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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.504 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:36
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dir ist bewusst, dass - angefangen mit der Genfer Flüchtlingskonvention - das gesamte Völkerrecht (übrigens auch das deutsche Recht, basierend auf dem Grundgesetz) nicht zulässt, dass Menschen ohne Passe, die glaubhaft Asyl begehren, pauschal abgewiesen werden und kein Asylverfahren bekommen, bei dem die Glaubwürdigkeit geprüft wird?
Mit deinem Zusatz…..
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Naja, vielfach durch Schleichwege in Afrika oder der arabischen Halbinsel, dann über das Mittelmeer auf Schlauchbooten

… ist für mich die Glaubhaftigkeit verwirkt. Punkt erledigt.

Meine Position ist wohl klar und wird nicht klarer durch das Zerlegen von jedem Scheißsätzchen oder neue Fragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:40
@voussoir

Deine Position ist mir völlig unklar - ich habe nichts davon verstanden. Ich habe dem auch nichts neues entnehmen können - also irgendetwas, das nicht bereits schon lange umgesetzt wäre. Dann ist ja alles pico bello, wenn du es so siehst, dass Ausreisepflichtige bis zu ihrer Ausreise temporär Leistungen nach dem AsylbLG beziehen sollen.

Aber klar, wenn du glaubst, die meisten Flüchtlinge würden auf Flugzeugen nach Deutschland einreisen, und man müsste bloß mal einem Grenzbeamten sagen, er soll die Pässe kontrollieren, sonst zurückschicken, ist es mir klar, dass du hier auf Kindergartenniveau etwas ansprechen willst, was du gar nicht verstehst oder durchdacht hast.

Du kannst dich hier ja mal über die Fluchtrouten einlesen: https://www.unicef.ch/de/aktuell/news/2025-06-20/weltfluechtlingstag-das-sind-die-groessten-fluchtrouten-weltweit


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:49
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deine Position ist mir völlig unklar - ich habe nichts davon verstanden. Ich habe dem auch nichts neues entnehmen können - also irgendetwas, das nicht bereits schon lange umgesetzt wäre. Dann ist ja alles pico bello, wenn du es so siehst, dass Ausreisepflichtige bis zu ihrer Ausreise temporär Leistungen nach dem AsylbLG beziehen sollen.

Aber klar, wenn du glaubst, die meisten Flüchtlinge würden auf Flugzeugen nach Deutschland einreisen, und man müsste bloß mal einem Grenzbeamten sagen, er soll die Pässe kontrollieren, sonst zurückschicken, ist es mir klar, dass du hier auf Kindergartenniveau etwas ansprechen willst, was du gar nicht verstehst oder durchdacht hast.
Das ist ein Problem, Du zitierst nicht die konkreten Sätze und dann kommt irgendein Bullshit raus, den du selbst nicht mehr verstehst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:53
@voussoir

Ich habe lediglich Verständnisfragen gestellt und dir Gelegenheit gegeben zu erklären, was du meinst, damit es für jemandem außer dir selbst nachvollziehbar ist, was du sagen willst. Da du dich mit jeder Aussage selbst widersprichst und immer noch nichts dazu sagen willst, was dich an dem Asylsystem jetzt eigentlich offenbar stört bzw. wo du ansetzen willst, um es zu verbessern. Da kam nie etwas von dir. Null. Überhaupt nichts.

Nur kryptische Bemerkungen wie die hier:
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Der deutsche Staat ist auch doppelt schuldunfähig, diplomatischer kann ich das nicht ausdrücken.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:05
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich habe lediglich Verständnisfragen gestellt und dir Gelegenheit gegeben zu erklären, was du meinst, damit es für jemandem außer dir selbst nachvollziehbar ist, was du sagen willst. Da du dich mit jeder Aussage selbst widersprichst und immer noch nichts dazu sagen willst, was dich an dem Asylsystem jetzt eigentlich offenbar stört bzw. wo du ansetzen willst, um es zu verbessern. Da kam nie etwas von dir. Null. Überhaupt nichts.
Wie konkret möchtest du es denn haben:
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Deutschland. Das System kann nicht die belohnen, die am schlechtesten dokumentiert sind. Zum 4. mal: Eigenverantwortung. Irgendwann wird genug fließen und ein Drittstaat wird sich bereit erklären, alle diese Menschen „aufzunehmen“, das ist nur eine Frage der Zeit. Alternativ und was jetzt schon gemacht wird. Die Grenzen werden generell mehr gesichert, dass sowas gar nicht mehr passiert.
Vielleicht noch welcher Drittstaat genau? Und Wer bezahlt die Grenzbeamten und wie viele Pausen dürfen die machen? Wie teuer wird das Ganze pro Kopf, inklusive Strom für die Zäune und Kaffee für die Aufseher? Sollen wir Gender-Quoten für Abschiebeflüge einführen, 50 % Frauen, 50 % Männer, Und was machen wir mit Blinden, die ohne Begleitung kommen, mit Leuten am Beatmungsgerät, die an der grünen Grenze um Asyl krächzen, mit Rollstuhlfahrern auf Schotterpisten oder Schwangeren in der 39. Woche? Diskutieren wir auch noch die psychologische Betreuung der abgewiesenen und ob der Grenzbeamte „bitte“ sagen muss, bevor er jemanden an der Grenze abweist.

Merkste selbst ne.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:17
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Wie konkret möchtest du es denn haben:
Bleiben wir mal bei dieser Aussage:
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Doch klar, das können Sie temporär bekommen, und zusätzlich ein Ticket mit dem nächsten Flug oder Bus in das Land, in dem sie Asylberechtigt sind.
Also nach Ablehnung des Asylantrages soll die Person in irgendein Drittland verbracht werden, indem man ihr ein Flugticket o.Ä. in die Hand drückt? Habe ich das richtig verstanden?

Okay, und dann lehnt der Drittstaat die Einreise - o Wunder - ab. Die Fluggesellschaft muss zurückbefördern, die kann in Regress nehmen - vor allem wenn das Ticket von der öffentlichen Hand gekauft wurde. Das verursacht - wenn man es flächendeckend macht - volkswirtschaftlich relevante Kosten - ohne dass eine Person abgeschoben würde.

Meinst du es so? Oder habe ich was nicht richtig verstanden?
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Und was machen wir mit Blinden, die ohne Begleitung kommen, mit Leuten am Beatmungsgerät, die an der grünen Grenze um Asyl krächzen, mit Rollstuhlfahrern auf Schotterpisten oder Schwangeren in der 39. Woche? Diskutieren wir auch noch die psychologische Betreuung der abgewiesenen und ob der Grenzbeamte „bitte“ sagen muss, bevor er jemanden an der Grenze abweist.
Nein, diese Personen werden ja immer an der Grenze abgewiesen (oder haben gültige Papiere, z.B. deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Schengen - ich nehme mal jetzt nicht an, dass du möchtest, wenn du aus dem Urlaub zurückkommst und plötzlich ein Beamtungsgerät brauchst - dass du dann ständig hin- und hergeflogen wirst, weil keiner dich möchte).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:32
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also nach Ablehnung des Asylantrages soll die Person in irgendein Drittland verbracht werden, indem man ihr ein Flugticket o.Ä. in die Hand drückt? Habe ich das richtig verstanden?

Okay, und dann lehnt der Drittstaat die Einreise - o Wunder - ab
Nein, der Drittstaat lehnt nicht ab, weil er ja Geld bekommt dafür dass er alle abgelehnten Asylbewerber pauschal aufnimmt. Damit ist Deutschland aus der Verantwortung raus, und der Asylbewerber hat trotz seiner ungeklärten Herkunft eine Möglichkeit, an einem anderen Ort legal zu bleiben.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nein, diese Personen werden ja immer an der Grenze abgewiesen (oder haben gültige Papiere, z.B. deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Schengen - ich nehme mal jetzt nicht an, dass du möchtest, wenn du aus dem Urlaub zurückkommst und plötzlich ein Beamtungsgerät brauchst - dass du dann ständig hin- und hergeflogen wirst, weil keiner dich möchte).
Ich mach es noch mal einfach: wer an der Grenze steht oder beim illegalen Übertritt erfasst wird und Asyl sagt muss nachweisen, woher er kommt, damit man entsprechend prüfen kann. Gelingt dieser Nachweis nicht, gibt es die Version, die ich oben beschrieben habe. Da so Rückreise sich kurz verzögern kann, gibt es temporär d.h. für ein paar Tage Grundnahrungsmittel und eine Unterkunft.

Für alle, die bereits im Land sind und später erfasst werden, gilt das Gleiche.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:40
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Nein, der Drittstaat lehnt nicht ab, weil er ja Geld bekommt dafür dass er alle abgelehnten Asylbewerber pauschal aufnimmt.
Welcher Drittstaat macht das aktuell?
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Ich mach es noch mal einfach: wer an der Grenze steht oder beim illegalen Übertritt erfasst wird und Asyl sagt muss nachweisen, woher er kommt, damit man entsprechend prüfen kann. Gelingt dieser Nachweis nicht, gibt es die Version, die ich oben beschrieben habe. Da so Rückreise sich kurz verzögern kann, gibt es temporär d.h. für ein paar Tage Grundnahrungsmittel und eine Unterkunft.
Welche Grenzen meinst du, deutsche Außengrenzen (Nord/Ostsee) oder Binnengrenzen (Schengen)?

Und kam das zumindest schon mal vor, dass jemand an der Grenze steht, Asyl sagt und eingelassen wird - ohne Papiere, welche seine Einreise berechtigen? (Reisepass aus Ländern, die ein Visum brauchen, zählen ja nicht).
Zitat von voussoirvoussoir schrieb:Für alle, die bereits im Land sind und später erfasst werden, gilt das Gleiche.
Also möchtest du das Asylrecht abschaffen? Denn das Asylrecht sagt, dass man in dem Land, wo man ist, Asyl beantragen kann.

Und Rückreise wohin, wenn die Person bereits im Land ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:45
@Panaetius
Merkst du eigentlich dass du jetzt genau in dem Schema weitermachst, was ich gerade sehr übertrieben ironisch kritisiert habe? Also ich mach erst mal Pause.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:50
@voussoir

Dass deine Kommentare sämtlich mit der Realität keinen erkennbaren Zusammenhang haben, nicht durchsetzbar sind oder gegen Völkerrecht verstießen, liegt nicht an mir. Ich lege dir das lediglich dar und kann verstehen, dass du eine Pause brauchst. Dies ist sehr vielsagend!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:11
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dass deine Kommentare sämtlich mit der Realität keinen erkennbaren Zusammenhang haben, nicht durchsetzbar sind oder gegen Völkerrecht verstießen
So wie du es ohne korrekte Zitierung für dich selbst zusammenfasst hast, ja da gebe ich dir Recht. Ich hoffe du hattest Spaß.

In diesem Sinne „Was du magst kein Fleisch? Findest du auch man sollte alle Fleischesser einsperren?!?“
Gleiches Bullshit-Niveau….


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:24
@voussoir

Du müsstest konkret sagen, welche deiner Aussagen mit der Realität was zu tun gehabt hätten, durchsetzbar wären oder nicht gegen Völkerrecht verstießen (das Grundgesetz habe ich der Einfachheit halber weggelassen). Pauschal auf unpassende Strohmann-Vergleiche antworte ich nicht. Aber das kannst du ja nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:01
Ich fasse auch gerne nochmal deine Argumente zusammen:

- du meinst, Grenzbeamte sollen Asylbgehrenden ohne Einreisedokumente, welche an der deutschen Grenze angetroffen werden, die Einreise verweigern

wird regelmäßig schon gemacht, genauso wie du nicht ohne Papiere in die USA einreisen kannst, um dort Asyl zu beantragen

- du schlägst vor, dass Asylbewerber in Deutschland keinen Antrag stellen dürfen, wenn sie keinen Pass dabei haben oder was als Rückkehrdokument anerkannt wäre (was mit dem Rest passiert, lässt du offen; wenn du auch denen Sachleistungen zugestehst, würde sich trotzdem nichts ändern, außer dass die Asylberechtigten unter ihnen pauschal abgelehnt werden - was wie gesagt, bereits gegen die GFK und daraus hervorgehendes Völkerrecht verstößt).

mind. völkerrechtswidrig, denn das Asylrecht besteht, wie du weißt und mehrfach gezeigt wurde, grundsätzlich auch ohne Pass, zudem viele aus den unsicheren Herkunftsländern schon bei der Flucht keinen hatten.

- außerdem schlägst du vor, abgelehnte Asylbewerber in ein (sicheres - hoffe ich...) Drittland zu verbringen, das gegen Geldzahlungen dazu bereit ist.

Da ist man doch schon lange hinter her, sowohl die EU als auch UK schon seit vielen Jahren - ohne dass es jemals auf dieser Grundlage einen einzigen Abschiebungsflug gab, und zukünftige Entwicklungen abzuwarten sind, da nicht in nationaler Souveränität. So könnte aber höchstens ein geringer Teil abgeschoben werden - als one size fits all kann man sich das in jedem Fall aus dem Kopf schlagen.


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