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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

228 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Falsche Protokolle ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Saturius Diskussionsleiter
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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 16:39
Hi,
ich wollte mal eure Meinung und Erfahrung betreffend den so ehrlichen und wahrheitsfindenen Beamten erfahren.
Ich schildere euch mal einen Fall, bei dem es sich um mich geht:

Vor ca. 1 Monat wurde mir der Führerschein abgenommen. Grund dafür ist folgender Sachverhalt:
Meine damalige Verlobte und ich hatten eine schwere Beziehungskrise. In besagter Nacht wollte sie sich von mir trennen. Soweit nix schlimmes.
Sie rief mich um 1.30 Uhr an und bat mich bei ihr vorbeizukommen und ihr ein Bier mitzubringen.
Soweit auch nix schlimmes.
Nach etwa 5 Minuten und 3 oder 4 Schluck aus der Dose Bier kam es bereits zu einem Streit bei dem sie mich der Wohnung verwies.
Immer noch nix schlimmes.

Ca. 1 1/2 Std später rief sie die Polizei an, da sie Angst (aufgrund meiner Vergangenheit) hatte, ich könnte mir evtl doch was antun.
Sie schilderte den Beamten folgende Tatsachen:
Ich war bei ihr um mich mit ihr auszusprechen. Kurz danach hätte sie mich rausgeworfen. Wie haben beide "was" getrunken und sie hätte jetzt einfach nur Sorge, wegen meiner Vergangenheit, ich könnte mir was antun.

Die werten Polizisten kamen zu mir, und ich bestätigte, dass ich bei ihr war. Dieses "was getrunken" stimmt insoweit, als dass es ein paar Schluck Bier waren.

Nun erfahre ich von meinem Anwalt, dass im Protokoll bei ihr steht:
Des Weiteren hat Ihre Verlobte angegeben, dass sie in der Wohnung gemeinsam alkoholische Getränke konsumiert hätten und einer (wohl längere) Aussprache stattgefunden hätte. Des Weiteren seien sie dann in ihren Pkw gestiegen und davon gefahren. Dies habe Ihre Verlobte beides beobachtet.
Sie sagte, als ich ihr das erzählte, dass das doch völliger Unsinn ist. Sie habe nie gesagt, sie hätte gesehen, dass ich gefahren wäre, weil es von ihrer Wohnung aus gar nicht so einfach möglich ist, das zu sehen. Auch habe sie nie gesagt, dass sie und ich "alkoholische Getränke" zu uns nahmen. Ebenfalls stimmt es nicht, dass sie und ich eine "Aussprache" gehabt hätten, sondern sie "nur" sagte, wir wollten uns aussprechen aber schon nach kurzer Zeit der Streit kam und ich gegangen sei.

Mit anderen Worten: Die Polizei bastelt sich neuerdings die Aussagen per Protokoll so zusammen, wie es am besten passt? Ist das wirklich die Aufgabe der Ermittlungsbehörden?
Meinen Rechtsanwalt zufolge wären das evtl Missverständnisse. Ein gesamtes Protokoll ein Missverständnis? Wow.

Da mich die Polizisten stark alkoholisiert vorfanden und ANGEBLICH meine Ex behauptet hatte, wir hätten "alkoholische Getränke" zu uns genommen, wurde mir natürlich der Lappen vorzeitig entzogen und ich durfte mit auf die Wache.
Dort gab ich an, dass ich das letzte mal vor 24 Std (in der Nacht von Donnerstag auf Freitag) 2 Toastbrote mit Salami gegessen habe. Zu 100% WEIß ich, dass ich angab "Vor 24 Std in der Nacht von Donnerstag auf Freitag"
Komischerweise steht im Protokoll bei der Wache drin "vorher über Tag" 2 Toastbrote mit Salami.
Wieder ein Missverständnis? Jetzt haben wir schon 4 Missverständnisse in einem Fall.
Jetzt kommt es aber noch besser.
Als die Polizei mich frug, wolang ich gefahren wäre, habe ich gesagt, dass ich meinen gewohnten Weg gefahren bin und nicht weiß, wie die jeweiligen Straßen heissen (weiß ich echt nicht). Es gibt 2 mögliche direkte Wege.
Aber im Protokoll stehen genaue Straßennamen, die ich ja angeblich angegeben habe. Schon wieder ein Missverständnis?

Langsam kommt mir die Polizei bzw. Justiz vor wie der Hexenhammer.
"Wir haben nix genaues, also machen wir was genaues, es muss nur passen"

Vorwurf ist jedenfalls Trunkenheit im Verkehr. Aufgrund der Aussage, die meine Ex nie gemacht hat, aber es protokolliert wurde.

Sind wir in diesem Rechtsstaat wirklich schon soweit, dass wir uns im Mittelalter wiederfinden?

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07.08.2013 um 16:50
Anstelle dich hier aufzuregen solltest du juristische Hilfe in Anspruch nehmen und das alles beanstanden - würde vielleicht mehr bringen. Solltest du geringverdiener etc. sein und dir keine juristische Hilfe leisten können, kannst du auch zum Amtsgericht gehen und deinen Fall schlidern - dort erhälst du eine Bescheinigung, wo du erstmal dich bei einem Anwalt beraten lassen kannst.
Doch pass auf, beim Amtsgericht stehen Polizisten, welche deine Tasche nach gefährlich Gegenständen durchsuchen - also sei auf der Hut :D


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07.08.2013 um 16:53
Nur mal so ganz am Rande: Warst du denn "stark" alkoholisiert bzw. alkoholisiert als du gefahren bist?
Promilletester und Blutabnahme geben ja Aufschluss darüber.


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Saturius Diskussionsleiter
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07.08.2013 um 16:53
Zitat von RobbyRobbeRobbyRobbe schrieb: Solltest du geringverdiener etc. sein und dir keine juristische Hilfe leisten können, kannst du auch zum Amtsgericht gehen und deinen Fall schlidern - dort erhälst du eine Bescheinigung, wo du erstmal dich bei einem Anwalt beraten lassen kannst.
Falsch. Strafverfahren ohne Anwaltszwang. Daher keine PKH.
Zitat von RobbyRobbeRobbyRobbe schrieb:Doch pass auf, beim Amtsgericht stehen Polizisten, welche deine Tasche nach gefährlich Gegenständen durchsuchen - also sei auf der Hut :D
Kommt es zur Anklage, werde ich meine Schlüssel wohl bei meinem Vater zwischenlagern müssen. Denn sonst werden aus den Schlüsseln Messer gemacht. In der Aservatekammer finden sich davon dutzende.


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Saturius Diskussionsleiter
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07.08.2013 um 16:54
@OddThomas
Als ich von ihr weggefahren bin, war es ca. 2.00 Uhr. Als die Polizisten bei mir eintrafen war es 4.15 Uhr. Da hatte ich beim Pusten 1,6 Promille. Bei der Blutabnahme um 5.30 Uhr sogar 1,85 Promille.

In 2 Std ist das keine Schwierigkeit.


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07.08.2013 um 16:55
@RobbyRobbe

Das sind keine Polizisten, die da stehen, das sind Justizbeamte des einfachen Dienstes^^

@Saturius

In der Regel muss man solche Protokolle unterschreiben, wenn man eine Aussage gemacht hat. Wenn deine Unterschrift drauf ist, dann bestätigst du damit die Richtigkeit deiner Aussage, also musste ja nochmal drübergelesen haben.


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07.08.2013 um 16:56
@GilbMLRS
Lies mal mit 1,85 Promille ein Protokoll noch gradeaus...
Meine Verlobte brauchte nix zu unterschreiben, da die Polizisten es vor Ort aufnahmen und nicht als Zeugenaussage.


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07.08.2013 um 16:57
@Saturius
Nein - ich meine keinen Anwaltszwang. Sondern freiwilligen rechtlichen beistand oder bist du so konform in dem Gebiet, dass du jede Lücke und Klausel nutzen kannst?
Denn aus deiner Sicht liegt ein Fehler vor - und er könnte helfen, den zu lösen.

@GilbMLRS
Ja stimmt - ich vergas :D
Vermutlich weil die aussahen als würde die micht gleich strecken wollen und hab mich gedanklich auf ein Dead-by-Cop vorbereitet :troll:
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:also musste ja nochmal drübergelesen haben.
Stimmt auch wieder.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Meine Verlobte brauchte nix zu unterschreiben, da die Polizisten es vor Ort aufnahmen und nicht als Zeugenaussage.
Es geht um deine Unterschrift


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07.08.2013 um 17:01
@RobbyRobbe
Ich habe bereits einen Anwalt. Und den muss ich aus eigener Kiste zahlen.
Das blöde ist nur, dass ich ihn brauche, weil die ehrlichen und wahrheitsfindenen Beamten bei meiner Verlobten ein Protokoll verfasst haben, was hinten und vorne nicht stimmt.
Sie musste und hat nix unterschrieben. Reicht, wenn der Kollege in der Wohnung beim protokollieren bestätigt, dass sie das so ausgesagt hätte.
Nur sie selber sagt, dass sie das nie gesagt hätte. Und es sowieso unmöglich ist, von ihrer Wohnung zu sehen, dass sie beobachten könnte, wie ich ins Auto einstieg.

Da ich davon ausgehe, dass der Polizist mir zuhört und das aufschreibt, was ich sage, und keine Sau verlangen kann, dass ich mit 1,85 Promille noch gradeaus lesen kann...

Würde ich einen Vertrag mit 1,85 Promille unterschreiben, wäre der sowas von ungültig. Würde ich eine Eheschließung mit 1,85 Promille unterschreiben, wäre der sowas von ungültig.

Und bei Polizisten muss man ja von Natur aus ausgehen, dass diese vertrauenswürdig sind. Naja, man lernt immer dazu


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07.08.2013 um 17:03
Du musst doch für deine Aussage unterschreiben, wenn du nix beanstandest und unterschrieben hast kannst du nicht so einfach später was anderes behaupten.
Am besten ihr nehmt beide eure Aussage zurück dann ist es auch erledigt.
Da die Polizei nix mehr in der Hat solltet ihr aber über den Anwalt machen.
Des weiteren ist schon festzustellen das es vorgegebene Sätze gibt diese werden eingeschult damit es besser vor Gericht bestand hat.
Bsp. Die Fragen dich ob es so und so war und wenn du dies mit ja beantwortest haben sie eine Handfeste Aussage.
Viel Spass


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07.08.2013 um 17:04
@Saturius

Aber du hast doch ohnehin schon zugegeben, dass du gefahren bist, oder? Also ist doch die Wahrheit schon ergründet.


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07.08.2013 um 17:09
@JohnDo22
Zitat von JohnDo22JohnDo22 schrieb:Am besten ihr nehmt beide eure Aussage zurück dann ist es auch erledigt.
Einmal in der Akte, ist es in der Akte. Da kann nicht einfach was rausgenommen werden. Es kann bestenfalls eine ergänzende Aussage aufgenommen bzw. abgegeben werden.

@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Aber du hast doch ohnehin schon zugegeben, dass du gefahren bist, oder? Also ist doch die Wahrheit schon ergründet.
Nur stimmen die Rahmenbedingungen nicht.
Die Polizei behauptet nach Protokoll, ich wäre gegen 3.30 Uhr gefahren. Was völlig nicht stimmt. Was auch meine Ex nie gesagt hat.
Die Polizei behauptet nach Protokoll, ich hätte bei ihr mit ihr "alkoholische Getränke" zu mir genommen. Was nicht stimmt und meine Ex auch nie gesagt hat.
Die Polizei behauptet einen Fahrtweg, den ich nie beschrieben habe. Was also nicht stimmt. Was ich auch nie ausgesagt habe.

Dadurch, dass die Polizei sagt, ich wäre um 3.30 Uhr gefahren, obwohl ich bereits um 2.00 Uhr gefahren bin und nach 10 Min. die Fahrt beendet habe und dann anfing zu trinken, habe ich eine Trunkenheitsfahrt. Verstehst du jetzt das Inquisitionsproblem?


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07.08.2013 um 17:10
@Saturius

Hast du schon mal daran gedacht, dass deine Ex-Freundin sich entweder unklar ausgedrückt oder ,,,gelabert", sprich verschiedene Geschichten dir und der Polizei erzählt hat?

Manche Leute sind so dreist und geben unterschiedliche Versionen der gleichen Story bei verschiedenen Leuten zum besten.

Sie wollte dich möglicherweise schützen und hat das deshalb etwas dramatisiert oder wollte dir eins auswischen, aber dann bei dir wiederum nicht schlecht dastehen. Weshalb sie dann meinte, sie hätte den Polizisten das gar nicht so erzählt.

Welchen Grund sollte die Polizei überhaupt haben, dir unberechtigt einen falschen Strick zu drehen?
Bedeutet für die doch nur mehr Papierkram, aber keinen Gewinn.

Und die Sache mit dem Weg: Wenn du selbst meinst, es gibt nur 2 direkte Wege zu dir und du bist direkt nach Hause gefahren, dann wird es wohl keinen Meisterdetektiv benötigen, um die Straßen herauszufinden ;)


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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 17:12
@Saturius

Wird wohl eh zur Verhandlung kommen, vorm Richter müssen dann alle die Wahrheit sagen. Mal sehen, was die dann sagt.


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07.08.2013 um 17:14
Hm. Es kann schon mal passieren dass man "durch ein Paar Schluck Bier" 1,85 Promill zusammenbekommt. Aber wenn man sich dann ins Auto setzt ist das mehr als fahrlässig. Und statt die Eier zu haben und zu sagen "ich hab Scheiße gebaut" werden hier die Worte zerklaubt und sich über die Polizei beschwert. *seufz.


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Saturius Diskussionsleiter
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07.08.2013 um 17:14
Zitat von KcKc schrieb:Hast du schon mal daran gedacht, dass deine Ex-Freundin sich entweder unklar ausgedrückt oder ,,,gelabert", sprich verschiedene Geschichten dir und der Polizei erzählt hat?
Das Problem ist, sie ist wirklich eine Frau, die nicht lügt. Glaub mir, die hat mir schon einiges gesagt während unserer Beziehung, wo sie am besten hätte lügen sollen und können.

Im Gegensatz zu euch, kenne ich sie wirklich gut. Und wir haben uns wirklich nicht gütlich getrennt. Zwar auch nicht so, dass wir uns hassen. Aber als ich ihr das erzählte, meinte sie selbst, was denn der Mist soll.
Sie hätte nur gesagt, wir hätten "was" getrunken und dass die "Aussprache" nur ein paar Minuten gedauert hätte, weil es direkt zum Streit kam.
Und die Polizisten hätten selber sehen müssen, dass man von ihrer Wohnung nicht wirklich direkt einsehen kann, dass man mich beobachten könnte, wie ich ins Auto gestiegen bin.
Zitat von KcKc schrieb:Und die Sache mit dem Weg: Wenn du selbst meinst, es gibt nur 2 direkte Wege zu dir und du bist direkt nach Hause gefahren, dann wird es wohl keinen Meisterdetektiv benötigen, um die Straßen herauszufinden ;)
Aber es gibt 2 direkte Wege. Eben. Also macht die Polizei jetzt "Würfelspiel" welchen ich genommen habe und schreibt den auf?


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Saturius Diskussionsleiter
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07.08.2013 um 17:15
@Spirit2015
Zitat von Spirit2015Spirit2015 schrieb:Hm. Es kann schon mal passieren dass man "durch ein Paar Schluck Bier" 1,85 Promill
Innerhalb von 5 Minuten? Mit Gespräch und Streit zwischendrin? DAS musst du mir mal zeigen.


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07.08.2013 um 17:15
@Saturius

Btw.: Bier zählt auch zu den ,,alkoholischen Getränken".

Wenn du selbst sagst, du hast dir bei deiner Exfreundin einen hinter die Binde gegossen, dann hast du auch ,,alkoholische Getränke" zu dir genommen.

Zum Protokoll: Wenn man besoffen ist, dann sollte man auch nichts unterschreiben. Punkt. Wenn du deinen Namen hingesetzt hast, ist das gültig.


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07.08.2013 um 17:16
@Kc

Ob er das unterschreibt oder nicht is eigentlich egal.


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Horos ehemaliges Mitglied

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07.08.2013 um 17:17
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Bier zählt auch zu den ,,alkoholischen Getränken".
Bei 1,85 ist das aber sehr viel Bier.


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07.08.2013 um 17:17
@Saturius

Naja, wenn man betrunken Auto fährt, dann ist es ziemlich egal, welchen Weg man nimmt, da es nirgendwo auf öffentlicher Straße erlaubt ist, betrunken Auto zu fahren. Welchen Weg du also genommen hast, is wurscht.


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Saturius Diskussionsleiter
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07.08.2013 um 17:17
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Wenn du selbst sagst, du hast dir bei deiner Exfreundin einen hinter die Binde gegossen, dann hast du auch ,,alkoholische Getränke" zu dir genommen.
"alkolische Getränke".. Mal ehrlich, was liest du daraus? "ein oder 2 Bier" oder "mehrere Getränke verschiedener Art"?

Davon ab beschwört sie mir gegenüber (und sie ist wirklich glaubwürdig, das habe ich mehrfach feststellen müssen), dass sie nur "was getrunken" gesagt hat.


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07.08.2013 um 17:17
So richtig will bei mir das Mitleid nicht aufkommen. Bei dem Pegel ist der Führerscheinentzug mehr als gerechtfertigt. Den Bockmist habt ihr beide begangen und nicht die Polizei.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:"alkolische Getränke".. Mal ehrlich, was liest du daraus? "ein oder 2 Bier" oder "mehrere Getränke verschiedener Art"?

Davon ab beschwört sie mir gegenüber (und sie ist wirklich glaubwürdig, das habe ich mehrfach feststellen müssen), dass sie nur "was getrunken" gesagt hat.
Jetzt wird es ganz schön albern.


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07.08.2013 um 17:19
@Saturius
Grundsätzlich gilt: jede aussage verweigern und erstmal den advokaten vorschicken.
Das organisiert protokolle herbeifantasiert werden, glaub ich weniger, sondern mehr an die übliche schlamperei, die bei der polizeiarbeit gerne mal vorkommt.


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07.08.2013 um 17:19
@Saturius

Du kannst deine Aussage zurücknehmen !!
Hab ich auch mal gemacht und wurde ohne weiteres gemacht.
Vor allem bei einer Ordnungswidrigkeit ist das kein Problem.


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