Salamander32 schrieb:Die vorgeschlagene Idee („Personalausweis weg = Staatsangehörigkeit weg, Rückkehr erst nach 5 Jahren“) ist nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich ausgeschlossen, weil Art. 16 Abs. 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit absolut verbietet und eine solche Änderung nur durch eine Verfassungsänderung möglich wäre, die wiederum an die Grenzen der Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) stößt.
@Salamander32 Man kann die Staatsangehörigkeit entziehen sogar dann wenn die Person nur die deutsche hat, wenn er für ein anderes Land kämpft.
Der IS war zwar kein anerkanntes Land, hat sich selbst aber so bezeichnet. So ganz abwegig wäre das nicht, Menschen die sich zum Anschluss an den IS ins Ausland begeben hatten, die Staatsbürgerschaft und damit auch die Wiedereinreise zu verweigern.
Dass es kein IS Gebiet mehr gibt, ist ja nicht unsere Verantwortung.
Wenn der Wille da wäre, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass eine Rückkehr nach dem Versuch, sich dem IS anzudchließen, dauerhaft ausgeschlossen wird.
Als Fachkräfte sind die verzichtbar. Ist nicht unsere Schuld, dass sie auf ein totes Pferd gesetzt hatten.
Wo die Idee herkommt, man könne so eine Person mit ein paar Gesprächen deradikalisieren, wird wohl niemand schlüssig erklären können.