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Alter für Strafmündigkeit herabsetzen?

271 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Jugentliche, Strafunmündigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Alter für Strafmündigkeit herabsetzen?

06.04.2026 um 21:01
Zitat von vx110vx110 schrieb:Natuerlich wenn die regelrecht von zu Hause aus angestiftet worden sind, dann strafbar werden, muessen fuer beide Strafen vollzogen werden.
Noch ein Grund mehr wenn sie angestiftet werden von ihren eigenen Eltern, wie einen Kampfhund den man scharf macht. "Wenn dir einer dumm kommt, dann schlägst du zu so fest du kannst". Wirklich gruselig die Vorstellung, wenn es solche Eltern gibt und ich frage mich auch woher so ein Gedankengut kommt.
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:Die Älteren/Erwachsenen, die das tun sind die Täter. Die muss man bestrafen.
Das habe ich auch bereits hier mal vorgeschlagen, da kam sowas in der Art zurück wie "na was können denn die Eltern dafür wenn das Kind scheiße baut".


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Alter für Strafmündigkeit herabsetzen?

14.04.2026 um 16:39
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb am 15.02.2026:Man konnte es weniger gut nachweisen
Nur leider wird, wenn ich heute z.B. eine Straftat fotografiere oder filme, dieses Beweismitterl nicht anerkannt wegenweilisso.
Z.B. sah ich vorletzte Woche, wie zwei ca. 11/12 Jährige einen Schulhof betraten, der NACH der Schulzeit, also wenn dort keine Schüler und Unterricht mehr sind, als Spielplatz freigegeben ist.
Es waren aber noch Grundschüler und Betreuungskräfte vor Ort und die ermahnten die beiden "Gäste" auch: "Bis zum Ende dürft Ihr hier aber noch nicht hin."
Die beiden päbelten gleich los und Schubsten die anderen Kinder UND die Betreuerinnen herum und meinten: "Und? Was wollt ihr jetz machen?". Sie wissen, dass man eben nix darf und sie fein raus sind.
Sie sahen mich dann irgendwann mit dem Handy da stehen. Ich tat so, als filmte ich das ganze, woraufhin sie mich auch anmachen wollten:" Ey, das darfste nicht.", was ich ruhig mit einem: "Doch, weil Ihr beiden begeht gerade Staftaten und ich sichere Beweismittel." beantwortete. Da zogen sie dann grummeld maulend aber zügig ab.
Natürlich habe ich das nicht wirklich gefilmt. Ich hätte aber fast und dann auch die Polizei gerufen, wenn die schlimmer geworden wären. 2 Kinder sind immerhin in ein Gebüsch geschubst worden. Es war aber nachher alles ok.

Nur im Falle eines Falles wäre ich vllt. zuletzt noch drangekommen wegen filmen, weil ich ein Vergehen gefilmt hätte. Also irgendwo muss es mal aufhören, finde ich.

Falcon.


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Alter für Strafmündigkeit herabsetzen?

16.04.2026 um 16:35
@Gucky87

(Zunächst mal: Danke, dass du nicht weggesehen hast!)

Das ist mir bekannt... Als alleiniges Beweismittel reicht es nicht (könnte aber dennoch weiterhelfen).

Worum es mir ging: Wenn diejenigen ihre Taten selbst filmen, z.B. jugendliche (schon strafmündige) Mobber. Da hat man dann die Taten gleich festgehalten, während es früher/ansonsten heißt "wir waren's nicht" oder gleich schön zusammengehalten und ein Alibi geliefert wurde. Man dann - diejenigen nicht strafmündig, Situation Schule oder privat - man darauf hoffen musste, dass die Aufsichtsperson wittert was da los ist, sprich, dass schon einiges dafür spricht dass das Opfer die Wahrheit sagt und Täter und Mitläufer zusammenhalten.

Nebst: diejenigen waren 11 oder 12 (vermutest du). Weder strafmündig, noch - gesehen habe ich die Tat nicht, kann das deshalb nicht beurteilen - ob es auch in höherem Alter für eine Straftat (Körperverletzung? Hausfriedensbruch da Spielplatz betreten wurde als er noch nicht freigegeben war?) gereicht hätte?

Persönlich würde ich eine mögliche Straftat übrigens filmen, sofern entsprechende Gerätschaft dabei und schnell genug eingeschaltet, und es an die Polizei weiterleiten. (Nicht (!) "Gaffer-Filmer" a la irgendwo einstellen. Und auch nicht darauf verzichten dem Opfer zu helfen falls es möglich wäre zu helfen.)


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Alter für Strafmündigkeit herabsetzen?

21.04.2026 um 17:00
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb am 16.04.2026:(Zunächst mal: Danke, dass du nicht weggesehen hast!)
Dafür musst Du Dich nicht bedanken, aber ich verstehe, wie Du das meinst.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb am 16.04.2026:Als alleiniges Beweismittel reicht es nicht
In den Fall hatte ich noch welche.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb am 16.04.2026:Persönlich würde ich eine mögliche Straftat übrigens filmen, sofern entsprechende Gerätschaft dabei und schnell genug eingeschaltet, und es an die Polizei weiterleiten.
Uii, Vorsicht. Ich habe von einem Fall gehört, dass eine ältere Dame eine Dashcam im Auto hatte und die den Aufbruch des Wagens hinter ihe filmte.
Fazit: Der Autoknacker verdonnerte die Dame wegen verbotener Aufnahmen.

Gucky.


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Alter für Strafmündigkeit herabsetzen?

21.04.2026 um 17:25
@Gucky87
Für dich ist es ggf. normal da nicht wegzusehen (für mich auch), leider wird oft nicht reagiert oder sehr einseitig (sich z.B. nur über "Geschrei" beschwert ohne zu sehen dass da ein Mensch gequält wird). Deshalb mein ganz ernst gemeintes Danke.
Zitat von Gucky87Gucky87 schrieb:Uii, Vorsicht. Ich habe von einem Fall gehört, dass eine ältere Dame eine Dashcam im Auto hatte und die den Aufbruch des Wagens hinter ihe filmte.
Fazit: Der Autoknacker verdonnerte die Dame wegen verbotener Aufnahmen.
Mir sind solche Fälle bekannt. (Besitze übrigens weder eine Dashcam noch ein Auto. Auch haben wir keine Überwachungskameras die mehr als ggf. das Innere unserer Wohnung zeigen (innen sind ggf. Kameras um Haustiere zu überwachen, ein Einbrecher könnte drauf sein wenn er in den Bereich der Tiere geht) - Mietwohnung in einem Hochhaus, da wird kein Garten, keine Zufahrt überwacht (das macht unten allerdings die hauseigene Security).)
Würde aber z.B. in folgenden (so mir noch nie passierten) Fällen filmen:
- Die schreiende Nachbarin wird von einer vermummten, bewaffneten Person verschleppt während ich auf dem Balkon stehe, und ich habe meine Digitalkamera oder ein Handy mit Kamera schnell parat da ich gerade auf dem Balkon meine Pflanzen fotografiere.
- Einer Person wird in einer anderen Situation offensichtlich Gewalt angetan. Direkt helfen kann ich nicht (anders als z.B.: mir das Aussehen der Person merken, Polizei informieren, für Aufmerksamkeit sorgen), da ich z.B. als kleine einzelne Person nicht viel gegen eine oder mehrere aggressive, bewaffnete Personen ausrichten kann.
- Ein Einbrecher steigt die Wand hoch.
Der Täter wird mich ggf. anzeigen können. Wie weit derjenige damit kommt? Wie hoch wird die Strafe ausfallen?
Zitat von Gucky87Gucky87 schrieb:In den Fall hatte ich noch welche.
Welche könnten das sein? Welche Beweismittel (anders als Zeugenaussagen) könnte man in einer solchen Situation haben? Ggf. Spuren der Verletzungen wenn jemand angegriffen wird?


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Alter für Strafmündigkeit herabsetzen?

21.04.2026 um 17:31
Notfalls:
Ich würde das Kamerabild nutzen um meiner Erinnerung auf die Sprünge zu liefern - aufgrund von Prosopagnosie kann ich mir Gesichter nur sehr schlecht merken. Von einem Foto (oder allgemein: solange ich die Person sehe) kann ich aber sehr wohl eine Personenbeschreibung erstellen.


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