@lawine
Realo schrieb:Künftig wird bereits die Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein, wenn die Reise dem Zweck dient, schwere staatsgefährdende Gewalttaten zu begehen.
Ich befürchte durch die Einschränkung wird das Gesetz unwirksam.
MMn sollte man die Einreise in Kriegsgebiete generell untersagen, diejenigen die einen guten Grund haben (familiär, humanitär, unterstützung allierter Truppen) sollen den offiziell geltend machen können.
Der bloße Aufenthalt in einem Ausbildungslager ist immer noch legal, und on jemand dort eine Ausbildung durchläuft oder Däumchen dreht, lässt sich in der Praxis oft gar nicht nachweisen.
Dann müssen solche Typen nych Rückkehr wieder nur beobachtet werden, was vielzu aufwendig ist.