazu vorstellen, um zu erkennen, um wie viele Personen es hier geht.

Quelle: https://www.sentencingproject.org/press-releases/locked-away-for-life-new-report-from-the-sentencing-project-unveils-alarming-data-on-long-term-imprisonment/

Zum Vergleich: in den USA sitzen knapp 2.000 Menschen in der Todeszelle, davon 45 Frauen.

Quellen: https://www.naacpldf.org/press-release/u-s-death-row-population-drops-below-2000-for-first-time-since-1980s/
https://deathpenaltyinfo.org/death-row/women

LWOP wird in den USA vielfach heute als Ersatz für die Todesstrafe angesehen. Weil einerseits die Todesstrafe deutlich teurer ist (wegen des ganzen automatischen Überprüfungsprozederes), zudem wird LWOP häufig als Plea Deal angeboten und angenommen (um der Todesstrafe zu entgehen), und sie gilt allgemein als milder als die Todesstrafe, zumindestens bei Personen, die Skrupel haben, dass der Staat einen Menschen tötet. Auch viele konservative 'Tough on Crime' Kreise zeigen sich LWOP gegenüber offen als Ersatz zur Todesstrafe.

Im Grunde genommen ist LWOP aber der Todesstrafe sehr ähnlich, wie auch der Supreme Court der USA feststellt:
The Supreme Court has acknowledged the similarities between
life without parole and death sentences, the latter of which has largely
been replaced by the former. The Court in Graham notes that a death
sentence is “unique in its severity and irrevocability.” However, life
without parole sentences share features with death sentences that no
other sentences possess: both sentences permanently change the
recipient’s life by subjecting them to a “forfeiture that is
irrevocable.” Life without parole and death sentences are the only
two sentences that deprive the individual of “the most basic liberties
without giving hope of restoration” and denies any opportunity for
rehabilitation and redemption.
Quelle: https://digitalcommons.law.buffalo.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1240&context=bhrlr (PDF-Datei)

Deutsche Übersetzung mit Google-KI.
Der Oberste Gerichtshof hat die Ähnlichkeiten zwischen lebenslanger Haft ohne Bewährung und Todesstrafen anerkannt, wobei Letztere weitgehend durch Erstere ersetzt wurden. Das Gericht stellt in der Rechtssache Graham fest, dass ein Todesurteil „einzigartig in seiner Härte und Unwiderruflichkeit“ ist. Dennoch teilen Urteile auf lebenslange Haft ohne Bewährung Merkmale mit Todesstrafen, die keine andere Strafe besitzt: Beide Strafen verändern das Leben des Empfängers dauerhaft, indem sie ihn einer „Verwirkung unterwerfen, die unwiderruflich ist“. Lebenslange Haft ohne Bewährung und Todesstrafen sind die einzigen zwei Strafen, die dem Einzelnen „die grundlegendsten Freiheiten entziehen, ohne Hoffnung auf Wiederherstellung zu geben“, und jegliche Möglichkeit der Resozialisierung und Wiedergutmachung verwehren.
Im Gegensatz zur Todesstrafe wird LWOP häufig auch an Personen verhängt, die selbst nicht getötet haben. Zum Beispiel wegen Drogendelikten, das berüchtigte '3 Strikes' (oder in Florida '2 Strikes'), oder sehr oft im Rahmen eines Verbrechens, wo jemand getötet wird, auch wenn die Person nicht selbst getötet hat und dies auch nie beabsichtigt hat, wie z. B. eine reine Fluchtwagenfahrerin, sog. 'Felony Murder'. In einige Bundesstaaten muss für solche Taten LWOP sogar automatisch (mandatory) vergeben werden, was dem Richter überhaupt keinen Spielraum einräumt bei der Beurteilung der individuellen Schuld und daher Proportionalität der Strafen unterbindet. Die zuvor ahnungslose Fluchtwagenfahrerin bekommt die gleiche Strafe, wie die Person, die den Mord verübt hat (sofern er nicht die Todesstrafe bekommt). Daher sind die LWOP-Zahlen in den letzten Jahrzehnten auch geradezu explodiert.

Ein schon angedeuter Nachteil von LWOP gegenüber der Todesstrafe ist, dass bei LWOP außer einem direct Appeal keine anwaltliche Unterstützung mehr gewährt wird. Nach einem ersten Appeal ist das Schicksal der Person im Prinzip besiegelt. Die Personen werden von der Öffentlichkeit vergessen, weil es ja auch keinen 'Termin' mehr gibt. Die allergrößte Mehrheit der Verurteilten können sich einen eigenen Anwalt, der ihren Fall neu aufrollt und investigativ untersucht, nicht leisten. Da sind wie nebenbei auch bei der Rassismus- und Armutsproblematik bei LWOP (ähnlich wie bei der Todesstrafe), die ich jetzt am Anfangsthread aber nicht vertiefen möchte. Fälle, die vor ihrem Tod wegen nachgewiesener Unschuld freigelassen wurden, haben dies meist extrem engagierten (pro bono) Anwälten, NGOs oder sonstigen Unterstützern zu verdanken. Das System selbst lässt sie meist 'verhungern', weil das Urteil als 'final' gilt. Seit 1989 ist das nicht einmal 1000 Personen (mit LWOP oder 'Life') gelungen. In der Tabelle kann man sich auch anschauen, wieviele Jahre die Personen im Gefängnis vergeuden mussten.

https://exonerationregistry.org/cases

In Europa, insbesondere Deutschland, wird LWOP abgelehnt. Siehe Urteile vom Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (BVerfGE 45, 187 <229 und Leitsatz 3 Satz 1>; 113, 154 <164>). Es ist danach mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar, wenn ein Verurteilter in der Strafhaft ungeachtet seiner persönlichen Entwicklung jegliche Hoffnung, seine Freiheit wiederzuerlangen, aufgeben muss (vgl. BVerfGE 45, 187 <245>).
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/bverfg/09/2-bvr-2299-09.php (Abschnitt 21)

Ich will den Eröffnungsbeitrag hier erstmal beenden, er ist schon lang genug. Interessante Fragen sind zum Beispiel, wie hier die psychologische und mentale Schwere von LWOP gesehen wird, insbesondere auch zum Vergleich zu Todesstrafe. Rassismus. Armut. Diskutieren lassen sich auch, welche Effekte LWOP auf Abschreckung und Sicherheit der Gesellschaft hat. Auch, ob und welche Möglichkeiten es überhaupt gibt, noch lebend freizukommen. (In jedem Fall ist es extrem selten!) Und vieles andere...


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 21:23
Ich bin der Meinung dass im Falle eines Mordes eine LWOP fair ist, meines Erachtens ist diese sogar noch härter als die Todesstrafe, gerade wenn der Täter jung ist. Wenn der Täter nicht gemordet hat oder zum 3. Mal etwas wie Drogendealen gemacht hat seh ich das als komplett Unverhältnismäßig an.

Im Falle eines Mordes empfinde ich die LWOP nur dann als Ermessen an wenn der Mord auch wirklich grausam war und man ausgehen muss das der Täter eine gewisse Kaltblütigkeit und Grausamkeit bräuchte. Auch bei anderen schweren Fällen wie bei Bandenkriminalität oder Serienvergewaltigern oder Serienmördern empfinde ich es als angemessen. Meiner Meinung nach sollte man das immer auch mit einer Therapie verbunden.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:insbesondere Deutschland, wird LWOP abgelehnt.
So etwas abzulehnen finde ich sogar sympathisch, allerdings sollte man trotzdem Bedenken das einige Täter eine bestialische Grausamkeit an den Tag legen und so etwas muss sich im Strafmaß meiner Meinung auch Spiegeln.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 21:42
Zitat von PStanisLovePStanisLove schrieb:meines Erachtens ist diese sogar noch härter als die Todesstrafe,
Finde ich auch.... dann ist es halt wenigstens vorbei, alles ist besser als im Knast zu verrotten.

Wenn man in der Todeszelle sitzt haben wahrscheinlich eh alle Verwandten mit einen abgeschlossen.
Keinen Grund den Tod weiter hinaus zu zögern.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:15
Zitat von PStanisLovePStanisLove schrieb:meines Erachtens ist diese sogar noch härter als die Todesstrafe
Ohja, für jene, den der Tod noch zu gnädig wäre.

Aber haben wir in Deutschland mit der "Lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld"nicht was ganz äquivalentes ?


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:16
Sowas ist böse und unmenschlich. Jeder hat iwann eine neue Chance verdient. Auch mörder und kinderschänder, jeder kann sich bessern und hat ein Recht auf resozialysieren . Sicherheitsverwahrung oder sowat ist sehr dumm.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:19
Zitat von rainloverainlove schrieb:Jeder hat iwann eine neue Chance verdient.
Meiner Meinung nach nicht absolut jeder. Manch seltene Exemplare können nicht wieder unter die Allgemeinheit gebracht werden.

Man beachte z.B. den Schlag von Mensch, wie ein gewisser alleinherschender Machthaber letzten Jahrhunderts in DE war. Da sehe ich bei aller Willen keine 2.Chance


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:21
Zitat von rainloverainlove schrieb:Sicherheitsverwahrung oder sowat ist sehr dumm.
Da gibt es wenn doch gute Argumente für.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:28
Zitat von ArkhamKnightArkhamKnight schrieb:Man beachte z.B. den Schlag von Mensch, wie ein gewisser alleinherschender Machthaber letzten Jahrhunderts in DE war. Da sehe ich bei aller Willen keine 2.Chance
Jeder Mensch kann mit guter Sozialarbeit und vernunft umgebogen werden. Selbst schlimme mörder kann funken des Friedens geweckt werden, Freude am Leben. Kinderschänder können zb gut therapiert werden heutzutage.
In den Medien heißt es immer " das Monster" etc schaut man dahinter ist oft ein missverstanden er kranker einsamer Mensch. Ich möchte nichts rechtfertigen aber schaut man sich Biografien von häftlyngen an, sind sie oft ähnlich. Glücksspiel Drogen schlechte Kontakte Krankheiten etc.

Ich glaube an das gute im Mensch. Der Geist kann sich ändern. Jemand einsperren löst keine Probleme.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:29
Zitat von LanzaLanza schrieb:Da gibt es wenn doch gute Argumente für.
Und unerschütterliche Menschenrechte dagegen.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:30
Zitat von rainloverainlove schrieb:ein missverstanden er kranker einsamer Mensch
Nicht jeder der böse tut ist krank


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:32
@ArkhamKnight
Das stimmt. Das sollte nur als Beispiel sein. Motive können variieren. Das ändert sich jedoch nix daran dass Menschen sich bessern und läutern können .


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:33
Zitat von rainloverainlove schrieb:
Zitat von LanzaLanza schrieb:Da gibt es wenn doch gute Argumente für.
Und unerschütterliche Menschenrechte dagegen
Hm, magst das mal aufschlüsseln?

Wenn jemand SV hat, geht doch von diesem eine aktuell bejahte Gefahr aus. Warum sollte man zugucken, dass andere dann in ihren Menschenrechten schwerst verletzt werden können?


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:38
@Lanza
Genau das möchte ich. Die "vermutliche" Gefahr , darum geht es ja. Das kann jeder dehnen wie man will. Was ist wenn jemand geläutert ist und trotzdem drin bleibt, das ist Verbrecher ich für mich. 1983 big Brother. "Wir" entscheiden wer draußen rumlaufen darf, darum geht es hier. Ein oder mehrere Verbrechen gehören bestraft aber dann auch gut.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 22:44
Zitat von rainloverainlove schrieb:Jeder Mensch kann mit guter Sozialarbeit und vernunft umgebogen werden. Selbst schlimme mörder kann funken des Friedens geweckt werden, Freude am Leben. Kinderschänder können zb gut therapiert werden heutzutage.
Ich bin ja auch für Therapie, es gibt aber ein Level an Boshaftigkeit vor dem die Gesellschaft geschützt werden muss, Grade wenn so eine Person schon wirklich schlimmes angestellt hat.
Zitat von ArkhamKnightArkhamKnight schrieb:, für jene, den der Tod noch zu gnädig wäre.
Hier in Deutschland zumindest Leben wir in einem Land in dem absolut jeder leben darf, auch wenn es aufgrund der Vorgeschichte auch nicht in Freiheit ist. Daher würde ich die Todesstrafe hierzulande eh nicht diskutieren.

Und ja, ich glaube es ist härter sehr lang im Knast zu schmoren als irgendwann erlöst zu werden. Grade bei jungen Tätern ist das doch viel abschrecken der.
Zitat von rainloverainlove schrieb:Sicherheitsverwahrung oder sowat ist sehr dumm.
Nein, es sollte um den Schutz der Gesellschaft gehen.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 23:04
Zitat von rainloverainlove schrieb:Jeder Mensch kann mit guter Sozialarbeit und vernunft umgebogen werden.
Nein, das stimmt so nicht. Bei manchen Leuten ist aus diversen Gründen keine Resozialisierung mehr möglich.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 23:17
Zitat von ArkhamKnightArkhamKnight schrieb:Aber haben wir in Deutschland mit der "Lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld"nicht was ganz äquivalentes ?
Nein, ganz und gar nicht. Sicherheitsverwahrung ist ja nur so lange, wie der Häftling weiterhin eine Gefahr darstellt, und das auch nicht im Gefängnis, sondern in einer forensischen Anstalt, in der auch Therapie stattfinden kann. Es kann sein, dass er nie frei kommt, aber da gibt es in Deutschland, so weit ich weiss, nur ganz weniger Fälle. (Habe gerade keine Zahlen).

Bei LWOP dagegen wird von Anfang an gesagt, der Täter ist 'nicht-korrigierbar' (das kann sogar schon für Jugendliche gelten) bzw. heisst es, 'egal, wie sehr du dich rehalbilitierst, interessiert uns nicht). Das wird gleich zu Beginn bei der Verurteilung fest gelegt. Wo kein Mensch sagen kann, was in 25 oder 30 Jahren sein wird. Und zudem gibt es LWOP bei weitem nicht nur bei Mord.

Wenn man sicherstellen will, dass im schlimmsten Fall, wenn der Täter wirklich nicht besserbar ist, drin bleibt, dann wäre 'n to Life' (n= eine (hohe) Jahreszahl) möglich. Das wäre dann vielleicht ähnlich wie in Deutschland die SV, allerdings weiterhin im Gefängnis.

Was ich noch ergänzen möchte zu meinem ersten Posting, wo ich beschrieb, dass LWOP-Verurteilte vom System viel weniger anwaltliche Unterstützung bekommen. Dazu kommt noch, dass diese Anwälte bei LWOP keine besondere Ausbildung haben müssen. Also im Gegensatz zu Anwälten, die Todesstrafen-Fälle betreuen. Und wenn man LWOP (wie so oft) mit Plea Deal bekommen hat, dann hat man ganz schlechte Karten, das Urteil nochmal anzugehen.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

gestern um 23:18
Zitat von rainloverainlove schrieb:Genau das möchte ich. Die "vermutliche" Gefahr , darum geht es ja. Das kann jeder dehnen wie man will. Was ist wenn jemand geläutert ist und trotzdem drin bleibt, das ist Verbrecher ich für mich. 1983 big Brother. "Wir" entscheiden wer draußen rumlaufen darf, darum geht es hier. Ein oder mehrere Verbrechen gehören bestraft aber dann auch gut.
Und wie willst du erkennen, wer wahrhaft geläutert ist und wer nur so tut? Beziehungsweise: Warum glaubst du, dass du das besser kannst, als Fachpersonal?

Sicherungsverwahrung gilt nämlich nicht "für immer". Die gibt es schon jetzt nur so lange, bis das zuständige Fachpersonal der Meinung ist, dass von der betreffenden Person keine Gefahr mehr ausgeht. Und da gibt es eben manche, die diesen Zustand nicht erreichen.

Dieses naive Beharren darauf, dass auch im schlimmsten Straftäter ein guter Kern verborgen liegt und überhaupt nur die schlimme Kindheit aufgearbeitet werden muss, bis sich wahre Reue einstellt, lässt mich unweigerlich an Jack Unterweger denken. Der war ja auch geläutert, kam frei.... und hat dann einfach weiter gemordet.

Unabhängig davon halte ich das amerikanische System mit den drei Strikes auch für wenig sinnvoll. Genauso wie die Tatsache, dass alle, die irgendwie in einen Mordfall involviert sind, auf die gleiche Weise verurteilt werden. Für mich persönlich gehört der Fluchtwagenfahrer, der dachte, er ist an einem Raubüberfall beteiligt, natürlich bestraft, aber keinesfalls so wie der eigentliche Täter, der an irgendeinem Punkt beschlossen hat, sein Opfer nicht nur zu überfallen, sondern auch zu töten.


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