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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

29.164 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Political Correctness, Politische Korrektheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 14:28
@Abahatschi
@borabora
@Tussinelda
Der verlinkte Fall trug sich im Zug zwischen CZ und DE zu, die Kläger wurden kontrolliert.

Frage:
Wenn die Polizei die Aufgabe hat, illegale Einreisen aufzuklären, wie kann man das tun OHNE im Grenzbereich einen Menschen zu kontrollieren?


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 14:29
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wie soll man das also kontrollieren?
da muss auf diversen Ebenen einiges passieren. Ist hier ganz gut dargelegt:
Racial Profiling – ein rechtliches Phänomen im Spannungsfeld von Gesetzesvollzug und Diskriminierungsverbot
Quelle: https://ksv-polizeipraxis.de/racial-profiling-ein-rechtliches-phaenomen-im-spannungsfeld-von-gesetzesvollzug-und-diskriminierungsverbot/ (Archiv-Version vom 02.12.2022)
"Gegenstrategien"
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn die Polizei die Aufgabe hat, illegale Einreisen aufzuklären, wie kann man das tun OHNE im Grenzbereich einen Menschen zu kontrollieren?
indem man nicht vom Aussehen auf Illegalität schließt. Ich schrieb es schon.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 14:30
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:indem man nicht vom Aussehen auf Illegalität schließt.
Lol. Dann soll die Polizei kontrollieren um die Legalität zu bestätigen. Kontrollen dürfen auch positive Sachen gegenprüfen.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 14:32
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:die Kläger wurden kontrolliert.
Behauptet haben der Rechtsanwalt und seine Tochter als einzige kontrolliert worden zu sein ..... Die Bundespolizei hat das Gegenteil behauptet.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 14:42
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Behauptet haben der Rechtsanwalt und seine Tochter als einzige kontrolliert worden zu sein ..... Die Bundespolizei hat das Gegenteil behauptet.
Wie gesagt:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Auch das Fehlen weiterer objektiver Auswahlgründe in den polizeilichen Akten stütze diesen Verdacht.



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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 14:49
@xsaibotx
@Abahatschi
@Tussinelda
@borabora
Zur Einordnung, hier das Profil des Klägers:
Der Kläger und seine strategische Prozessführung

Um die Tragweite und Bedeutung dieses Falles aus einer Perspektive der strategischen Prozessführung angemessen zu erfassen, ist es unerlässlich, das Profil (!) des Klägers genauer in den Blick zu nehmen. Biblap Basu (67 Jahre) ist ein allseits bekannter Intellektueller, community worker und ein Gigant des Aktivismus gegen institutionellen Rassismus. Seit mehr als dreißig Jahren kämpft er unermüdlich gegen strukturelle Diskriminierung, berät und begleitet Opfer von rassistischer (Polizei-)Gewalt vor Behörden. Vor einem Jahrzehnt hat er mit weiteren freiwilligen kritischen Geistern die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Berlin gegründet. Die Kampagne verfolgt das unterstützungswürdige Ziel, „auf verschiedenen Ebenen institutionellem Rassismus entgegenzutreten und damit den rassistischen Normalzustand zu durchbrechen.“ Konkret geht es um Racial Profiling, Dokumentation und Aufklärung rassistischer Polizeiangriffe und -übergriffe sowie Begleitung der Opfer und Vermittlung von Beratungsstellen. So möchte KOP Berlin Opfer von rassistischer Polizeigewalt stärken, Öffentlichkeit generieren, rechtswidrige polizeiliche Praktiken offenlegen und allgemeiner: die Polizei in die Verantwortung nehmen.

Inzwischen ist KOP Berlin (mit Ablegern in Bremen und Kiel) deutschlandweit zu der niedrigschwelligen Anlaufstelle für Opfer rassistischer Polizeigewalt gewachsen. Basus Engagement und dezidierter Widerstand gegenüber rassistischen Staatspraxen ist für eine ganze Generation von Aktivist*innen und kritischen Jurist*innen inspirierend und prägend. Alle kennen und arbeiten gerne mit Biplab Basu. Bis heute ist er ein sehr gefragter Gastredner für Law Clinics, Workshops und Seminare.

Wer sich ansatzweise mit strategischer Prozessführung auseinandergesetzt hat, kann ein Lied davon singen, wie viel Geduld und Aushaltevermögen ein solch langes Verfahren (10 Jahre) kostet. Wichtiger noch ist die Expertise und Professionalität, die ein solches Verfahren über Karlsruhe bis Straßburg voraussetzt. Genau das scheint auch das Erfolgskonzept des Teams gewesen zu sein, das bis zum Ende aus zwei Personen bestand: Biblap Basu und Prof. Dr. Maren Burkhardt. Ohne deren Ausdauer und Expertise im Bereich der rassistischen Polizeipraktiken wäre dieses Verfahren nie zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Dass die Beteiligten hier den Kampf um das Recht in den Mittelpunkt gestellt haben, belegt das Detail, dass sie keine Entschädigung nach Art. 41 EMRK (gerechte Entschädigung) beantragt hatten (siehe Rn. 46).
Quelle: https://verfassungsblog.de/ein-sieg-gegen-racial-profiling/


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10.01.2023 um 14:54
@behind_eyes
Danke, aber ich habe den Artikel ganz gelesen, bevor ich ihn einstellte.
Was soll man da jetzt wie einordnen, Deiner Meinung nach?


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Danke, aber ich habe den Artikel ganz gelesen, bevor ich ihn einstellte.
super, vorbildlich.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Was soll man da jetzt wie einordnen, Deiner Meinung nach?
Ohne Wertung:
Dem Kläger ging es nicht um Geld sondern um die strategische Prozessführung welche, so habe ich das verstanden, in seinen Arbeitsbereich als Aktivist gegen Racial Profiling fällt. Hier ist also zufällig ein echtes Schwergewicht kontrolliert worden und zufällig wurde aus dieser (nicht) zufälligen Kontrolle eine Musterklage die perfekter nicht in das Profil des Klägers passen könnte.
Also da hat jemand richtig richtig viel Glück gehabt. Je nachdem ob man den Gewinn vor Gericht positiv oder negativ einordnen möchte... Ich glaube für ihn ist es ein positiver Ausgang.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:06
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Aber Kontrollen finden doch auch anlasslos statt.
Bei Verdacht gibt es ja einen Grund, bei anlasslos nicht.
Also das kann man doch ohne Unterstellung meistens nie machen.
Anlasslose Polizeikontrollen sind nicht erlaubt.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:15
Zitat von cejarcejar schrieb:Anlasslose Polizeikontrollen sind nicht erlaubt.
---
Der Freistaat Bayern hatte bereits zum Jahresbeginn 1995 diese Kontrollmöglichkeit ("Schleierfahndung") in sein Polizeiaufgabengesetz eingeführt. Baden-Württemberg ergänzte sein Polizeigesetz 1996. Darüber hinaus konnte von der DPolG erreicht werden, dass die Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dem süddeutschen Beispiel gefolgt sind. Auch dem Bundesgrenzschutz steht diese Kontrollmöglichkeit nunmehr zu.

Die hessische und die saarländische Landesregierung haben bereits angekündigt, die Schleierfahndung schnellstmöglich ins Polizeigesetz aufzunehmen. Auch in Berlin haben sich die Regierungsparteien auf eine entsprechende Gesetzesergänzung verständigt.
Quelle: https://www.dpolg.de/ueber-uns/positionen/verdachtsunabhaengige-kontrollen/

weil:
Als Ausgleich für den Wegfall der Grenzkontrollen sind solche Kontrollen zur Bekämpfung der international operierenden Verbrecherbanden allerdings unerlässlich. Diese Kontrollen müssen dazu nicht nur in Grenzräumen bis zu 30 km Tiefe, auf Flughäfen, Bahnhöfen und sonstigen Einrichtungen erlaubt sein, sondern insbesondere auch auf Verkehrswegen des internationalen Verkehrs. Auch die Rechtssicherheit gebietet die gesetzliche Regelung einer solchen Befugnis, da sich Polizeibeamtinnen und -beamte ansonsten wegen Freiheitsberaubung strafbar machen können.
Quelle: s. o.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:26
@behind_eyes
aber auch die dürfen nicht auf racial profiling beruhen. Da muss es mehr Anlasspunkte geben.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:36
@behind_eyes

Eine Schleierfahndung ist ja keine anlasslose Kontrolle.

Es gibt zwei Arten weswegen Du kontrolliert werden darfst - repressiv oder präventiv. Im Präventivfall - sprich beispielsweise eine Terrorwarnung für ein bestimmtes Gebiet sind die Grenzen ein wenig weiter gefasst.

Aber ein Polizist darf Dich nicht einfach so kontrollieren, ohne das ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt oder eben eine Gefahr abgewehrt werden soll.

Einfach mal auf gut Glück kontrollieren, weil Ihm Dein Aussehen nicht gefällt, ist nicht erlaubt.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:37
Zitat von cejarcejar schrieb:Anlasslose Polizeikontrollen sind nicht erlaubt.
Ein Grenzübertritt wie in dem diskutierten Fall gibt doch Anlass, oder sehe ich das falsch?


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:39
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ein Grenzübertritt wie in dem diskutierten Fall gibt doch Anlass, oder sehe ich das falsch?
auf welchen Fall beziehst Du Dich denn genau?


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber auch die dürfen nicht auf racial profiling beruhen. Da muss es mehr Anlasspunkte geben.
Nicht mal das.
Sind die repressiven polizeilichen Maßnahmen durch die Beschränkung auf den Beschuldigten nur in einem engeren Rahmen möglich, ermöglichen die Landespolizeigesetze unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr dem jeweiligen Polizisten hingegen die Möglichkeit – scheinbar auch ohne konkreten Verdachtsmoment – beliebige Bürger einer Personenkontrolle zu unterziehen.

Selbstverständlich ist staatliche Willkür auch im Bereich der Gefahrenabwehr unzulässig. Die verschiedenen Eingriffe sind in Bayern in den Artikeln 12 ff. des Bayrischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) geregelt (http://byds.juris.de/byds/021_3.1_PolAufgG_BY_1990_Art12.html (Archiv-Version vom 05.11.2015)). Von der Pflicht Auskunft über Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit zu geben (Art. 12 PAG), über die Identitätsfeststellung nach Art. 13 PAG und die Durchsuchung der Person nach Art. 21 PAG bis hin zur Ingewahrsamnahme nach Art. 15 PAG, steht der Polizei ein weitreichendes Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung – die sich jeweils auch durch die Intensität des jeweiligen Grundrechtseingriffs unterscheiden.

Allen Maßnahmen ist gemein, dass jeweils eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen muss. Ist dies anzunehmen, sind z.B. Rechtsgüter der Allgemeinheit bedroht, müssen die Grundrechte der einzelnen Bürger gegebenenfalls zurücktreten, um die Bedrohung zu bannen.

Hieran ist auch grundsätzlich nichts auszusetzen, ist die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung doch ein ehrenwertes Ziel. Fraglich ist allerdings welche Rechtsgüter einen Eingriff in die Rechte einzelner rechtfertigen und welche nicht. Welche Eingriffe sind im konkreten Einzelfall erforderlich und vor allem auch verhältnismäßig. Und wer entscheidet darüber, wann aus einer allgemeinen eine konkreten Gefahr wird.

Konkret und überspitzt: Ist es Grund genug für eine Personenkontrolle nach Mitternacht am Hauptbahnhof vorbeizulaufen? Oder tagsüber am Hauptbahnhof vorbeizulaufen, dafür aber mit bunt gefärbten Haaren?

Ein Blick in die Art. 12 ff. PAG offenbart weitreichende Auslegungsspielräume und in das Ermessen des jeweiligen Polizeibeamten gestellte Eingriffsmöglichkeiten.
Quelle: https://rose-rechtsanwaelte.de/personenkontrolle-durch-die-polizei/
12 PAG
II. Auskunftspflicht nach Art. 12 PAG
Art. 12 S. 1 PAG enthält eine allgemeine Auskunftspflicht über die abschließend genannten Daten. Er ermächtigt die Polizei dagegen nicht, weitere Auskünfte zur Sache zu verlangen. Das Merkmal der Annahme, dass die Person sachdienliche Angaben machen kann, hat dabei keine große Bedeutung. Die Annahme der Polizei muss nicht auf bestimmte Tatsachen gegründet, sondern lediglich für einen vernünftig denkenden Menschen nachvollziehbar sein und darf nicht gegen das Willkürverbot verstoßen
Quelle: https://www.juracademy.de/polizeirecht-sicherheitsrecht-bayern/auskunftspflicht-pag.html
Zitat von cejarcejar schrieb:Aber ein Polizist darf Dich nicht einfach so kontrollieren, ohne das ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt oder eben eine Gefahr abgewehrt werden soll.
Der Verdacht der illegalen Einreise liegt doch im Grenzgebiet immer vor bzw das ist der klassische Ort der illegalen Einreise. (Austragungsort des hier diskutierten Fallbeispieles war der Grenzverkehr zwischen CZ und DE)
Wenn man natürlich glaubhaft versichern kann, daß die Kontrolle ausschließlich wegen der Hautfarbe gemacht wurde, dann kann man sich auf racial profiling beziehen.


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Political correctness, ein gescheitertes Experiment

10.01.2023 um 15:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:auf welchen Fall beziehst Du Dich denn genau?
den Fall aus Deinem Link. Zug zwischen CZ und DE.


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10.01.2023 um 15:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:auf welchen Fall beziehst Du Dich denn genau?
Du warst sogar geaddet....
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Der verlinkte Fall trug sich im Zug zwischen CZ und DE zu, die Kläger wurden kontrolliert.



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10.01.2023 um 15:47
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Der Verdacht der illegalen Einreise liegt doch im Grenzgebiet immer vor bzw das ist der klassische Ort der illegalen Einreise. (Austragungsort des hier diskutierten Fallbeispieles war der Grenzverkehr zwischen CZ und DE)
Wenn man natürlich glaubhaft versichern kann, daß die Kontrolle ausschließlich wegen der Hautfarbe gemacht wurde, dann kann man sich auf racial profiling beziehen.
ja eben und dann ist die Kontrolle eben nicht einfach so zulässig.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Nicht mal das.
steht da wo in dem link? Wenn es sich ausschliesslich um racial profiling handelt, dann ist die Kontrolle nicht zulässig.


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