Gabrieldecloudo schrieb:trumpft nicht immer mit schwarzen schafen auf um den rest runterzuziehen
@GabrieldecloudoBevor du solche Äußerungen schreibst, solltest du erst mal meine gestern an dich gestellte Frage bezüglich der wichtigen Gründe die einem Umzug entgegenstehen obwohl dadurch eine Arbeitsstelle angetreten werden kann. (Deine Ausssage vom 01.09.08, 15:29 Uhr und meine Frage vom 01.09.08, 15:57 Uhr).
Du hast selber geschrieben das es genug Gründe gibt, also nenn mir bitte einen.
@SamzonIch schrieb, das der besagte Arbeitssuchende (so ist ja die offizielle Bezeichnung) das mit der Schwarzarbeit nur gegenüber der ARGE behauptet hat um die Stelle nicht antreten zu müssen.
Desweieteren gibt es auch "unerfahrene" Arbeitgeber wie z.B. Jungunternehmer, die noch nicht die Erfahrungen haben um beurteilen zu können, ob ein Bewerber ernsthaft Interesse an einer angebotenen Arbeit hat.
Auf der anderen Seite kann man auch einem Bewerber eine Arbeitsplatzzusage machen obwohl man nicht "begeistert", wie du es genannt hast, von ihm ist. Nämlich dann, wenn man einen Arbeitsplatz unbedingt besetzen muss (dafür gibt es genügend Gründe, erst recht im Handwerk) aber kurzfristig keinen besser geeigneten Bewerber finden kann.