@jorkis
jorkis schrieb:Unabhängig vom Geschlecht
Die Frau soll dann in den Krieg ziehen, während der Mann sich Zuhause in Sicherheit wähnt? Das ist der menschlichen Vernunft zuwider. Gleichheit vor dem Gesetz heißt jedenfalls nicht, dass der Staat jede Person identisch behandeln muss, sondern dass er gleiche Würde garantiert und sachliche Gründe für Differenzierungen braucht usw.
Und das kennen wir längst, richtig? Mutterschutz, Jugendschutz, Schutz Alleinerziehender, alles Gleichheitsrecht, keine Privilegien. Auf Wehr- und Dienstpflicht übertragen heißt das: Der Staat darf und
muss differenzieren, wenn Grundrechte, Gesundheit und Kindeswohl betroffen sind. Schwangerschaft, Wochenbett, Stillzeit und reproduktive Risiken
sind reale biologische Faktoren. Sie sind nicht "Rollenbilder", sondern medizinische Tatsachen mit Folgen für Leib, Leben und Folgeschäden! Sowas muss der Staat nunmal berücksichtigen.
Eine Regelung, die Frauen nicht genauso in Kampfverwendungen zieht, kann daher gleichheitskonform sein, weil sie verhältnismäßig schützt, so wie Mutterschutz kein "Sonderrecht" ist, sondern Grundrechtsschutz.
Das "Strohmann-Argument" (Leid verdoppelt sich nicht bei Gleichbehandlung) verfehlt auch den Punkt. Leid misst sich nicht nur an der Kopfzahl an der Front. Gesellschaftliche Verwundbarkeit steigt, wenn gleichzeitig die Trägerinnen zentraler Versorgungsrollen (Gesundheit, Pflege, Geburtshilfe, Bildung) massenhaft militärisch gebunden werden. Das erzeugt auch indirektes Leid: höhere Mütter- und Kindersterblichkeit, Versorgungslücken, psychische Langzeitfolgen. Auch das ist Kriegsrealität. Gleichbehandlung, die diese faktischen Unterschiede ignoriert,
ist nicht gerecht, sondern blind!Und was dein Verweis auf homosexuelle Elternschaften angeht, entscheidend ist hier Elternschutz, nicht Geschlecht. Wer für Kinder sorgt, Mutter, Vater, divers, Pflege- oder Adoptiveltern, darf nicht gleichzeitig mit dem zweiten Elternteil eingezogen werden. Das folgt aus Kindeswohl und staatlicher Schutzpflicht,
nicht aus Rollenbildern. Und es ist nunmal die Realität, dass diese Rolle in den meisten Fällen die Mutter übernimmt, ob dir das gefällt oder nicht. Ein Staat kann und darf hier nicht Regelungen schreiben, nur um eine kleine Minderheit zu befrieden,
sie muss sich nach der Realität und der Mehrheit richten.Und was die Wehrpflicht angeht, sie ist kein Instrument sozialer Selektion, sondern ein Mittel zur Funktionsfähigkeit und Verteidigungsfähigkeit. Kriterien müssen
zweckbezogen sein: Tauglichkeit, Fähigkeiten, Gesundheit, Care-Verantwortung, Unverzichtbarkeit in kritischer Infrastruktur. Ein pauschales "alle gleich in den Kampf", "alle gleich behandeln" verfehlt diesen Zweck völlig.
Um es kurz zu machen: Gleichheit verlangt gleiche Würde, gleiche Schutzregeln, gleiche Maßstäbe usw. aber doch nicht gleiche Gefährdung. Eine kluge, rechtsstaatliche Regelung
richtet sich mit Vernunft nach der Realität. Sie handelt mit Realitätssinn.