zur rechtlichen Situation
die Antiterrorgesetzgebung wurde verschärft.
die Diskussion dazu war in der Öffentlich recht kurz und kontrovers. denn erstmal sollte auch die Absicht, auszureisen um Straftaten zu begehen, unter Strafe gestellt werden. Damit klar eine Abwendung vom Grundsatz, nur Straftaten, nicht aber Absichten strafrechtlich zu verfolgen
ich hab jetzt keine Zeit, die folgenden Artikel zu lesen und zu kommentieren, stelle sie aber ein weil Information wichtig ist.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/KampfTerror/KampfTerror_node.htmlder § 89a StGB wurde dahingehend erweitert, dass die Absicht strafbar ist bereits der Versuch, § 89c wurde neu eingeführt,
ebenfalls strafbar ist die Finanzierung des Terrortourismus ,
damit wurde die Resolution 2178 (2014) („Foreign Terrorist Fighters“) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 in nationales Recht umgesetzt
In Kraft getreten 20.06.2015
siehe auch hier:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/652/65296.htmlhttp://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/201https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/01/bundesregierung-beschlie%C3%9Ft-aenderungen-des-personalausweisgesetzes-und-passgesetzes.html5/08/2015-08-12-kabinett-terrorismusbekaempfungsgesetz.html
hoffe, die Diskussion stützt sich nun auf die tatsächlichen rechtlichen Grundlagen