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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

228 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Falsche Protokolle ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 21:11
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Mein Anwalt teilte mir bereits mit, dass es weder Videos von irgendwelchen Tanken (habe die 2 Bier zu ihr 5 Min. vorher an der Tanke bei ihr um die Ecke gekauft), noch sonst irgendwelche Beweise dafür sprechen, dass meine Ex die Wahrheit sagt, oder dass ich lüge.
Das Tankenvideo wäre ein Beweis wann ich wenigstens bei ihr gewesen wäre. Nicht aber, wann ich von ihr weg bin.
Könnte ja sein, dass du zum Beispiel irgendwo (unbemerkt) geblitzt wurdest oder ein Rotlicht nicht beachtet hast. Wäre dann schon etwas doof, wenn das mit der Zeit dann nicht mit deinen Angaben übereinstimmt.

Emodul

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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 21:11
@Saturius
Scheinst einen guten Anwalt zu haben. Ich plädiere immer noch auf Freispruch. Und versteh immer noch nicht so ganz, warum Du das so in Zweifel ziehst.


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07.08.2013 um 21:12
@emodul
Genau. Streu nur weitere Zwangsgedanken. Vielen Dank.


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07.08.2013 um 21:13
@Saturius
Ist halt die Vorgehensweise. Nicht verdächtig.


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07.08.2013 um 21:14
@Saturius

Davon würde ich an deiner Stelle auch unbedingt Gebrauch machen und eine schriftliche Einlassung vornehmen (dem Anwalt würde ich davon aber auch eine Kopie zukommen lassen). Nachdem deine Promille bereits aktenlagig sind, ist es ein Leichtes für dich, die protokollierte Vernehmung vom Tisch zu fegen.


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07.08.2013 um 21:15
@emodul
Zitat von emodulemodul schrieb:Könnte ja sein, dass du zum Beispiel irgendwo (unbemerkt) geblitzt wurdest oder ein Rotlicht nicht beachtet hast. Wäre dann schon etwas doof, wenn das mit der Zeit dann nicht mit deinen Angaben übereinstimmt.
Alles nein. Auf der Strecke gibt es keine festen Knipsen und alle Ampeln sind Nachts ausgeschaltet.
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Scheinst einen guten Anwalt zu haben. Ich plädiere immer noch auf Freispruch. Und versteh immer noch nicht so ganz, warum Du das so in Zweifel ziehst.
Es geht sich derzeit nur um die vorläufige Entziehung. Aber wenn der Anwalt mir da schon sagt, die Wahrheit glaubt mir keiner, weil die Protokolle (meines als auch ihres) nicht mit dem Übereinstimmt, was ich ihm sage, dann wird es beim Strafverfahren wohl kaum anders laufen.


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07.08.2013 um 21:18
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Nachdem deine Promille bereits aktenlagig sind, ist es ein Leichtes für dich, die protokollierte Vernehmung vom Tisch zu fegen.
@Marcandas
Müsste da nicht schon mein Anwalt drauf gekommen sein, wenn es denn möglich wäre?
"Einfach" schreiben:
Hey Richterin,
der ghostfear war bei der Vernehmung schon so sternhagelvoll, dass das, was er da gesagt hat, wohl nur seiner Phantasie entsprungen ist, weil er hoffte, das richtige zu sagen.

Ich bitte dich... Richter sind auch nur Menschen. Und einmal was gehört oder gelesen... Bin nicht der 1. Beschuldigte, der seine Aussage nach der Vernehmung ändert. Teils vllt aus Angst, man hätte was falsches gesagt, teils aber auch, weil viele wirklich nonsens erzählt haben.


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07.08.2013 um 21:19
@Marcandas
Ehrlich: Ich bezweifele deine praktische Erfahrung bei Gericht.


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07.08.2013 um 21:22
@Saturius
Aber nach wie vor: Wenn Du Dich auf den Standpunkt stellst: Ich bin (mehr oder weniger) nüchtern nach Hause gefahren, und hab mich dann zugekippt... Das wird niemals eine Verurteilung. Und wenn: Berufung. Vllt bin ich bis dahin soweit. Dann verteidige ich Dich umsonst (obwohl Du ja aus einem reichen Elternhaus zu stammen scheinst).


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07.08.2013 um 21:23
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:obwohl Du ja aus einem reichen Elternhaus zu stammen scheinst
Scheine ich das? :) Das müsstest du meinen Eltern mal erzählen :)


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07.08.2013 um 21:24
@Saturius
Ich hab den Eindruck gewonnen. Ok. Dann hab ich mich geirrt.


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07.08.2013 um 21:29
Wir sind nur irgendwie von meinem eigentlichen Thema abgekommen. Was zwar auch für mich sehr hilfreich ist, um gewisse Meinungen (vor allem von wohl Sachkundigen) zu lesen.

Mir ging es aber primär um die Tatsache, dass die Polizei völlig falsche Protokolle angefertigt hat. Das von meiner Ex wohl falscher als meines.
Dennoch, ich lasse das von meiner mal aussen vor, kann es nicht sein, dass die Polizei in Protokolle und Aussagen Dinge schreibt, die von mir so nie gesagt wurden. Und seien es nur Brote, der Weg zum Ort des Auffindens, noch die fehlende Angabe meines Atemalkohols (Auch dieser muss ins Protokoll, denn dieser darf zumindest vor Gericht zu meinen Gunsten aber nicht zu meinen Ungunsten genutzt werden)


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08.08.2013 um 02:06
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Müsste da nicht schon mein Anwalt drauf gekommen sein, wenn es denn möglich wäre?
Kommt drauf an, wie gründliche er sich mit deinem Fall überhaupt auseinander setzt. Zudem gibt es im Strafverfahren i. d. R. kein schriftliches Vorverfahren, sondern sowas wird in der mündlichen Verhandlung geklärt.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:"Einfach" schreiben:
Hey Richterin,
der ghostfear war bei der Vernehmung schon so sternhagelvoll, dass das, was er da gesagt hat, wohl nur seiner Phantasie entsprungen ist, weil er hoffte, das richtige zu sagen.

Ich bitte dich... Richter sind auch nur Menschen. Und einmal was gehört oder gelesen...
Da irrst du dich, denn genau das unterscheidet einen Richter! Es ist nunmal Aufgabe von Richtern, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln. Wenn ich eine schriftliche Aussage einer Beschuldigtenvernehmung vorliegen habe, die im Suff getätigt wurde und das obendrein noch belegt ist und eine anderslautende mündliche Aussage vom Beschuldigten in der Verhandlung glaubhaft und schlüssig ist und dieser kein belastender Beweis oder Indizien entgegenstehen, dann wäre es rechtsfehlerhaft und berufungsbegründend, die protokollierte Aussage urteilsbegründend zu würdigen und die unmittelbar erfolgte nicht.


@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Ehrlich: Ich bezweifele deine praktische Erfahrung bei Gericht.
Und das begründest du bitteschön wie???


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08.08.2013 um 02:19
@Saturius
Hattest du dein Handy an besagtem Tag/Abend dabei?

Bewegungsprofil anfordern lassen, macht dein Anwalt bzW die Staatsanwaltschaft


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08.08.2013 um 13:59
@Marcandas
Zitat:
dann wäre es rechtsfehlerhaft und berufungsbegründend

Du solltest dich zumind. etwas im deutschen Recht auskennen, bevor du hier öffentl. Tipps gibst...

Bei begr. Verdacht, dass das Urteil aufgrund dessen zustande kam, weil geltendes Recht verletzt wurde, wird REVISION eingeleitet. (Entscheid rein nach Aktenlage)

BERUFUNG ist was anderes: Hier sind zwischenzeitl. neue Beweiße vorständig, die das Verfahren zu Gunsten des Beklagten lenken. Hier ist es auch möglich, neue Zeugen vorzuladen.


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08.08.2013 um 16:19
Zitat von MondbusMondbus schrieb:Du solltest dich zumind. etwas im deutschen Recht auskennen, bevor du hier öffentl. Tipps gibst...
oO, ein Eigentor. ;)
Die Berufung ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein übergeordnetes Gericht. Die Berufung unterscheidet sich hierbei von der Revision dadurch, dass das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft wird, das Berufungsgericht also gegebenenfalls eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen muss.
Die Berufung ist durchaus auch das Mittel, sich gegen eine falsche Rechtsauffassung zur Wehr zu setzen (bei erstinstanzlichen Urteilen des Amtsgerichts).


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08.08.2013 um 17:02
Du scheinst nicht zu begreifen, was du liest.
Nur soviel: Dein Gegenüber ist VOLLJURIST. Versuche nicht, mir meinen Job zu erklähren, sonst verspreche ich dir, wird es SEHR PEINLICH hier für dich.

Dein Wiki-Wissen solltest du in diesem Fall besser mal stecken lassen.

(kleiner Tipp: Wir reden hier von Strafverfahren.)


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08.08.2013 um 17:08
Zitat von MondbusMondbus schrieb:Versuche nicht, mir meinen Job zu erklähren, sonst verspreche ich dir, wird es SEHR PEINLICH hier für dich.
Leg los. So von VOLLJURIST zu Volljurist.


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08.08.2013 um 17:09
Dann wär's ja noch peinlicher...


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08.08.2013 um 17:13
Zitat von MondbusMondbus schrieb:Dann wär's ja noch peinlicher...
Ich ertrage das. Und ich lerne gerne dazu.


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08.08.2013 um 17:15
Jaja. Wie schön das man im Netz so herrlich anonym ist...nicht war....

Dann erklähren Sie doch mal...hehehe...Herr Kollege, wieso sie Wikipedia zu Ihrer Untermauerung heranziehen, ein Umstand den ein wirklicher Kollege meinerseits niemals....


naja, lassen wir das, habe wirklich wichtigeres zu tun.


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08.08.2013 um 17:17
Zitat von MondbusMondbus schrieb:naja, lassen wir das, habe wirklich wichtigeres zu tun.
Nein nein, tue Dir keinen Zwang an, erkläre mal.

Du darfst selbstverständlich auch einen Kommentar bemühen.

Leg los.


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08.08.2013 um 17:23
@Mondbus
Und? Kommt noch was Substanzielles? Nein?

Schade.

Das erinnert mich an eine Begegnung vor einigen Wochen, als mir ein netter Zeitgenosse an der Ampel auf mein stehendes Auto auffuhr.
Der nette Herr sprang heraus: "Sie Idiot!! Ich bin Anwalt, ich verklage Sie!!!einself Na ja, was soll ich sagen, so ein richtiger, echter Anwalt war er wohl doch nicht. Nicht mal ein Diplomjurist. Aber vielleicht war er ja VOLLJURIST.
Schöne Anekdote, wie ich finde.


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09.08.2013 um 03:56
@Mondbus

Du bist ein Wichtigtuer mit dem Komplex gerne Volljurist zu sein. Dein peinlich-geltungsbedürftiges Auftreten, mit dem du hier reinpolterst, ist jedenfalls fast schon lehrbuchmäßig (frag den Psychologen deines Vertrauens ;))
Zitat von MondbusMondbus schrieb:Du solltest dich zumind. etwas im deutschen Recht auskennen
Ach was.... stell dir vor, das tue ich sogar, denn ganz im Gegensatz zu dir verfüge ich über zwei REALE juristische Staatsexamen (das zweite sogar mit Prädikat *brustschwellend brüst*) :D
Zitat von MondbusMondbus schrieb:Bei begr. Verdacht, dass das Urteil aufgrund dessen zustande kam, weil geltendes Recht verletzt wurde, wird REVISION eingeleitet.
Yeah! Sicherlich wirst du mir in deiner selbstbeweihräucherten Klugschwätzerei auch die revisionsbegründende Normenkausalität aus § 337 (insb. II) StPO zur vorliegenden fiktiven Konstellation schlüssig erläutern können.
Da bin ich mir gaaaanz sicher, der Herr "VOLLJURIST" kann das :D :D :D

Wenn du wirklich Jurist bist (du müsstest noch nichtmal über's 4. Semester raus sein), wirst du mir nun eine ganz bestimmte formalrechtliche Norm entgegenschleudern können (es gibt nur eine, die hier in Frage käme). Die aber hat einen "klitzekleinen" Haken in der vorliegenden fiktiven Situation, weshalb nur eine Berufung in Frage kommen kann.

Ich bin gespaaaaaaaaannt!


@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Schöne Anekdote, wie ich finde.
*lach, finde ich auch. Und wie man am Beispiel @Mondbus sieht, auch hier im Forum aktuell ;)

Ich kann seit kurzem von einer ähnlichen berichten: Ein ebay-Verkäufer, bei dem ich vor 4 Monaten eine fehlende vertraglich vereinbarte Beschaffenheit reklamierte, machte mir daraufhin klar, dass es besser wäre, sich nicht mit ihm anzulegen, da er "Stadtsanwalt" sei :D
...offenbar ein brandneues Betätigungsfeld für "VOLLJURISTEN", nicht aber für den Assessor juris *heul*


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09.08.2013 um 09:25
Noch so ein Wichtigtuer, der sich auch noch angesprochen fühlt, obwohl er gar nicht gemeint war....
Naja, machts mal gut ihr zwei Juri's (lachtot).

Und eure kostenlose Rechtsberatung könnt ihr euch sonstwo herholen, von MIR sicher nicht.
Herr -offensichtlich- nie-jemals-praktizierender-Kollege (lach!).


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