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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.521 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 12:36
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dir ist bewusst, dass - angefangen mit der Genfer Flüchtlingskonvention - das gesamte Völkerrecht (übrigens auch das deutsche Recht, basierend auf dem Grundgesetz) nicht zulässt, dass Menschen ohne Passe, die glaubhaft Asyl begehren, pauschal abgewiesen werden und kein Asylverfahren bekommen, bei dem die Glaubwürdigkeit geprüft wird?
Mit deinem Zusatz…..
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Naja, vielfach durch Schleichwege in Afrika oder der arabischen Halbinsel, dann über das Mittelmeer auf Schlauchbooten

… ist für mich die Glaubhaftigkeit verwirkt. Punkt erledigt.

Meine Position ist wohl klar und wird nicht klarer durch das Zerlegen von jedem Scheißsätzchen oder neue Fragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 12:40
@Voussoir

Deine Position ist mir völlig unklar - ich habe nichts davon verstanden. Ich habe dem auch nichts neues entnehmen können - also irgendetwas, das nicht bereits schon lange umgesetzt wäre. Dann ist ja alles pico bello, wenn du es so siehst, dass Ausreisepflichtige bis zu ihrer Ausreise temporär Leistungen nach dem AsylbLG beziehen sollen.

Aber klar, wenn du glaubst, die meisten Flüchtlinge würden auf Flugzeugen nach Deutschland einreisen, und man müsste bloß mal einem Grenzbeamten sagen, er soll die Pässe kontrollieren, sonst zurückschicken, ist es mir klar, dass du hier auf Kindergartenniveau etwas ansprechen willst, was du gar nicht verstehst oder durchdacht hast.

Du kannst dich hier ja mal über die Fluchtrouten einlesen: https://www.unicef.ch/de/aktuell/news/2025-06-20/weltfluechtlingstag-das-sind-die-groessten-fluchtrouten-weltweit


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 12:49
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deine Position ist mir völlig unklar - ich habe nichts davon verstanden. Ich habe dem auch nichts neues entnehmen können - also irgendetwas, das nicht bereits schon lange umgesetzt wäre. Dann ist ja alles pico bello, wenn du es so siehst, dass Ausreisepflichtige bis zu ihrer Ausreise temporär Leistungen nach dem AsylbLG beziehen sollen.

Aber klar, wenn du glaubst, die meisten Flüchtlinge würden auf Flugzeugen nach Deutschland einreisen, und man müsste bloß mal einem Grenzbeamten sagen, er soll die Pässe kontrollieren, sonst zurückschicken, ist es mir klar, dass du hier auf Kindergartenniveau etwas ansprechen willst, was du gar nicht verstehst oder durchdacht hast.
Das ist ein Problem, Du zitierst nicht die konkreten Sätze und dann kommt irgendein Bullshit raus, den du selbst nicht mehr verstehst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 12:53
@Voussoir

Ich habe lediglich Verständnisfragen gestellt und dir Gelegenheit gegeben zu erklären, was du meinst, damit es für jemandem außer dir selbst nachvollziehbar ist, was du sagen willst. Da du dich mit jeder Aussage selbst widersprichst und immer noch nichts dazu sagen willst, was dich an dem Asylsystem jetzt eigentlich offenbar stört bzw. wo du ansetzen willst, um es zu verbessern. Da kam nie etwas von dir. Null. Überhaupt nichts.

Nur kryptische Bemerkungen wie die hier:
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Der deutsche Staat ist auch doppelt schuldunfähig, diplomatischer kann ich das nicht ausdrücken.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 13:05
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich habe lediglich Verständnisfragen gestellt und dir Gelegenheit gegeben zu erklären, was du meinst, damit es für jemandem außer dir selbst nachvollziehbar ist, was du sagen willst. Da du dich mit jeder Aussage selbst widersprichst und immer noch nichts dazu sagen willst, was dich an dem Asylsystem jetzt eigentlich offenbar stört bzw. wo du ansetzen willst, um es zu verbessern. Da kam nie etwas von dir. Null. Überhaupt nichts.
Wie konkret möchtest du es denn haben:
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Deutschland. Das System kann nicht die belohnen, die am schlechtesten dokumentiert sind. Zum 4. mal: Eigenverantwortung. Irgendwann wird genug fließen und ein Drittstaat wird sich bereit erklären, alle diese Menschen „aufzunehmen“, das ist nur eine Frage der Zeit. Alternativ und was jetzt schon gemacht wird. Die Grenzen werden generell mehr gesichert, dass sowas gar nicht mehr passiert.
Vielleicht noch welcher Drittstaat genau? Und Wer bezahlt die Grenzbeamten und wie viele Pausen dürfen die machen? Wie teuer wird das Ganze pro Kopf, inklusive Strom für die Zäune und Kaffee für die Aufseher? Sollen wir Gender-Quoten für Abschiebeflüge einführen, 50 % Frauen, 50 % Männer, Und was machen wir mit Blinden, die ohne Begleitung kommen, mit Leuten am Beatmungsgerät, die an der grünen Grenze um Asyl krächzen, mit Rollstuhlfahrern auf Schotterpisten oder Schwangeren in der 39. Woche? Diskutieren wir auch noch die psychologische Betreuung der abgewiesenen und ob der Grenzbeamte „bitte“ sagen muss, bevor er jemanden an der Grenze abweist.

Merkste selbst ne.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 13:17
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Wie konkret möchtest du es denn haben:
Bleiben wir mal bei dieser Aussage:
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Doch klar, das können Sie temporär bekommen, und zusätzlich ein Ticket mit dem nächsten Flug oder Bus in das Land, in dem sie Asylberechtigt sind.
Also nach Ablehnung des Asylantrages soll die Person in irgendein Drittland verbracht werden, indem man ihr ein Flugticket o.Ä. in die Hand drückt? Habe ich das richtig verstanden?

Okay, und dann lehnt der Drittstaat die Einreise - o Wunder - ab. Die Fluggesellschaft muss zurückbefördern, die kann in Regress nehmen - vor allem wenn das Ticket von der öffentlichen Hand gekauft wurde. Das verursacht - wenn man es flächendeckend macht - volkswirtschaftlich relevante Kosten - ohne dass eine Person abgeschoben würde.

Meinst du es so? Oder habe ich was nicht richtig verstanden?
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Und was machen wir mit Blinden, die ohne Begleitung kommen, mit Leuten am Beatmungsgerät, die an der grünen Grenze um Asyl krächzen, mit Rollstuhlfahrern auf Schotterpisten oder Schwangeren in der 39. Woche? Diskutieren wir auch noch die psychologische Betreuung der abgewiesenen und ob der Grenzbeamte „bitte“ sagen muss, bevor er jemanden an der Grenze abweist.
Nein, diese Personen werden ja immer an der Grenze abgewiesen (oder haben gültige Papiere, z.B. deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Schengen - ich nehme mal jetzt nicht an, dass du möchtest, wenn du aus dem Urlaub zurückkommst und plötzlich ein Beamtungsgerät brauchst - dass du dann ständig hin- und hergeflogen wirst, weil keiner dich möchte).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 13:32
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also nach Ablehnung des Asylantrages soll die Person in irgendein Drittland verbracht werden, indem man ihr ein Flugticket o.Ä. in die Hand drückt? Habe ich das richtig verstanden?

Okay, und dann lehnt der Drittstaat die Einreise - o Wunder - ab
Nein, der Drittstaat lehnt nicht ab, weil er ja Geld bekommt dafür dass er alle abgelehnten Asylbewerber pauschal aufnimmt. Damit ist Deutschland aus der Verantwortung raus, und der Asylbewerber hat trotz seiner ungeklärten Herkunft eine Möglichkeit, an einem anderen Ort legal zu bleiben.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nein, diese Personen werden ja immer an der Grenze abgewiesen (oder haben gültige Papiere, z.B. deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Schengen - ich nehme mal jetzt nicht an, dass du möchtest, wenn du aus dem Urlaub zurückkommst und plötzlich ein Beamtungsgerät brauchst - dass du dann ständig hin- und hergeflogen wirst, weil keiner dich möchte).
Ich mach es noch mal einfach: wer an der Grenze steht oder beim illegalen Übertritt erfasst wird und Asyl sagt muss nachweisen, woher er kommt, damit man entsprechend prüfen kann. Gelingt dieser Nachweis nicht, gibt es die Version, die ich oben beschrieben habe. Da so Rückreise sich kurz verzögern kann, gibt es temporär d.h. für ein paar Tage Grundnahrungsmittel und eine Unterkunft.

Für alle, die bereits im Land sind und später erfasst werden, gilt das Gleiche.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 13:40
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Nein, der Drittstaat lehnt nicht ab, weil er ja Geld bekommt dafür dass er alle abgelehnten Asylbewerber pauschal aufnimmt.
Welcher Drittstaat macht das aktuell?
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Ich mach es noch mal einfach: wer an der Grenze steht oder beim illegalen Übertritt erfasst wird und Asyl sagt muss nachweisen, woher er kommt, damit man entsprechend prüfen kann. Gelingt dieser Nachweis nicht, gibt es die Version, die ich oben beschrieben habe. Da so Rückreise sich kurz verzögern kann, gibt es temporär d.h. für ein paar Tage Grundnahrungsmittel und eine Unterkunft.
Welche Grenzen meinst du, deutsche Außengrenzen (Nord/Ostsee) oder Binnengrenzen (Schengen)?

Und kam das zumindest schon mal vor, dass jemand an der Grenze steht, Asyl sagt und eingelassen wird - ohne Papiere, welche seine Einreise berechtigen? (Reisepass aus Ländern, die ein Visum brauchen, zählen ja nicht).
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Für alle, die bereits im Land sind und später erfasst werden, gilt das Gleiche.
Also möchtest du das Asylrecht abschaffen? Denn das Asylrecht sagt, dass man in dem Land, wo man ist, Asyl beantragen kann.

Und Rückreise wohin, wenn die Person bereits im Land ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 13:45
@Panaetius
Merkst du eigentlich dass du jetzt genau in dem Schema weitermachst, was ich gerade sehr übertrieben ironisch kritisiert habe? Also ich mach erst mal Pause.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 13:50
@Voussoir

Dass deine Kommentare sämtlich mit der Realität keinen erkennbaren Zusammenhang haben, nicht durchsetzbar sind oder gegen Völkerrecht verstießen, liegt nicht an mir. Ich lege dir das lediglich dar und kann verstehen, dass du eine Pause brauchst. Dies ist sehr vielsagend!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 14:11
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dass deine Kommentare sämtlich mit der Realität keinen erkennbaren Zusammenhang haben, nicht durchsetzbar sind oder gegen Völkerrecht verstießen
So wie du es ohne korrekte Zitierung für dich selbst zusammenfasst hast, ja da gebe ich dir Recht. Ich hoffe du hattest Spaß.

In diesem Sinne „Was du magst kein Fleisch? Findest du auch man sollte alle Fleischesser einsperren?!?“
Gleiches Bullshit-Niveau….


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 14:24
@Voussoir

Du müsstest konkret sagen, welche deiner Aussagen mit der Realität was zu tun gehabt hätten, durchsetzbar wären oder nicht gegen Völkerrecht verstießen (das Grundgesetz habe ich der Einfachheit halber weggelassen). Pauschal auf unpassende Strohmann-Vergleiche antworte ich nicht. Aber das kannst du ja nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.07.2026 um 15:01
Ich fasse auch gerne nochmal deine Argumente zusammen:

- du meinst, Grenzbeamte sollen Asylbgehrenden ohne Einreisedokumente, welche an der deutschen Grenze angetroffen werden, die Einreise verweigern

wird regelmäßig schon gemacht, genauso wie du nicht ohne Papiere in die USA einreisen kannst, um dort Asyl zu beantragen

- du schlägst vor, dass Asylbewerber in Deutschland keinen Antrag stellen dürfen, wenn sie keinen Pass dabei haben oder was als Rückkehrdokument anerkannt wäre (was mit dem Rest passiert, lässt du offen; wenn du auch denen Sachleistungen zugestehst, würde sich trotzdem nichts ändern, außer dass die Asylberechtigten unter ihnen pauschal abgelehnt werden - was wie gesagt, bereits gegen die GFK und daraus hervorgehendes Völkerrecht verstößt).

mind. völkerrechtswidrig, denn das Asylrecht besteht, wie du weißt und mehrfach gezeigt wurde, grundsätzlich auch ohne Pass, zudem viele aus den unsicheren Herkunftsländern schon bei der Flucht keinen hatten.

- außerdem schlägst du vor, abgelehnte Asylbewerber in ein (sicheres - hoffe ich...) Drittland zu verbringen, das gegen Geldzahlungen dazu bereit ist.

Da ist man doch schon lange hinter her, sowohl die EU als auch UK schon seit vielen Jahren - ohne dass es jemals auf dieser Grundlage einen einzigen Abschiebungsflug gab, und zukünftige Entwicklungen abzuwarten sind, da nicht in nationaler Souveränität. So könnte aber höchstens ein geringer Teil abgeschoben werden - als one size fits all kann man sich das in jedem Fall aus dem Kopf schlagen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2026 um 18:29
@Panaetius

Ich verlagere die Diskussion, die zwischen uns in dem Thread "Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026" entstanden ist, hierher, da ihre Fortführung drüben offtopic wäre. Du hast die folgende Behauptung aufgestellt:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die meisten Flüchtlinge hatten bereits zu Beginn der Flucht keinen Pass.
Diese Tatsachenbehauptung ist unhaltbar, da sie sich nicht belegen lässt. Dies wird anhand des folgenden Artikels des Mediendienstes Integration ersichtlich:
Wie viele Flüchtlinge haben keine Papiere?

Kurz gesagt: Man weiß es nicht genau. Die Behörden erfassen nicht, wie viele Menschen in die EU und nach Deutschland einreisen, ohne sich ausweisen zu können.
https://mediendienst-integration.de/news/was-weiss-man-ueber-fluechtlinge-die-ohne-Papiere-einreisen/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2026 um 21:12
@Weserdampfer

Es geht um diesen Post, der Quellen dafür bringt, dass nur ein sehr geringer Bruchteil der Menschen in Ländern, die dann gleichzeitig große Teile der Asylbewerber stellen, einen Reisepass haben, und dass Menschen auf der Flucht auch oft gar keine Möglichkeit haben, sich noch einen Pass zu besorgen, teilweise gar nicht wissen, dass es solche Reisedokumente gibt: Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 (Seite 18) (Beitrag von Panaetius)
Zitat von WeserdampferWeserdampfer schrieb:Diese Tatsachenbehauptung ist unhaltbar, da sie sich nicht belegen lässt. Dies wird anhand des folgenden Artikels des Mediendienstes Integration ersichtlich:
Wie viele Flüchtlinge haben keine Papiere?

Kurz gesagt: Man weiß es nicht genau. Die Behörden erfassen nicht, wie viele Menschen in die EU und nach Deutschland einreisen, ohne sich ausweisen zu können.
https://mediendienst-integration.de/news/was-weiss-man-ueber-fluechtlinge-die-ohne-Papiere-einreisen/
Naja, das ist ein Text von 2016 - zum Höhepunkt der Bürgerkriegsflüchtlingsbewegungen aus Syrien, als überall bei Asylverfahren ganz viel Chaos herrschte.

Trotzdem steht da:
Das bestätigt die Behörde auf Nachfrage des MEDIENDIENSTES. Generelle Aussagen seien schwierig: Für Syrer gibt es zum Beispiel eine Schätzung des BAMF wonach bis zu 80 Prozent der Antragssteller Dokumente einbringen können. Bei Zweifeln an der Herkunft muss der Asylbewerber während des Asylverfahrens eine sogenannte "Screening-Befragung" absolvieren, in der Sprache und Hintergrundwissen überprüft werden.
Quelle: s.o.

Es gibt aber genaue aktuelle Zahlen, so von 2024 (und es geht ja um den Status quo, nicht um historische und außergewöhnliche Entwicklungen):
Bamf: Mehrheit der Asylbewerber legt keine Ausweise vor
Nürnberg - Die Mehrheit der nach Deutschland eingereisten Asylbewerber legt keinerlei Identitätspapiere vor. Laut einer Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), über welche die "Welt am Sonntag" berichtet, gaben zuletzt 57 Prozent aller volljährigen Asylantragsteller an, weder über einen Pass noch über einen Personalausweis oder ein anderes Passersatzpapier zu verfügen.

Damit ist die Quote der Menschen, die keinen Pass vorlegen, in den ersten fünf Monaten dieses Jahres noch höher als in den zurückliegenden Jahren (2023: 48 Prozent). Die ungeklärte Identität und die damit einhergehende geringe Bereitschaft der Herkunftsstaaten zur Rücknahme gilt als Hauptgrund für die geringe Zahl der Abschiebungen von abgelehnten Asylantragstellern oder wegen Kriminalität und anderer Gründe Ausreisepflichtigen.
Quelle: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-06/62500257-bamf-mehrheit-der-asylbewerber-legt-keine-ausweise-vor-003.htm


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.07.2026 um 20:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht um diesen Post
Es geht um die Frage, ob deine Tatsachenbehauptung
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die meisten Flüchtlinge hatten bereits zu Beginn der Flucht keinen Pass.
nachweislich wahr ist. Ein Beleg für deine Tatsachenbehauptung
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die meisten Flüchtlinge hatten bereits zu Beginn der Flucht keinen Pass.
wäre eine Quelle überprüfbaren Inhalts, welche die Aussage enthält, dass die meisten der Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind, bereits zu Beginn ihrer Flucht keine Identitätspapiere besessen hätten.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es gibt aber genaue aktuelle Zahlen, so von 2024 (und es geht ja um den Status quo, nicht um historische und außergewöhnliche Entwicklungen):
Bamf: Mehrheit der Asylbewerber legt keine Ausweise vor
Nürnberg - Die Mehrheit der nach Deutschland eingereisten Asylbewerber legt keinerlei Identitätspapiere vor. Laut einer Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), über welche die "Welt am Sonntag" berichtet, gaben zuletzt 57 Prozent aller volljährigen Asylantragsteller an, weder über einen Pass noch über einen Personalausweis oder ein anderes Passersatzpapier zu verfügen.

Damit ist die Quote der Menschen, die keinen Pass vorlegen, in den ersten fünf Monaten dieses Jahres noch höher als in den zurückliegenden Jahren (2023: 48 Prozent). Die ungeklärte Identität und die damit einhergehende geringe Bereitschaft der Herkunftsstaaten zur Rücknahme gilt als Hauptgrund für die geringe Zahl der Abschiebungen von abgelehnten Asylantragstellern oder wegen Kriminalität und anderer Gründe Ausreisepflichtigen.
Quelle: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-06/62500257-bamf-mehrheit-der-asylbewerber-legt-keine-ausweise-vor-003.htm
Der Umstand, dass X Prozent der Asylbewerber keine Identitätspapiere vorlegen, rechtfertigt die Behauptung, dass eben diese X Prozent zum Zeitpunkt des Beginns ihrer Flucht keine Identitätspapiere besessen hätten, nicht:
In einer früheren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hatte die Bundesregierung verschiedene mögliche Gründe für das Fehlen von Identitätspapieren genannt: etwa Probleme im Meldewesen des Herkunftslandes, der Verlust von Dokumenten auf der Flucht, das Einkassieren der Papiere durch Schleuser. Ein Teil der Antragsteller entledige sich zudem bewusst seiner Papiere - teilweise auf Anraten von Schleusern, „um vermeintlich hierdurch die Chancen im Asylverfahren zu erhöhen“.
https://www.rnd.de/politik/asylsuchende-halfte-der-erwachsenen-kommt-ohne-papiere-IPAKXLNXGMEONZIC7TW665RSR4.html
Die Ursachen und Ereignisse, die hinter dem Phänomen der ungeklärten Identität liegen können, sind vielfältig. Sie reichen von fluchtbedingten Umständen über individuelle und kulturell-historische Faktoren bis hin zu behördlichem Handeln in Europa und zur Politik des Herkunftsstaates. Im Folgenden werden solche Ursachen und Ereignisse näher erläutert. Die Basis hierfür liefert ein qualitatives IAB-Projekt zur betrieblichen Ausbildung geduldeter Geflüchteter. Dafür wurden 34 Expertinnen und Experten aus Ausländerbehörden, dem Schulsystem und von Beratungsstellen sowie drei Geflüchtete befragt. Die Forscherinnen analysieren zudem laufend Gesetze und recherchieren bei Fachveranstaltungen, etwa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der Jugendhilfe.

[...]

Wie Interviews mit Beratungsfachkräften verdeutlichen, gehen vorhandene Personendokumente auf dem bisweilen Jahre andauernden Fluchtweg teils verloren. Julian Tangermann verweist in seinem 2017 erschienenen Bericht zum Beispiel darauf, dass Behörden in Transitstaaten Geflüchteten manchmal Identitätsdokumente abnehmen oder Schleuserinnen und Schleuser auf deren Vernichtung pochen.

[...]

Geflüchtete mit Duldung legen ihre gültigen Dokumente aus Angst vor Abschiebung bisweilen nicht vor. Das ergaben Interviews, die für die IAB-Studie mit Expertinnen und Experten aus Ausländerbehörden, Schulen und Beratungsstellen geführt wurden. Liegen keine Dokumente vor, die die Zugehörigkeit zu einem Herkunftsstaat nachweisen, können Menschen in der Regel nicht in diesen zurückkehren – und damit ihre Abschiebung behindern.

[...]

Manche Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben mitunter ein Interesse daran, ihre Identität in Deutschland nicht gänzlich offenzulegen, weil sie zum Beispiel die Verfolgung durch Gruppen aus dem Herkunftsland fürchten. Dies wurde von einer jungen Frau berichtet, die vor drohender Zwangsverheiratung aus Afghanistan nach Deutschland geflohen war. In einigen extremen Fällen haben aber auch Täter, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, ein Interesse daran, ihre Identität zu verheimlichen, um so beispielsweise einer Strafverfolgung in Europa zu entgehen. Gleiches ist auch bei Extremistinnen und Extremisten denkbar, die in Europa Anschläge planen.

[...]

Allgemein gilt: Ohne gültige Personendokumente sind Abschiebungen in der Regel nicht möglich. Auch deshalb legen Geflüchtete ihre teils vorhandenen Ausweisdokumente nicht vor.
https://iab-forum.de/die-gruende-fuer-eine-ungeklaerte-identitaet-von-gefluechteten-sind-vielfaeltig/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.07.2026 um 23:14
Zitat von WeserdampferWeserdampfer schrieb:Der Umstand, dass X Prozent der Asylbewerber keine Identitätspapiere vorlegen, rechtfertigt die Behauptung, dass eben diese X Prozent zum Zeitpunkt des Beginns ihrer Flucht keine Identitätspapiere besessen hätten, nicht:
Das war lediglich in Entgegnung, dass du mit einer Quelle von 2016 behaupten wolltest, es würde auch jetzt noch nicht statistisch erfasst, wie viele Menschen bei Asylantragstellung in Deutschland einen Pass vorlegen.

Dass viele Menschen schon zu Beginn der Flucht keinen Reisepass hatten, habe ich hingegen bereits in dem Post zuvor belegt, bevor dein - nicht direkt darauf bezogener Beitrag kam: Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 (Seite 18) (Beitrag von Panaetius)

In dem von dir zitierten Text steht:
Manche Geflüchtete besitzen a priori keine Personendokumente. Dies kann etwa für Staatenlose gelten. Deren Zahl wird laut einer 2017 erschienenen Studie von Holger Hoffmann weltweit auf circa 10 Millionen geschätzt. Darunter sind zum Beispiel Kinder, die auf der Flucht geboren wurden.
Der Leiter einer Ausländerbehörde skizzierte im Interview Länder, bei denen Dokumente zum Befragungszeitpunkt kaum zu beschaffen waren:

„X-Land zum Beispiel: Da kriegen Sie keine […] Einreisepapiere. Y-Land: ganz schwierig, ja? Z-Land: ganz schwierig.“

Dass sie keinen Pass haben, beziehungsweise ihre Identität nicht nachgewiesen ist, dürfen die Behörden Menschen aus solchen Herkunftsländern dann nicht ankreiden:
Geflüchtete aus Afghanistan und Äthiopien berichteten zum Beispiel, dass insbesondere in ländlichen Regionen Hausgeburten nach wie vor verbreitet sind. Diese werden staatlicherseits aber oft nicht oder nur verzögert dokumentiert. (Geburts-)Dokumente mit präzisen Angaben liegen daher teils nicht vor.

Hinzu kommt: Tages- und monatsgenaue Angaben etwa zu Geburt und Verheiratung sind zwar in Europa, nicht aber in allen Regionen der Welt selbstverständlich. Solche Angaben haben kulturell nicht überall die gleiche Bedeutung, wie auch Melanie Griffiths in ihrer Studie aus dem Jahr 2012 feststellt. Dort wo Analphabetismus verbreitet ist, erinnern sich die Familien eher an die Jahreszeit einer Geburt („früher Winter“), weniger an den genauen Tag oder Monat, wie Geflüchtete aus Afghanistan und Äthiopien berichteten. Aufgrund der anderen Zeitrechnung könne es insbesondere im Falle von Afghanistan zu Unschärfen bei der Umrechnung von Tages-, Monats- und Jahresdaten in die mitteleuropäische Zeit kommen.
Quelle: s.o.

Der Artikeltext oben ist von 2017 und bezieht sich ebenfalls noch auf die Zeit von 2016 und früher, ist also alles andere als aktuell. Richtig ist natürlich, dass in manchen Fällen Reisedokmente während der Flucht konfisziert oder selbst vernichtet werden, aber das widerpricht nicht der Tatsache, dass viele schnon zu Beginn der Flucht keinen hatten.

Und wie in dem Dokoument, das oben weiter verlinkt ist, nachlesen kann, kann ein Asylverfahren nicht allein wegen eines fehlenden Dokuments pauschal verweigert werden, sondern es muss die Identität im Verfahren überprüft werden: https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/67660


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.07.2026 um 23:45
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Der Artikeltext oben ist von 2017 und bezieht sich ebenfalls noch auf die Zeit von 2016 und früher, ist also alles andere als aktuell.
Ich fürchte, da hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert, warum auch, funktioniert weiterhin einwandfrei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.07.2026 um 23:51
@hidden

Dass Einzelne ihre Pässe vernichten, um nicht abgeschoben werden zu können, kommt natürlich vor - ändert aber nichts daran, dass umgekehrt viele erst gar keinen Pass haben - in den meisten Herkunftsländern insgesamt nur ein geringer Prozentsatz. Und wenn pauschal ein Asylantrag nicht bearbeitet wird, nur weil kein Reisepass vorgelegt werden kann, aber die Person offenkundig (Sprache usw.) aus einem nicht-sichern Herkunftsland stammt, dann landet der Fall natürlich sofort vor Gericht, und da ist die Sache eindeutig: die Identität muss in einem Verfahren geprüft werden. Erst dann kann abgelehnt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.07.2026 um 01:24
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dass Einzelne ihre Pässe vernichten, um nicht abgeschoben werden zu können, kommt natürlich vor - ändert aber nichts daran, dass umgekehrt viele erst gar keinen Pass haben - in den meisten Herkunftsländern insgesamt nur ein geringer Prozentsatz.
Wie auch immer, es ändert sich einfach nie was, es sind hier aber Millionen und das ärgert die Leute und die wählen dann AFD.
Und keine Änderung in Aussicht.


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