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Problem

893 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Problem ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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23.10.2012 um 18:57
@sanne-ld
Und das beste hoffen für das betroffene Mädel.
Ich hoffe das sie das nicht zu sehr mitnimmt und das sie jemanden zum reden hat.

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23.10.2012 um 18:58
@slobber
genauso denk ich auch...


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23.10.2012 um 18:59
@slobber

Mit der Polizei drohen? lol

Dann muss der Type dich ja nur mit Pns zugebombt haben oder warum hast du so übertrieben reagiert?

Aber trotzdem hättest du auf ignore oder sperren gehen können oder etwa nicht?

Nach meiner Meinung gibt es im Internet kein Stalking, weil sowas nicht möglich ist, denn man kann im Internet durch ignore oder sperren leicht jemanden ignorieren und der Abstand ist zu enorm das ein gestalktes Gefühl aufkommen könnte.


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23.10.2012 um 19:01
ja ich finde auch, was ist daran so schlimm, er hat sich in sie verliebt und es ist extremst ungut, wenn man dauernd das gefühl bekommt, das es was wird, obwohl es gar nciht stimmt.

sicher ist das ungut, wenn man schon zwanzig SMS geschrieben hat und nicht zurückkam, dann kann man sich eigentlich sicher sein, dass sie nichts will.

es ist echt besser , er lässt sie in ruhe, anstatt sie noch weiter zu verfolgen, was für eine gewissheit will er denn noch???

Zwanzig Mal sollte schon reichen, Mensch, lass es bleiben


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23.10.2012 um 19:04
@Kurosagi
ach wär es doch nur Pipikram gewesen, dann wäre ich froh gewesen.
Du hast ja keine Ahnung...

aber egal, ich weiß jedenfalls wie es ausarten kann


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23.10.2012 um 19:06
@slobber

Na ja wie auch immer, ich weiß ja nicht was bei dir abgelaufen ist.

Nur finde ich es übertrieben über Internet von Stalking zu reden, ist zumindest meine Auffassung.


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23.10.2012 um 19:12
@Kurosagi
Wenn über das Internet ohne weiteres Cyber-Mobbing möglich ist,weshalb dann nicht auch Stalking?


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23.10.2012 um 19:16
@Mrs.Mikaelson

Es ist alles möglich, es kommt immer auf die Person an.

Manche nehmen das Internet eben genauso ernst wie ihr persönliches Umfeld.

Was würdest du schlimmer empfinden, im Internet von einer bekannten Person beleidigt zu werden oder persönlich?

Oder was findest du besser, Cybersex zu haben oder richtigen Sex?

Persönlich ist alles immer viel intensiver.


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23.10.2012 um 19:20
@Kurosagi

Ich würde es als ebenfalls so schlimm und verletzend empfinden im Internet beleidigt zu werden, in dem Bewusstsein dass am anderen Ende reale Menschen sitzen.
Mit Cybersex...nunja, da kann Ich nur bescheidene Erfahrungswerte liefern,sry^^


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23.10.2012 um 19:23
@trbz

Ich glaub das Problem liegt nicht nur an deinen Fehlern, überleg mal ihre Eltern erlauben ihr keinen Freund zu haben.

Ihre Tradition besagt sowieso, dass sie nen Moslem heiraten soll. Und jetzt kommts, als sie gesehen hat, dass sie dir so wichtig geworden ist und dass du Gefühle für sie hast, dass du immer wieder den Kontakt zu ihr suchst.

Da hat sie verstanden, dass du mehr von ihr willst, dass du sie als Freundin haben willst, sie vilt sogar heiraten willst mit ihr sex haben willst etc. und dann hat sie Angst bekommen, weil sie das Alles mit dir garnicht darf, weil du leider kein moslem bist,

das denke ich musst du auch nioch bedenken


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23.10.2012 um 19:25
Jeder emfpindet alles eben anders.

Ich würde es schlimmer finden von Personen beleidigt zu werden die man persönlich kennt, als im Internet von Leuten die man nicht persönlich kennt.
Zitat von Mrs.MikaelsonMrs.Mikaelson schrieb:Mit Cybersex...nunja, da kann Ich nur bescheidene Erfahrungswerte liefern,sry^^
:D


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23.10.2012 um 19:28
@trebz

somit hast du die Gewißheit dass es nicht deine schuld ist, wenn meine Theorie richtig liegt


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23.10.2012 um 19:35
@slobber

Es ist einfach scheußlich, störend und ekelhaft, wenn man von jemandem mit Nachrichten - auf welchem Wege auch immer - zugetextet wird, mit dem man eigentlich garkeinen Kontakt mehr haben will und das muß keiner erdulden!
Ich habe mich damals auch erfolgreich gewehrt, bevor es noch mehr ausarten konnte.
Es zeugt einfach von Egoismus und Nichtachtung, sich über den ablehnenden Willen eines anderen hinwegzusetzen!


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23.10.2012 um 19:38
@trebz

Denn was bringt es dir jetzt dich fertig zu machen und dich wie das letzte stück scheiße zu fühlen,
mal angenohmen, ihre Eltern haben bereits schon eine Heirat für sie arrangiert, die dann in einpaar jahren stattfinden soll.

Sie hat dann gesehen, dass du sehr anhänglich bist und dass es dir verdammt ernst ist mit ihr, das hatte sie jedoch nicht geplant verstehst du, weil überleg mal weißt du wie das bei moslems ist?

Sie würde als Schlampe gelten wenn sie dich heiratet, es heißt dann, sie bringt Schande über die Familie. Glaub mir ich kenn mich mit Nationalitäten sehr gut aus und bevor du jetzt auf Alle Leute hörst und dich noch elender fühlst,

denk mal darüber nach, ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass es an ihrer Tradition liegt und gut dann hast du zusätzlich Druck auf sie gemacht, weil du eben verliebt und verrückt nach ihr bist.

Ich denke sie wollte es deshalb beenden, weil sie von sich aus weiß, dass sie auf ihre Eltern hören muss und nicht mit dir zusammen sein kann, heißt nicht dass sie dich nicht mag oder keinen Bock auf dich hat, sondern dass sie einfach nur nicht als Schlampe dar stehen will, und in deren Religion ist das nun mal so, dass ein mädchen mit einer nutte gleich gestellt ist, wenn sie einen aus ner anderen Rasse als mann hat,

abschließend sag ich dir mach dir kein kopf, du würdest nicht glücklich mit ihren Eltern werden, sie würden immer was zum heulen haben weil du kein muslime bist und es hilft auch nich wenn du so reden würdest, "alter digger piece jo my man"


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23.10.2012 um 19:42
Der TE erinnert mich wegen seiner Beratungsimmunität an den User hier, da gings dann aber um sämtliche Frauen und nicht um eine.

Profil von truthan

Also wäre ich an der Stelle seiner angestrebten Liebe, würde ich ihn längst geblockt haben, aber das...ist ja anscheinend auch der Fall.


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23.10.2012 um 22:06
@Vymaanika
Ja, mir kam dieser Gedanke auch schon ...

Das ist ja das schöne am Internet... Leute, mit denen man keinen Kontakt wünscht, kann man blocken. Nur, sobald es sich ins reale Leben erweitert wird es heftig (im negativen Sinne).


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23.10.2012 um 22:11
@slobber

Die Kollegin meiner Mom hatte mal einen Stalker im RL, der stand dann Tag und Nacht vor der Tür, verfolgte sie zum Einkaufen, Spaziergängen..einfach überall hin.Die Frau war nach einigen Wochen fertig mit der Welt, sah den Typen überall, obschon niemand anwesend war.

Der rief zudem auch dauernd an oder warf bedrohlich wirkende Post in ihren Postkasten, mit subtieln Drohungen, sie solle sich fügen, volles Programm halt.Da kannste eben nicht einmal bequem die feindlich gesonne Zielperson blocken, allenfalls Polente alamieren, aber was sollen die schon groß machen dagegen?

Wie das nun ausgegangen ist weiß ich nicht, müsste nochmal nachfragen, wenn es sich ergibt.


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23.10.2012 um 22:25
@Vymaanika
Ich kenne die Problematik.
Was man dagegen machen kann?
Ich ging zur Polizei.

Was DIE machen können? Das kann die Polizei eher beantworten. Normalerweise eigentlich "nichts" solange keine handfesten Tatsachen vorliegen (Drohbriefe, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder ähnliches).

Momentchen mal, es gibt doch jetzt seit einigen Jahren das Anti-Stalker-Gesetz.
Dieser Link führt zu einer Infoseite von Stern zu dem Thema:

http://www.stern.de/politik/deutschland/anti-stalker-gesetz-hartnaeckigen-stalkern-gehts-an-den-kragen-582777.html

Also kann einen Stalker schon die eine oder andere heftige Konsequenz drohen.

Dessen sollte sich jeder bewusst werden,
denn Stalking kann schneller entstehen als einem lieb ist.
Selbst der TE muss aufpassen das er die Grenzen nicht weiter überschreitet aus lauter Sehnsucht.
Schon alleine um nicht in Teufels Küche zu kommen.



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23.10.2012 um 22:29
@slobber
Blödsinn. Der TE ist noch meilenweit von Nachstellung entfernt.

§ 238 StGB
Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1.
seine räumliche Nähe aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4.
ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5.
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


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23.10.2012 um 22:33
@slobber
Ich hätte in deinem Fall mal eher über falsche Verdächtigung nachgedacht....
§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


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