Raspelbeere schrieb am 15.02.2026:Man konnte es weniger gut nachweisen
Nur leider wird, wenn ich heute z.B. eine Straftat fotografiere oder filme, dieses Beweismitterl nicht anerkannt wegenweilisso.
Z.B. sah ich vorletzte Woche, wie zwei ca. 11/12 Jährige einen Schulhof betraten, der NACH der Schulzeit, also wenn dort keine Schüler und Unterricht mehr sind, als Spielplatz freigegeben ist.
Es waren aber noch Grundschüler und Betreuungskräfte vor Ort und die ermahnten die beiden "Gäste" auch: "Bis zum Ende dürft Ihr hier aber noch nicht hin."
Die beiden päbelten gleich los und Schubsten die anderen Kinder UND die Betreuerinnen herum und meinten: "Und? Was wollt ihr jetz machen?". Sie wissen, dass man eben nix darf und sie fein raus sind.
Sie sahen mich dann irgendwann mit dem Handy da stehen. Ich tat so, als filmte ich das ganze, woraufhin sie mich auch anmachen wollten:" Ey, das darfste nicht.", was ich ruhig mit einem: "Doch, weil Ihr beiden begeht gerade Staftaten und ich sichere Beweismittel." beantwortete. Da zogen sie dann grummeld maulend aber zügig ab.
Natürlich habe ich das nicht wirklich gefilmt. Ich hätte aber fast und dann auch die Polizei gerufen, wenn die schlimmer geworden wären. 2 Kinder sind immerhin in ein Gebüsch geschubst worden. Es war aber nachher alles ok.
Nur im Falle eines Falles wäre ich vllt. zuletzt noch drangekommen wegen filmen, weil ich ein Vergehen gefilmt hätte. Also irgendwo muss es mal aufhören, finde ich.
Falcon.