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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

228 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Falsche Protokolle ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Saturius Diskussionsleiter
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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 17:41
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb: Ein einigermaßen guter - eigentlich jeder nicht völlig dilettantische- Strafverteidiger haut Dich da raus.
Ich habe mir die renomierteste Kanzlei hier im Umkreis genommen. Und selbst er sagt, durch das Protokoll bei meiner Ex sieht es sehr sehr übel aus.
Mir würde da nur eine "Korrektur" von ihr helfen als Zeugenaussage oder eben andere Zeugen. Nur letzteres wäre strafbar.


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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 17:41
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Nennt sich Gefahr in Vollzug.
Gefahr in VERZUG ;)


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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 17:44
@Saturius
Ernsthaft? Kann ich kaum glauben. Und sie hat doch nur angegeben, ihr hättet alkoholische Getränke zu euch genommen. Könnten doch 2 Bier sein, die erlaubt wären. Und du hast Dich zu Hause zugeknallt.


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07.08.2013 um 17:45
@Saturius
Stimmt, haste recht, an das verzugsschlupfloch habe ich jetzt nicht gedacht, was bei suizidgefahr sicher zum tragen kommt.


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07.08.2013 um 17:46
Ja bei Nachtrunk wird eh zurückgerechnet. Allerdings ist das schon wichtig wann du gefahren bist. Aber jedem passieren Fehler. Soll deine Freundin hat n Schreiben machen dass sie erfahren hat dass sie ausgesagt habe du seist erst um 3:30 gefahren und dass das nicht stimmt und sie das berichtigt haben will. Aber die Polizei is auch nicht doof die wird bei deinem Auto schon auf die Motorhaube gelangt haben.


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Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando

07.08.2013 um 17:48
Ich weiß in letzter Zeit auch nicht mehr was ich von der Polizei halten soll...

Ich hab zwei ganz konkrete Beispiele wie inkompetent bzw. willkürlich bei der Justiz/Polizei gehandelt wird.

Ein Kunde von mir hat ein Strafe von 300€ bekommen für unerlaubtes entfernen von einem Unfallort.
Nur das es nie einen Unfall gab^^ Eines Tages sind zwei Beamte zu ihm nach Hause wegen eines angeblichen Parkremplers. Er ist mit den Beamten dann zu seinem Fahrzeug. Dieses haben sie sich zu dritt dann ganz genau angeschaut, sie haben keinerlei spuren eines Schadens entdecken können.
Die Dame die ihm die "Tat" vorgeworfen hat und das angeblich beschädigte Fahrzeug waren natürlich schon weg. Die Beamten sagten ihm das es wohl zu einer Fahrzeuggegenüberstellung kommen wird. Zwei Monate später hatte er dann ein Schreiben im Briefkasten mit der Aufforderung 300€ Strafe zu zahlen und das Verfahren wird dann an dieser Stelle nicht weitergeführt.
Irgendwie fehlt doch da aber was^^ Der einzige Hinweis darauf das er an diesem Unfall beteiligt sei kommt von der Geschädigten, es gibt keine Zeugen und auch keinerlei Spuren die ansonsten darauf hinweisen könnten. Eine Gegenüberstellung fand auch nie statt. Hier wurde einfach nach Lust und Laune entschieden: Ja der Herr ist schuld! Für mich persönlich ein Unding! Hab Ihn zum Anwalt geschickt, mal gucken was bei rauskommt...


Jetzt eine, je nach Betrachtungswinkel, lustige bzw. traurige Geschichte.
Mir wurde mein Handy gestohlen... Trickdiebstahl...im Laden...nur 30cm von mir entfernt...
Das allein ist schon schlimm genug...
Ich hab natürlich Anzeige erstattet. Darin habe ich klip und klar geschrieben das die beiden Täter
Zigeuner waren. Lange ist erstmal nichts passiert. Dann wurde ich eingeladen mir Fotos anzuschauen. Bin ich also zur Polizei...bekomme drei Seiten Fotos in die Handgedrückt und soll gucken ob ich einen erkenne... Tja an sich bestimmt nen super Mittel um Täter ausfindig zu machen. Wie gesagt es waren Ziegeuner, die Beamtin die mir die Fotos gegeben hat wusste das, da ich mit ihr schon telefoniert habe. Und jetzt kommts: Ich halte drei Seiten Fotos in der Hnad auf denen nur irgendwelche deutschen (obs jetzt deutsche waren weiß ich nich, aber aufjedenfall nur "hellere typen") Junkies (das waren sie hundert pro alle) abgebildet waren. Ich hab die Beamtin etwas verdutzt angeguckt und gesagt das ich von Zigeunern bestohlen wurde. Sie ganz locker: Ja ich weiß, mir wurden aber diese Fotos zugeschickt, gucken sie aber trotzdem ob sie einen erkennen. ich dachte mir: Gehts noch?!?! Das war absolut lächerlich...

Seit diesem Tag kann ich die Polizei nicht mehr ernst nehmen....


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07.08.2013 um 17:52
@kkroyal
Erster Fall: selbst schuld. Der Staatsanwalt hatte keinen Bock, hat sich gedacht Deal (§153a StPO) und ich hab die Sache vom Schreibtisch. Wenn man da mitspielt.... selbst schuld.


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07.08.2013 um 17:54
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Könnten doch 2 Bier sein, die erlaubt wären. Und du hast Dich zu Hause zugeknallt.
Die Tatsache allein ist ja nicht schlimm. Dann erklär mir aber bitte mal, wie ich mit 2 Bier (von mir aus in 1 Std.)
Das Problem an der ganzen Sache ist ja, dass die Protokolle völlig falsche Dinge wiedergeben, die weder ich noch sie gesagt haben.
Sie schwört auf ihre Tochter, dass sie soetwas nie gesagt hat.
Sie hat nie gesagt, dass ich vor ein paar Minuten erst gefahren wäre.
Sie hat auch nie gesagt, dass ich mehrere "alkoholische Getränke" getrunken habe.
Sie hat auch nie gesagt, dass ich sie mich hat wegfahren sehen.

Ok, sie kann natürlich mir gegenüber schwören was sie will (ihr kennt ihre Art nicht). Aber weiß, dass sie nicht lügt. Im Gegenteil, sie hat mir schon vieles erzählt, wo sie hätte besser lügen sollen. Tat es aber nicht.
Als ich eben mit ihr telefoniert hatte, um ihr die Falschaussage vorzuhalten, da fiel sie mir schon beim ersten Satz ins Wort und wurde sauer, weil sie das nie gesagt hätte.

Nur jetzt hat sie Angst, wenn sie das richtig stellen wollen würde, dass sie ne Anzeige wegen Falschaussage an den Karren bekommt.

Ihre Version ist:
Ich hab die Bullen angerufen, weil ich Angst hatte, du würdest dir was antun, weil du ja damals schon mal sowas versucht hattest. Hab bestimmt eine Stunde lang überlegt, ob ich das wirklich tun soll. Nur ich hatte wirklich zuviel Angst und hab es Sicherheitshalber gemacht.
Hab den Polizisten hier gesagt, dass du eben hier warst, wir uns aussprechen wollten aber wir uns schon nach ein paar Minuten gezofft hatten. Da hab ich dich mit deinem Bier rausgeworfen. Hab denen auch gesagt, dass das bestimmt schon eine Stunde her ist. Die haben mich nix gefragt. Und schon gar nicht, ob ich gesehen hätte, wie du gefahren wärst.
Klar bin davon ausgegangen, dass du allein gefahren bist. Aber wie soll ich das von hier aus sehen können? Sag mir das mal?
Was die da aufgeschrieben haben, ist völliger Scheiss von denen. Das hab ich nie gesagt. Ich hab mir nur Sorgen um dich gemacht und hab die deshalb angerufen.

"Zitat aus einem Messenger". Danach habe ich mit ihr telefoniert.


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07.08.2013 um 17:54
@praiseway
Muss jemandem denn nicht erst eine Schuld nachgewiesen werden bevor man Strafen verhängen kann?


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07.08.2013 um 18:01
@Saturius
Einerseits kann man erwiesenermaßen falsche Erinnerungen haben, andererseits verstehe ich ehrlich gesagt immer noch nicht das Problem. (Was ihr auch immer sagt, der Richter hält das Protokoll für die Wahrheit. Fakt. Die Aussage von zwei nüchternen Polizisten gegen zwei betrunkene....Vergiss es) Dir wird eine Trunkenfahrt vorgeworfen. Deine Freundin hat zu Protokoll gegeben, dass du vorher was mit ihr getrunken hast. Aber nicht wieviel. Und nach der Fahrt hast Du erwiesenermaßen Alkohol im Blut gehabt. Das reicht m. E. nicht für eine Verurteilung. Finde das von @Spirit2015 noch gut. Wenn es 15 Min gewesen wären, hätte der Wagen noch warm sein müssen und das hätte ins Protokoll gehört.


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07.08.2013 um 18:02
@kkroyal
Nein. In dem Fall nicht. Das Verfahren wird gegen eine Auflage eingestellt.


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07.08.2013 um 18:05
@kkroyal
Zitat von kkroyalkkroyal schrieb:Muss jemandem denn nicht erst eine Schuld nachgewiesen werden bevor man Strafen verhängen kann?
Ich habe einige Zeit beim Gericht gearbeitet....
"In dubio pro reo" greift nur in den seltensten Fällen.
Grund:
Der Richter geht davon aus, dass der Staatsanwalt nicht umsonst Klage erhebt. Also ist er an sich schonmal überzeugt, dass da wohl Gründe sind für die Anklage. Was die Staatsanwaltschaft dann vorbringt, klingt dann auch plausibel.
Also besteht erstmal kein Zweifel für den Richter.

Ob es nun eine Ex ist, die Dinge behauptet aus Freck, Rache, Langeweile, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dann die Polizei entsprechende Protokolle vorlegt ist erstmal der Fall für den Richter klar.
Jetzt musst du Zweifel beim Richter erregen. Als Beschuldigter bzw. Angeklagter kannst du natürlich sonst was sagen, weil du musst dich niht selbst belasten.
Sagt der Richter aber, "Ach komm, die Dinge von der Staatsanwaltschaft sind schon ganz gut. Und du willst mir jetzt sagen, es war früher, anders? Dein Zeuge kann sich auch irren."
In meinem Fall eine "korrigierte" Aussage von meiner Ex, wo die Polizei vorher falsche Dinge aufgeschrieben hat... "Hey, klar, du hast mit ihr geredet und sie überzeugt, jetzt was anderes zu sagen"...

Ich hatte vor 8 Jahren folgenden Fall:
In der Mainacht bin ich mit nem Kumpel durch einen Nachbarort gelaufen und wir haben usn auch einen getrunken. Über 1 oder 2 Std. saßen wir einfach auf einer Bank und haben dort getrunken. Wir sind dann Richtung zu mir gegangen, weil wir nach Hause wollten
Irgendwann kam die Polizei, weil wohl irgendwelche Idioten auf dem Parkplatz, über den wir laufen mussten, Autoscheiben eingeschlagen hatten.
Die Polizei hatte weder einen handfesten Zeugen (nur ein anonymer Anruf), noch hat sie Spuren von uns noch aus den Autos genommen.
Einziger Vorwurf war, 30 Min. vorher habe jemand angerufen und 2 Leute gesehen wie sie Autoscheiben eingeworfen haben. Mehr nicht.
Ich wurde nicht durchsucht, es wurden keine Fingerabdrücke aus den Autos genommen, keine Fasern von Sitzen oder Türrahmen, keine Spuren auf meinen Klamotten gesichert...

Es hat einfach gereicht, dass wir da waren. Und darauf hat sich auch die Richterin gestützt. Das hat ihr gereicht.


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07.08.2013 um 18:06
@Saturius
Wie wollen sie das denn machen? Anscheinend läuft der Hase ja so, dass sie urteilen wollen: bei der Fahrt hattest Du definitiv über 1,1 Promille. Da sie aber ja nicht sagen können, was Du noch nach der Fahrt getrunken hast, wie soll das gehen?


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07.08.2013 um 18:06
Ich seh das auch so. Da müsste man mit Vorsatz falsch aussagen. Das hat sie ja nicht.

Ganz im Gegenteil. Es wäre jetzt falsch und eventuell strafbar wenn sie "dabei bleibt", obwohl sie jetzt weiß dass es nicht stimmt.


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07.08.2013 um 18:09
@Saturius
Hätte man auch mal Berufung einlegen können.


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07.08.2013 um 18:09
@Saturius
Und? Wart ihr das mit den Autoscheiben? Jetzt mal ehrlich?


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07.08.2013 um 18:09
@praiseway
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Und nach der Fahrt hast Du erwiesenermaßen Alkohol im Blut gehabt. Das reicht m. E. nicht für eine Verurteilung.
Lies mal meine Verurteilung oben.
Das Problem ist aber, anhand dem Blut kann man relativ genau eingrenzen, wann jemand getrunken hat. Und wird festgestellt, dass ich um 2.30 Uhr schon anfing zu "saufen" und im Protokoll steht, dass ich erst um 3.30 Uhr gefahren bin... Dann rechne dir mal dein Urteil aus.
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Wenn es 15 Min gewesen wären, hätte der Wagen noch warm sein müssen und das hätte ins Protokoll gehört.
Davon steht nix im Protokoll. Ist wohl unnötig. Wenn ich sage, ich habe schon um 2.15 Uhr gesoffen, und die Polizei bei meiner Ex aufgenommen hat, ich wäre erst um 3.30 Uhr gefahren... Punkt...

Und das ist das, was ich meine. Hier wurden Protokolle so "ausgefüllt" wie es passt.
Meine Ex konnte keine genauen Angaben machen, also müssen die genauen Angaben eben irgendwoher kommen.
Ich habe keine genauen Angaben auf der Wache gemacht, weil ich es nicht konnte, also wurden eben genaue Angaben sicherheitshalber aufgefüllt.


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07.08.2013 um 18:13
@Saturius

Du hast ja selber gesagt sie hat gesagt, "du seist eben dagewesen" und eben heißt gerade, vor kurzem. Wenn die also um 3:45 bei deiner freundin waren, war "eben" gegen 3:30.


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07.08.2013 um 18:13
@praiseway
Ich hatte einen Pflichtverteidiger. Was ich von solchen zu halten habe, weiß icih `jetzt auch. Er riet mir, in der Verhandlung nix zu sagen, er würde mir ein Urteil rausjubeln dann, dass ich keine Eintragung bekomme.

Heute wäre es egal, ob ich es war. Ich könnte es jetzt hier ruhigen Gewissens zugeben. Aber ich war es nicht. Es hat einfach gereicht, dass ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Es gab keine Beweise für und gegen mich, es gab keinen Zeugen, der auch nur meine Klamotten beschreiben hätte können (und die waren recht hell).. Es gab nix, was gegen mich sprach. Die Polizei hatte weder be- noch entlastende Beweise gesammelt.

Aber ich war es nicht. Eine Berufung wollte ich nicht, weil ich da einfach schon so am Ende meiner Kräfte und meinem Willen war, dass es mir egal war.


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07.08.2013 um 18:14
@Spirit2015
Jetzt mal ganz ehrlich.. Ich habe auch eben mit meinem Dad telefoniert. Das war aber vor 3 Std. Dennoch sage ich eben. "Eben" ist nun alles andere als eine genaue Zeitangabe.
Genauso wie "was" getrunken. Das reicht von 2 Schluck Bier bis zu 4 Glas Vodka.


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07.08.2013 um 18:15
@Spirit2015
Darüber hinaus sagte sie den Beamten, als sie da war, dass es "lange" gedauert hat, bis sie sie anrief und meinte auch "bestimmt schon 1 std. am nachdenken"... Wo steht das im Protokoll?


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07.08.2013 um 18:18
Ja die Macht der deutschen Sprache

http://www.duden.de/rechtschreibung/eben_soeben_vorhin_schnell

Eben heißt nicht vor drei Stunden.


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07.08.2013 um 18:20
Aber das ist das, was ich meine:
Trägt die Polizei bei ungenauen Angaben jetzt schon selbstständig genaue Daten ein? Wenn es heisst "Der Täter könnte Dunkelhäutig oder zumindest türkisch gewesen sein"... Was ist es jetzt? Ein Afro-Deutscher? Ne, wir tragen jetzt einfach mal ein "türkisch"...
Wenn es heisst, er war "eben" dort und dort, wird dann eingetragen "vor 10 Min.", obwohl er da schon lange weg war?

Hier wurden also bewusst ungenaue Angaben zu genauen Angaben umgeschrieben. Klasse Ermittlung.


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07.08.2013 um 18:20
@Saturius
Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber meines Wissens nach kann man im Blut nur den Alkoholgehalt feststellen. Man kann zwar auch feststellen, wieviel in der letzten Zeit getrunken wurde, aber das sind dann schon Leberwerte, die regelmäßig gar nicht ermittelt werden. Und in Stunden festzustellen, wann genau getrunken wurde, belehr mich eines Besserem, aber ich glaube, das ist (noch) unmöglich.


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07.08.2013 um 18:21
Ich würde deiner Ex sowas von den Marsch blasen und sie ggf. selbst wegen übler Nachrede anzeigen, egal was sie dir schwört.
Wenn sich meine Frau um mich sorgt, ruft sie erstmal mich an und nicht die Polizei.


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