Chefdecuisine schrieb:"DEGEA-Curriculum - Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie für Endoskopiepflege- und -assistenzpersonal". Veröffentlicht in ENDOPRAXIS; 2009; 1; 32-35 ( http://www.degea.de/typo3/index.php?id=74 (Archiv-Version vom 16.02.2011) )
Empfohlen wird ein Schnellkurs für Pflegekräfte mit einer Dauer von 14 Stunden. Der Hinweis stammt von Dr. med. Albrecht Henn-Beilharz, dem kommissarischen ärztlichen Direktor der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin im Katharinenhospital Stuttgart.
Was soll uns das jetzt zeigen?? Murray hat MJ unter Dauernarkose gelegt, ganz davon abgesehen hat Murray wohl keinen einzigen Schnellkurs beleg. Zumindest wurde das in dem Prozess so nicht wiedergegeben.
Chefdecuisine schrieb:Dr. Henn-Beilharz meint, man könne Propofol bedenkenlos in der Praxis des niedergelassenen Arztes anwenden. Als Ausrüstung genügen Pulsoxymeter und Sauerstoffmaske. Er kenne eine Behandlung von Migräne mit Propofol, sagte er in einem Interview. ( http://www.thieme.de/viamedici/medizin/krankheiten_diskussion/propofol_interview.html (Archiv-Version vom 30.10.2011) )
Du solltes deine Links schon richtig durchlesen, bevor du hier irgendwelche Behauptungen in dem Raum stellst!
Aus deinem Link ->
Das Injektionsnarkotikum Propofol verwenden Ärzte nicht nur im OP, sondern auch zur Sedierung bei endoskopischen Untersuchungen wie der Darmspiegelung. Dies wird von einigen Fachleuten durchaus kritisch gesehen, da es unter Propofol gelegentlich zu schweren Komplikationen kam.
weiter:
Wie sehen die personellen Bedingungen aus? Eine separat vorgesehene Endoskopieschwester, die speziell ausgebildet ist, kann Propofol zur Sedierung anwenden und den Patienten eigenständig überwachen. Die Anwendung des Propofols im Rahmen der Sedierung geschieht aber ausdrücklich unter Aufsicht des endoskopierenden Arztes. Der Arzt hat also eine Hilfskraft für die Endoskopie und eine zusätzliche Kraft, die für die Überwachung der Sedierung zuständig ist.
Ganz wichtig:
Bei ASA I und II wäre eine Fachkraft ausreichend?Bei ASA I und II kann eine Fachkraft die Sedierung überwachen. Letztlich zuständig ist nach meiner Auffassung zwar der durchführende Internist, der die Endoskopie macht. Aber dieser macht die endoskopische Untersuchung und braucht somit eine helfende Zusatzkraft, die eben den Patienten intensiv beobachtet.
Zumal man noch hinzufügen muss, dass all das in einer PRAXIS durchgeführt wird, und nicht so wie bei Murray, im häuslichen Umfeld.
;)
Chefdecuisine schrieb:Wenn man eine Verurteilung Murrays wegen grober Fahrlässigkeit fordert, sollte man bedenken, daß es bisher keinen Straftatbestand "grobe Fahrlässigkeit" gibt. Den Tötungsvorwurf dafür zu mißbrauchen ist kein guter Weg. Zumindest, wenn man keinen sauberen Nachweis hat.
Sehe ich anders! Grob fahrlässig ist es schon, wenn man einem Patienten Medikamente verabreicht, die nicht zu dem Krankheitsbild passen. Und da hat Murray wohl so einiges falsch verstanden. Der Arzt entscheidet über die Medikation und NICHT der Patient.
:)
Chefdecuisine schrieb:Walgrens Fehler im Einzelnen:
a) Keine Erarbeitung der Zusammenhänge zw. im Haus gefundenen Fläschchen und ihrer Verwendung in den letzten 12 Stunden.
Wie auch, das war Aufgabe der Polizei, die ja, wie wir wissen, geschlampt hat. Außerdem kann man ja wohl 1 und 1 zusammenzählen, die Fläschchen werden wohl kaum monatelang da rumgelegen haben. Nicht vergessen: 15,5 Liter Propofol !!
Chefdecuisine schrieb:b) Keine Verwendung der internationalen Literatur zu Todesfällen in Folge von Propofolvergiftung.
Die werden wohl für beide Seiten völlig irrelevant gewesen sein, sonst hätte man diese mit Sicherheit angebracht.
Chefdecuisine schrieb:c) Keine Darstellung der Zusammenhänge zwischen Ableben und den jeweiligen Konzentrationen in verschiedenen Körpergeweben.
Diese Informationen konnte die Verteidigung wohl auch nicht beibringen, da diese auch hier irrelvant sind, in bezug auf Propofol.
Chefdecuisine schrieb:d) Keine Anwendung wissenschafticher Standardmethodik für die Rückberechnung der Dosis, insbesondere fragwürdige Angaben dazu durch Walgrens "Experten".
Die dazugehörige "Literatur von 2008" wird wohl auch hier, speziell für diesen Fall, keinerlei Relevanz gewesen sein, sonst hätte man diese mit Sicherheit angebracht. Auch von der Verteidigung
;)
Chefdecuisine schrieb:e) Kein begründeter Ausschluss anderer Todesursachen: Der Autopsiebericht enthält u. a. den Verdacht des Neurologen auf Schlaganfall. Kleins Angaben weisen auf Botulinum-Toxin. Klein ist quasi Erfinder angeblich sicherer Injektionspunkte für das tödliche Nervengift Botulinum-Toxin.
Sehe ich nicht so, da diese Autopsie schon sehr genau gemacht wurde, und somit einiges völlig ausgeschlossen werden konnte.
Chefdecuisine schrieb:f) Fragwürdige Expertisen: Shafers Einzelmeinung widerspricht wissenschaftlichen Studien (u. a. von 2008, seine Angaben datieren auf 2002), insbesondere aber den Angaben von Jaime Lintemoot, laut denen die Messungen nicht mit den Methoden von 2002 durchgeführt wurden, Richard Ruffalo gab Kompetenzen an, von denen seine Ausbildungsstätte nichts weiß, und offenbarte erstaunliche medizinische Unkenntnis (angebliche Verdünnungswirkung durch Infusionen bei Kreislaufstillstand), insbesondere aber zu Propofol (Degeneration in Proben), Christopher Rogers stützte sich auf Vergleichsdaten aus dokumentierten Suiziden mittels 20ml Bolusinjektion, und behauptete seiner eigenen Urteilsgrundlage entgegen, eine Selbstverabreichung sei nicht möglich, ohne dies begründen zu können.
Da du dich anscheinend bestens damit auskennst, solltest du dich vielleicht mal mit Herr Chernoff in Verbindung setzen, und deine Schilderung ihm unterbreiten. Also
@FaIrIeFlOwEr du hast doch neulich die Adresse und E-Mail etc. von Chernoff hier gepostet,....könntest du mal so nett sein.
:D
Chefdecuisine schrieb:g) Unterlassene Messung des Propofolspiegels im Gehirn, die seit 2008 zur Ermittlung der Todesursache Propofolvergiftung gehört.
Soweit ich weiß, wurde das sehr wohl getestet, sogar die Konzentration im Augapfel.
Chefdecuisine schrieb:h) Überspielen all dieser Schwächen durch Emotionalisierung und Aufblähen des Verfahrens mittels sich gegenseitig widersprechender Zeugen
Ansichtsache! Da hat sich die Verteidigung auch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
Chefdecuisine schrieb:Mögliche Erklärungen der Widersprüche:
a) Man will sich nicht mit der Botox-Lobby (u. a. Allergan) anlegen.
Haha
:D Ja klar, weil die ja sooooo ein hohes Interesse haben, das dass bloß nicht aufgedeckt wird, da es ja schon so wahnsinnig viele Fälle gibt, die unter Botox zu tode gekommen sind.
:D Selten sowas weithergeholtes gehört.
:D :D
Chefdecuisine schrieb:b) Man fürchtet Regressansprüche u. a. gegen das UCLA (laut Sennef wurde MJ aus Kostengründen nicht rechtzeitig in die Klinik verbracht und die Sanitäter waren weder ausreichend ausgestattet, noch ausreichend ausgebildet, einen Kreislaufstillstand vor Ort zu behandeln).
Ja ja, ganz klare Sache, die Sanitäter und das Krankenhaus sind die eigentlichen Verdächtigen in diesem Fall.
:D Und die Sanitäter muss man jetzt auch noch verklagen, weil diese ja nach jahrelanger Berufserfahrung, keinen Plan haben, wie man einen Kreislaufstillstand vor Ort behandelt. Also jetzt wird es fast schon lächerlich....