Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

LWOP -- die andere Todesstrafe

110 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Todesstrafe, Lebenslänglich, Haftsstrafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 22:33
@calligraphie

Soweit ich weiss, wird nur ein erster Appeal bezahlt. Aber das sind dann auch nur Pflichtverteidiger, die nicht so qualifiziert sein müssen wie Anwälte für Capital-Fälle. Und einen Top-Anwalt können sich leider die wenigsten leisten. Jedenfalls ist die statistische Erfolgschance durch Anfechtung sehr klein.

Danke für den Link zu dem Artikel. Der beleuchtet ziemlich eindringlich mehrere Aspekte eines LWOP (bei ihm ist es 'Virtual Life', macht keinen Unterschied). Das dauerhafte Wegsperren in Solitary (Ad-Seg) ist natürlich noch eine weitere Dimension...


melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

24.08.2026 um 20:45
Fakten interessieren offenbar nicht. Ein gutes Beispiel (hier bezogen auf Missouri) ist der folgende Artikel. Könnte ihn auch genauso gut im Todesstrafen-Thread posten.

https://www.themarshallproject.org/2026/03/10/missouri-dna-testing-law

Er zeigt auch, wie schwer, nahezu unmöglich, es ist, seine Unschuld zu beweisen. (Womit ich nicht behaupte, dass die genannten Personen tatsächlich alle unschuldig sind, weil ich es natürlich nicht weiß. Aber wenn es gar nicht erst untersucht wird...)


melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

24.08.2026 um 21:11
@redsherlock
Nun ja, in Deinem verlinkten Artikel, gibts die Antwort auf die Frage warum, ja direkt mitgeliefert.
Man ist bestrebt, das ursprüngliche Urteil, ( als Final) aufrechtzuerhalten.
Die Abwesenheit der DNA am Tatort , der betroffenen Verurteilten bedeutet für die Richter nicht automatisch, der Täter wäre unschuldig. Das hat man übrigens oft so, auch in anderen Bundesstaaten, als Missouri. Man beruft sich kurzerhand, auf die Beweise und Indizien vom ursprünglichen Prozess. Und schon kann man eine Neuaufnahme vom Prozess ablehnen.
Die erwähnte ehemalige Insassin, der man die DNA Testungen verweigert hat, ist zwar nun in Freiheit , aber nicht für unschuldig erklärt worden. Sie gilt trotz ihrer Entlassung , als rechtmäßig verurteilt. Das ist deprimierend. Und heute? Kann sie die Tests nicht mehr fordern, da sie nicht in Haft ist. Ein Teufelskreis. Sie ist da klar im Nachteil, weil die Gesetze nur Inhaftierten dieses Recht und den Zugang zu den Asservaten zugestehen.


melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

24.08.2026 um 22:42
@calligraphie

Begründung ist mir schon klar. Finalität steht vor Fakten. Court und Victims sollen geschützt werden, bla bla bla. Die wären nach 40 Jahren sicherlich ganz doll traumatisiert, wenn sich herausstellen sollte, dass die Mörderin gar keine war. Und die Ankläger/Ermittler müssten sich schämen. Dann lässt man es lieber so, wie es ist. [/irony-off] Pratty Prewitt hatte übrigens einen Plea Deal abgelehnt, mit dem sie 7 Jahre bekommen hätte. (Findet man sofort mit Google.) Tja, vielleicht sehr naiv, aber andererseits verständlich, wenn sie unschuldig sein sollte. Spricht sogar eher dafür, meiner Meinung nach. Und von 7 auf 50 ist ein gewaltiger Sprung. '50 to Life' war damals in Missouri das Maximum, außer Todesstrafe.


melden
melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

24.08.2026 um 23:43
@redsherlock
Sie ist auf Bewährung entlassen worden? Der Gouverneur hat ihre Strafe abegemildert bzw. Verringert, so dass sie umgehend raus kam? Trotzdem bleibt ein Nachgeschmack. Sie ist um ihre Chance gebracht worden, ihre Unschuld zu beweisen. Und somit bekommt sie auch nie eine Haftentschädigung.
Ich habe mich jetzt nicht tief in den Fall eingelesen, evtl mache ich das mal noch. Habe nur kurz überflogen, was damals passiert sein soll, welche Beweise und Indizien gegen sie sprachen und was man den damaligen Ermittlern vorwarf.
Solche Fälle, aus den Achtzigerjahren gibts seltsamerweise eine Menge. So zumindest empfinde ich das. Viele der Frauen sitzen heute immer noch und jedesmal geht es um Mord am Ehemann oder eigenen Kindern. Und nur wenige, der mir bekannten Fälle, haben ihre Taten jemals eingestanden,
Aber ich möchte es mal so sagen, selbst wenn sie ihren Mann ermordet hat, 40 Jahre sind wahrhaftig genug.
So hat man das wohl Mitte der Achtziger noch nicht gesehen.
Aber die Zeiten und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit haben sich in 40 Jahren so extrem geändert.
Man schaue sich nur die öffentliche Reaktion auf Mütter in den Achtzigerjahren ihre Kinder ermordet haben. Susan Smith ( sitzt schon ewig und Parole denied) man hat sie damals geradezu gehasst in der Öffentlichkeit, vor allem Frauen haben eine harte Strafe gefordert. Darlie Routier ( Todesstrafe) wurde in der Luft zerrissen von der Presse und dem aufgebrachten Mob und vor allem Frauen haben die Todesstrafe f sie gefordert.
Und heute? Lindsay Clancy hat ihre drei Kinder zu Tode stranguliert und anschließend hat sie versucht sich umzubringen und ist seitdem gelähmt. Sie sitzt gerade im Gerichtssaal und draußen demonstrieren hunderte Frauen in pink Bekleidung für sie… unglaublich. Sie fordern Freispruch. So hat sich die Wahrnehmung geändert.


melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

25.08.2026 um 00:19
@calligraphie

Ja, wenn du dir das Video anschaust (Dr. Phil), dann wird klar, wie sexistisch und moralisch vorverurteilt sie behandelt wurde. Und wie du sagst, leider keineswegs ein Einzelfall. (Ähnliches gilt übrigens auch für Aileen Wuornos; auf das neue Netflix Video habe ich im TS-Thread hingewiesen.) Gerade Frauen sind im Justizsystem stark benachteiligt. Sie werden oft nach sehr traditionellen "weiblichen" Rollenbildern bewertet und beurteilt. Und gerade diese langen Extremurteile, wie LWOP, sind für Frauen besonders nachteilhaft, da sie oft unter die Felony Murder Regelung fallen, selten selbst Gewalt ausgeübt haben, u.s.w. bzw. oft in toxischen Beziehungen zu einem Mann standen und mit ihm für seine Taten bestraft werden. Und, es ist wohl so, dass Frauen, die ihren Partner umbringen, weil er sie schlägt und misshandelt meist viel stärker bestraft werden als Männer, die ihre (Ex-) Frauen/Freundinnen umbringen, weil sie ihn verlassen will. Bei dem Mann wird es oft als Totschlag (im Affekt) angesehen, während die Frau, die ihren Mann im Schlaf umbringt (weil sie auch viel schwächer ist) als planende, hinterhältige Mörderin gesehen wird. Das kann dann schonmal den Unterschied zwischen 5 Jahren und LWOP ausmachen. Und man beachte, dass in den USA seit den 1980ern gerade die Anzahl der Frauen in Gefängnissen explodiert ist, viel stärker als die Zaheln für Männer. Aber abgesehen von diesem Aspekt, Patty Prewitt scheint wirklich unschuldig zu sein. (Siehe Dr. Phil Video.)


melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

25.08.2026 um 00:23
Hier ein sehr schöner Artikel in der New York Times von einer Philosophie-Professorin zum Thema LWOP ('natural life sentence'). Sie unterstreicht, wie unsinnig es ist, die mögliche Entwicklung eines Täters für immer vorauszusagen, das Urteil danach zu fällen und das Schicksal eines Menschen dadurch festzulegen.

https://archive.nytimes.com/opinionator.blogs.nytimes.com/2016/02/01/the-irrationality-of-natural-life-sentences/


melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

29.08.2026 um 16:58
Eine andere US-Philosophie-Professorin, Judith Lichtenberg, Georgetown University, plädiert für die Abschaffung von LWOP, da der einzige Zweck Retributivismus (Vergeltungstheorie) sei, und selbst dann keineswegs immer "'passend" sei. Hier der Abstrakt ihres 27-seitigen Artikels von 2018.
We have many good reasons to abolish life without parole sentences
(LWOP, known in some countries as whole life sentences) and no good
reasons not to. After reviewing the current state of LWOP sentences in the
United States, I argue that the only rationale for punishment that can hope
to justify them is retributivism. But even if retributivism is a sound
principle, it in no way entails life without parole. One reason is that unless
one believes, like Kant, that appropriate punishments must be carried out
whatever the circumstances, we must acknowledge that other
considerations are relevant to determining punishments. Furthermore,
retributivism does not dictate particular punishments, and so the question
remains which are reasonable and appropriate.
Even retributivists, then, can reject life without parole. But showing
why it’s wrong requires a positive case for abolition as well. I offer
several reasons. First, shortening and tempering sentences need not
trivialize the gravity of the crimes to which they respond, as some suggest,
because the expressive meaning of sentences is malleable. Second, most if
not all people are not fully culpable for their criminal acts, and we should
mitigate their punishment accordingly. Third, abolishing life without
parole—and indeed all life sentences—is likely to bring many benefits: to
prisoners, their loved ones, the community in general, and to those who
decide for abolition and who carry it out. Among these is the promotion of
certain attitudes it is good for people to have—what, following Ryan
Preston-Roedder, I call faith in humanity. Finally, there’s a certain
pointlessness in continuing to punish a person who has undergone
changes of character that distance him greatly from the person who
committed the crime many decades earlier.
Quelle: https://journals.library.wustl.edu/jurisprudence/article/id/2131/download/pdf/

Deutsche Übersetzung mit Google-KI:
Es gibt zahlreiche stichhaltige Gründe für die Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung (im Folgenden LWOP, in einigen Ländern auch als absolute Lebenslangstrafe bekannt) und keine stichhaltigen Gründe, die dagegen sprechen. Nach einer Analyse des aktuellen Stands von LWOP-Strafen in den Vereinigten Staaten argumentiere ich, dass der Retributivismus (die Vergeltungstheorie) das einzige Strafbedürfnis darstellt, das diese überhaupt rechtfertigen könnte. Doch selbst wenn der Retributivismus ein tragfähiges Prinzip ist, impliziert er keineswegs zwingend eine lebenslängliche Haft ohne Bewährung. Ein Grund dafür ist: Sofern man nicht wie Kant der Ansicht ist, dass angemessene Strafen ungeachtet aller Umstände vollstreckt werden müssen, muss anerkannt werden, dass auch andere Erwägungen für die Strafzumessung relevant sind. Zudem diktiert der Retributivismus keine spezifischen Strafmaße, weshalb die Frage offenbleibt, welche Strafen vernünftig und angemessen sind.

Folglich können selbst Retributivisten die lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne Bewährung ablehnen. Um jedoch aufzuzeigen, warum sie moralisch verfehlt ist, bedarf es auch einer positiven Begründung für ihre Abschaffung. Hierzu führe ich mehrere Argumente an. Erstens müssen eine Verkürzung und Milderung von Strafen die Schwere der zugrundeliegenden Straftaten nicht trivialisieren, wie einige Kritiker behaupten; denn der expressive Gehalt von Strafen ist wandelbar. Zweitens sind die meisten, wenn nicht sogar alle Menschen für ihre kriminellen Handlungen nicht vollumfänglich schuldfähig, weshalb wir ihr Strafmaß entsprechend mindern sollten. Drittens dürfte die Abschaffung von LWOP – und in der Tat aller lebenslänglichen Strafen – weitreichende Vorteile bringen: für die Gefangenen, ihre Angehörigen, die Gesellschaft im Allgemeinen sowie für diejenigen, die die Abschaffung beschließen und vollstrecken. Dazu gehört auch die Förderung bestimmter ethischer Haltungen, die für den Menschen förderlich sind – was ich, in Anlehnung an Ryan Preston-Roedder, als ‚Glauben an die Menschheit‘ bezeichne. Schließlich liegt eine gewisse Sinnlosigkeit darin, eine Person fortwährend zu bestrafen, die einen Charakterwandel durchlaufen hat, der sie fundamental von jener Person distanziert, die das Verbrechen viele Jahrzehnte zuvor begangen hat.
Generell zum Retributivismus:

Wikipedia: Straftheorien#Die Vergeltungstheorie
Wikipedia: Retributive justice


melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

08.09.2026 um 23:36
In den USA haben ca. 2500 Häftlinge ein LWOP (Stand 2012), ohne je ein Gewaltverbrechen begangen zu haben (non-violent). Davon sind allein ca. 2000 Gefangene im Federal-System. Ansonsten sind einige der Südstaaten 'führend', Louisiana, Florida, Mississippi, Alabama, South Carolina... Dabei ist bei diesen Zahlen 'non-violent' sehr eng definiert, bzw. das Gegenteil 'violent' sehr breit, weit über Mord, Totschlag, Vergewaltigung u.s.w. hinausgehend. Das macht die Zahlen noch erschreckender. Da kann man schon mal mit 32 Gramm Marijuana, das man verkaufen wollte (max. 100 Joints?) ein LWOP bekommen. In Louisiana z. B. sind 91% der 'non-violent LWOP' Häftlinge 'black'.

Sollte LWOP, wie die Todesstrafe, nicht nur für 'the worst of the worst' vorbehalten sein?

Quelle: https://www.laaclu.org/app/uploads/2017/05/2013_Report_Life_Without_Parole_National_1.pdf
A life sentence in Louisiana means life without the possibility of parole.
Because of harsh sentencing laws, about 95 percent of the 5,225 people
imprisoned at the Louisiana State Penitentiary at Angola will die there.
Louisiana is the state with the highest number of prisoners serving life
without parole for nonviolent offenses in the United States, with 429 such
prisoners, 91 percent of whom are Black according to the ACLU’s estimates.



melden

LWOP -- die andere Todesstrafe

28.09.2026 um 16:59
LWOP ist, jedenfalls in der Drastik, ein US-Phänomen. Denn obwohl die USA nur ca. 4% der Weltbevölkerung ausmachen, sind ca. 83% aller LWOP-Häftlinge weltweit in den USA.
Fast die Hälfte derjenigen, die eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, sind Schwarze; dieser Anteil liegt weit über ihrem Bevölkerungsanteil von 14 % an der US-Gesamtbevölkerung. Unter inhaftierten Frauen verbüßt ​​jede Elfte eine lebenslange Haftstrafe, wobei Frauen ab 55 Jahren zwei Drittel dieser lebenslangen Strafen ausmachen. Von allen Gefangenen waren fast 70.000 zum Zeitpunkt ihrer Tat noch keine 25 Jahre alt, und etwa ein Drittel von ihnen hat keine Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung.
Unter Verweis auf die vorhandene Studienlage stellten die Autoren fest: „Umfangreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass lebenslange Haftstrafen [hier sind neben LWOP auch LWP und "virtual Life" gemeint] die Hauptziele der Inhaftierung – Abschreckung, Unschädlichmachung, Vergeltung und Resozialisierung – verfehlen.“ Dennoch ignoriert das US-Justizsystem seit Langem evidenzbasierte Ansätze zugunsten einer auf Vergeltung ausgerichteten Strafzumessung. Der Bericht hält fest, dass „Gesetzgeber in den vergangenen 40 Jahren die Verhängung lebenslanger Haftstrafen ausgeweitet, auf ein breiteres Spektrum von Straftaten ausgedehnt und die obligatorische Mindestverbüßungszeit bis zur möglichen Bewährungsprüfung verlängert haben“. Gleichzeitig, so der Bericht weiter, „haben sich die Möglichkeiten einer vorzeitigen Entlassung wegen guter Führung verringert, und die Wartezeiten bis zur Prüfung einer Bewährungsaussetzung haben sich erheblich verlängert“.
Quelle: https://www.prisonlegalnews.org/news/2025/jul/15/percentage-prisoners-serving-life-without-parole-despite-overall-decrease-prison-population/ (Alle deutschen Übersetzungen: Google Translate)

Übrigens, da oben auch LWP, lebenslänglich mit Möglichkeit auf Bewährung erwähnt wurde: Sharon Dolovich schreibt dazu (Quellen siehe unten)
Im aktuellen politischen Klima besteht oft kaum ein praktischer Unterschied zwischen lebenslangen Haftstrafen mit Aussicht auf Bewährung und solchen ohne diese Möglichkeit (LWOP), da die Politisierung von Bewährungsentscheidungen dazu geführt hat, dass Prüfungskommissionen und Gouverneure bei der Gewährung einer vorzeitigen Entlassung äußerst zurückhaltend agieren.
Siehe auch den persönlichen Fall von Gordan Pack, der 1980 als 15-Jähriger ein LWP bekam, das ihm ab 1992 eine Bewährungsmöglichkeit (Parole) erlaubt hätte. Sein Artikel ist von 2023 (!), und da war er immer noch in Haft, nach einer zweistelligen Anzahl an Anträgen auf Bewährung.
https://uottawa.scholarsportal.info/ottawa/index.php/jpp/article/download/6845/5430

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung besteht auch bei LWP oft (meist) nur noch auf dem Papier. Und insgesamt (LWOP, virtual Life, LWP] sind in den USA ca. 200.000 Menschen betroffen (siehe obige Quelle). Ein Massenphänomen.


Deswegen kann man aus meiner Sicht das Konzept LWOP kaum ohne Rückgriff auf das US-Justizsystem insgesamt diskutieren.

Die US-Rechtsprofessorin Sharon Dolovich (UCLA) beschriebt in ihren lesenswerten Artikeln

Exclusion and control in the carceral state (2011)
https://escholarship.org/content/qt3sg29439/qt3sg29439.pdf

Creating the permanent prisoner (2011/2020) (Kapitel 3 im Buch LIFE WITHOUT PAROLE: AMERICA’S NEW DEATH PENALTY? (Charles J. Ogletree, Jr. & Austin Sarat ed.)
https://escholarship.org/content/qt3tq181x4/qt3tq181x4_noSplash_c2005e746d24df54c0c5e634dd6d5151.pdf

die Logik der US-Justiz des 21. Jahrhunderts, Menschen aus der zivilen Gesellschaft für immer auszuschließen. Und LWOP ist die konsequenteste und effektivste Form davon, noch mehr als die Todesstrafe.
Gesellschaften, die Freiheitsstrafen verhängen, können sich dennoch der sinnvollen Wiedereingliederung derjenigen verschreiben, die ihre Strafe verbüßt ​​haben. Das amerikanische Strafvollzugssystem zu Beginn des 21. Jahrhunderts verfolgt den entgegengesetzten Ansatz und setzt weitestgehend auf die soziale Ausgrenzung verurteilter Straftäter. Unter diesem Gesichtspunkt ist LWOP die exemplarische Kriminalstrafe. LWOP bedeutet dauerhafte Verbannung. Indem sie den Betroffenen jede Möglichkeit nimmt, auch nur einen Antrag auf Entlassung zu stellen, lässt LWOP keinen Spielraum. In diesem Sinne stellt sie den Grenzfall des Ausgrenzungsimpulses dar.
Man könnte hiergegen einwenden, dass die Todesstrafe einen noch extremeren Mechanismus der Ausgrenzung darstellt; in einer offensichtlichen Hinsicht trifft dies auch zu: Zum Tode Verurteilte haben nicht nur keine Gelegenheit, sich für ihre Freilassung einzusetzen, sondern sie werden zudem hingerichtet. Dennoch gibt es Gründe, diese beiden Strafen als grundlegend verschieden zu betrachten – und zwar auf eine Weise, die LWOP und nicht die Todesstrafe als das logische Extrem des Ausgrenzungsideals erscheinen lässt. Ein wesentlicher Unterschied liegt in den zeitlichen Implikationen der jeweiligen Strafe. Mit der Verhängung der Todesstrafe legt sich der Staat darauf fest, den Straftäter zu vernichten – sein Leben zu beenden. Der Täter gilt nicht nur als unverbesserlich und einer Resozialisierung unzugänglich; der vernichtende Charakter des Urteils schließt zudem von vornherein die Möglichkeit aus, dass er dem Staat eines Tages das Gegenteil beweisen könnte. Sein Leben ist vorbei, und er wird keine weiteren Chancen mehr erhalten. Auch eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung (LWOP) beruht auf der Einschätzung, dass die betroffene Person unverbesserlich ist; für ihre Tat muss sie den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen. Doch dieses Urteil schafft seiner Natur nach einen Raum, in dem der betroffene Straftäter weiter existieren kann. Und mit diesem Fortbestehen – diesem Leben – geht die Möglichkeit zu persönlicher Entwicklung und Veränderung einher. Das bedeutet: Ungeachtet der Endgültigkeit einer LWOP-Strafe können spätere Ereignisse das Urteil der Unverbesserlichkeit, das die Strafe ursprünglich rechtfertigte, widerlegen. Zugleich jedoch nimmt das Urteil der betroffenen Person bereits im Vorfeld jegliche künftige Gelegenheit, zu zeigen, dass sie sich hinreichend gewandelt hat, um eine Freilassung zu rechtfertigen.
Und weiter
Gerade diese Endgültigkeit – ungeachtet der Möglichkeit einer persönlichen Veränderung – unterscheidet die lebenslange Haft ohne Aussicht auf Bewährung (LWOP) maßgeblich von der Todesstrafe. Zwar folgt auf die Verkündung eines Todesurteils in der Realität meist eine jahrzehntelange Haftzeit, während derer sich die im Todestrakt Inhaftierten durchaus wandeln und reifen könnten. Unter diesem Gesichtspunkt relativieren sich die Unterschiede. Doch was im Kontext der Todesstrafe lediglich eine zufällige Begleiterscheinung langwieriger Berufungsverfahren darstellt, ist ein wesentliches Merkmal der lebenslangen Haft ohne Aussicht auf Bewährung; dieses Merkmal macht sie zur prägenden Strafform eines auf Ausgrenzung ausgerichteten Systems. Selbst ein auf Wiedereingliederung setzendes System würde diejenigen in Haft behalten, deren Freilassung nicht verantwortbar wäre. Was jedoch ein System kennzeichnet, das auf dauerhafte Ausgrenzung abzielt, ist die Entschlossenheit, selbst jenen die Rückkehr in die Gesellschaft zu verwehren, die produktiv wiedereingegliedert werden könnten. Und wie ließe sich diese Verweigerung besser gewährleisten, als indem man von vornherein jede Möglichkeit einer Überprüfung ausschließt?
Desweiteren beschreibt die Autorin ausführlich, dass LWOP u. a. auch deshalb "effektiver" bei der Verbannung aus der Gesellschaft ist, weil die praktischen und theoretischen Möglichkeiten zur Anfechtung bei LWOP deutlich geringer sind als bei der Todesstrafe, und dass zum Tode Verurteilte wegen dieser langen Verfahren und auch durch Berichterstattungen über die Hinrichtung noch lange in der Gesellschaft "präsent" sind, während das Schicksal des LWOP-Verurteilten sofort besiegelt ist und er sofort vergessen ist.

Ihre Artikel behandeln sehr viele weitere Aspekte. Vielleicht werde ich mal mehr dazu schreiben.


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Menschen: Todesstrafe
Menschen, 24.776 Beiträge, vor 11 Minuten von Origines
Wunschkind am 08.12.2004, Seite: 1 2 3 4 ... 1235 1236 1237 1238
24.776
vor 11 Minuten »
Menschen: Unschuldig in der Todeszelle - Der Fall Lancelot Armstrong
Menschen, 76 Beiträge, am 20.07.2026 von redsherlock
Inyourmind am 16.04.2014, Seite: 1 2 3 4
76
am 20.07.2026 »
Menschen: Der Mensch Jens Söring
Menschen, 41.837 Beiträge, um 07:55 von Pharus
minu16 am 28.02.2014, Seite: 1 2 3 4 ... 2137 2138 2139 2140
41.837
um 07:55 »
von Pharus
Menschen: Free Raif Badawi
Menschen, 83 Beiträge, am 15.03.2022 von borabora
Drakon am 15.01.2015, Seite: 1 2 3 4 5
83
am 15.03.2022 »
Menschen: Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?
Menschen, 1.116 Beiträge, am 03.10.2019 von Hyperborea
Agent_Elrond am 29.06.2011, Seite: 1 2 3 4 ... 54 55 56 57
1.116
am 03.10.2019 »