ALG II: Petition zur Abschaffung der §§ 31, 32 SGB II
27.11.2013 um 10:27Anzeige
Tom.1st schrieb:ok ich sehe Du hast absolut keine Erfahrungen mit dem ganzen Thema.Woher beziehst Du Deine Erfahrungen? @dasewige hat da schon recht, Verhandlungen - zumindest wenn sie angemessen sind - führen nicht zu Sanktionen.
dasewige schrieb: was kann ich dafür das arbeitnehmer nicht fähig sind ihre rechte wahr zunehmennicht fähig, oder oftmals auch nicht in die lage versetzt werden ihre "rechte", auf augenhöhe, wahrzunehmen bzw. ihre berechtigten forderungen auch durchzubekommen?
Tom.1st schrieb:In dieser Rückmeldung steht dann das es aufgrund Deiner Gehaltsforderung zu keiner Einstellung kamm. Für das JC ist dies gleich einer Vereitelung der Arbeitsaufnahme.Ich verstehe, was Du meinst. Ich hatte da eine andere Vorstellung einer Situation im Kopf. Ich dachte da an Bedingungen, die gesetzlichen Vorgaben (zu lange Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, Lohn unter Tariflohn etc.) widersprechen.
dasewige schrieb:seien wir doch ehrlich, bei vielen hat sich die mär im hirn festgesetzt, das sie wie sklaven alles als amtsgegebn hinzunehmen haben.Da hast Du absolut Unrecht. Um Deine Angesprochenen Rechte als ALG2 Empfänger durchzusetzten bedarf es schon einiges an Aufwand mehr sowie nen guten Anwalt. Alles andere ist Phantasie......
aber dafür kann ein selbstbewußter arbeitnehmer nichts.
waage schrieb:hier muss endlich der staat auch seinen beitrag leisten um diese "machtverhältnisse" wieder gerade zu ziehenAber es gibt doch eine Menge Möglichkeiten. Rechtsberatung ist für jemanden ohne Einkommen kostenfrei. Die Gerichte urteilen (gefühlt) recht arbeitnehmerfreundlich. Gewerkschaften und Verbände bieten Hilfen an.
waage schrieb:die gesetzeslage hat sich leider in den letzten jahren immer mehr dahingehend verschlechtert, dass die verhandlungsposition sehr zu ungunsten des arbeitnehmers gehtHast Du da ein Beispiel?
Tom.1st schrieb:Da hast Du absolut Unrecht. Um Deine Angesprochenen Rechte als ALG2 Empfänger durchzusetzten bedarf es schon einiges an Aufwand mehr sowie nen guten Anwalt. Alles andere ist Phantasie.....als staatsbürger dieses landes hast du die pflicht dich zu informieren! was ist daran schlecht einen anwalt zu beauftragen, du hast das recht prozesskostenhilfe zu beantragen.
Tom.1st schrieb:Wenn Du noch nicht allzu alt bist ( was ich jetzt mal annehme ) dann hast Du gute Chance mit dem ganzen noch selbst Erfahrung zu machen .ich bin 57 und ich war vor jahr und tag auch mal hartz4 empfängerin.
Ich wünsche Dir schon jetzt viel Spass bei der Durchsetzung Deiner "Arbeitnehmerrechte" .
Tom.1st schrieb:Aufgrund Deines Rechtsempfindens als Arbeitnehmer ( Was ja auch voll i.O. ist ) hättest Du im ALG2 sehr große Probleme..null,null probleme gehabt.
_Themis_ schrieb:Niemand hindert dich aber es hindert dem ZA Unternehmen auch niemand daran, dir einfach den festgelegten Mindestlohn anzubieten. Solltest du dann aufgrund des angebotenen Mindestlohnes ablehnen, so ist natürlich eine Sanktion nötig.das zauberwort, ist vernüftige forderungen stellen und nicht ins abenteuerland gehen.
waage schrieb:vogel friss oder stirb ist oftmals die deviseleider ja, ist aber auch nur möglich, weil der vogel nur einen beschränkten horizont hat.
Tom.1st schrieb:...nicht Dein ernst oder ???Bitte?