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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

218 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hilfe, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 20:46
@Thalassa
@Aniara

Wenn wir unsere Ferienwohnung mieten, schreibt uns der Vermieter an und wir senden dann den "Vertrag" unterschrieben zurück.

So sieht eine seriöse Ferienwohnung Vermietung aus.

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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 20:47
@Thalassa
doch, das mietrecht hat mit diesem fall sogar 'ne ganze menge zu tun.
merkste doch schon daran, dass die diskussion, ob's da 'ne unterschrift braucht oder nicht hier offensichtlich eine endlose wird...
die anmietung einer ferienwohnung fällt ja nun mal genauso unters mietrecht wie das feste anmieten einer wohnung ohne befristung.
aber romane schreiben wollte ich dazu auch nicht - eigentlich nur klarstellen dass
a) keine unterschrift nötig ist und
b) dass ich den vermieter da zwar ein bisschen nachlässig in der vorgehensweise finde, aber das ich nicht wirklich sehe warum der vertrag nicht zustande gekommen sein könnte.

wichtig wäre der tatsächlich wortlaut der emails, keine frage.


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29.06.2012 um 20:47
@klausbaerbel
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Aber in diesem Fall ist der Vermieter nicht mehr auf Anrufe oder Mails eingegangen, was ein Nichtinteresse Seitens des Vermieters suggeriert.
Wozu sollte er denn das auch, wenn alles fest abgemacht ist?
Außerdem - ich schrieb es schonmal - können die ja auch selber verreist oder unerreichbar gewesen sein können ...


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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 20:47
@Thalassa
Richtig, für den Vermieter war die Sache eindeutig abgemacht, also weis ich nicht, warum sich der Vermieter noch hätte melden sollen. Es war sicherlich nicht gut nicht zu antworten aber da hätte die Mieterin viel früher absagen sollen und nicht so kurz vor Antritt der Miete.
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Und deswegen in Zusammenhang mit dem angeblichen Absagen an Andere kommt mir eben nach einer Masche vor.
Wie bereits gesagt, er hatte mit Sicherheit andere Anfragen verneint weil er davon ausging, die Wohnung sei vermietet.
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:So sieht eine seriöse Ferienwohnung Vermietung aus.
Seitdem auch Mails bindend sind ist ein Mailverkehr genau so verpflichtend wie Postverkehr.
Zitat von ThalassaThalassa schrieb:Wozu sollte er denn das auch, wenn alles fest abgemacht ist?
Außerdem - ich schrieb es schonmal - können die ja auch selber verreist oder unerreichbar gewesen sein können ...
Ganz meine Rede.


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29.06.2012 um 20:48
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Aber in diesem Fall ist der Vermieter nicht mehr auf Anrufe oder Mails eingegangen, was ein Nichtinteresse Seitens des Vermieters suggeriert.
Aber es war doch alles fix durch die Mails die vorher hin und her gegangen sind so wie ich das verstanden habe.

Und wenn dann noch ne zweite Anfrage rein kommt, sagt der Vermieter ab im guten Glauben, dass die erste Zusage auch so wie vereinbart zustande kommt.

Durch die Absage jetzt hat er Mietausfall und macht Schadenersatz geltend. So einfach ist das und zudem sein gutes Recht.


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29.06.2012 um 20:50
@klausbaerbel
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Wenn wir unsere Ferienwohnung mieten, schreibt uns der Vermieter an und wir senden dann den "Vertrag" unterschrieben zurück.
So sieht eine seriöse Ferienwohnung Vermietung aus.
nö, das ist genauso wenig seriös.
damit ihr auf der sicheren seite seid, brüchtet ihr nämlich auch die unterschrift des vermieters auf eurem vertrag, und kein vermieter (ausser er hat einen IQ von unter 40) würde euch einen vertrag zuschicken, den er bereits unterschrieben hat.
sprich: der vermieter müsste euch den vertrag den er dann seinerseits auch unterschrieben hat eben nochmal zusenden. noch seriöser wär's dann natürlich, wenn er irgendeinen nachweis erbringen würde, dass er überhaupt berechtigt ist diese wohnung zu vermieten (gibt ja betrüger die einfach mal eben häuser anderer leute vermieten, das ist 'ne uralt-masche).


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29.06.2012 um 20:50
Zitat von wobelwobel schrieb:würde euch einen vertrag zuschicken, den er bereits unterschrieben hat.
Das wäre ziemlich leichtsinnig von dem Vermieter. :D


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29.06.2012 um 20:51
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:doch, das mietrecht hat mit diesem fall sogar 'ne ganze menge zu tun.
:D Hast ja Recht ;) !


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29.06.2012 um 20:51
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Wenn wir unsere Ferienwohnung mieten, schreibt uns der Vermieter an und wir senden dann den "Vertrag" unterschrieben zurück.

So sieht eine seriöse Ferienwohnung Vermietung aus.
Und wenn ich im Internet ein Hotelzimmer o.ä. reserviere oder online bei einer Fluggesellschaft einen Flug buche habe ich auch kein stück Papier unterzeichnet und trotzdem ist ein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen.


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29.06.2012 um 20:51
@Aniara
sag ich doch. da weisste doch dass das genauso wenig seriös ist. da steckt dann entweder betrug dahinter oder ein selten dämlicher vermieter.


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29.06.2012 um 20:52
@Thalassa

Trotzdem muß der Vermieter erreichbar sein wenn er so ein Geschäft veranschlagt !


Andy


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29.06.2012 um 20:53
@andykiel
Ach, und das steht wo?


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29.06.2012 um 20:54
@andykiel
nein, muss er nicht.
das geschäft wurde ja abgeschlossen, alles war geklärt, schlüssel gibt's natürlich erst zum mietantritt (vorher sind ja vermutlich andere leute im haus), es war noch jede menge zeit.
wenn ich wohnungen vermiete (und ich vermiete ja dauerhaft) und hab meinen vertrag von beiden seiten unterschrieben in der tasche (ja, ich mache immer schriftliche mietverträge), dann meld ich mich auch erst wieder kurz vor der übergabe, wenn ansonsten alles klar ist. warum sollte ich mich auch vorher melden? so hart es klingen mag, aber das sind KUNDEN, keine kumpels mit denen ich täglich was zu schnattern hätte.


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29.06.2012 um 20:54
Trotzdem muß der Vermieter ereichbar sein wenn er so ein Geschäft veranschlagt !
Wenn ich aber innerhalb von drei Monaten nur zwei mal versuche ihn zu erreichen ist das auch bissle wenig oder nicht - wenn ich was will muss ich da dann auch hinerher sein und dranbleiben.
Vielleicht war er während der zwei Versuche selbst im Urlaub oder krank oder anderweitig verhindert.

Und er HAT sich ja noch gemeldet.


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29.06.2012 um 20:55
@Sascha2212
@andykiel
@wobel
@murphyslaw
@Thalassa
@Aniara
@Nightshadow81
@Lichtträger0
@jimmybondy
@can
@kleinundgrün

Na dann ist die Sache doch klar und der TE muß zahlen. Besser so?

Wobei ich es nicht einsehe, daß der Vermieter 3 Monate auf Nachfragen nicht reagiert. So lange ist im Normalfall kein Vermieter abwesend, weil ihm in der Zeit Einnahmen verloren gehen, weil er logischerweise keine weiteren Vermietungen annehmen kann.

Für mich sieht die Geschichte nach einer Masche aus.


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29.06.2012 um 20:55
@andykiel
der vermieter oder eine vertretung muss während des laufenden mietverhältnisses erreichbar sein, aber nicht vorher - vorab gibt's keine notfälle, schadensmeldungen oder ähnliches für die er zur verfügung stehen müsste. der vertrag tritt ja erst in kraft ab mietbeginn.


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29.06.2012 um 20:56
@klausbaerbel
dass das auch 'ne masche sein könnte hab ich auf seite 3 schon geschrieben...


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29.06.2012 um 20:57
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Wobei ich es nicht einsehe, daß der Vermieter 3 Monate auf Nachfragen nicht reagiert.
Und wenn die ZWEI Versuche ihn zu erreichen innerhalb weniger Tage dieser ganzen drei Monate unternommen wurden .. weisst Du´s?


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29.06.2012 um 20:57
@andykiel

Für mich hörte sich das an als wäre da nie ein Vertrag zustandegekommen.


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29.06.2012 um 20:58
@Nightshadow81
Du hast es also immer noch nicht verstanden? Schon mal was bei amazon oder ebay bestellt? Hast du da einen Kaufvertrag unterschrieben?


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