Lanza schrieb:Tjoa und warum genau wird dieses geltende Recht nicht zu 100 % umgesetzt?
Wir hatten genau die gleiche Frage bzw. das Thema in dem Asylgesetze-Thread, hier und in den Posts davor:
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden? (Seite 2775) (Beitrag von Panaetius)Manche glauben, dass die AfD nur den Grenzbeamten Bescheid sagen müsste, sie sollte niemanden ohne Papiere mehr reinlassen und schwups gäbe es keine illegale Einwanderung mehr.
Die Realität ist aber, dass die Grenzbeamten sich historisch gesehen immer an diesen Grundsatz halten - es werden auch keine Ausnahmen gemacht für Menschen, die irgendwie bedürftig aussehen, wie zuvor unterstellt wurde. Sondern Menschen, die aus Ländern stammen, die unsicher sind oder wo es staatliche Verfolgung gibt, müssen sehr gut beweisen, dass sie kein Asyl beantragen werden, um überhaupt bei der Botschaft ein Visum zu bekommen. Besteht die Gefahr der Asylbeantragung wird das Visum i.d.R. abgelehnt. Dann darf die Fluggesellschaft die Person gar nicht einfliegen. Wer über Umwege aus einem sicheren Drittland einreist, wird auch dann abgelehnt, wenn er Asyl beantragt. Überhaupt ist jemand, der in Deutschland landet oder mit dem Schiff am Hafen anlegt, zunächst im Transitbereich, also rechtlich nicht auf Staatsgebiet, darf i.d.R. dort keinen Antrag stellen und wird ohne gültiges Visum nicht zugelassen, sondern auf Kosten der Fluggesellschaft zurückbefördert. Die Fluggesellschaft stellt daher vor Boarding sicher, dass die Person ein Visum bzw. Schengen-Staatsbürgerschaft usw. hat, sonst darf sie nicht befördert werden. An Seehäfen gilt das gleiche.
Man muss natürlich unterscheiden zwischen Außengrenze (Nord/Ostsee und internationales arrival an Flughäfen) und Binnengrenze zum Schengen-Raum. Für Drittstaatler gilt zunächst mal das gleiche, und die Grenzbeamten werden auch gleich entscheiden. Nur sind an den Binngrenzen im Schengenraum Kontrollen eigentlich nicht vorgesehen, um den Warenfluss zu befördern, was ein wichtiger Wirtschaftsfaktor gerade für Deutschland ist. Es geht natürlich auch um Grenzgänger, Touristen usw.
Trotzdem wird seit der Wahl von März auch an den Binnengrenzen kontrolliert - was rechtlich sehr umstritten ist, aber die EU aktuell toleriert. Bereits jetzt ist es so, dass die Regierung (Union/SPD) sich über geltendes Recht hinwegsetzt, um Migration einzudämmen, wie Gerichte wiederholt festgestellt haben, zuletzt:
Erneut hat ein Gericht festgestellt, dass Dobrindts Grenzkontrollen rechtswidrig sind. Mehrere Kläger waren gegen Kontrollen an der Grenze zu Österreich vorgegangen. Das Urteil ergeht auf der Neuregelung des sogenannten Schengen-Kodex.
Deutsche Kontrollen an der Grenze zu Österreich sind rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) München auf die Klagen von drei Männern hin entschieden (Urt. v. 01.07.2026). Alle Kontrollen fanden nach der Neuregelung des sogenannten Schengener Grenzkodex statt, also nach neuer Rechtslage.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-muenchen-m23k258366-m23k258376-grenzkontrolle-oesterreich-schengen-kodex-rechtswidrigWarum gibt es dann weiterhin Asylanträge in Deutschland, wenn auch in reduzierter Höhe?
Völlig klar, die meisten Asylantragsteller reisen illegal ein. Wer im Land ist, hat dann aber das Recht - nach Völkerrecht, Genfer Flüchtlingskonvention, EU Recht sowie Europ. Menschenrechtskonvention (die älter ist als die EU und an die auch die Briten noch gebunden sind, auch wenn Nigel Fararsch dagegen wettert) und deutschem Recht, einschl. GG, einen Asylantrag zu stellen. Der Antrag darf auch nicht pauschal abgelehnt werden, weil kein Pass oder sonstiges anerkanntes Reisedokument vorgelegt werden konnte. Die meisten Flüchtlinge hatten bereits zu Beginn der Flucht keinen Pass.
Warum kann man das nicht unterbinden?
Weil man die deutsche Grenze nicht lückenlos überwachen kann. Schon jetzt fehlt Polizeipersonal, um im Inland Kriminalität zu bekämpfen, da es an den Grenzen eingesetzt wird. Man kann dies nicht auf Knopfdruck verzehnfachen, zumal die Binnenkontrollen wieder gerichtlich kassiert werden könnten, und dann hat man eine Armee von Polizeibeamten (was hat die AfD dann wohl damit vor?), die bezahlt werden muss. Es wird immer Schleichwege geben. In den USA werden von Mexiko aus Tunnels genutzt, die immer neu entstehen. Und wenn man ohne Ausnahme jeden LkW händisch kontrolliert, d.h. die Ladung (nicht nur Strichproben wie jetzt) und jede Person in Passagierfahrzeugen, hat man die deutsche Wirtschaft ruiniert und das Warenangebot im Inland reduziert. Mehr als abweisen kann man auch nicht, daher ist die Effektivität zumindest fragwürdig. Möglich wäre auch, dass Flüchtlinge, wie über den Ärmelkanal, auf Schlauchbooten an Nordseestränden anlegen, die man auch nicht militärisch stoppen kann, denn bei der Seenotrettung darf nicht nach dem Pass gefragt werden - die Seenotrettung erfolgt aber auf deutschem Hoheitsgebiet - die Person, die vor dem Ertrinken gerettet wurde, ist also in Deutschland.
Völkerrechtlich usw. könnte man in sichere Drittländer abschieben, aber bislang hat sich kein Land dafür gefunden, obwohl sowohl das UK als auch die EU seit Jahren dran sind und das UK sogar aus der EU ausgetreten. Es ging damals um relativ wenige Flüchtlinge, und nur Ruanda hat sich gegen hohe Geldzahlungen dazu bereit erklärt. Am Ende haben die britischen Gerichte und das (ungewählte) House of Lords alle Abschiebungsflüge gestoppt, die Ruanda für nicht angemessen hielten. Die Tories haben die Gesetze daraufhin versucht zu ändern und die Umsetzung von ihrer Wiederwahl abhängig gemacht, die krachend gescheitert ist (vor allem wegen des Brexits und des daraus resultierenden verringerten Wirtschaftswachstums im Vergleich zu dem, was wahrscheinlich ohne Brexit für das UK möglich gewesen wäre).