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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

385 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Petition, Hartz 4, Sanktionen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:25
Gegenwärtig läuft eine Petition, dass der Bundestag die Abschaffung der 'Sanktionsparagraphen' (§ 31 bis § 32 SGB II) beschließen möge:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html

Jede Stimme zählt - Mitzeichnen! Denn auch DU könntest schon bald arbeitslos und von Leistungskürzungen bedroht sein. ;)

Gerne darf hier natürlich auch über die Sinnhaftigkeit der Sanktionsmöglichkeiten diskutiert werden. Aktuell fordert ja die Bundesagentur für Arbeit auch bspw. wieder eine Verschärfung...
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121609442/Arbeitsagentur-fordert-schaerfere-Hartz-IV-Regeln.html

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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:28
Wer nicht ins JobCenter möchte, soll der dann weiter zuhause däumchen drehen?


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:30
Niemals, die meisten sind schon faul genug.

Solange keine andere Alternative für diese Art der Sanktionen angeboten wird, die in welcher Form auch immer die schimmeligen Bohnen aussortiert.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:30
Menschenverachtend und zynisch, wie zu erwarten!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:33
@Noumenon sanktionen sind schon nicht ganz falsch. wenn jemand einen ordentlichen job vermittelt bekommt sollte er den annehmen, und zu den terminen sollte man auch regelmäßig erscheinen.
allerdings hat die heutige sanktionspraktik einige probleme. nutzlose fortbildungen und ausgeschlagene jobs unter tarif können zu sanktionen führen, das ist beides falsch.
auch die art der sanktion finde ich falsch. sozialstunden wären viel bessere bestrafungen als geldentzug(der wirklich unmenschlich ist wenn man bedenkt das hartz4 die grundsicherung ist)


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:36
@Noumenon
Also das Sozialsystem damals war jetzt nicht so klasse, da verzichte ich drauf.

Aber schön dass du den Durchblick hast, Glückwunsch!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:45
also es soll keine sanktionen mehr geben wenn die leute keine lust haben mit den jobcentern zu arbeiten und einfach zuhause däumchen drehen wollen und geld in den poppes geblasen zu bekommen?

ehm..nein abgelehnt.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:51
Wenn einer 3 Mal ohne stichhaltige Begründung den Termin im Jobcenter versäumt, dann sollte derjenige schon bestraft werden.
Sie haben ja Zeit, um zu kommen. Sie sollten auch eine "Leistung" bringen, wenn sie schon Geld bekommen. Auch wenn es nur den "Besuch" des Jobcenter ist.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:51
@25h.nox
sanktionen sind schon nicht ganz falsch. wenn jemand einen ordentlichen job vermittelt bekommt sollte er den annehmen, und zu den terminen sollte man auch egelmäßig erscheinen.
WENN... ja, wenn das Wörtchen 'wenn' nicht wär...

Wie wäre es bspw. mit Jobs, die den beruflichen Kompetenzen und Zielen entsprechen? Dürfte allerdings schwierig werden...
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:auch die art der sanktion finde ich falsch. sozialstunden wären viel bessere bestrafungen als geldentzug(der wirklich unmenschlich ist wenn man bedenkt das hartz4 die grundsicherung ist)
Klingt nicht schlecht, aber... was, wenn jemand seiner Pflicht zu Sozialarbeit nicht nachkommt?

@cassiopeia88
Zitat von cassiopeia88cassiopeia88 schrieb:Aber schön dass du den Durchblick hast, Glückwunsch!
dito


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:54
@Noumenon berufliche kompetenz und den zielen entsprechen? was ist das den für ein anspruchsdenken... niemand hat ein recht darauf solange in der sozialen hängematte zu liegen bis er einen ihm passenden job vermittel bekommt.
jeder job der nach tarifbezahlt wird ist zumutbar(wenn er körperlich schaffbar ist)


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 19:59
@25h.nox
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:berufliche kompetenz und den zielen entsprechen? was ist das den für ein anspruchsdenken... niemand hat ein recht darauf solange in der sozialen hängematte zu liegen bis er einen ihm passenden job vermittel bekommt.
jeder job der nach tarifbezahlt wird ist zumutbar(wenn er körperlich schaffbar ist)
Geld bekommen, obwohl man nicht arbeitet? Was ist das denn für ein Anspruchsdenken?! Nichts da! Sämtliche Sozialleistungen werden wieder abgeschafft!

Du merkst also hoffentlich schon, wie hart daneben dein Argument ist, oder?!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:00
@Nerok
Zitat von NerokNerok schrieb:also es soll keine sanktionen mehr geben wenn die leute keine lust haben mit den jobcentern zu arbeiten und einfach zuhause däumchen drehen wollen und geld in den poppes geblasen zu bekommen?

ehm..nein abgelehnt.
Alter? 12? Diskussion? Ehm... nein, abgelehnt!


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:02
@Dr.AllmyLogo
Zitat von Dr.AllmyLogoDr.AllmyLogo schrieb:Wenn einer 3 Mal ohne stichhaltige Begründung den Termin im Jobcenter versäumt, dann sollte derjenige schon bestraft werden.
Sie haben ja Zeit, um zu kommen. Sie sollten auch eine "Leistung" bringen, wenn sie schon Geld bekommen. Auch wenn es nur den "Besuch" des Jobcenter ist.
Ähm... dir ist schon klar, dass die §§ 31, 32 SGB II ein bisschen mehr sanktionsrelevante Pflichten enthalten, als bloß die Wahrnehmung von Terminen, oder?

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/32.html


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:04
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Geld bekommen, obwohl man nicht arbeitet? Was ist das denn für ein Anspruchsdenken?
das ist normal, menschen dennen es schlecht geht muss man helfen.
was aber nicht geht ist das auszunutzen.
wieso sollte ein ehemaligerstraßenkehrer jeden job annehmen müssen und ein ehemalier fachbereichsleiter darf warten bis ein ihm gefallender job ihm angeboten wird?
beide können bei aldi an der kasse sitzen.
was natürlich nicht geht ist frauen mit fast 60 aufn bau zu vermitteln o.ä(ich traue das den ämtern durchaus zu...)


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:13
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

1.
sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
2.
sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3.
eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
2.
sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
3.
ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4.
sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

§ 32 SGB II Meldeversäumnisse
(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) Die Minderung nach dieser Vorschrift tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu. § 31a Absatz 3 und § 31b gelten entsprechend.
Ich sehe keinen einzigen Grund wieso ich auch nur für die Abschaffung auch nur eines einzelnen Punktes dieser sinnigen Vorschriften sein sollte.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:16
@_Themis_ zumutbare arbeit wird in meinen augen falsch ausgelegt, arbeit unter tarif ist eben nicht zumutbar damit werden die leute in die asozialität gepresst und dem berechtigten mobbing ihrer nach tarifbezahlten kollegen ausgesetzt


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:19
Zitat von NoumenonNoumenon schrieb:Ähm... dir ist schon klar, dass die §§ 31, 32 SGB II
Ähm... dir ist es schon klar, dass derjenige der zum Jobcenter geht diese Paragraphen bekannt ist?!
Oder sie werden aufgeklärt über diese Paragraphen.
Ich wusste ja auch, was erlaubt war und was nicht erlaubt war beim Amt.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:21
@_Themis_
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Ich sehe keinen einzigen Grund wieso ich auch nur für die Abschaffung auch nur eines einzelnen Punktes dieser sinnigen Vorschriften sein sollte.
Das sehe ich genauso.

Sofern die zumutbare Arbeit nicht gerade völlig unter Tarif liegt.. und auch die Kenntnisse und Leistungsfähigkeit des Arbeitssuchenden berücksichtigt.


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ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II

26.11.2013 um 20:23
@25h.nox
Der ALG2 Bezug ist also zuzumuten aber unter Tarif arbeiten zu gehen nicht. Zuzumutbar ist also die Belastung der zahlenden Gemeinschaft weil man sich zu fein ist unter Tarif zu arbeiten.
Interessante Logik


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