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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

400 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Toter, Fahrzeug ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 17:49
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Woanders geht es auch. Verkehrsrecht, Fahren unter Alkohol - Führerschein weg egal wie gut es für jemanden reicht "dudu" zu tun. Wer regt sich auf? Niemand.
Eben. Wie wär's denn mal mit Personalausweis weg = deutsche Staatsbürgerschaft weg und zurück erst nach 5 Jahren, mit gleicher Frist wie die Einbürgerungsfrist (Stichwort: nachhaltige Integration)? Nur mal so als Vorschlag nach dem Motto:
Zitat von peterleepeterlee schrieb:wenn Gesetze falsch sind und nicht mehr schützen muss man diese Gesetze (abstrakt gesprochen) doch ändern können?



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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 17:49
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:hinterher ist man schlauer. oder auch nicht
Sag das doch mal den Opfern und deren Angehörigen :{


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 17:54
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die Faktenlage zu diesem Täter ist klar, darum ging es.
ich finde eine Abschiebung einer Person aus dem Land in dem sie geboren wurde eben für total widersinning.

und für alle anderen Alternativen fragt sich was du forderst wenn das gleiche passiert und diese Alternativen ausgeschöpft wurden. also Haft angetreten und abgesessen und psychologische Betreuung gehabt für 1.5 Jahre.

fordert man dann beim nächsten der eine Straftat plant wegsperren lebenslang?

und was machst du bei einem der hier geboren ist und nur 1 Staatsbürgerschaft hat nämlich die deutsche - wohin willst du dann abschieben?

das ganze ist nicht zur Gänze durchdacht finde ich..
Zitat von soomasooma schrieb:Sag das doch mal den Opfern und deren Angehörigen
meine Aussage bezog sich darauf wenn man die Person inhaftiert hätte wie der Urteilsspruch es vorsah. dann hätte man nach 1.5 Jahren erfahren ob sie sich abgewendet hat von Anschlagsplänen.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 17:57
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:außerdem sind Menschen auch unterschiedlich. bei einem anderen Jugendlichen hätte die psychologische Betreuung vielleicht gereicht?
Das find ich arg naiv gedacht. Der Typ war schon radikalisiert, auch im Ausland - da kommt keiner mehr mit nem Diskussionskreis und DuDu sagen weiter.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 17:58
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:meine Aussage bezog sich darauf wenn man die Person inhaftiert hätte wie der Urteilsspruch es vorsah. dann hätte man nach 1.5 Jahren erfahren ob sie sich abgewendet hat von Anschlagsplänen.
Man hat es ja nicht gemacht.
Vielleicht ist das einfach mal ein Wink für die Zukunft. Es muss ja auch gar nicht imemr alles strafverschärfend werden. Vielleicht wäre es auch mal nicht schlecht die gesetzlichen Rahmen, die heute schon verfügbar sind, mehr auszureizen.

Scheinbar hat es ja dafür gereicht, ihm eine geplante staatsgefärdende Tat/Gefährlichkeit anzulasten und ihn dafür zu verurteilen. Da stellt sich dann natürlich schon die Frage, warum so jemand dann frei herum läuft und eine solche Tat auch noch ausüben kann.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:00
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:ich finde eine Abschiebung einer Person aus dem Land in dem sie geboren wurde eben für total widersinning.
Klassischer Strohmann aus Hilfslosigkeit.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:und für alle anderen Alternativen fragt sich was du forderst wenn das gleiche passiert und diese Alternativen ausgeschöpft wurden. also Haft angetreten und abgesessen und psychologische Betreuung gehabt für 1.5 Jahre.
Du verweigerst dich der Faktenlage. Der mutmaßliche Täter durfte seine Haft nicht antreten.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:03
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Eben. Wie wär's denn mal mit Personalausweis weg = deutsche Staatsbürgerschaft weg und zurück erst nach 5 Jahren, mit gleicher Frist wie die Einbürgerungsfrist (Stichwort: nachhaltige Integration)? Nur mal so als Vorschlag nach dem Motto:
Zitat von peterleepeterlee schrieb:wenn Gesetze falsch sind und nicht mehr schützen muss man diese Gesetze (abstrakt gesprochen) doch ändern können?
Etwas Einordnung hierzu:

1)
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit bereits hat, wird durch Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt. Dieser lautet: 

„Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“
Quelle: https://www.grundgesetzverstehen.de/was-das-grundgesetz-zum-verlust-der-staatsbuergerschaft-sagt/
2) Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert laut Artikel 79 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eine ausdrückliche Änderung des Textes durch ein Bundesgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
3) Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt also die deutsche Staatsangehörigkeit vor Entzug. Er kann nur durch eine formelle Verfassungsänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert werden.

Eine Änderung, die Menschen komplett staatenlos macht oder die Menschenwürde (Art. 1) verletzt, ist nach meinem Verständnis durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) verboten. Wikipedia: Ewigkeitsklausel


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:07
@Salamander32

Was sagt uns das?
Es bedarf dringend einiger Gesetzesänderungen.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:13
Schweden macht es besser als Deutschland. Das verhindert zwar nicht alles, reduziert das Risiko aber zumindest - bei deutschen Staatsangehörigen wird das schwer mögkich sein, ein nachträglich ausgestellter Pass sollte aber unter Umständen wieder entzogen werden können
Konkret heißt der neue Schritt, dass Migranten ausgewiesen werden könnten, weil sie Behörden missachten, Schulden oder wirtschaftliche Probleme haben oder Sozialhilfe missbrauchen. Auch Kontakt zu Extremisten und kriminellen Banden soll laut „Bild“ den Aufenthaltstitel gefährden.

Um all diese Faktoren überwachen zu können, sollen die schwedischen Behörden enger zusammenarbeiten. Geplant ist, dass sie in Zukunft Polizei, Steuerbehörde, Arbeitsagentur und Sozialversicherung Fehlverhalten von Ausländern an die Migrationsbehörde melden. Dort wird dann über den Aufenthaltstitel entschieden.
Quelle: https://www.focus.de/politik/ausland/schwedens-harter-kurs-gegen-migranten-wer-falsch-lebt-oder-sozialhilfe-missbraucht-wird-ausgewiesen_e6123b9f-7dd6-45db-84fd-93adfe6c932e.html

Der Typ aus Berlin ist scheinbar noch auf der Flucht. Ich befürchte, dass er evtl Helfer hat, nur wird der garantiert auch im Ausland gesucht und ein Genie ist das ja nicht. Eher leicht zu manipulieren.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:14
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Klassischer Strohmann aus Hilfslosigkeit.
wäre ein Strohmann wenn es denn in diesem Thread nicht schon gefordert worden wäre..
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Der mutmaßliche Täter durfte seine Haft nicht antreten.
ja weil man eine Resozialisierung versucht hat ohne Haft, so wie ich das verstehe. vor allem auch mit Hinblick auf das Alter der Person.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:15
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:weil man eine Resozialisierung versucht hat ohne Haft, so wie ich das verstehe. vor allem auch mit Hinblick auf das Alter der Person.
Was halt arg naiv gedacht ist und einen nur den Kopf schütteln lässt


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:17
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Mal ganz doof gefragt als nicht Jurist: wenn Gesetze falsch sind und nicht mehr schützen muss man diese Gesetze (abstrakt gesprochen) doch ändern können?
Natürlich. 3-Säulen-System: Legislative, Judikative, Exekutive.

Legislative sind die (gewählten) Politiker.

Heisst: Wenn die politische Wille nicht da ist, ändert sich auch nichts.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:18
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:vor allem auch mit Hinblick auf das Alter der Person.
Joar, der arme "Junge". Wie naiv, zu denken, den bekommt man mit Gesprächen eingenordet.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:18
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:ja weil man eine Resozialisierung versucht hat ohne Haft, so wie ich das verstehe. vor allem auch mit Hinblick auf das Alter der Person.
Und genau hier kann man doch schon ansetzen, bevor man von "lebenslanger Haft" und "was wird als nächstes gefordert" redet.

Einfach mal die Gefährlichkeit solcher Personen erkennen und den Strafrahmen ausreizen. Er soll in den Libanon gegangen sein um sich dem IS anzuschließen. Menschen die anderen Köpfe abschneiden und vor laufender Kamera hinrichten. Wer da hingeht und sich anschließen will, freiwillig, der ist gefährlich.
Resozialisierung gerne, aber in der Zeit dann bitte 24/7 betreut und mit physicher Entfernung(Mauer, Zaun und Stacheldraht) zur restlichen Bevölkerung.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:21
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:ja weil man eine Resozialisierung versucht hat ohne Haft, so wie ich das verstehe. vor allem auch mit Hinblick auf das Alter der Person.
Hat nicht funktioniert., genau wie andere Gesetze das behandeln s.o.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:24
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Was sagt uns das?
Die vorgeschlagene Idee („Personalausweis weg = Staatsangehörigkeit weg, Rückkehr erst nach 5 Jahren“) ist nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich ausgeschlossen, weil Art. 16 Abs. 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit absolut verbietet und eine solche Änderung nur durch eine Verfassungsänderung möglich wäre, die wiederum an die Grenzen der Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) stößt. Maßnahmen, die Menschen staatenlos machen oder die Menschenwürde verletzen, wären selbst durch eine Verfassungsänderung nicht zulässig.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:28
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:weil Art. 16 Abs. 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit absolut verbietet
Gibt Ausnahmen, zb wenn sie durch falsche Angaben erreicht wurde. "Absolut" kann also nicht stimmen.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:32
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Gibt Ausnahmen, zb wenn sie durch falsche Angaben erreicht wurde. "Absolut" kann also nicht stimmen.
Grundvoraussetzung für den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist, dass die Person der sie entzogen wird nicht staatenlos wird, ein Entzug ist also praktisch nur bei Personen möglich, die die Staatsbürgerschaft eines weiteren Landes besitzen. Das betrifft zwar irgendwas zwischen 2 und 5 Mio. Personen in Deutschland (genauer weiß man es nicht), aber damit bereits nur eine Minderheit der Gesellschaft.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:34
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Die vorgeschlagene Idee („Personalausweis weg = Staatsangehörigkeit weg, Rückkehr erst nach 5 Jahren“) ist nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich ausgeschlossen, weil Art. 16 Abs. 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit absolut verbietet und eine solche Änderung nur durch eine Verfassungsänderung möglich wäre, die wiederum an die Grenzen der Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) stößt.
@Salamander32

Man kann die Staatsangehörigkeit entziehen sogar dann wenn die Person nur die deutsche hat, wenn er für ein anderes Land kämpft.

Der IS war zwar kein anerkanntes Land, hat sich selbst aber so bezeichnet. So ganz abwegig wäre das nicht, Menschen die sich zum Anschluss an den IS ins Ausland begeben hatten, die Staatsbürgerschaft und damit auch die Wiedereinreise zu verweigern.

Dass es kein IS Gebiet mehr gibt, ist ja nicht unsere Verantwortung.

Wenn der Wille da wäre, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass eine Rückkehr nach dem Versuch, sich dem IS anzudchließen, dauerhaft ausgeschlossen wird.

Als Fachkräfte sind die verzichtbar. Ist nicht unsere Schuld, dass sie auf ein totes Pferd gesetzt hatten.

Wo die Idee herkommt, man könne so eine Person mit ein paar Gesprächen deradikalisieren, wird wohl niemand schlüssig erklären können.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 18:36
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Die vorgeschlagene Idee („Personalausweis weg = Staatsangehörigkeit weg, Rückkehr erst nach 5 Jahren“) ist nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich ausgeschlossen, weil Art. 16 Abs. 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit absolut verbietet und eine solche Änderung nur durch eine Verfassungsänderung möglich wäre, die wiederum an die Grenzen der Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) stößt. Maßnahmen, die Menschen staatenlos machen oder die Menschenwürde verletzen, wären selbst durch eine Verfassungsänderung nicht zulässig.
Es sollten sich Maßnahmen und Möglichkeiten finden lassen, die bestimmten Tätern klarmachen könnten, dass eben nichts für die Ewigkeit ist, ohne dass sie dadurch staatenlos werden.


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