@StUffz @berlinandi also hier war es so, dass nur die MP einschreiten durfte, was logisch ist, denn es handelt sich ja grundsätzlich nur um Amerikaner......wenn Du, wie gesagt, keinen amerikanischen Pass oder eine ID Card hattest, kamst Du nicht rein, Du kannst dort weder einkaufen noch sonst etwas machen. Wenn es zu Prügeleien kam (und es waren auch Deutsche involviert), dann haben die MPs die Deutschen bis zum Gate begleitet und dort dann an die deutschen Polizisten übergeben, bzw. mit denen zusammen geklärt, was zu klären war. Wenn Du als amerikanischer Militärangehöriger auf deutschem Boden von der Polizei angehalten/festgehalten wurdest, dann musste die MP hinzugezogen werden. So habe ich es 1000fach erlebt. Den Amis wurden diese Gebiete "überlassen". Könnt ihr auch hier nachlesen
http://www.paulschaefer.info/fileadmin/lcmsschaefer/download/us_stpkt.pdf (Archiv-Version vom 03.01.2013)ein Auszug:
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind der Aufenthaltsvertrag von 1954, das NATO Truppenstatut
(NTS) von 1951 und das Zusatzabkommen zum
NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959. Alle drei
Verträge können zwar theoretisch seitens Deutschlands gekündigt werden. In der Praxis scheint jedoch
nicht klar, unter welchen Umständen dies erfolgen
könnte. Aufgrund der Notenwechsel vom 25.9.1990
und 16.11.1990 kann Deutschland durch Anzeige
den Aufenthaltsvertrag unter Einhaltung einer Frist
von zwei Jahren beenden. Die Kündigung des NTS
ist sogar durch schriftliche Notifizierung innerhalb
von nur einem Jahr möglich. Allerdings hat sich die
Bundesregierung im ZA-NTS verpflichtet, das NTS
nur aus dringenden Gründen zu kündigen. Das ZANTS wiederum kann nur mit einer Zwei-Jahres Frist
beendet werden.
Diese Abkommen schränken in weiten Teilen de
facto die Souveränität und Kontrolle der Bundesregierung über die Aktivitäten der US-Streitkräfte ein,
auch wenn formal sämtliche Befugnisse von der Bundesregierung freiwillig gewährt und wieder zurückgenommen werden können.
und noch einer:
die weitgehende Gewährleistung der Zuständigkeit der US-Rechtssprechung für die Truppen und
das zivile Gefolge inkl. Familien der US-Streitkräfte
(Art. VII NTS). Aufnahmestaat (Deutschland) und
Entsendestaat (USA) teilen sich zwar formal die
materielle Strafgewalt, die USA haben aber das
Vorrecht bei strafbaren Handlungen von Soldaten
und zivilem Gefolge, die gegen Personen und Dinge des Entsendestaates gerichtet sind oder sich
aus Unterlassung ergeben. In diesen Fällen kann
die Bundesregierung – anders als bei Straftätern
aller anderen Nationalitäten – im Wesentlichen
nur noch Straftaten, die zur Verhängung der Todesstrafe führen können, nach deutschem Gesetz
verfolgen.