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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 09:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Jetzt verteilst Du "dein" (der Steuerzahler) BGE um und die Leute haben 750€x12 = 9000€ x 6 Mio = 54 Mrd mehr zur Verfügung.
Ich verstehe Marktmechanismen nicht? Was für ein Fuck ... Du vergisst mal eben das sie H4 nicht zusätzlich zum BGE bekommen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zweiter Effekt ist dass die arbeitende Belegschaft ziemlich schnell nach der Einführung des ungerechten BGE's ziemlich schnell höhere Löhne haben will damit mehr Netto bleibt, das führt auch zu höheren Preisen...nennt man rein zufällig auch Inflation.
Das ist doch der nächste absolute BS. Die Arbeiter haben mit dem BGE schon eine Lohnsteigerung.

Sortiere Dich doch mal, denk darüber nach ..... 2000Brutto ... 750€+(2000*,58)=1910 netto, mehr als er je hatte und fragt dann sofort nach Lohnerhöhung weil das Geld nicht reicht. Boah ....

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09.02.2021 um 09:37
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Aber warum bevorzugst Du den gesunden Ronni aus München gegenüber dem Moritz aus Zeulenroda, der vielleicht auch gern in München leben möchte. Sollen wir ihm den Umzug nach München finanzieren?
@Fragender73

Dein 'one soze fits all' ignoriert einfach, dass Ronnie, 19 aus Grösschenbroda wahrscheinlich 130 Euro für 46qm zahlt, während Wilhelm, 63 in München für 426 Euro warm eine 1,8qm Speisekammer zur Untermiete angeboten bekommt, die er sich noch mit der Skiausrüstuing der 4köpfigen Familie und dem Bernhardiner der Hauptmieter teilen mus.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 09:40
Mit welchem Recht räumst Du Wilhelm ein in München zu wohnen während Du von Ronni verlangst in Grösschenbroda zu bleiben ... Denn nach Deinem jetzigen Gusto müsste er doch den Umzug bezahlt bekommen wenn er will, oder?

Es widerspricht einfach der Gleichbehandlung.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 09:59
@Fragender73

Irgendwann würde ja ggf Dein BGE eingeführt. Und zu dem Zeitpunkt wohnt ja schon jeder irgendwo. Und mit welchem Recht wollen wir Wilhelm zwingen, sein gesamtes soziales Umfeld zu verlassen, damit er sich sogar mal was zu Essen kaufen kann?

Bei Sozialleistungen geht es ja in der Realität sehr viel öfter um Erhalt eines status quo als um eine Luxus Veränderung eines status quo, wie es ein nicht beruflicher Umzug zunächst mal darstellen würde.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 10:05
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und mit welchem Recht wollen wir Wilhelm zwingen, sein gesamtes soziales Umfeld zu verlassen, damit er sich sogar mal was zu Essen kaufen kann?
Mit dem Recht das er von der Gesellschaft lebt, das nehmen muss was ihm zusteht. Ich finde es sehr bedenklich wenn jemand bevorzugt wird. Denn auch derjenige in Grösschenbroda könnte in München ein soziales Umfeld haben. Wenn er das nachweisen kann müsste ihm also auch dort eine Wohnung finanziert werden
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Bei Sozialleistungen geht es ja in der Realität sehr viel öfter um Erhalt eines status quo
Genau, und jetzt müssen wir uns fragen, ist es gerecht jemanden einen höheren Status Quo zuzubilligen. Ich glaube nicht. Krankheit ist natürlich ein Anrecht auf einen höheren Anspruch weil einfach Möglichkeiten fehlen ...


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 10:15
@Fragender73

Och komm. Es ist doch sehr viel wahrscheinlicher, dass der ewig in München Lebende dort ein soziales Umfeld hat als der schon ewig in Grösschenbroda Lebende.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Genau, und jetzt müssen wir uns fragen, ist es gerecht jemanden einen höheren Status Quo zuzubilligen.
Offensichtlich ist es das, weil sich so zB bei Beamten der Ortszuschlag ergibt. Da kriegt einer für das Umtopfen der gleichen Menge Sukkulenten in München einfach mehr Gehalt als wenn er es am Arsch der Welt tun würde, einfach weil das formal gleiche Leben in München viel teurer ist als in Grösschenbroda.

Und Wilhelm würden 750 Euro nicht zum Erhalt seines status quo reichen, Ronnie aber sehr wohl.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 10:23
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es ist doch sehr viel wahrscheinlicher, dass der ewig in München Lebende dort ein soziales Umfeld hat als der schon ewig in Grösschenbroda Lebende.
Natürlich ist es wahrscheinlicher, aber das staatlich garantierte Existenzminimum ist eben auch kein Anrecht auf Selbstverwirklichung. Ich schau mal ein wenig in die Rechtsprechung des BVerfG. Es müssen ja schon jetzt Menschen umziehen weil die Wohnung einfach zu teuer ist.

Der Beamten Ortszuschlag ist ja nun auch ausgehandelt, resultiert aus Arbeit, daher für mich beim Existenzminimum nicht gleichzusetzen. Der H4 Empfänger in Zeitz bekommt doch auch das gleiche Cash, obwohl die Flasche Cola dort außerhalb von Aldi und Lidl auch billiger als in München ist, bei Mediamarkt je nach Markt unterschiedliche Preise je nach Miethöhe genommen werden.

Aber mal sehen was das BVerfG schreibt.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 10:56
@Fragender73
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Es müssen ja schon jetzt Menschen umziehen weil die Wohnung einfach zu teuer ist.
Aber auch jetzt wird der Münchner ALG II Empfänger nicht an die polnische Grenze zwangsumgesiedelt, sondern allenfalls innerorts.
Ich bin schon nicht so der Typ, der immer noch mehr Sozialleistung für jeden fordert, aber einen älteren Menschen mal eben ans andere Ende der Republik auszuwildern, fände ich auch sehr unangemessen.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 11:28
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:aber einen älteren Menschen mal eben ans andere Ende der Republik auszuwildern, fände ich auch sehr unangemessen.
Ältere haben ja in der Regel einen Anspruch auf Rente, und liegen somit deutlich über den 750€. Ich habe aber was gefunden, eine Handlungsanweisung für den Umzug, da werden auch die Unzumutbarkeiten eines Umzuges aufgezählt
Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels
Ein Wohnungswechsel sollte soweit wie möglich vermieden werden. Daher ist im
Einzelfall insbesondere zu prüfen, ob ein Umzug zumutbar ist. Nachfolgend
werden beispielhaft Anhaltspunkte zur Frage der Zumutbarkeit eines Umzuges
genannt. Es sind ggf. Fristen zur Senkung der Kosten der Unterkunft auf ein
angemessenes Niveau zu setzen, die den besonderen Umständen Rechnung
tragen.
a. Schul- oder Kindergarten-Wechsel
In der Regel ist ein Umzug auch dann zumutbar, wenn damit ein Schul- oder
Kindergartenwechsel einhergeht. Die Wohnungssuche kann jedoch auf den
jeweiligen Stadtteil bzw. auf angrenzende Stadtteile beschränkt werden.

Bei einem zum folgenden Schuljahr ohnehin anstehenden Schulwechsel (z.B.
bei einem Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule)
kann darauf Bedacht genommen werden, dass das Kind die alte Schule bis
zum Wechsel in die neue Schule weiterhin besuchen kann.
b. Pflege von Angehörigen
In der Regel ist ein Umzug auch bei der Pflege von Angehörigen, die in
räumlicher Nähe leben, zumutbar. Die Wohnungssuche kann jedoch auf den
jeweiligen Stadtteil bzw. auf angrenzende Stadtteile beschränkt werden.
c. Wesentliche soziale Bezüge in der Umgebung
Auch bei wesentlichen sozialen Bezügen zur Umgebung ist ein Umzug
grundsätzlich zumutbar. Ein Umzug kann in diesem Zusammenhang
unzumutbar sein, wenn dadurch eine Nutzung von Betreuungseinrichtungen
oder nachbarschaftlicher Unterstützung, die erforderlich ist, aufgegeben
werden müsste.

d. Lange Wohndauer
Wohnen Leistungsberechtigte bereits sehr lange in ihrer Wohnung, kann ein
Umzug unzumutbar sein. Voraussetzung dafür ist, dass die derzeitige
Wohnung seit langer Zeit (mindestens 10 Jahre) von der/dem
Leistungsberechtigten oder einer zur Bedarfsgemeinschaft zugehörigen
Person bewohnt wird und dass weitere in der Person des/der
Leistungsberechtigten liegende Gründe einen Umzug unzumutbar machen.

e. Kranke und schwerbehinderte Menschen
Sind Leistungsberechtigte langfristig in erheblichem Umfange erkrankt oder
liegt eine Schwerbehinderung vor, kann ein Umzug unzumutbar sein.
Ein krankheitsbedingter Hinderungsgrund für einen Umzug kann durch ein
Gutachten des Gesundheitsamtes/des ärztlichen Dienstes der Bundesagentur
für Arbeit (Rechtskreis SGB II) bestätigt werden. Doppelbegutachtungen sind
zu vermeiden.
f. Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kind/ern
Für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kind/ern kann ein Umzug
unzumutbar sein, wenn dieser aufgrund von familiären Problemlagen nicht
vertretbar ist.
g. Schwangerschaft
Schwangeren kann grundsätzlich nach der 12. Schwangerschaftswoche bis
drei Monate nach der Entbindung kein Umzug zugemutet werden, es sei
denn, dass die Schwangere durch Unterstützung von Familienangehörigen
von den Belastungen eines Umzuges freigehalten werden kann.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Andere Gründe, die von
Leistungsberechtigten vorgetragen werden, können ebenfalls dazu führen, dass
ein Umzug unzumutbar ist.
Quelle: https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/KdU_Bremerhafen_-_01.03.2019.pdf

Die beiden infrage kommenden Abschnitte habe ich mal hervorgehoben. Es geht ja hauptsächlich um Alleinstehende weil sich für Mehrpersonenhaushalte diese Frage nicht stellt, haben doch schon zwei zumindest rechnerisch 900€ für eine Wohnung zur Verfügung. (600€ dann noch zum leben). Also ich sehe hier keinen besonderen Grund deswegen die Pauschale fallen zu lassen.


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09.02.2021 um 11:30
Der nächste Quatsch - BGE, aber Zwangsumzug...Comedy live.
Solche Umzüge mit voller Unterstützung der Regierung kenne ich aus diktatorisch kommunistischen Ländern.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 11:34
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der nächste Quatsch - BGE, aber Zwangsumzug...Comedy live.
Kein Zwangsumzug. Jedem steht ja frei mehr für die Wohnung auszugeben, dafür an Zigaretten sparen, sich eine WG zu suchen.

Besonders lächerlich finde ich allerdings sich zu echauffieren wie gut es den Faulen geht Ihnen aber alle Pfründe lassen zu wollen nur um gegen etwas zu wettern was einem nicht passt. Einen etwas stringenteren Gedankenstrang halte ich schon für zielführend.


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09.02.2021 um 11:43
@sacredheart
Ich habe jetzt mal nachgeschaut, einem Singlehaushalt in München stehen höchstens 657€ zu, in Erding sind es es in Region 4 425€. Ist es zumutbar von Erding zum Freundesbesuch nach München zu fahren (ca 30min) wenn man von der Gesellschaft lebt? Ich finde ja.

https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/KdU_Erding_LK_-_01.01.2019.pdf


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 11:44
@Fragender73

Du bestätigst ja eher meine Sicht der Dinge. Ein Umzug innerhalb eines Stadtteils gilt als zumutbar. Selbst wenn man in einem Münchner Stadtteil umziehen würde, wird meine keine Wohnung finden, die ähnliche Voraussetzungen und Kosten hat wie in Grösschenbroda.
Somit ist durch Dein 'one size fits all' der eine unzumutbar schlechter, der andere unnötig besser gestellt im Bezug auf Kosten eines menschenwürdigen Lebens.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 11:48
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein Umzug innerhalb eines Stadtteils gilt als zumutbar
Für Alte, Kranke, Familien (Bedarfsgemeinschaften) ... von Singles steht da eben nichts das sie im Stadtteil bleiben müssen. Bitte noch mal genau nachschauen. Bedarfsgemeinschaften haben ja mindestens 900€ für die Wohnung zur Verfügung, Alte Rente, und Kranke einen Sonderbedarf. Es geht um gesunde Singles.

Um es mal anders aufzuzäumen. Wieviel sollten Leistungsempfänger Deiner Meinung nach erhalten.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 11:56
@Fragender73

Ich finde unser vorhandenes System gar nicht so schlecht. Es erfordert zwar einen erheblichen Verwaltungsaufwand, hat dafür aber auch Raum für individuelle Entscheidungen. Einen Refrombedarf sehe ich schon in vielen Bereichen, allerdings keinen Grund, das System grundsätzlich abzuschaffen.

Ich sehe weder Prüfungen, noch Amtstermine, noch nachzuweisende Bewerbungen als unzumutbar an.
Ich würde in erster Linie (ich weiss die verfassung) junge und alte Menschen nicht derart gleich behandeln, wie es geschieht.

Was man einem 21jährigen aus meiner Sicht ohne Weiteres zumuten kann, muss man einem 63jährigen nicht in gleicher Weise zumuten.

Einen Grund für ein bedingungsloses Grundeinkommen einfach so ohne Bedarfsprüfung sehe ich als gar nicht sinnvoll an. Wenn man schon Geld in die Hand nehmen will, soll man es für INfrastruktur oder ggf für eine Job Initiative in die Hand nehmen.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 11:59
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Was man einem 21jährigen aus meiner Sicht ohne Weiteres zumuten kann, muss man einem 63jährigen nicht in gleicher Weise zumuten.
Richtig, dem 63jährigen mutet man jetzt zu sein ganzes erarbeitetes Vermögen ( bis auf lächerlichen Selbstbehalt) zu verbrauchen bevor er den ersten Cent bekommt . Den ersten Cent bekommt der 25 jährige aber sofort, denn er hat sich noch nichts erarbeitet. Dieses jetzige System finde ich gelinde gesagt zum Kotzen. Es belohnt halt nur die die nichts schaffen (geschafft haben).


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 12:03
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Richtig, dem 63jährigen mutet man jetzt zu sein ganzes erarbeitetes Vermögen ( bis auf lächerlichen Selbstbehalt) zu verbrauchen bevor er den ersten Cent bekommt . Den ersten Cent bekommt der 25 jährige aber sofort, denn er hat sich noch nichts erarbeitet. Dieses jetzige System finde ich gelinde gesagt zum Kotzen.
Wie kommt denn (realisitisch) eine Situation zustande, in der man mit 63 "unversehens" in die Grundsicherung rutscht, aber Vermögen weit über den Selbstbehalt aufgebaut hat? Das muss ja rein von der Logik des Ablaufs her schon ein Ausnahmefall sein.

Wenn du aber nach der Uni mehr oder weniger auf der Straße stehst und noch keinen Job hast, brauchst du eben akut Geld, das kommt auch so vor und ist realistisch.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 12:04
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das muss ja rein von der Logik des Ablaufs her schon ein Ausnahmefall sein.
Nein, mit 58 arbeitslos werden, ein wenig Arbeitslosengeld bekommen, wenn das ausläuft ist das Haus und neue Auto weg das man sich erarbeitet hat.

Wahlweise mit 50, 52, 54


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 12:06
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Nein, mit 58 arbeitslos werden, ein wenig Arbeitslosengeld bekommen, wenn das ausläuft ist das Haus und neue Auto weg das man sich erarbeitet hat.
Das Haus ist aber nochmal extra ausgenommen, das zählt nich in den regulären Selbstbehalt. Du erzählst hier fuppes. Und "ein wenig" Arbeitslosengeld läuft immerhin bis zu 2 Jahre.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

09.02.2021 um 12:07
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das Haus ist aber nochmal extra ausgenommen, das zählt nich in den regulären Selbstbehalt. Du erzählst hier fuppes. Und "ein wenig" Arbeitslosengeld läuft immerhin bis zu 2 Jahre.
Und was macht man dann mit 60? Altersrente ist noch nicht. 3 Jahre Daumen lutschen?


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