voussoir schrieb:Wie konkret möchtest du es denn haben:
Bleiben wir mal bei dieser Aussage:
voussoir schrieb:Doch klar, das können Sie temporär bekommen, und zusätzlich ein Ticket mit dem nächsten Flug oder Bus in das Land, in dem sie Asylberechtigt sind.
Also nach Ablehnung des Asylantrages soll die Person in irgendein Drittland verbracht werden, indem man ihr ein Flugticket o.Ä. in die Hand drückt? Habe ich das richtig verstanden?
Okay, und dann lehnt der Drittstaat die Einreise - o Wunder - ab. Die Fluggesellschaft muss zurückbefördern, die kann in Regress nehmen - vor allem wenn das Ticket von der öffentlichen Hand gekauft wurde. Das verursacht - wenn man es flächendeckend macht - volkswirtschaftlich relevante Kosten - ohne dass eine Person abgeschoben würde.
Meinst du es so? Oder habe ich was nicht richtig verstanden?
voussoir schrieb:Und was machen wir mit Blinden, die ohne Begleitung kommen, mit Leuten am Beatmungsgerät, die an der grünen Grenze um Asyl krächzen, mit Rollstuhlfahrern auf Schotterpisten oder Schwangeren in der 39. Woche? Diskutieren wir auch noch die psychologische Betreuung der abgewiesenen und ob der Grenzbeamte „bitte“ sagen muss, bevor er jemanden an der Grenze abweist.
Nein, diese Personen werden ja immer an der Grenze abgewiesen (oder haben gültige Papiere, z.B. deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Schengen - ich nehme mal jetzt nicht an, dass du möchtest, wenn du aus dem Urlaub zurückkommst und plötzlich ein Beamtungsgerät brauchst - dass du dann ständig hin- und hergeflogen wirst, weil keiner dich möchte).