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LWOP -- die andere Todesstrafe

107 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Todesstrafe, Lebenslänglich, Haftsstrafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

LWOP -- die andere Todesstrafe

08.08.2026 um 00:38
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:LWOP-Verurteilte müssen ja auch Restitution leisten
dann IST ja sowas bedacht, und darum ging es mir.
Von mir aus sollte sich wirklich jeder Täter, der seine Strafe irgendwann tatsächlich verbüßt haben will, mit seiner Tat auseinander setzen müssen, bzw. wenn er das nicht will, dürfte er eigentlich auch nicht fertig verbüßt haben. Ich finde es schwer, wenn sowas nur an einer Anzahl von Jahren festgemacht wird, aber natürlich ist klar, dass es einen Rahmen braucht und man sich nach irgendwas auch verlässlich richten können muss.
Und dazu gehört für mich auch, dass Angehörige von Opfern kein Strafmass mitbestimmen sollten, denn dort spielen eben Emotionen eine Rolle, die, so berechtigt und wichtig sie auch sind, hier in dieser Entscheidung fehl am Platz sind. Genau deshalb finde ich auch, dass das Recht von Richtern gesprochen werden soll, und sonst von niemandem. Ich bin froh, dass wir bei uns ein System haben, wo Laien in den "großen" Prozessen eben nichts zu entscheiden haben.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

08.08.2026 um 01:03
Zitat von Tita1992Tita1992 schrieb:Von mir aus sollte sich wirklich jeder Täter, der seine Strafe irgendwann tatsächlich verbüßt haben will, mit seiner Tat auseinander setzen müssen, bzw. wenn er das nicht will, dürfte er eigentlich auch nicht fertig verbüßt haben. Ich finde es schwer, wenn sowas nur an einer Anzahl von Jahren festgemacht wird, aber natürlich ist klar, dass es einen Rahmen braucht und man sich nach irgendwas auch verlässlich richten können muss.
Ja, natürlich. Deswegen bin ich auch für sowas wie '20 to life', oder in schweren Fällen '30 to life'. Aber frei kommt die Person nur, wenn sie Rehabilitation nachweisen kann und Gutachter dies bestätigen. Also im Prinzip sowas wie bei uns 'mit anschließender Sicherheitsverwahrung'.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

08.08.2026 um 01:31
Nochmal mehr zu Statistiken. Welche Taten haben Verurteilte mit LWOP begangen? Auf dieser Seite sieht man in der Tortengrafik, dass etwa 59% aufgrund von Homicide LWOP bekommen haben.

https://www.sentencingproject.org/reports/a-matter-of-life-the-scope-and-impact-of-life-and-long-term-imprisonment-in-the-united-states/

Jetzt muss man aber aufpassen. Dabei sind auch "Felony Murder" Fälle, und aus dem Dokument kann man auch entnehmen, dass das etwa 25% sind. Diese haben i.d.R. selbst nicht getötet, noch dies beabsichtigt. Verbleiben von den 59% nur noch 44%. Also, die man als "1st degree murder" Fälle bezeichnen kann (die genaue Bezeichnung mag in den Bundesstaaten unterschiedlich sein. ABER: selbst von diesen, müssen nicht alle selbst getötet haben. Die anderen können z. B. wegen "Conspiracy" zu 1st degree murder, wie der Haupttäter, verurteilt werden. Bei Morden mit mehreren Tatbeteiligten ist hier noch einiges abgezogen werden, davon ausgehend, dass nur einer oder nur einige der Gruppe getötet haben.

Und jetzt könnte ich theoretisch auch noch diejenigen mitzählen, die LWOP als Plea Deal aus Angst vor der Todesstrafe angenommen haben, aber unschuldig sind (oder eine geringere Strafe verdient hätten). Ich denke, dass diese Anzahl keineswegs vernachlässigbar ist, ähnlich wie die nachgewiesene Anzahl von Fehlurteilen bei Todesstrafe, wahrscheinlich noch höher, Dunkelziffer, weil bei LWOP eine Revision (insbesondere nach Plea Deal) nur noch seltenst stattfindet.

Wie auch immer: ich denke, ich habe Gründe angegeben für eine Schätzung, dass deutlich weniger als 40% der Personen, die zu LWOP verurteilt wurden, auch selber getötet haben. Sollten die mehr als 60% für immer im Gefängnis verrotten, selbst ohne eine Gewalttat begangen zu haben?

Noch ein wichtiger Punkt: Ca. 40% der zu LWOP Verurteilten war bei der Tat unter 25 Jahre alt.
https://www.sentencingproject.org/reports/left-to-die-in-prison-emerging-adults-25-and-younger-sentenced-to-life-without-parole/

Jetzt könnte man noch untersuchen, wieviele der "übrig gebliebenen" solche Extremtäter wie Kohberger oder Watts sind.


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08.08.2026 um 19:50
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Deswegen bin ich auch für sowas wie '20 to life', oder in schweren Fällen '30 to life'. Aber frei kommt die Person nur, wenn sie Rehabilitation nachweisen kann und Gutachter dies bestätigen. Also im Prinzip sowas wie bei uns 'mit anschließender Sicherheitsverwahrung'.
Das halte ich auch für einen guten Ansatz, wenn auch natürlich die Sicherungsverwahrung (der Täter wird gesichert, damit der Bevölkerung kein Schaden entsteht, es heißt nicht Sicherheitsverwahrung) ziemlich aufwendig ist, mit jährlicher Prüfung. Aber grundsätzlich eine sehr gute Sache, um auch die Täter zu berücksichtigen, die möglicherweise aufgrund ihrer Strafe ansonsten längst wieder draußen wären.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

08.08.2026 um 22:20
@redsherlock

Das wird langsam unfreiwillig komisch. Du wirfst mir mangelnde Beschäftigung mit dem Thema vor und führst dann ausgerechnet Pennsylvania als Beleg für deine große Systemanklage an – und beschreibst selbst diesen Fall nur halb richtig.

Der Supreme Court von Pennsylvania hat LWOP für Felony Murder nicht „gekippt“. Er hat die zwingende Verhängung ohne Prüfung der individuellen Schuld für verfassungswidrig erklärt. LWOP kann weiterhin verhängt werden. Mit anderen Worten: Das Gericht hat nicht deine ideologische These bestätigt, dass diese Strafe grundsätzlich unverhältnismäßig sei. Es verlangt Differenzierung. Genau die verweigerst ausgerechnet du.

Und deine Zahlenübung wird dadurch nicht besser. 2.000 Todesurteile, 100.000 LWOP, Faktor 50 – und daraus soll irgendwie folgen, dass LWOP massenhaft sachwidrig verhängt wird. Nein. Eine große Zahl ist noch immer kein Argument über die Berechtigung der einzelnen Urteile. Du müsstest Delikte, Tatbeteiligung, Vorstrafen und konkrete Strafgesetze betrachten. Stattdessen suchst du Fluchtwagenfahrerinnen und Grenzfälle heraus und erklärst sie zum Wesen eines Systems mit zehntausenden völlig unterschiedlichen Fällen.

Besonders hübsch ist deshalb deine Forderung, ich solle belegen, Kohberger und Watts seien „die Regelfälle“. Das habe ich gar nicht behauptet. Du behauptest, die Masse der LWOP-Fälle sei offensichtlich unverhältnismäßig. Also liegt die Beweislast bei dir. Eine Handvoll ausgesuchter Beispiele plus möglichst große Zahlen erledigt diese Arbeit nicht.

Das Problem ist inzwischen ziemlich offensichtlich: Du untersuchst LWOP nicht ergebnisoffen. Du hast dein Urteil längst gefällt und suchst anschließend Fälle, die dazu passen. Das kann man machen. Man sollte es nur nicht mit Analyse verwechseln.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

08.08.2026 um 23:25
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Das wird langsam unfreiwillig komisch. Du wirfst mir mangelnde Beschäftigung mit dem Thema vor und führst dann ausgerechnet Pennsylvania als Beleg für deine große Systemanklage an – und beschreibst selbst diesen Fall nur halb richtig.

Der Supreme Court von Pennsylvania hat LWOP für Felony Murder nicht „gekippt“. Er hat die zwingende Verhängung ohne Prüfung der individuellen Schuld für verfassungswidrig erklärt. LWOP kann weiterhin verhängt werden. Mit anderen Worten: Das Gericht hat nicht deine ideologische These bestätigt, dass diese Strafe grundsätzlich unverhältnismäßig sei. Es verlangt Differenzierung. Genau die verweigerst ausgerechnet du.
Ich kenne die Situation in PA sehr genau. Ich weiss, dass LWOP auch bei Felony Murder weiterhin vergeben werden dürfen soll, aber mit Begründung. Der Richter muss die Höhe der individuellen Schuld berücksichtigen und deswegen auch die Freiheit haben, eine geringere Strafe zu vergeben. Voh "grundsätzlich" unverhältnismäßig hatte ich nicht gesprochen (jedenfalls ,dass der SCOPA das so sagen würde; ich finde es allerdings trotzdem so). Nebenbei: was du als "ideologische These" siehst, ist etwa auch Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es ist also nicht meine eigene "These". --- Nebenbei: der Supreme Court der USA hat *mandatory* LWOP für Jugendliche als verfasssungswidrig erklärt. Aber, LWOP darf (in manchen Bundesstaaten, wie z. B. in PA) dennoch immer noch an Jugendliche vergebesen werden. Wenn der Richter eine "Unkorrigierbarkeit" sieht, die er (meines Wissens) nicht einmal näher begründen muss. Natürlich ist für mich LWOP für Kinder und Jugendliche erst recht ein NoGo, auch wenn es im US-System nicht gesetzeswidrig ist. Das sollte einfach klar sein!
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Und deine Zahlenübung wird dadurch nicht besser. 2.000 Todesurteile, 100.000 LWOP, Faktor 50 – und daraus soll irgendwie folgen, dass LWOP massenhaft sachwidrig verhängt wird. Nein. Eine große Zahl ist noch immer kein Argument über die Berechtigung der einzelnen Urteile. Du müsstest Delikte, Tatbeteiligung, Vorstrafen und konkrete Strafgesetze betrachten. Stattdessen suchst du Fluchtwagenfahrerinnen und Grenzfälle heraus und erklärst sie zum Wesen eines Systems mit zehntausenden völlig unterschiedlichen Fällen.
Ich habe sogar Zahlen genannt. Ich weiss nicht, was du mit "sachwidrig" meinst. Wenn du damit die Gesetze der USA bzw. den einzelnen Bundesstaaten meinst, dann mag es ja durchaus "regelkonform" sein. Aber dadurch wird für mich eine "Verhältnismäßigkeit" nicht tangiert. Ich bin zwar grundsätzlich gegen LWOP (wie auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof und vielen weiteren Menschenrechtsorganisationen), aber ich würde bei einem planmäßig vorgehenden Mörder auch nicht vehement dagegen vorgehen. Ich habe aber eine Statistik angegeben. aus der hervorgeht, dass mindestens (wahrscheinlich noch deutlich mehr, aber lassen wir diese Kleinigkeiten) 60% der zu LWOP Verurteilten selbst niemanden getötet haben. Und das ist eine Kriterium, bei dem ich LWOP allemal unverhältnismäßig finde! Das mag immer noch gutes US-Recht sein, aber das interessiert mich nicht, aus einer höheren, absoluten Perspektive.
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Besonders hübsch ist deshalb deine Forderung, ich solle belegen, Kohberger und Watts seien „die Regelfälle“. Das habe ich gar nicht behauptet. Du behauptest, die Masse der LWOP-Fälle sei offensichtlich unverhältnismäßig. Also liegt die Beweislast bei dir. Eine Handvoll ausgesuchter Beispiele plus möglichst große Zahlen erledigt diese Arbeit nicht.
Ich habe gar nichts gefordert. Und möchte so eine müßige Analyse auch gar nicht durchführen. Aber ich bin davon überzeugt, dass ein großer Teil der Personen, die den Mord selbst durchgeführt haben, nicht gewissenlose, planend vorgehende Mörder sind, sondern aus einer gewissen "Not" heraus getötet haben, z. B. unter Drogeneinfluss, zur Drogenbeschaffung für ihre Sucht, aus ungeplantem Erwischtwerden auf frischer Tat, u.s.w. Nicht, dass ich die Taten damit entschuldige, aber auch hier würde ich eine Überprüfung, oft Haft nach 25 oder 30 Jahren in solchen Fällen noch angezeigt ist, als ratsam und verhältnismäßig ansehen. Da ich diese Anzahl, diesen Anteil der Mörder, nicht beziffern kann, kannst du dieses Argument für dich selbst meinetwegen streichen. Ich brauche es auch nicht. Wenn 60% mit LWOP selbst nie getötet haben (und auch keinen Mord beauftragt oder mitgeplant haben), dann genügt mir das, um sagen zu können, dass in vielen / den meisten Fällen LWOP unverhältnismäßig ist.
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Das Problem ist inzwischen ziemlich offensichtlich: Du untersuchst LWOP nicht ergebnisoffen. Du hast dein Urteil längst gefällt und suchst anschließend Fälle, die dazu passen. Das kann man machen. Man sollte es nur nicht mit Analyse verwechseln.
Im Gegenteil bist du einfach nur gegen alles, was ich schreibe. Selber bringst du keinerlei Argumente für oder gegen irgendwas vor. Du gehst auch nicht auf die von mir genannten Zahlen ein. Und auch, wenn man (wie du wahrscheinlich) für LWOP ist, sollte man das begründen können. Und nicht nur mit dem generellen Hinweis auf die Kriminalität der 1970er Jahre.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

12.08.2026 um 20:06
Zwei Fälle (von vielen) von LWOP an Jugendliche (auch oft JLWOP abgekürzt). Die auch zeigen, dass LWOP häufig gerade Frauen betrifft.

Wikipedia: Sara Kruzan

Hier ein Video bei Human Rights Watch über Sara:

Youtube: „Wenn ich sterbe, schicken sie mich nach Hause“ – Jugendliche hinter Gittern
„Wenn ich sterbe, schicken sie mich nach Hause“ – Jugendliche hinter Gittern
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Sie wurde mit 16 zu LWOP verurteil, nachdem sie ihren viel älteren Zuhälter umgebracht hat. Sie wurde nach 19 Jahren begnadigt.

Wikipedia: Cyntoia Brown

Ebenso ein child sex trafficking Fall. Es gibt auch eine Doku, ich glaube bei Netflix oder Prime, evtl. (?) Youtube:l

Wikipedia: Me Facing Life: Cyntoia's_Story

Sie hatte ein Life Sentence, was in Tennessee kein LWOP bedeutete, sie hätte aber frühesten nach 51 Jahren Parole beantragen können, mit 67. Auch sie wurde, nach 15 Jahren, begnadigt. Das passiert aber nur extrem selten. Es sind insofern Ausnahmefälle.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

18.08.2026 um 22:53
Meiner Meinung nach sollten auch in Deutschland gewisse Straftaten mit wirklich lebenslanger Haft bestraft werden. Ab einer Grenze hat man mE einfach das Recht auf Freiheit verloren. Da sollte das Recht des Täter-Individuums weniger wiegen, als das des Opfers bzw. der Allgemeinheit.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

22.08.2026 um 20:50
Zitat von Tita1992Tita1992 schrieb am 08.08.2026:Genau deshalb finde ich auch, dass das Recht von Richtern gesprochen werden soll, und sonst von niemandem. Ich bin froh, dass wir bei uns ein System haben, wo Laien in den "großen" Prozessen eben nichts zu entscheiden haben.
Wo ist denn in dem Fall "bei uns"?

In Deutschland setzt sich eine große Strafkammer am Landgericht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (sprich; Laien) zusammen, jeder einzelne ist gleichberechtigt stimmberechtigt.

Theoretische Möglichkeit (und vermutlich auch schon vorgekommen): Die beiden Schöffen überstimmen die drei Berufsrichter, dafür benötigt ist eine Zweidrittelmehrheit.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

22.08.2026 um 21:09
Zitat von eiieueiieu schrieb am 18.08.2026:Meiner Meinung nach sollten auch in Deutschland gewisse Straftaten mit wirklich lebenslanger Haft bestraft werden.
Es geht nicht um "gewisse Straftaten", sondern um die Gefährlichkeit des Täters.
Zitat von eiieueiieu schrieb am 18.08.2026:Ab einer Grenze hat man mE einfach das Recht auf Freiheit verloren.
Das ist deine persönliche Meinung, die mit unseren Gesetzen nicht konform geht.
Zitat von eiieueiieu schrieb am 18.08.2026:Da sollte das Recht des Täter-Individuums weniger wiegen, als das des Opfers bzw. der Allgemeinheit.
Wie gesagt, die Allgemeinheit wird natürlich geschützt, wenn ein Täter als weiterhin gefährlich eingestuft wird.

Um das Opfer oder seine Angehörigen geht es dabei nicht.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

22.08.2026 um 21:42
Ich habe das Gefühl, dass dieser Thread bisher noch nicht so richtig großes Interesse gefunden hat. Was wohl daran liegt, dass es hier so eine Art der Strafe nicht gibt (was auch für die Todesstrafe gilt) und die Schwere der Strafe weniger fassbar, vorstellbar ist, als bei der Todesstrafe. Die erste Reaktion ist sicherlich oft, naja, der Täter wird ja am Leben gelassen, ist ja nicht so schlimm. Deswegen wird LWOP schnell als vermeintlich milder als die Todesstrafe angesehen. LWOP ist aber eine Strafe, die keinerlei Hoffnung bietet (diese ist meist bei Todeskandidaten noch größer), und dem Täter gesagt wird, du bist nicht besserbar, deine Entwicklung im Gefängnis ist uns egal, du wirst hier sterben. Dieses 'Sterben' zieht sich halt über Jahrzehnte hin, und gerade das ist für uns schwer zu verstehen, im Gegensatz dazu, wenn wir uns vorstellen, uns würde eine Schlinge um den Hals gelegt oder wir werden auf die Liege geschnallt um todgespritzt zu werden.

Deswegen möchte ich nochmal anders fragen. Wie wird hier ganz generell LWOP als Bestrafung gesehen? Ist sie aus Menschenrechtssicht oder der menschlichen Würde vertretbar? Und wenn ja, bei welchen Straftaten und bei welchen nicht? Und: warum muss eine Chance auf Bewährung von vornherein festgelegt werden? Was wären die Nachteile, wenn man es flexibel hält wie '20 Jahre bis Lebensende', und ein Expertenkommittee entscheiden lässt, ob weitere Haft nötig ist oder nicht?

Ich bin da wirklich offen für Meinungen. Meine starke Abneigung gegen LWOP bezieht sich in erster Linie auf die Praxis in den USA, sie vermehrt auch für relativ geringe Vergehen einzusetzen. Also die Verhältnismäßigkeit. Aber bei extrem 'schweren' Fällen wäre ich auch nicht völlig dagegen. Aber nur in solchen.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

22.08.2026 um 21:54
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Ist sie aus Menschenrechtssicht oder der menschlichen Würde vertretbar?
nein.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

22.08.2026 um 22:05
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Ist sie aus Menschenrechtssicht oder der menschlichen Würde vertretbar? U
Nope

Lebenslang mit Sicherheitsverwahrung als Höchstmaß, also das Deutsche System, halte ich für angemessen. Allerdings nicht unter Haftbedingungen ala USA.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 00:31
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wo ist denn in dem Fall "bei uns"?
Mit "bei uns" war Deutschland gemeint.
Du hast recht, ich habe mich da sehr ungenau ausgedrückt: nicht nur Laien entscheiden. Schöffen sind ja nicht alleine (und klar können die einen entscheidenden Anteil am Urteil haben, aber es gibt eben auch die Berufsrichter).


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LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 10:36
@redsherlock
Aber sehr konsequent bist du da dann nicht bzgl LWOP, denn meiner Ansicht nach, gibt es so etwas nicht. Das klingt so ein wenig nach ein bisschen schwanger, was es auch nicht gibt. Du bist gegen LWOP, würdest aber Ausnahmen zulassen? Das klingt schon anders, oder? Dem kann man gut zustimmen, ich zumindest. Nur meine Frage, wo würdest Du die Schmerzgrenze ziehen? Wo wäre die rote Linie, wo doch jede einzelne Straftat Unikat ist, sich immer in Details von anderen unterscheidet. Es gibt evtl ähnliche Straftaten, aber nie gleicht eine der anderen aufs Haar.
Ich denke persönlich, eigentlich sind diese feinen Unterschiede, doch bereits jetzt schon recht gut in den Gesetzgebungen gespiegelt,
Man muss also den Begriff oder das Strafmaß nicht aus den Gesetzen streichen, sondern nur gezielter und sparsamer auslegen oder anwenden.

Was ich mir bei diesen Diskussionen denke, die ja lediglich Gedankenspiele darstellen, aufgrund unserer nicht existenten Einflussmöglichkeiten, stell Dir vor, die Todesstrafe würde vollständig verschwinden.
Und zusätzlich noch LWOP? Wie bitte könnte man die Schwere der Straftaten, noch angemessen in Strafmaßen spiegeln?
Ich pauschaliere einfach mal zum Verständnis. Jemand tötet eine Person, zb geplanter Mord aus niedrigen Beweggründen.
Und nun ermordet jemand ( Beispiel Idaho 4 Kohberger) 4 Personen, aus welchem Grund auch immer.
Wäre es nicht seltsam, wenn zb beide gleichermaßen zb 30 to
life mit Parole bekämen? Weil es kein LWOP mehr gäbe und Todesstrafe auch weg wäre?
Das sind so meine simplen Gedanken dazu.
Und die Realität ist ja leider die, kaum jemand mit zb 30 to life, hat eine Garantie auf erfolgreiche Parole. Ich weiß nicht ob es Statistiken dazu gibt. Aber ich habe Fälle verfolgt, wo Täter x mal Parole Anhörungen haben, ohne Erfolg. Und am Ende sitzen sie bis zum Nimmerleinstag, quasi wie LWOP. Siehe zb Diane Downs. Bei der habe ich schon drei Parole Anhörungen mitverfolgt. Die ist inzwischen 72 und ich wette, die kommt nie mehr raus. Die sitzt seit 1984, also 42 Jahre.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 14:40
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es geht nicht um "gewisse Straftaten", sondern um die Gefährlichkeit des Täters.
Mir geht`s um Straftaten, unabhängig von der Gefährlichkeit.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das ist deine persönliche Meinung, die mit unseren Gesetzen nicht konform geht.
Ja, richtig. Und was möchtest du mir damit sagen? Der ganze Faden hier handelt ja um etwas, was in Deutschland gegen Gesetz und Gerichtsentscheide geht.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Um das Opfer oder seine Angehörigen geht es dabei nicht.
Wohl aber um die Allgemeinheit, wenn bspw. ein Vergewaltiger und Mörder einfach nicht mehr freikommt.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 17:47
@calligraphie

Stimmt, 100%ig konsequent bin ich dabei nicht (bei der Todesstrafe aber schon). Aber ich würde LWOP als absolute Ausnahme sehen. Z. B. bei einem Serienmörder, der über Jahre hinweg 30 Menschen ermordet hat, da hätte ich keine Skrupel, ihn gleich für immer wegzusperren. Bzw. hätte ich Skrupel, ihn je wieder frei zu lassen. Wo ich die genaue Grenze ziehen würde, lässt sich schwer sagen. Darüber könnte man auch diskutieren. Aber Fakt ist, dass in den USA das Spektrum der Verbrechen, die zu LWOP führen bzw. geführt haben, sehr breit gefächert ist, insbesondere auch bei der 'Schwere'. Das ist absolut nicht nachvollziehbar.

Ja, ein '30 to Life' (wobei 30 auch schon auf sehr schwere Verbrechen (also: nur Mord mit eigener Gewaltbeteiligung) hindeuten sollte, bietet keinerlei Garantie, dass eine Parole je genehmigt wird. Wenn die Parole Boards korrekt arbeiten, ist das auch völlig okay für mich. Es soll sogar so sein. Wenn ich mir den Fall 'Diane Brown' ansehe, dann habe ich dafür absolutes Verständnis. Insbesondere bei psychopathischen Straftätern sehe ich als großes Risiko die Rückfälligkeit und daher Gefahr für die Gesellschaft. Umgekehrt: bei sehr jungen Tätern, vielleicht sogar Ersttätern, würde ich LWOP nie einsetzen, denn die Entwicklung der Person (und des Gehirns) sind kaum vorauszusehen, und da ist prinzipiell viel möglich ('Plastizität').

Klar, ein '30 to Life' könnte zwei Täter mit sehr unterschiedlicher 'Schwere der Schuld' treffen (wobei 30, wie gesagt, schon in beiden Fällen eine große 'Schwere' vorliegen sollte; wir könnten stattdessen auch mit '20 to Life' argumentieren). Es sieht zunächst wie die gleiche Bestrafung aus. Den Unterschied macht dann aber die Praxis der Parole. Natürlich sollte gewährleistet sein, dass diese Boardentscheidungen einigermaßen korrekt und fair ablaufen. Dazu gehört natürlich auch eine Unabhängigkeit der Entscheider.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Es gibt evtl ähnliche Straftaten, aber nie gleicht eine der anderen aufs Haar.
Ich denke persönlich, eigentlich sind diese feinen Unterschiede, doch bereits jetzt schon recht gut in den Gesetzgebungen gespiegelt,
Man muss also den Begriff oder das Strafmaß nicht aus den Gesetzen streichen, sondern nur gezielter und sparsamer auslegen oder anwenden.
Wie gesagt, bei LWOP, insbesondere in manchen Bundesstaaten, kann ich so eine 'Feinabstimmung' nicht erkennen. Und LWOP ist ein absolut einheitliches Urteil, dass feine Gradierungen völlig überrollt.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 18:40
@redsherlock
Aber zumindest siehst auch Du, wie relativ. komplex diese Themen sind und es nicht mit einem simplen „ kann weg“ beantwortet werden kann.
Bei der Todesstrafe gehe ich schon eher mit.
Dem Tod zuzujubeln, der sozusagen staatlich angeordnet und auch exakt und präzise ausgeführt wird, das klingt schon seltsam und irgendwie, in aufgeklärten Ohren recht seltsam.

LWOP, wäre dann evtl sozusagen die mildere Variante, möchte man sagen. Sozusagen hinter Gittern auf das natürliche Ableben zu warten.
Also ich habe nicht die Phantasie dazu, mir vorzustellen, dass zb das Strafmaß LWOP jemals aus dem Katalog der Strafmaße verschwindet.

Es ist nur relativ schwierig für mich, als Laien in Mitteleuropa, über Derartiges zu diskutieren, da es so außerhalb unserer Einflussnahme liegt und zudem unser Wissen dazu relativ begrenzt ist.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 19:11
@calligraphie

So gering ist das Wissen zu LWOP nicht. Sicher, gerade weil sie als 'normale' Strafe akzeptiert wurde und im Schatten der Todesstrafe steht, wurde sie lange wissenschaftlich, auch rein deskriptiv, vernachlässigt. Das liegt sicherlich auch (wenn auch unbeabsichtigt) an der Rolle der Abolitionisten (der Todesstrafe). Allmählich scheint aber ein Umdenken stattzufinden. Es gibt inzwischen doch einiges an Fachbüchern und Fachartikeln zu dem Thema (natürlich fast nur in Englisch). Ich denke, es ist heute auch in weiten Teilen akzeptiert, dass LWOP einfach eine andere Art der Todesstrafe ist ("Death by Incarceration"). Und in Fachliteratur wird LWOP oft sogar als die härtere Strafe angesehen, da sie keine Hoffnung bietet. Bei der Todesstrafe gibt es tatsächlich häufiger Umwandlungen des Urteils. Bei LWOP passiert das extrem selten, zumal auch die Möglichkeiten der Appeals sowie das öffentliche Interesse geringer ist, und Berufungsanwälte auch nicht die Qualitäten eines Anwalts bei Todesstrafe aufweisen müssen. Viele Berufungskanzleien spezialisieren sich auf die Todesstrafe und beschäftigen sich gar nicht erst mit LWOP.

Dass unsere Einflussnahme sehr gering ist, gilt ja für die meisten Themen hier. Das hält mich nicht davon ab, darüber zu diskutieren.


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LWOP -- die andere Todesstrafe

23.08.2026 um 20:15
@redsherlock
Dein Wissen dazu ist erstaunlich, das wollte ich nicht in Abrede stellen.
Was LWOP dem Grunde nach bedeutet für den Inhaftierten, ist warscheinlich auch Allgemeinwissen. Warten auf den natürlichen Tod, umschreibt es wohl ganz gut, oder? Ohne großartige Aussicht auf irgendeine Änderung zu Lebzeiten.
Normalerweise, ich denke da stimmst Du mir zu, folgt auf dieses Strafmaß ja meisten der Appeal oder irgendeine Motion für einen New trial. Selbst in fällen, wo es zu einem Plea Deal kommt und der Angeklagte auf sein Recht z Appeal verzichtet, kommt es hin und wieder vor, dass ein Verurteilter doch versucht, einen Prozess zu erzwingen. Er kann einen Anwalt ( Kostenübernahme) beantragen, dann geht es weiter. Der Richter kann das ablehnen,dann kann dagegen Einspruch eingelegt werden. Usw usw.
Also so ganz ohne rechtliche Möglichkeiten ist ein LWOP Kandidat nicht.
Ich erwähne das nur, zur Ergänzung.
Auch später noch kann sich uU etwas ergeben. Zb Gesetzesänderungen zugunsten einer bestimmten Gruppe, zb für Menschen/ Insassen eines bestimmten Alters.
So was wurde mE nach in NY mal eingebracht, leider bisher noch nicht alle Hürden passiert.
Ich glaube das nennt sich NY State Senat Bill. Betrifft ältere Insassen ab 55 und älter, auf eine Möglichkeit auf Parole-Anhörung ( LWOP Insassen). Aber ist wohl noch nicht durch.

Habe hier mal für Dich, private Ansichten eines Betroffenen, der darüber spricht, er wäre lieber tot, als dieses LWOP weiter zu ertragen, es sei denn, es käme diese Gesetzesänderung bzw Bill für ältere Insassen, auf wenigstens die Chance einer Parole Anhörung.
Ist ziemlich harter tobak

https://solitarywatch.org/2026/04/28/i-will-choose-death-over-life-behind-bars-unless-new-york-changes-its-parole-laws/


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