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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

666 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entführung, Interview, Natascha Kampus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 17:55
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Es ist völlig legal, über jemanden, auch ohne seine Erlaubnis, zu schreiben.
So einfach ist das aber nicht, da es natürlich gilt, die Persönlichkeitsrechte zu wahren:

http://www.juraserv.de/medienrecht/das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht-apr-01002/all-pages

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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:19
@dh_awake

Doch, es ist exakt so einfach, wie ich es sag(t)e. Es kommt natürlich darauf an, was und wie ich schreibe, aber generell darf ich über andere Personen schreiben und berichten.
Eine Beeinträchtigung der Privatsphäre ist nur bei einem besonderen öffentlichen Interessen und unter bestimmten Umständen möglich. Es ist stets eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit zu treffen.
http://www.juraserv.de/medienrecht/das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht-apr-01002/all-pages

Gerade im Kampusch Fall hat sich weder sie noch irgendwer aus ihrer Familie jemals darüber beschwert oder mit Klagen gedroht, weil oder dass über sie berichtet wurde.
Auch der Ausdruck, "sie erwähnen, gerichtliche Schritte zu unternehmen" heißt ja, dass sie Gründe haben, darüber nach zu denken. Sie würden es nicht so vorsichtig ausdrücken, wenn generell niemand das Recht hätte, über sie zu schreiben. Dann wäre es nämlich eine klare Sache.
Bei so einer Gesetzeslage würde auch kein Autor einen Verlag finden, der so ein Buch ohne ausdrückliche Genehmigung der beschriebenen Person verlegen würde.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:24
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:aber generell darf ich über andere Personen schreiben und berichten.
Dein Zitat sagt aber genau das Gegenteil aus. Die Privatsphäre darf man eben nur unter bestimmten Umständen beeinträchtigen. Z.B. wenn dass öffentliche Interesse an einer Berichterstattung dem Interesse der Person über die berichtet wird überwiegt.
Der Grundsatz ist also: Es darf nicht berichtet werden.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:35
Wenn man über jeden alles schreiben darf, wozu gibt es dann Persönlichkeitsrechte? Dann dürfte ich mir ja theoretisch über jeden x-Beliebigen alles behaupten, was mir gerade in den Sinn kommt. Um den zu ärgern, zu verleumden oder auch nur um mit einem reißerischen Buch Geld zu verdienen. Wo kämen wir denn da hin?

Natascha Kampusch war Opfer eines Verbrechens, das in ihrer Kindheit begann und ihr viele Jahre geraubt hat. Warum sollte irgendjemand das Recht haben, aus ihrem Schicksal (im wahren Sinne des Wortes) Kapital zu schlagen?


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:36
@kleinundgrün

Nein, tut es nicht. Es sagt aus, dass die Interessen abgewogen werden müssen. Es bervorzugt keine Seite. Und da man ein Recht hat, seine Meinung in Wort und Schrift zu äußern, darf also berichtet werden, solange das Berichten keine anderen Rechte verletzt.

Hinzu kommt, dass man wissen sollte, was die einzelnen Ausdrücke meinen.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Eine Beeinträchtigung der Privatsphäre
1) Was ist "Beeinträchtigung"?
2) Wie wird "Privatsphäre" defininiert?

Dazu muss man dann eben weiter lesen, dazu gibt es dann andere Gesetze.
besonderen öffentlichen Interessen ... möglich
Da ist es klar und deutlich: ich denke, wir können bei Kampusch von "besonderen öffentlichen Interessen" ausgehen.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:unter bestimmten Umständen möglich.
Solche Definitionen sind außerdem herrlich auslegbar.

Wie gesagt, die Gesetze hängen zusammen. Und wer ein Recht auf Meinungsfreiheit hat, darf auch über andere tratschen.
Gerade Personen, die Interesse in der Öffentlichkeit wecken, müssen sich sogar eine ganze Menge mehr gefallen lassen.
Würde ich jetzt Dein Privatleben in einem Buch abdrucken, hätte ich mehr Probleme als wenn ich eines über die Kampusch-Entführung schriebe.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:40
@AlteTante

Ich empfehle, zu differenzieren. Ich sagte, jetzt schon mehrmals, es kommt in jedem einzlenen Fall darauf an, über wen man was und wie schreibt.

Generell gibt es für alle eine Meinungsfreiheit. Aus dem Grunde dürfen User in Foren ziemlich viel und auch viel Unsinniges über Leute schreiben, die sie gar nicht kennen. Was sie auch tun. Solange, und jetzt wird eingeschränkt, eben keine anderen festgelegten Rechte verletzt werden.

Und letzten Endes kommt es dann auch noch darauf an, wie ein Gericht eine Beschwerde auslegt.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:45
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Warum sollte irgendjemand das Recht haben, aus ihrem Schicksal (im wahren Sinne des Wortes) Kapital zu schlagen?
Bei Frau Kampusch ist die Sache nicht ganz einfach zu beurteilen.

Einerseits wurde sie als Opfer eines Verbrechens faktisch in die Öffentlichkeit gezwungen - was sehr eindeutig dazu führt, dass ihre Privatsphäre in einer Abwägung bei weitem überwiegt.
Aber sie ist eben auch selbst in die Öffentlichkeit getreten, so dass an dieser Stelle eine gewisse Freiwilligkeit, zu einer Person des öffentlichen Interesses geworden zu sein, diskutiert werden kann.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Und da man ein Recht hat, seine Meinung in Wort und Schrift zu äußern, darf also berichtet werden, solange das Berichten keine anderen Rechte verletzt.
Das Recht auf Privatsphäre würde aber verletzt werden, wenn Du über jemanden berichtest. Und zwar grundsätzlich.
Nur wenn dieses Recht "unterliegt", darf berichtet werden.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Es bervorzugt keine Seite.
Aber doch. Der Grundsatz ist: Nicht berichten. Die Ausnahme ist, es darf berichtet werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Hinzu kommt, dass man wissen sollte, was die einzelnen Ausdrücke meinen.
Dazu gibt es genügend Rechtsprechung.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Da ist es klar und deutlich: ich denke, wir können bei Kampusch von "besonderen öffentlichen Interessen" ausgehen.
Aber es muss ein legitimes öffentliches Interesse sein. Bloße Sensationslust ist da nicht genug. Vor allem nicht in Fällen, in denen eine solche Person nicht freiwillig zum Objekt eines öffentlichen Interesses wurde.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Solche Definitionen sind außerdem herrlich auslegbar.
Deswegen gibt es dazu Rechtsprechung.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Und wer ein Recht auf Meinungsfreiheit hat, darf auch über andere tratschen.
Du hast das Wort "Meinungsfreiheit" nicht verstanden.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:49
Nachsatz:

Dürfte man über andere nichts sagen oder schreiben, würde es sehr still auf Erden sein - oder nur mehr in den vier Wänden und Spelunken gemunkelt werden. Es gebe keine Zeitschriften, keine Nachrichten, keine Biographien - etliche davon werden nämlich ohne Zustimmung geschrieben.

Es gebe keine Reviews von Theater- und Musikstücken oder Filmen.

Im Übrigen empfehle ich jedem, sich den Link mal durch zu lesen. Und die Stelle anführen, die uns allen ausdrücklich verbietet, über andere Personen zu reden / schreiben.

http://www.juraserv.de/medienrecht/das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht-apr-01002/all-pages


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:54
Zitat von off-peakoff-peak schrieb: Es gebe keine Zeitschriften, keine Nachrichten, keine Biographien - etliche davon werden nämlich ohne Zustimmung geschrieben.
Das ist Unfug.
Es gibt eben genügend Fälle, in denen ein öffentliches Interesse überwiegt. Jeder, der freiwillig in die Öffentlichkeit tritt, nimmt damit auch Einschränkungen seines Rechts auf Privatsphäre in Kauf. Über Schauspieler, Politiker etc. kann eben eher berichtet werden.

Du hast vorhin - zu recht - zu Differenzierung aufgerufen. Nur musst Du Dich selbst daran halten.
Der Punkt der Differenzierung ist (dem Grunde nach): Ist die Person freiwillig in die Öffentlichkeit getreten oder nicht. Danach bemisst sich grundsätzlich die Frage, wie weit ich in ihre Privatangelegenheiten eindringen kann.


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24.03.2016 um 20:55
@kleinundgrün

Dieter Bohlen und Günther Jauch beispielsweise schaffen es ja, sich gut aus der Öffentlichkeit rauszuhalten und daher gibt es kaum Berichte in den Medien über deren Privatleben.

Edit: Entschuldigung, ihr Privatleben betreffend natürlich.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 20:56
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Und die Stelle anführen, die uns allen ausdrücklich verbietet, über andere Personen zu reden / schreiben.
1. Intimsphäre

Die Intimshäre ist absolut von Eingriffen geschützt. Zu dem höchstpersönlichen und intimen Lebensbereich gehört die Sexualität, Krankheiten, Gefühle und Gedankenwelt (z.B. in Tagebuchafzeichnungen) und ähnliche die Person betreffenden nicht öffentliche persönliche Dinge wie auch die Imtimpflege und der sanitäre Bereich.

Ein Eindrigen in diesen Bereich oder Eingriffe durch Berichte und Bilder über diese Sphäre können niemals durch andere Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit gerechtfertigt werden. Als Grundlage für dieses Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind Art 2 I, 1 I GG. Grund hierfür ist, dass dieser Lebensbereich niemals durch eine öffentliches Interesse, welches bei einer Abwägung dem Geheimhaltungsinteresse des Individuums überwiegt gerechtfertigt werden kann. Es geht sozusagen "keinen etwas an" was sich in diesem Bereich abspielt, da es die Öffentlichkeit nicht betrifft.

http://www.juraserv.de/medienrecht/das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht-apr-01002/schutz-d-privat-und-intimsphare


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 21:02
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Dieter Bohlen und Günther Jauch beispielsweise schaffen es ja, sich gut aus der Öffentlichkeit rauszuhalten und daher gibt es kaum Berichte in den Medien über deren Privatleben.
Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
Erstens kann man einfach weniger freigiebig mit Informationen sein und auch sanktionieren, wenn eine Berichterstattung zu weit gegangen ist - das wird faktisch dazu führen, dass einfach wenig berichtet wird.

Und dann spielt es eben eine Rolle, wie "tief" man in die Prvatsphäre eindringen kann. Da findet dann (wenn es nicht sogar die die Intimspäre betrifft) eine Abwägung im Einzelfall statt.
Ein Pornostar muss möglicherweise offenherzige Bilder oder eine offenherzigere Berichterstattung eher dulden, als ein Politiker.

Man kann aber recht sicher sagen: Das Opfer eines Verbrechens muss gar keinen Eingriff in seine Privatsphäre dulden, wenn nicht andere Ereignisse eine solche Berichterstattung rechtfertigen (z.B. eben, wenn das Opfer selbst die Öffentlichkeit sucht).


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

24.03.2016 um 21:09
Viele Menschen neigen dazu, das Recht der freien Meinungsäußerung (was nicht synonym dazu ist, eine Meinung haben zu dürfen!) zu überstrapazieren.
Das ist fraglos ein wichtiges Recht. Aber es ist keinesfalls - jedenfalls gegenüber Privatpersonen - die "Mutter der Grundrechte". Reine Sensationslust ist kaum schützenswert und unterliegt grundsätzlich anderen - diesem Umstand zuwider laufenden - Bedürfnissen oder Interessen.


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25.03.2016 um 12:35
@off-peak
Zitat von off-peakoff-peak schrieb: Es ist völlig legal, über jemanden, auch ohne seine Erlaubnis, zu schreiben.
Das ist der Witz des Jahrhunderts.
Die Persönlichkeitsrechte sind höher zu bewerten als eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der Hauptprotagonistin.

http://www.juraserv.de/medienrecht/das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht-apr-01002/all-page
Mit der Veröffentlichung wurde das Persönlichkeitsrecht von Natascha Kampusch massiv verletzt.
Und dein Geschwurbel das Ich ein TVler bin kannst Du lassen.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

25.03.2016 um 15:29
@dh_awake
Auch das, was Du jetzt gepostet hast, bestätigt sehr schön, was ich die ganze Zeit über sage: es kommt darauf an, was man wie sagt / schreibt.
Prinzipiell darf man - immer noch.


@all
Immer noch hat keiner die Stelle im Gesetz gefunden, die es jedem generell verbietet, über andere zu schreiben. Egal, ob ihr mir gerade die falschen Stellen zitiert oder genau das tut, von dem ihr behauptet, niemand dürfe es tun (nämlich über andere schreiben).

Oder wie erklärt Ihr Euch die Existenz von Zeitungen? Die tun dann doch alle immer etwas, das sie Eurer fehl geleiteten Meinung nach gar nicht dürften?
Wie erklärt Ihr Euch mit Eurer Auffassung die Pressefreiheit?

Warum wurde dieses Forum, zumindest Personen betreffende Threads, nicht schon längst geschlossen? Wo wir doch gar nicht über andere schreiben dürften?

Also: die Stelle, die ein ausdrückliches generelles Schreibverbot beinhaltet, bitte aufzeigen.


@EC145
Zitat von EC145EC145 schrieb:Und dein Geschwurbel das Ich ein TVler bin kannst Du lassen.
Mimimi - dann kannst Du auch Deine Behauptung, meine Meinung wäre ein Witz, lassen, gelle? Oder lebst Du den Doppelstandard: Du darfst Dir eine Meinung über meine Meinung bilden und diese auch veröffentlichen, ich aber nicht über Deine?


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

25.03.2016 um 15:48
Möchte da@off-peak recht geben. Man kann wirklich alles schreiben/verkünden usw.. Aber dann muss man mit einer Anzeige rechnen. Und das kann teuer und zeitaufwenig werden.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

25.03.2016 um 15:52
@AgathaChristo

Hmm, unter diesem Aspekt hatte ich es noch gar nicht betrachtet. Stimmt, ja, man darf demnach natürlich alles schreiben.


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Das Interview mit Natascha Kampusch, einer starken Frau...

25.03.2016 um 15:54
Auch das, was Du jetzt gepostet hast, bestätigt sehr schön, was ich die ganze Zeit über sage: es kommt darauf an, was man wie sagt / schreibt.
Verzeih bitte, aber wer sollte das auch jemals angezweifelt haben?
Wir reden hier vom Kampusch-Fall und einem Buch, das ganz offensichtlich auch die Intim- und Privatsphäre der Frau Kampusch zum Gegenstand hat.

Niemand bezweifelt, dass man allgemeine Fakten wie "Frau K. wurde am soundsovielten entführt" in einem Buch wiedergeben darf, es geht hier um Videobänder, die die Öffentlichkeit nichts angehen, weil sie die Privat- und Intimsphäre der Frau K. betreffen.

An Frau Kampuschs Stelle würde ich auch nicht wollen, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie sie nackt nach Ostereiern suchen musste.

Um SOLCHE Dinge geht es und das sollte von Anfang an klar gewesen sein.


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25.03.2016 um 15:56
Stimmt, ja, man darf demnach natürlich alles schreiben.
Nein, man darf nicht, man kann - so man denn einen Verlag findet oder das Buch selbst unter die Leute bringt.


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25.03.2016 um 15:58
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Dieter Bohlen
Na in dem Fall liegt es wahrscheinlich daran, dass Bohlen alt und ruhiger geworden ist (oder es keinen mehr interessiert) Früher stand der doch wegen jedem Teppichluder in der Zeitung


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