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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

896 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Duisburg, Abschiebung, Nepal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

05.06.2017 um 10:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem muss man sich fragen, wie der Vater arbeiten konnte...
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Schließlich lebte er ja anscheinend bis 2012 unter einem falschen Namen in Deutschland.

Aber wie ich schon mehrfach schrieb, warten wir doch einfach mal ab, bis wir wissen, was die Härtefallkommission zu ihrer Entscheidung gebracht hat. Die Mitschüler von Bivsi haben bereits entsprechende Erklärungen eingefordert.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: wenn jemandem "erhebliche" Straftaten begangen hat, ist es in der Regel gar nicht möglich, einen Härtefallantrag zu stellen,
Bestimmt hast du hierzu eine Quelle.

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05.06.2017 um 10:58
@lawine
die Frist gab es sicherlich schon einige Male.....was hätte es dem Kind gebracht, jedes Mal "vorbereitet" zu sein und es passiert nicht?
Die Eltern sind nicht davon ausgegangen, dass es passiert und das es so schnell und unvorbereitet passiert.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Eine Abschiebung, die auch mit erheblichen Kosten für den Steuerzahler verbunden ist, wäre nicht nötig gewesen. Sie hätten freiwillig ausreisen können.
eine freiwillige Ausreise samt kleinem Startkapital zahlt auch der Steuerzahler....so viel dazu


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05.06.2017 um 11:04
@emz
natürlich
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/23a.html


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05.06.2017 um 11:08
@Tussinelda
Eigentlich wollte ich nichts mehr dazu schreiben .... Die Frist gab es schon zig mal ... rechtsunanfechtbar sicherlich nicht, denn dann wären sie hoffentlich schon eher abgeschoben wurden. Schnell und unvorbereitet? Das ganze Jahr 2017 und noch Monate von 2016 Zeit gehabt? Das ist aber spontan ....

Genau, die ganzen Beamten der Abschiebung spielt da doch auch keine Rolle mehr, so 15 Beamte mal den ganzen Tag beschäftigt, plus die Vorbereitungen, locker 10000 Euro sinnlos, ist doch nichts.

Und, wir leben in einem freien Land, beantragen hier bleiben zu dürfen darf jeder, auch bei der Härtefallkommission. Selbst ich Deutscher in über 50. Generation dürfte das beantragen, einen Bescheid würde ich auch erhalten, vielleicht nur überbracht von Männern in weiß mit ganz engen Jacken.


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05.06.2017 um 11:14
@neugierchen
schnell und unvorbereitet, da nicht angekündigt, das meine ich.
Nur wird der Antrag dann erst gar nicht angenommen, denn DU selbst kannst den Antrag gar nicht stellen, das muss ein Kommissionsmitglied ans Plenum herantragen.....man sollte vielleicht wissen, wovon man spricht......


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05.06.2017 um 11:23
@Tussinelda
Liest Du eigentlich Deine Links und verstehst was da steht?

En Kommissionsmitglied kann es logischerweise erst nach Antrag herantragen.

Damit Du es auch verstehst und genau lesen kannst füge ich Dir man ein Verfahrensmerkblatt bei. Nur damit Du es verstehst .... die zwingenden Ablehnungs, Nichtbearbeitungsgründe greifen nach Antragsstellung.

http://www.vonloeper.de/pdf/heinhold/mv/Merkblatt_HFK_Mecklenburg-Vorpommern.pdf

Antragstellung beim Kommissionsmitglied


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05.06.2017 um 11:25
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/23a.html

Damit nicht alle lang rumsuchen müssen, im ersten Absatz heißt es
Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Ausländer Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat  
In der Regel ..., und da wir hier nicht einen Ausländer haben, sondern drei Personen, von denen zwei vermutlich nicht betroffen sind, könnte ich mir vorstellen, ... aber das gilt es abzuwarten, bis wir mehr wissen.


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05.06.2017 um 11:36
@emz
schrieb ich denn nicht "in der Regel"?

@neugierchen
nein, die Kommission kann auch so tätig werden, Stichwort Selbstbefassungsrecht.....es bedarf keines Antrags, da es kein förmliches Antrags- und Bescheidungsrecht gibt


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05.06.2017 um 11:39
@emz
Zitat von emzemz schrieb:In der Regel ..., und da wir hier nicht einen Ausländer haben, sondern drei Personen, könnte ich mir vorstellen, ... aber das gilt es abzuwarten, bis wir mehr wissen.
Es kann jedoch auch versagt werden, wenn gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen wurde, wie oft soll ich dies noch schreiben hier, aber ich hab eh den Eindruck es wird hier lieber mit angeblichen Straftaten argumentiert, obschon es darauf bislang keine Hinweise gibt.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/54.html


Das Ausweisungsinteresse wiegt schwer, wenn:
in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland
a) falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Flughafentransitvisums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder
b) trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat, soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde oder
Zum Nachlesen die Verwaltungsvorschriften des BMI

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf


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05.06.2017 um 11:45
@Tussinelda
Es ist einfach zwecklos Dich mit Informationen zu versorgen Du weigerst Dich Realitäten zu sehen .... drehst Dir die Welt so wie sie Dir gefällt.

Was hat ein Selbstbefassungsrecht mit dem Fall zu tun? Nichts!

Viele Geisterfahrer unterwegs


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05.06.2017 um 11:59
@neugierchen
es hat damit zu tun, dass Du schriebst, jeder dürfe beantragen, auch Du, bei der Härtefallkommission und ich Dir erklärte, dass dem nicht so ist...Du kannst nicht durch einen Antrag erreichen, dass sich mit Deinem Fall befasst wird, es gibt weder ein Antrags- noch ein Bescheidungsrecht.......was bedeutet, dass Du zwar ein Kommissionsmitglied darum ersuchen kannst, Deinen Fall der Kommission vorzutragen, das war es aber auch schon. Und höre auf, mich ständig zu beleidigen und persönlich zu werden. Das wirft ein beschissenes Licht auf Dich und nervt mich. Wir hätten also beide was davon, wenn Du das lassen könntest.


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05.06.2017 um 12:46
@Tussinelda
Die Vorlage möglichst umfassender, vollständiger und aufbereiteter Informationen an das jeweilige Mitglied der Härtefallkommission ist bedingt durch das vorgegebene Selbstbefassungsprinzip von allergrößter Wichtigkeit. Aufgrund des durch den betreffenden Ausländer oder einen durch ihn Bevollmächtigten vorgelegten Materials entscheidet das Mitglied nämlich zunächst durch eigene Vorprüfung und in eigener Verantwortung, ob es den Fall überhaupt zur Beratung in der Kommission einbringt. Ist nach Auffassung des Mitgliedes die Qualität des vorgelegten Materials bzw. der vorgetragenen Gründe nicht ausreichend oder sind Ausschlussgründe gegeben, kann und wird das Mitglied das Einbringen des Antrages ablehnen und als Folge eine Behandlung durch Beratung in der Kommission und anschließende Beschlussfassung gar nicht erst stattfinden! Das Mitglied ist grundsätzlich hinsichtlich dieser Entscheidung gegenüber den anderen Mitgliedern der Kommission nicht auskunfts- oder rechenschaftspflichtig! Von diesem Grundsatz gibt es nur eine Ausnahme - dann, wenn sich der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer oder ein von ihm Bevollmächtigter an die Leiterin der Geschäftsstelle der Härtefallkommission in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Kommission gewandt hat. Lehnt sie die Befassung aus den aufgezeigten Gründen ab, so muss sie die anderen Mitglieder der Kommission davon in Kenntnis setzen! Im Anschluss nur an diese Konstellation kann unabhängig von der ablehnenden Entscheidung der Leiterin der Geschäftsstelle ein anderes Mitglied sodann die Bereitschaft erklären, den Fall dennoch einbringen zu wollen. Insoweit existiert bei dieser Vorgehensweise und Konstellation quasi ein „Puffer“ - jedoch wird gegebenenfalls auch dies letztlich nur zur Wirkung kommen, wenn zuvor substantiiert vorbereitet, vorgetragen, begründet und zugearbeitet worden ist.

Aus dem von mir bereitgestellten Link. Jetzt kann jeder interessierte seine Schlüsse ziehen. Um Dir wie gewünscht nicht mehr auf die Nerven zu gehen wird diese der letzte Beitrag sein der sich direkt mit Dir auseinandersetzt. Ich bitte dies zu respektieren und mich auch nicht mehr direkt anzusprechen, nicht nur auf diesen Thread bezogen. Paralleluniversen können nebeneinander existieren.

Quelle: http://www.vonloeper.de/pdf/heinhold/mv/Merkblatt_HFK_Mecklenburg-Vorpommern.pdf


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05.06.2017 um 13:29
@neugierchen
danke für den link.

ziemlich eindeutig steht der Versagungsgrund darinn, der in diesem Fall höchstwahrscheinlich ausschlaggebend war:
wenn der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen hat oder verstößt oder auf andere Weise behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert  oder  die  Ausländerbehörde  über  aufenthaltsrechtlich  bedeutsame  Umstände  getäuscht  hat  
(Achtung!!!:  Der  Regelausschlusstatbestand  hier  bezieht  sich  sowohl  auf  Handlungen  in  der  Gegenwart,  als  auch auf solche in der Vergangenheit!!!)
hab ich das rictig in Erinnnerung?
bei der Frau immerhin 5 Jahre Täuschung über ihre IDentität, da ihr Pass erst bei einer Hausdruchsuchung aufflog und bei dem Mann sage und schreibe 14 Jahre (am Ende mit einer Selsbtanzeige, o wunder)...
wenn das kein Härtefall (in einem anderen Sinn als des angestrebten ) ist , dann weiß ich auch nicht


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05.06.2017 um 15:04
Korrekt @lawine und @neugierchen. Da sitzt einer auf unserer Tasche und lügt dem System was vor und wenn so jemand dann zurecht den Arschtritt bekommt, dann heulen die Grünen wieder. Wo kommen wir denn da hin?


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05.06.2017 um 15:37
@Hansi5000
nur hing er nicht auf "unserer" Tasche...........

@lawine
zählt das als schwere Straftat? Denn es ging ja eigentlich um eine Straftat ABGESEHEN von dem, was ja sowieso bekannt war. Und letztlich ja das Verfahren sogar eingestellt wurde.


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05.06.2017 um 15:38
@neugierchen

@canales
@emz

Den Eltern schwere Straftaten zu unterstellen ist eine Straftat, nämlich Verleumdung.
Es liegen keine schweren Straftaten der Eltern vor, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Die Luftnummer mit dem "Datenschutz" ist wohl eher ein schlechter Scherz.

Einige Fälle aus der Vergangenheit, in denen ausgiebig über Straftaten mit Namen berichtet wurde :

Amri

Konstantin Wecker ( Drogen)

Uli Hoeneß (Steuerhinterziehung)

Der Vater von Steffi Graf (Steuerhinterziehung)

Michelle Friedemann (Drogen)

Der minderjährige Mehmet aus München (diverse Straftaten)

Reuß (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Boris Becker (Steuerhinterziehung)

Noch mehr Beispiele gefällig?


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05.06.2017 um 15:46
@neugierchen

Beweis du mir mal, dass du kein Drogendealer oder Terrorist bist.

Du verdrehst die Beweisführung. In Deutschland muss die Schuld bewiesen werden, und nicht die Unschuld.

Solltest du den Eltern weiterhin in einem öffentlichen Raum schwere Straftaten unterstellen, dann werde ich eine Anzeige wegen Verleumdung in Erwägung ziehen.


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05.06.2017 um 15:47
@SouthBalkan
In Deutschland gibt es Personen des öffentlichen Lebens, dazu gehört die Familie ausdrücklich nicht in dem Umfange. Bitte lese Dir die entsprechenden Links durch.

Nochmal von mir einer dazu:
Die volle Namensnennung von einer an einem Prozess beteiligten Person bei der auch nur teilweisen Veröffentlichung bzw. Verbreitung von Gerichtsurteilen im Internet ist nicht erlaubt, wenn dies zu einer Anprangerung und damit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung des Betroffenen führt und nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/namensveröffentlichtung-rechtsanwalt.html

Es wurde den Eltern nichts unterstellt. Es ging immer um die Möglichkeiten einen Aufenhaltstitel legal zu erreichen und was dagegensprechen könnte. Dazu wurden zig Urteile und Gesetzestexte eingeführt, alles nachzulesen.


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05.06.2017 um 15:48
@SouthBalkan
Mein Freund oder Freundin ... unterlasse es mich zu bedrohen und mir Sachen zu unterstellen .... Wir können das gerne klären, schreibe mir eine private Nachricht


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05.06.2017 um 15:54
@neugierchen

Nein, du hast hier mehrmals geäußert, dass schwere Straftaten der Eltern vorliegen müssen. Dieser Fall ist im öffentlichen Interesse, hierzu zählen nicht nur Prominente, Beispiele hierzu gibt es zuhauf, NSU Trio, Mehmet aus München, A. Amri, nur um einige zu nennen.

Du unterstellst den Eltern schwere Straftaten, weil es dir nicht in den Sinn kommt, dass die Behörden falsch und inhuman entschieden und gehandelt haben, es ist diese blinde und bedingungslose Gefolgschaft gegenüber den Behörden, welche dich zum Entschluss kommen lässt, dass die Eltern irgendwas schlimmes verbrochen haben müssen. Es wäre schon längst nach außen gedrungen, wenn schwere Straftaten begangen worden wären, da kannst du dir sicher sein.


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