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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

228 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Falsche Protokolle ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 18:54
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Ich weiß auch aus aus eigener Hand (habe selbst beim Amtsgericht, Landgericht und zeitweise bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet), dass die Staatsanwälte eine gewisses Soll an Anklagen und erfolgreichen Verurteilungen erfüllen "sollen".
Ernsthaft? Vielleicht mach ich doch noch mein 2. Staatsexamen. Aus Interesse.

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07.08.2013 um 18:55
@Saturius
Komm. Aber Polizisten sind auch nur Menschen, oder? Was würdest Du an ihrer Stelle gedacht haben?


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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 18:56
@praiseway
Mach es. Staatsanwälte, die nicht genügend Anklagen bzw. erfolgreiche Anklagen vorweisen, haben ein Gespräch mit dem Oberstaatsanwalt.


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07.08.2013 um 18:56
@Saturius
Nun ja. Das geht gegen das materielle Gesetz. Kann ich mir aber schon vorstellen.


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07.08.2013 um 19:01
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb: Aber Polizisten sind auch nur Menschen, oder? Was würdest Du an ihrer Stelle gedacht haben?
Ich sage auch nix gegen die Menschen in der Uniform. Aber gegen sie als Polizisten und gegen ihre Form der Arbeit.
Erkläre mir doch bitte das Protokoll, dass aussagte, ich wäre erst um 3.30 Uhr gefahren, obwohl meine Ex gesagt hat, ich wäre schon bestimmt vor 1 Std gefahren. Ein logischer Grund dafür fällt mir nicht ein.
Entweder lügt meine Ex oder den Polizisten war die Angabe zu wage und die brauchen was konkreteres.
Wie kommt eine Wegbeschreibung bei der Möglichkeit von 2 direkten Wegen ins Protokoll, obwohl ich gesagt habe, die sollen mich bloß nicht nach Straßenamen fragen.
Wie kommt die Aussage ins Protokoll, es gäbe eine Aussprache, obwohl meine Ex selbst sagt, es waren nur 5 minuten, weil wir uns danach direkt gestritten hatten?
Wie kann aus "was" getrunken die Definition von "alkoholischen Getränken" gemacht werden. "Was getrunken" kann heißen, ein paar Schluck Bier, 1 Flasche Vodka, oder 4 Glas Cola.
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Das geht gegen das materielle Gesetz. Kann ich mir aber schon vorstellen.
Ein "in dubio pro reo" erstmal auszuschließen und dann erst warten, ob der "Böse" es erwecken kann, ist auch gegen das materielle Gesetz.


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07.08.2013 um 19:05
@Saturius
Aber genau deswegen. Die Polizei war doch erst bei deiner Ex. Da wußte sie doch gar nicht, ob oder wie betrunken Du bist. Warum sollten sie da schon etwas bewußt Falsches aufnehmen? Unwahrscheinlich. Weitere Möglichkeit: Ihnen ist einfach ein Fehler unterlaufen. Auch eher unwahrscheinlich. Weitere Möglichkeit: Deine Ex hat gelogen. Sehr wahrscheinlich. Wie betrunken war sie? Ich will ihr noch nicht einmal unterstellen, gelogen zu haben. Eher, dass ihre Erinnerung versagt hat.


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07.08.2013 um 19:07
@Saturius
Nebenbei halte ich es auch für gut möglich, dass Dich deine Erinnerung trügt. Hast Du die Akten der Protokolle vorliegen?


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07.08.2013 um 19:11
@praiseway
Sie war zumindest gut alkoholisiert. Aber das haben die Beamten erst gar nicht festgestellt. Sie war die arme besorgte Exfreundin, die nur das Beste will. Sie wurde nicht gebeten zu Pusten oder dergleichen.
Das mit dem ins Auto steigen und losfahren ist auch aus den Fingern gesogen. Sie sagt selber, dass sie es von ihrer Wohnung aus gar nicht sehen kann. Theoretisch könnte mich auch ein Freund gefahren haben. Theoretisch. Aber im Protokoll steht, sie habe es "selbst beobachtet", was aufgrund der Wohnungslage nur schwerlich nachzuvollziehen ist.

Ich möchte nicht Ausschließen, dass meine Erinnerung mich trübt. Vieles weiß ich erst durch die Ermittlungsakte wieder.
Als ich gehört habe, ich hätte an dem Tag Toastbrot gegessen hab ich direkt gesagt, dass ich doch in der Nacht davor welches gegessen hätte und den ganzen Tag über nix gegessen hätte. Da viel mir dann auch ein, wie der Polizist auf der Wache während der Blutabnahme mich frug, wann ich zuletzt was gegessen habe, und da habe ich ihm gesagt, vor gut 24 Std. im Bett als meine Verlobte und ich noch im Bett beim Fernsehen hunger bekamen.

Ebenso als der Rechtsanwalt mir sagte, dass ich wohl eine genaue Wegbeschreibung der Strecke abgegeben hätte. Da hab ich dem auch gesagt, wie ich die Straßennamen sagen sollte, da ich diese Straßen selbst nicht kenne.


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07.08.2013 um 19:13
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Hast Du die Akten der Protokolle vorliegen?
Du weisst selbst, dass auch mein Rechtsanwalt mir weder Einblick in die Akten geben darf noch mir den genauen Wortlaut sagen oder schreiben darf. Er darf mir nur inhaltlich sagen, was drin steht.


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07.08.2013 um 19:34
Merke dir die Namen der betreffenden Polizisten und rege nach Ablauf dieses Verfahrenss eine Fachaufsichtsbeschwerde an.


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07.08.2013 um 19:42
@1312-BOB
Zitat von 1312-BOB1312-BOB schrieb:Merke dir die Namen der betreffenden Polizisten und rege nach Ablauf dieses Verfahrenss eine Fachaufsichtsbeschwerde an.
Witzig. Ich weiß schon selber, dass aufgrund der fehlenden Belehrung, ich könnte auch die Schnauze halten, eine Beschwerde nix bringt. Die saßen zu 2. im Büro. Also Fehlverhalten der Beamten zu beanstanden bringt soviel wie gegen einen Windhose zu pusten.
Wenn beide sagen, "doch haben wir doch getan" und "doch, das hat er gesagt"... Blubb...


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07.08.2013 um 20:17
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Du weisst selbst, dass auch mein Rechtsanwalt mir weder Einblick in die Akten geben darf noch mir den genauen Wortlaut sagen oder schreiben darf. Er darf mir nur inhaltlich sagen, was drin steht.
Hast Du dafür einen Paragraphen? Ich glaub, das stimmt nicht. Ich hab meine Ermittlungsakten immer gelesen.


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07.08.2013 um 20:19
@Saturius
Und Moment mal: deine Verlobte ungleich ex... Was sagt sie denn eigentlich dazu? Ich will jetzt nicht mit dem Gesetz der Anziehung kommen, aber.....


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07.08.2013 um 20:33
@praiseway
Sie sagte mir eben am Telefon ganz klar, dass das so gar nicht stimmt und sie das so nicht gesagt hat.

Sie meinte, sie hätte die Polizisten erst nach ihrer Schätzung knapp 1 Std später angerufen und denen am Telefon gesagt, dass ich eben weggefahren wäre und sie Angst hätte, ich würde mir was antun, weil ich in der Vergangenheit soetwas mal versucht hatte.
Dann kamen die Beamten gegen 3.45 Uhr oder 4.00 Uhr. Da wollte sie sich nicht genau festlegen. Die hätten sie gefragt, was vorgefallen wäre. Da meinte sie wohl zu den Beamten, dass ich eben da gewesen wäre um mich mit ihr Auszusprechen. Wir hätten dabei was getrunken und es kurz danach zum Streit gekommen wäre und ich dann weggefahren wäre.
Als die gefragt haben, wann, habe sie gesagt, dass es bestimmt schon 1 Std her sein muss.
Die Beamten meinten wohl noch zu ihr, weil sie völlig durch den Wind wäre, sie solle sich erstmal hinsetzen.
Auslöser für ihren Anruf war eine SMS, die ich mit "Leb wohl" beendet hätte. (Inhalt: "Hey Engel, danke fürs verarschen. Und ich dachte, du wolltest einen Neuanfang. Das bricht mir das Herz. Leb wohl."
Diese hat sie den Beamten auch gezeigt.
Nach 5 Minuten waren die aber auch schon wieder weg.

Das erzählte sie mir so am Telefon.

Die Beamten, die mich um 4.15 Uhr antrafen, hielten mir vor, dass meine Ex sich sorgen machen würde, ich würde mir was antun und dass ich bei ihr was getrunken hätte und deshalb der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt besteht.
Da erklärte ich den Beamten vor Ort, dass es Schwachsinn ist, dass ich mir was antun will. Sonst hätte ich das wohl in den 2 Std schon getan bzw. versucht. Und ja, ich habe bei ihr was getrunken, nämlich 4 oder 5 Schluck Bier, weil sie mich kurz danach rausgeworfen hat.
Auf die Frage, wie lange ich schon hier wäre, meinte ich, dass ich nicht auf die Uhr geguckt habe, aber jedenfalls lang genug, um eine fast volle Berentzen zu trinken und eine maximal viertel Flasche Vodka. (Hab die Flaschen den Beamten auch gezeigt).

Darauf meinten die Beamten, ob ich bereit wäre zu pusten. Tat ich und hatte 1,6 Promille. Darauf meinten die Beamten, dass die den Führerschein einziehen müssten, wegen der Behauptung meiner Ex und ob ich freiwillig bereit wäre mit zur Wache zu kommen. War ich.

um 5.30 Uhr hatte ich dann einen Blutalkohol von 1,85 Promille. (Weiß ich erst durch das Schreiben des Amtsgericht um mich zur Sache nochmals zu äußern)


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07.08.2013 um 20:35
@Saturius
Wann war die SMS?


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07.08.2013 um 20:36
@praiseway
2.27 Uhr


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07.08.2013 um 20:36
§147 StPo

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html

Akteneinsicht im Strafverfahren und im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren[Bearbeiten]
Der Kreis derjenigen, die ein Recht auf Akteneinsicht haben, ist begrenzt. Zunächst hat der Beschuldigte ein Akteneinsichtsrecht, welches regelmäßig durch den Verteidiger wahrgenommen wird (§ 147 Abs. 1 StPO). Ist allerdings die Ermittlung noch nicht abgeschlossen, so kann dem Verteidiger die Einsichtnahme verweigert werden, wenn durch die Einsichtnahme der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte, § 147 Abs. 2 StPO. Der Verteidiger darf Fotokopien der Akten anfertigen und diese seinem Mandanten zur Kenntnis geben. Die Weitergabe der Originalakten an den Beschuldigten ist dagegen unzulässig.
Akteneinsicht für Beschuldigte[Bearbeiten]
Im Strafverfahren wurde die Akteneinsicht dadurch behindert, dass oft nur dem Verteidiger des Beschuldigten umfassend die Einsicht in die Akten gestattet wird, dem Beschuldigten selbst jedoch nicht.[1] Somit sind Beschuldigte, um ihr Grundrecht auf Akteneinsicht geltend zu machen, zur Bezahlung eines Rechtsanwalts verpflichtet, selbst wenn der Tatvorwurf haltlos ist. Die Verweigerung der Akteneinsicht berührt jedoch das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör, denn oftmals ermöglicht erst die Einsicht in die Ermittlungsakte, präzise Antworten zum Tatvorwurf und entsprechende Anträge zu stellen.[2]
Am 18. März 1997 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Foucher gegen Frankreich,[3] dass die Verweigerung von Akteneinsicht bei einem nicht durch einen Verteidiger verteidigten Angeklagten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK). Gleichwohl verweigerten deutsche Gerichte weiterhin den Angeklagten die Akteneinsicht. So entschied das Landgericht Mainz im Jahr 1998, obwohl ihm die Entscheidung des EGMR bekannt war, dass mangels gesetzlicher Grundlage[4] dem nicht durch einen Verteidiger verteidigten Angeklagten keine Akteneinsicht zusteht. Daraufhin ergänzte der Bundestag im StVÄG 1999[5] den § 147 StPO, um auch den Aktenzugang ohne Rechtsanwalt zu ermöglichen.[6] Dem Beschuldigten, der keinen Rechtsanwalt hat, sind nunmehr auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit keine triftigen Gründe dagegen sprechen (vgl. § 147 Abs. 7 StPO).
Schließlich betonte der EGMR in seiner Entscheidung vom 13. März 2003[7] im Fall Abdullah Öcalan gegen die Türkei nochmals, dass das Recht auf Akteneinsicht im Allgemeinen nicht auf Verteidiger beschränkt werden darf. Zumindest jedem Angeklagten müssen die Akten spätestens vor der Hauptverhandlung zugänglich sein. Zwar sind bisher zur Frage der Akteneinsicht durch den Beschuldigten keine Entscheidungen gegen Deutschland ergangen, jedoch ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsprechung des EGMR auch bei der Anwendung und Auslegung des deutschen Rechtes zu berücksichtigen.[8]
Auf Grundlage des seit 2000 geltenden § 147 Abs. 7 StPO gewähren daher nunmehr auch deutsche Gerichte den Beschuldigten selbst Zugang zu den Akteninhalten durch Kopien oder Einsichtnahmen von Beiakten auf der Geschäftsstelle.[9]
Im Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht ist es bereits seit langem umstritten, wie weit das (Akten-)Einsichtsrecht reicht. In neuerer Zeit sprechen aber immer mehr Gerichte den Beschuldigten, bzw. Betroffenen das Recht zu, auch die Messunterlagen (z.B. auch die Technischen Anweisungen der Hersteller) einsehen zu dürfen. Teilweise haben einzelne Bundesländer dies auch in ihre (internen) Anweisungen für die Durchführung der Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen aufgenommen.[10]

Wikipedia: Akteneinsicht


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07.08.2013 um 20:37
@Saturius
Das ist doof. Macht dich unglaubwürdig.


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07.08.2013 um 20:37
@praiseway
siehe Korrektur...


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07.08.2013 um 20:37
@Saturius
Dann bist Du doch super fein raus. Das ist ein "Beweis"!!!


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07.08.2013 um 20:39
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Dann bist Du doch super fein raus. Das ist ein "Beweis"!!!
Soviel zum Thema, DIE müssen wir was beweisen.
Ein intelligenter Richter könnte jetzt auch behaupten, ich hätte die Uhrzeit in meinem Handy vorher geändert, um mir ein Alibi zu verschaffen. -.-
Bei der Ermittlung und meinen Erfahrungen mit der Justiz geh ich von allem aus.


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07.08.2013 um 20:42
@praiseway
Andere Möglichkeit wäre, ich habe es ihr um 2.27 Uhr wirklich geschrieben, daraufhin wollte sie sich mit mir aussprechen und ich bin dann dennoch erst um 3.30 Uhr gefahren... Wie man sieht, "in dubio pro reo"???
Der Richter bei der Beweiswürdigung und gegenüber Anträgen ungebunden.


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07.08.2013 um 20:44
@Saturius
Weißt Du, was Du betreibst? Zwangsgedanken. Mach Dich locker.


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07.08.2013 um 20:45
@praiseway
Sagt sich so einfach. Bislang wurden Tatsachen und Aussagen von der Polizei selbst verfasst. Das kann ich zumindest für meine Aussage behaupten.


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07.08.2013 um 20:45
@Saturius
Mann. Deine Verteidigung steht. Ich würde Dich gerne verteidigen. Easy cake.


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