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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

331 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Demokratie, Verbot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

gestern um 19:38
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Damit nicht jeder Idiot auf dem Wahlzettel steht.
Und wer ein Idiot ist, entscheidet ein rotgrün dominierter Ausschuss, weil die so neutral sind und selbstverständlich kein Interessenkonflikt vorliegt?
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Du darfst doch frei wählen. Niemand hindert dich daran. Deine Rechte sind an keiner Steller eingeschränkt.
Mich betrifft das aktuell nicht. Aber der Souverän darf auswählen zeischen Optionen die der Ausschuss übrig lässt. Im Extremfall entscheidet der Souverän dann zwischen Twix und Raider.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Warum soll die Meinung der Mitglieder nicht relevant sein?
Die Meinung sollte relevant sein und zwar als Wahlbürger, nicht aber als Vorentscheid. Was wissen die, was der Bürger nicht weiss? Was hebt die aus der Masse der Bürger heraus? Richtig, nix, außer von bewährten Parteien gesandt zu sein.

Und natürlich kann der Kandidat klagen und ein Urteil fällt nach der Wahl.

Das ist wohl der krasse Unterschied zwischen Demokratie und 'Unsere Demokratie'.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 09:46
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und wer ein Idiot ist, entscheidet ein rotgrün dominierter Ausschuss, weil die so neutral sind und selbstverständlich kein Interessenkonflikt vorliegt?
Was für ein Schwurbeldiarrhea mal wieder. Der Ausschuss ist paritätisch besetzt. Die Ablehnung kam aber trotzdem mit 6:1 zustande.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Die Meinung sollte relevant sein und zwar als Wahlbürger, nicht aber als Vorentscheid.
Du darfst als Bürger wählen, aber es gibt in diesem Land eben Regeln für Menschen in öffentlichen Ämtern. Diese Voraussetzungen erfüllt der Kandidat eben durch seine Äußerungen nicht.

So wie du zum Angeln, Auto fahren oder Jagen eine Berechtigung brauchst, ist ein öffentliches Amt auch mit Voraussetzungen verbunden.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Was wissen die, was der Bürger nicht weiss?
Wenn man mehr als die asozialen Medien konsumiert, dann kriegt man schon mehr mit. Das AfD-Fanboys nicht aus Ihrer Bubble schauen können ist an deiner Aussage wieder wunderbar nachvollziehbar.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 10:27
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Der Ausschuss ist paritätisch besetzt. Die Ablehnung kam aber trotzdem mit 6:1 zustande.
@SvenLE

Was heisst denn schon paritätisch? Das ist lächerlich. Es bedeutet ja nicht, dass man Oppositionelle nicht ausschließen kann.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Du darfst als Bürger wählen, aber es gibt in diesem Land eben Regeln für Menschen in öffentlichen Ämtern. Diese Voraussetzungen erfüllt der Kandidat eben durch seine Äußerungen nicht.
Und das entscheidet seit Neuestem besser nicht mehr der undankbare Wähler, sondern ein verfassungsmäßig gar nicht vorgesehener Ausschuss?

Mal unter uns: Wenn die SPD in Umfragen bei 43% liegen würde, die AFD um die 5%, wäre das Gleiche passiert? Nein, man reagiert auf drohende Änderungen des Wahlverhaltens.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wenn man mehr als die asozialen Medien konsumiert, dann kriegt man schon mehr mit.
Und wie wird sichergestellt, dass die weisen alten Elben im Ausschuss eine qualifizierterte Meinungsbildung vornehmen, als der plötzlich doof gewordene Wähler? Können die nicht genauso doof sein? Gibt es da öffentlich einsehbare Testverfahren? Natürlich nicht. Deren Qualifikation wird durch Parteinähe festgestellt, kein sehr anerkanntes Kriterium.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 10:34
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und das entscheidet seit Neuestem besser nicht mehr der undankbare Wähler, sondern ein verfassungsmäßig gar nicht vorgesehener Ausschuss?
Wie kommst du auf "seit Neuestem" und "nicht vorgesehen"? Die Wahlausschüsse gibt es schon sehr lange, ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten sind in den Wahlgesetzen der Länder geregelt. Die Ausschüsse prüfen grundsätzlich hauptsächlich formale Voraussetzungen für die Wählbarkeit, also ordnungsgemäß abgelaufene Kandidatenwahlen, das Fehlen von Wahlausschlussgründen wie z.B. Verurteilungen usw., bei manchen Ämtern auch formale Details wie das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Gemeinde und solche Dinge. "Neu" ist hier lediglich die Möglichkeit, den Verfassungsschutz proaktiv zu befragen. Und auch vor den aktuellen Vorkommnissen kam es regelmäßig vor, dass Kandidaten aus formalen Gründen nicht zugelassen wurden, häufig z.B. auch bei Nachrückerfällen oder Unregelmäßigkeiten von Aufstellungsverfahren.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und wie wird sichergestellt, dass die weisen alten Elben im Ausschuss eine qualifizierterte Meinungsbildung vornehmen, als der plötzlich doof gewordene Wähler? Können die nicht genauso doof sein? Gibt es da öffentlich einsehbare Testverfahren? Natürlich nicht. Deren Qualifikation wird durch Parteinähe festgestellt, kein sehr anerkanntes Kriterium.
Es geht hier nicht um eine "qualifizierte Meinungsbildung", sondern um das reine Abprüfen einer Reihe von definierten Voraussetzungen. Überhaupt Diskussionsbedarf gibt es nur in unklaren Fällen (also z.B. bei der Frage ob eine Aufstellungsversammlung ordentlich abgelaufen ist) und dort kann ein solcher Ausschuss natürlich auch Experten hinzuziehen, um das gegebenenfalls zu klären.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 10:40
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Und auch vor den aktuellen Vorkommnissen kam es regelmäßig vor, dass Kandidaten aus formalen Gründen nicht zugelassen wurden, häufig z.B. auch bei Nachrückerfällen oder Unregelmäßigkeiten von Aufstellungsverfahren.
@bgeoweh:
Nein, das hat jetzt schon eine andere Qualität! Wenn eine Liste abgelehnt wird, weil sie zu spät eingereicht wurde, oder einzelne Bewerber, weil sie nicht im Wahlkreis wohnen (ist wohl bei bestimmten Wahlen Voraussetzung), dann ist das eine Ablehnung aus FORMALEN Gründen - hier liegt aber eine Ablehnung aus INHALTLICHEN Gründen vor.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 10:49
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:dann ist das eine Ablehnung aus FORMALEN Gründen - hier liegt aber eine Ablehnung aus INHALTLICHEN Gründen vor.
Das kann man auch anders sehen: formale Voraussetzung für die Wählbarkeit als Beamter auf Zeit ist die Verfassungstreue, an dieser gibt es bei den Betroffenen hier erhebliche Zweifel, dementsprechend wurden die Vorgeschlagenen aus formalen Gründen abgelehnt. Das wäre ja auch völlig unstrittig, wenn es sich um Personen mit einschlägigen Vorstrafen handeln würde, neu ist hier nur das zur Begründung hier Geheimdiensterkenntnisse herangezogen und eine Ermessensentscheidung getroffen wurde.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 10:58
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das kann man auch anders sehen: formale Voraussetzung für die Wählbarkeit als Beamter auf Zeit ist die Verfassungstreue
@bgeoweh:
Nein - ob jemand verfassungstreu ist oder nicht kann nur inhaltlich entschieden werden. Ich hoffe, über solche Selbstverständlichkeiten müssen wir nicht weiter diskutieren.

Ein formales Kriterium für eine Ablehnung wäre z.b. der Entzug des passiven Wahlrechts. Damit liegt eine Entscheidung vor, die ANDERE aufgrund inhaltlicher Kriterien getroffen haben, in der Regel eine Verurteilung wegen einer Straftat.

Im vorliegenden Fall nimmt aber der Wahlausschuss selbst die inhaltliche Wertung vor, gestützt auf Material des niedersäch. Verfassungsschutzes.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 11:00
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Nein - ob jemand verfassungstreu ist oder nicht kann nur inhaltlich entschieden werden. Ich hoffe, über solche Selbstverständlichkeiten müssen wir nicht weiter diskutieren.
Ob jemand einen z.B. Einbruch begangen hat kann auch nur (durch ein Gericht) inhaltlich entschieden werden, das Vorliegen einer entsprechenden Vorstrafe bzw. deren Nicht-Vorliegen ist aber eine formale Bedingung für die Wählbarkeit.


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Die selbsterfüllende Prophezeiung: Wer zerstört unsere Demokratie?

um 11:03
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ob jemand einen z.B. Einbruch begangen hat kann auch nur (durch ein Gericht) inhaltlich entschieden werden
@bgeoweh:
Natürlich ist das eine inhaltliche Entscheidung!

Es liegt aber in diesem Fall keine Vorstrafe vor. Siehe dazu meine letzten Ausführungen zum passiven Wahlrecht.


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um 11:22
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wie kommst du auf "seit Neuestem" und "nicht vorgesehen"? Die Wahlausschüsse gibt es schon sehr lange, ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten sind in den Wahlgesetzen der Länder geregelt.
@bgeoweh

Man geht aber seit Neuestem über Formalien deutlich hinaus. Das gab es so vorher nie.

Entzug des passiven Wahlrechts oder eine Vorstrafe existieren nicht.

Man erkundigt sich bei einer politischen Behörde, die in fortwährender Übereinstimmung mit den politischen Positionen der Regierung, konkret dem Innenministerium stehen soll, ob die den Kandidaten für geeignet hält.

Im Klartext erkundigen sich von der SPD vorgeschlagene Ausdchussmitglieder bei einer Behörde, die mit einer SPD Innenministerin qua Beruf politisch übereinstimmen soll nach der Wählbarkeit eines Kandidaten einer Partei, die große Aussicht hat, der SPD eine Niederlage zuzufügen.

Besser kann man Interessenkonflikt nicht definieren.

Das ist so, als ob ein Richter ein Urteil in einem Strafverfahren fällt, das er selbst gegen eine andere Person per Anzeige eingeleitet hatte.

Ein Herr Sichert ist mir dabei relativ gleichgültig, keine Ahnung, wer das ist, aber das Vorgehen hat nichts mit Demokratie zu tun.


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um 11:46
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Ja. Aber das werden Linke nie begreiffen. Für Linke/Grüne scheint es nur binäres Denken zu geben: Entweder bist du Freund, oder halt Feind.
Warte mal, war da nicht was? Und willst du nicht mein Bruder sein, dann schlag ich dir den Schädel ein!

Irgendwie hab ich das was im Hinterkopf….


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