@soomaIn der Praxis ist das aber nicht so wie die Theorie es gerne darstellen möchte.
sooma schrieb:Die Jugendgerichtshilfe greift auch jetzt schon für psychologische Unterstützung, Lebenshilfe, Wohnungsthematik, Ausbildungssuche usw.), aber das muss alles engmaschig sein und darf nicht nur ein Angebot sein. Und auch kein "ewiges" Und wenn da nichts zeitnah wirkt, dann doch "echte" Strafmaßnahmen.
Ich kann da natürlich nicht für alle Bundesländer sprechen - die Jugendgerichtshilfe z.B. erfüllt aber nicht die Funktionen einer "engmaschigen Betreuung":
Die JGH wird meiner (beruflichen) Erfahrung nach aktiv, wenn ein Prozess ansteht. Sie ist also zuständig für Jugendliche, die bereits strafmündig sind. Dann gibt es einen Termin bei dem eine Einschätzung getroffen wird (in anderen Fällen vielleicht mehrere), bei dem aber (zu Recht) darauf hingewiesen wird, dass die Jugendgerichtshilfe eben keine Schweigepflicht gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft hat. Der Jugendliche wird zudem auch über seine Rechte und Pflichten sowie den ABlauf eines Strafverfahrens aufgeklärt. Eine tatsächliche Aufarbeitung etc findet hier also nicht statt und es herrscht in den meisten Fällen auch kein wirkiches "Vertrauen". Zudem gibt es ja, besonders wenn es eine Verteidigung in Form eines Anwalts gibt, vermutlich auch eine Strategie, die nicht durch Aussagen gegenüber der JGH gefährdet werden sollte. Die meisten jungen Menschen werden sich also der Jugendgerihtshilfe gegenüber eher zu ihrer privaten Situation (für die Einschätzung), nicht aber zur Sache äußern. Es geht eher um eine "Begleitung" beim Gerichtsprozess und im Anschluss darum, dass Strafen angetreten werden usw. Zusätzlich kann die Jugendgerichtshilfe noch über andere Hilfesysteme informieren und ggf. an diese anbinden - es findet hier aber keine intensive Betreuung statt sondern wenn überhaupt eine Anbindung an diese. Die Mitarbeiter sind in der Regel Sozialpädagogen - keine Psychologen. Die von dir genannten Unterstützungsfaktoren werden also in der Regel von externen Hilfesystemen übernommen und sind - klar - in der Regel freiwillig.
Bzgl. der "Häuser des Jugendrechts" verstehe ich es so, dass hier die beteiligten Institutionen eng zusammenarbeiten, es aber nicht um eine Untebringung bzw. entsprechende sozialpädagogische Betreuung geht. Ich denke aber, dass besonders eine Begleitung und Aufarbeitung wichtig ist und hier gibt es meiner Meinung nach Lücken im System. Und ja, damit meine ich auch Träger, die überhaupt keine Überblick darüber haben, welche Arbeit ihre Angestellten tatsächlich leisten bzw. wie ernst sie ihren Auftrag nehmen.
Ein weiteres Problem ist der Fachkräftemangel. Zum einen gibt es nicht genug Personal, zum anderen haben Berufsanfänger häufig noch nicht die nowendige praktische Erfahrung, die einige "Fälle" erfordern. Ich würde diese Faktoren nicht unterschätzen.
Natürlich haben auch Schulen, Kitas etc. einen Auftrag aber die Gruppen sind in der Regel so groß, dass du kaum individuell arbeiten kannst. Zudem - und das ist nicht abfällig gemeint - haben Erzieher auch eine Ausbildung, die andere Schwerpunkte umfasst, als z.B. ein Studium und somit einen anderen Blick. Aufälligkeiten können in den besten Fällen erkannt und gemeldet - aber kaum "bearbeitet" werden, weil es den Rahmen dafür gar nicht gibt. Ein Erzieher, der für eine ganze Gruppe zuständig ist, kann keine ständige Einzelfallarbeit betreiben, selbst wenn er die Qualifikationen dafür hat. Da müssen andere Systeme greifen, die auch den Sozialraum, Kultur, Familie etc. mehr einbeziehen. Das ist eine längerfristige Angelegenheit, denn ohne Vertrauen funktioniert da nicht viel. Natürlich kommt es hier auch die Schwere der Taten an usw. - da muss man an ganz anderen Punkten ansetzen.