sacredheart schrieb:Bevor man darüber nachdenkt, etwas Wichtiges zu ändern, sollte man sich im Klaren sein, was man eigentlich erreichen will und ob die angedachten Mittel dazu geeignet sind:
Also mir persönlich als ein Befürworter der Herabsetzung der Strafmündigkeit, sie aber letztendlich auch dann immer vom Einzelfall abhängig zu machen, geht es dabei ums Prinzip je nach Einzelfall und dass die dann eintretenden Rechtsfolgen (muss nicht immer sofort vollzogener Jugendknast sein) nach Verurteilung fürs jeweilige Kind auch spürbar sein sollten, aber gleichzeitig natürlich auch weiterhin auf Resozialisierung zu setzen und Kindern die Chance zu geben, sich mit ihrer jeweils begangenen Tat auseinandersetzen zu können.
Aber halt auch so spürbar, dass sie merken, dass begangenes Unrecht nicht folgenlos bleibt und sie nur ihr jüngeres Alter vor Konsequenzen und keine Verantwortung übernehmen zu müssen nicht schützt.
sacredheart schrieb:Will man die Sicherheit in Deutschland erhöhen? Aus meiner Sicht eher nich
Als Abschreckfunktion vor allem auf andere bezogen sicherlich nicht.
sacredheart schrieb:Dass keine Ermittlung erfolgt, wird schon nicht stimmen, ganz sicher wird ermittelt, weil ja zunächst mal ein dringlich Tatverdächtiger feststehen muss und andere Täter ausgeschlossen werden müssen.
Ermittelt wird dann bzw. wird nach Vorermittlung ein Ermittlungsverfahren dann eingeleitet, wenn mindestens ein Anfangsverdacht besteht. Dieser kann auch konkret gegenüber einer Person, ja auch ein Kind, bestehen.
Um Anklage erheben zu können, bräuchte es dann auch in Zukunft mindestens hinreichenden Tatverdacht.
Bei dringendem Tatverdacht wäre U-Haft je nach strenger Einzelfallprüfung (Prüfung der Verhältnismäßigkeit) möglich sowie dann auch das weitere Verfahren besonders schnell voranzubringen.
Und gerade bei Jugendlichen.
Für noch nicht das 16.Lebensjahr erreicht, gelten nochmals strengere Voraussetzungen.
sacredheart schrieb:Wo ich sicher mitgehen würde, wären verbindliche Auflagen, an Programmen teilzunehmen oder Ähnliches. Das muss nach einer schweren Straftat nicht frreiwillig sein. Wie das rechtlich umzusetzen ist, dürfte dennoch fraglich sein.
Eine verbindliche Auflage hat ja nur Sinn, wenn man sie strafbewehren kann, was letztlich doch auf Freiheitsentzug hinausläuft. Insofern...
Sowas stelle ich mir wenn auch nur vor.
Und ja, natürlich hätte es nur dann wirklich Sinn, wenn eine Nichteinhaltung von Auflagen als Rechtsfolge dann auch Freiheitsentzug bedeuten könnte. Aber müsste dieser wirklich auch immer einer Jugendstrafanstalt vollzogen werden? Also die Strafe durch Freiheitsentzug auch zu vollziehen?
Bspw. für einen begrenzten Zeitraum oder auch je nach Einzelfall mit Unterbrechungen dieses Zeitraums sie dann in Jugendarrestanstalten anstelle des Jugendstrafvollzugs unterzubringen.