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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

764 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Sicherheitsverwahrung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

16.12.2011 um 15:46
@insideman

Naja man muss kein Genie sein, um zu erkennen, dass es sich nicht nur um einen gewöhnlichen Nachbarn handelt, wenn der von der Polizei permanent bewacht wird ;)

In Hamburg ist es beispielsweise bekannt, wo welche Straftäter hinkommen sollen, deshalb ja auch dort die Proteste.

Gibt natürlich keine Zeitungsmeldung von wegen:,,...Und als neues Mitglied in unserem Stadtteil begrüßen wir Horst H., der zuletzt als Sicherungsverwahrter wegen mehrfacher Vergewaltigung gearbeitet hat. Alles Gute Horst!"

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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

16.12.2011 um 15:49
Zitat von KcKc schrieb:Naja man muss kein Genie sein, um zu erkennen, dass es sich nicht nur um einen gewöhnlichen Nachbarn handelt, wenn der von der Polizei permanent bewacht wird ;)
Leider wird nicht jeder von der Polizei überwacht. Leider wird nicht mal jeder von der Polizei überprüft, wenn wieder ein Mädchen in der Umgebung verschwindet.
Zitat von KcKc schrieb:In Hamburg ist es beispielsweise bekannt, wo welche Straftäter hinkommen sollen, deshalb ja auch dort die Proteste.
Meinst du in welche Einrichtung ? Das ist ja was anderes, als wenn man sich erkundigen kann, ob der Nachbar ein Sexualstraftäter ist.
Zitat von KcKc schrieb:Und als neues Mitglied in unserem Stadtteil begrüßen wir Horst H., der zuletzt als Sicherungsverwahrter wegen mehrfacher Vergewaltigung gearbeitet hat. Alles Gute Horst!"
Nunja, ich kann verstehen dass das jeder wissen will. Vor allem würde ich es auch wissen wollen, hätte ich Kinder.
Oder vl auch nicht.
Leider ist so ein geregeltes Leben innerhalb gesetzlicher Grenzen, für beide Parteien sehr schwierig.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

16.12.2011 um 16:51
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Meinst du in welche Einrichtung ? Das ist ja was anderes, als wenn man sich erkundigen kann, ob der Nachbar ein Sexualstraftäter ist.
Hier in Hamburg leben die entlassenen Sexualstraftäter "normal" weiter werden aber 24/7 von der Polizei beobachtet.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 00:21
Zitat von KcKc schrieb am 16.12.2011:Ich glaube nicht, dass man ein derartiges Lotteriespiel betreiben und hoffen sollte, dass ein Mehrfachvergewaltiger und Totschläger, bei dem fast sicher ist, dass er wieder losschlägt, schon kein Verbrechen mehr begehen wird.
Und wann ist es "fast sicher"?

Stell mal die Kritierien auf, wie sie in dem Gesetz dann vorkommen könnten. Das wird extrem schwammig und folglich öffnet man so dem Mißbrauch Tür und Tor.


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30.01.2012 um 10:21
@LivingElvis

So einfach kann man das nicht klarstellen, das stimmt schon.

Vielleicht denken wir da aber auch in eine falsche Richtung, wenn wir immer nur alles festgeschrieben definieren wollen.
Auch wenn das ein häufiger Versuch und ein beliebtes Spiel in Deutschland ist, sämtliche Eventualitäten und Sonderfälle und Umstände zu definieren und straff daraus was abzuleiten.

Ich denke beispielsweise, dass man sich an Richtlinien halten könnte.
Etwa schauen könnte: Wie hat sich der ehemalige Straftäter in der Haft verhalten? Hat er da Therapien gemacht? Hat er seine Verbrechen aufgearbeitet? Ist er mit Gewaltausbrüchen aufgefallen oder nicht? Wie ist sein psychologischer Zustand?

Das sind alles mögliche Richtwerte und je mehr man reinnimmt und genauer man hinschaut, desto größer ist auch die Chance, ein korrektes Bild zu erfahren.
Und die Chance des Täters schwindet, sich zu verstellen.

100% Sicherheit gibt`s natürlich nie.

Aber die gibt es auch im Alltag nicht, der nette Nachbar von nebenan kann auch in Wahrheit ein seit langem gesuchter Serienvergewaltiger sein, der es nur bisher geschafft hat, allen Nachstellungen zu entkommen.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 13:13
Zitat von KcKc schrieb:Ich denke beispielsweise, dass man sich an Richtlinien halten könnte.
Etwa schauen könnte: Wie hat sich der ehemalige Straftäter in der Haft verhalten? Hat er da Therapien gemacht? Hat er seine Verbrechen aufgearbeitet? Ist er mit Gewaltausbrüchen aufgefallen oder nicht? Wie ist sein psychologischer Zustand?
Das wird ja alles gemacht. In der Strafhaft und in der Sicherungsverwahrung wird sowas regelmäßig geprüft. In der Strafhaft nennt sich das dann Vollzugsplankonferenz. In dieser sitzen dann die Leiter der Abteilung, der Psychologe und der Sozialarbeiter zusammen und beratschlagen im Gespräch mit dem Gefangenen aufgrund der Aufzeichnung seines Verhaltens im Vollzug, wie es weiter gehen soll. Aufgrund dieser Konferenz wird dann der Vollzugsplan fortgeschrieben.

Das Problem ist, dass irgendwann einmal ein Gericht auf Grundlage der ermittelten Taten ein Urteil gefällt hat, in welchem die Richter eine Strafe verhängten, die ihrer Auffassung nach tat- und schuldangemessen ist. Dieser Rahmen kann bei positiven Verhalten und Sozialprognose unterschritten werden.

Überschreiten darf man ihn nicht. Das kann nur ein Richter. Alles andere wäre Freiheitsberaubung.

Wenn die Richter der Meinung sind, der gesetzliche Rahmen ist für eine erfolgreiche Behandlung zu knapp und von dem Täter werde auch nach Verbüßung der Haftstrafe weiterhin ein hohes Gefährdungspotential ausgehen, (Grundlage hier muss Verhalten in der Vergangenheit sein), dann können sie mit dem Urteil eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängen.

Sehen die Richter dieses Problem nicht und treten im Vollzug neue Tatsachen hinzu, die die Annahme einer hohen Fremdgefährdung nach Verbüßen der Haftstrafe rechtfertigen, so kann die JVA die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragen. Diese Kriterien waren bislang zu schwammig und ein Brüllen im Gang kann unmöglich eine neue Tatsache sein, die auf ein erhöhtes Gefährdungspotential bei einem Mehrfachgewalttäter hindeutet. Es deutet daraufhin, dass das alte Potential weiter besteht, aber diese Kenntnis hatten die urteilenden Richter ja schon bei der Verurteilung.

Wenn man jetzt fordert, dass ein Straftäter über diesen Rahmen hinaus bei bloßer Einschätzung weiterhin weggesperrt bleibt, so bedeutet das nichts anderes, als dass man ohne erneute Straftat und ohne neue Erkenntnisse einen Täter weiter in Haft lassen will. Damit wäre jeder Strafrahmen im StGB völlig obsolet, weil aufgeweicht. So "hart" ist man nur bei Mördern. Die sind de facto dem Gusto der JVA und des Gerichts "ausgeliefert".

Würde man das so machen, wäre der nächste Schritt wohl die präventive Gefährdungseinschätzung mit daraus resultierenden Maßnahmen. Das will sicherlich keiner.

Egal wie man es dreht und wendet, eine hundertprozentige Sicherheit wird es nicht geben.

Aber dass man die Grundrechte aufweicht, bloß weil viele Gerichte immer noch nicht den Rahmen ihrer Möglichkeiten -aus welchen Gründen auch immer- ausschöpfen, ist weder in Deinem noch in meinem Sinne. Wir brauchen nicht mehr und härtere Instrumente, sondern lediglich eine konsequente Anwendung der bestehenden.

Da braucht man keine Novellierung des Strafrechts, da muss man nur mal wieder die Richter und Staatsanwälte aus ihrer Berufsblindheit und Chirurgenkrankheit herausholen und in die Realität entführen. Z.B im Rahmen eines jährlichen 2-Wochen-Praktikums an der örtlichen Polizeidienststelle.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 13:20
@LivingElvis

Ich sehe das vor allem als ein Definitionsproblem mit der Sicherungsverwahrung.

Klar ist zunächst mal: Keine Strafe und Verurteilung ohne gesetzliche Grundlage und ohne Straftat.

Will man speziell die nachträgliche Sicherungsverwahrung anwenden, dann stellt sich die Frage: Strafe oder Schutz?


Ist die Sicherungsverwahrung als Strafe zu betrachten, ist das rechtlich nicht gedeckt.

Ist sie jedoch mehr als Schutz zu betrachten, sieht die Sache in meinen Augen etwas anders aus. Schutz von Menschen, Bewahrung von körperlicher und geistiger Unversehrtheit, Bewahrung von Leben sollte Vorrang haben vor dem Recht auf Freiheit.

Wenn die Sicherungsverwahrung diesem Ziel dient, dann könnte das meiner Meinung nach leichter durchgesetzt werden (dies ist allerdings etwas, was gesetzlich formuliert werden müsste). Zudem muss die Sicherungsverwahrung sich spürbar von der Strafe unterscheiden.


Gegenwärtige Alternativen und Zustände, entweder ständige Totalüberwachung durch Polizei oder aber Lottospiel und hoffen, dass der Täter nicht erneut loslegt, sind nicht akzeptabel.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 13:39
Zitat von KcKc schrieb:Ist sie jedoch mehr als Schutz zu betrachten, sieht die Sache in meinen Augen etwas anders aus. Schutz von Menschen, Bewahrung von körperlicher und geistiger Unversehrtheit, Bewahrung von Leben sollte Vorrang haben vor dem Recht auf Freiheit.
Absolut.

ABER - Du brauchst da eben Tatsachen und keine Mutmaßung zu. Und -noch wichtiger- es muss Rechtssicherheit gewahrt bleiben. Das heißt eine einmal getroffene Entscheidung darf nicht ohne neue Tatsachen revidiert werden.

Als Schema sieht die heutige Situation so aus:
Gefährdung über den Strafrahmen hinaus --> Ja --> SV
Gefährdung über den Strafrahmen hinaus --> Nö --> keine SV --> neue Tatsachen --> SV

Was aber nicht geht, was aber populär leider in Unkenntnis der Lage gerne gefordert wird ist das:
Gefährdung über den Strafrahmen hinaus --> Nö --> keine SV --> keine neue Tatsachen --> SV


Das ist einfach Willkür.

Die polizeiliche Überwachung -mithin das "Lottospiel" ist rein und nur dem Gebaren der Gerichte zuzuschreiben. Die aber zu kritisieren ist dem Deutschen gemeinhin nicht gegeben.

Ich sage nicht, dass die Situation gut so ist, wie sie ist. Es wird nur leider oft die Kritik des EGMR nicht verstanden und am falschen Ende rumgebastelt.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 14:05
@LivingElvis

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat meiner Meinung nach das Problem, dass er von seinen eigenen Urteilen nicht betroffen ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die Leute Bodyguards haben, ihre Häuser ordentlich gesichert sind, Kinder auf geschützte Eliteschulen gehen können - die kommen kaum in die Gefahr, dass in die direkte Umgebung z.B. Vergewaltiger ziehen.

Diese Urteile widersprechen der Realität.


Momentan bleibt nur entweder Lotto oder dauernde Überwachung.

Wenn bei Lotto wieder was passiert, wird gefragt, warum man den Typ denn freigelassen hat.
Lässt man ihn ständig überwacht, wird der ohnehin keinen Anschluss mehr an die Gesellschaft finden.
Gibt man bekannt, dass jemand ein ehemaliger Vergewaltiger ist, steht wiederum die Gefahr der vorgreifenden Selbstjustiz, sprich dass jemand auf die Idee kommt, Kinder schützen zu wollen und den wegen Kindesmissbrauch vorbestraften platt macht.

Du hast schon recht, ist eine blöde Situation...


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 14:28
Zitat von KcKc schrieb:Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat meiner Meinung nach das Problem, dass er von seinen eigenen Urteilen nicht betroffen ist.
Wenn nicht der, wer dann?


Du suchst den falschen Schuldigen. Der EGMR kritisiert eine rechtliche Lage, nicht einen bestimmten Sachverhalt und mit dieser Kritik hat er meines Erachtens völlig recht.

Der EGMR kann doch nicht dafür verantwortlich sein, dass irgendein deutsches LG einen Täter als nicht gefährlich einstuft.

Die rechtliche Lage, wie Du sie hier einforderst, würde bedeuten, dass man Menschen rein aufgrund eines objektiv nicht zu begründenden Verdachtes einsperrt. Du forderst de facto, dass Straftätern mit ihrer Verurteilung die Menschenrechte abgesprochen werden.

Nochmal - das wichtigste Ziel aller Rechtsprechung ist der Rechtsfriede. Es kann nicht sein, dass ein Gericht urteilt, eine SV sei nicht nötig und dann einfach ohne Gründe ein anderes angerufen wird, solange bis man die Entscheidung hat, die einem passt. Das geht nicht. Ist ein Urteil rechtskräftig so muss es verbindlich sein.

Es kann nicht sein -und das ist die ganze Kritik an der nachträglichen SV- dass ein Mehrfachgewalttäter bei Urteilsspruch als nicht ausreichend gefährlich angesehen wird und man ihn dann, weil er im Vollzug ganz normales menschliches Verhalten wie mal wütend werden gezeigt hat, auf einmal anders einschätzt. Das ist Willkür. Zu erwarten, dass ein Schläger hinter der Mauer auf einmal zum Hippie-Pazifisten mutiert ist einfach lebensfremd. Tut er das, so verstellt er sich.


Der zweite Kritikpunkt war der, dass wenn man schon SV als zusätzliches Mittel nimmt, man die Leute auch entsprechend unterbringt. Auch hier ist es dem EGMR kaum anzulasten, dass die deutsche Politik ein Gesetz erlässt ohne die benötigten Mittel zu haben.

Der EGMR sagt ja lediglich: "Liebe Deutschen, wenn ihr schon Menschen ohne eine Straftat als Grundlage wegsperren wollt, dann lasst euch dafür bitte eine halbwegs vernünftige Rechtslage einfallen, mit Kriterien, die über persönliche Empfindungen hinausgehen und den entsprechenden Anstalten, in die die Leute reinsollen."

Wenn wir das dann einfach nicht hinbekommen, ist das doch nicht die Schuld des EGMR

Ein Wegsperren mit der Begründung: "Der hat schon mal was gemacht und ich denke, der könnt es wieder tun. Begründen kann ich das zwar nicht, aber ich sperr den mal vorsorglich ein" ist nicht allzu weit entfernt von: "Der hat zwar noch nix gemacht, aber ich denke, der könnte was machen. Den sperr ich lieber mal vorsorglich ein."


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 14:37
@LivingElvis

Man muss die Sicherungsverwahrung ja nicht zwingend als Strafe betrachten und definieren, man kann sie auch aus der Schutzperspektive betrachten.

Menschenrechte, hier vor allem Freiheitsrechte des Täters vs. körperliche und geistige Unversehrtheit sowie Leben der (potenziellen Opfer) sind immer so eine Sache, wenn sie aufeinander prallen.

Also ICH stufe ehrlich gesagt das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Lebensrecht von unschuldigen Menschen höher ein, als das Freiheitsrecht eines ehemaligen Straftäters.

Trotzdem bin ich auch in gewisser Weise für die berühmte zweite Chance.
Aber eben nur unter der Bedingung, dass der Straftäter auch an sich gearbeitet hat, er Therapien gemacht hat, Aggressionsbewältigung, geistig gefestigt ist...
Das gab´s schonmal. Ich wills net wieder.
Worauf soll das anspielen?


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 15:04
abschaffen? ok

aber dann die maximalstrafe erhöhen.
mir leuchtet es eh nicht ein ,warum gewisse körperliche straftaten ,wie mord mit nur 15 jahren geahndet werden. mit der strafe könnt ich wahrscheinlich 4 mal in meinem leben jemanden totschlagen.
umgekehrt zieht ein kapitalverbrechen wie bankraub zumeist eine härtere,längere bestrafung nach sich,als wenn ich jemanden zum krüppel schlage.
der justiz und ihrer urteile fehlt da meiner meinung nach das rechte mass.

wären die strafen höher bräuchte man sich über sicherheitsverwahrung erst gar keine gedanken machen.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 15:12
Zitat von KcKc schrieb:Man muss die Sicherungsverwahrung ja nicht zwingend als Strafe betrachten und definieren, man kann sie auch aus der Schutzperspektive betrachten.

Menschenrechte, hier vor allem Freiheitsrechte des Täters vs. körperliche und geistige Unversehrtheit sowie Leben der (potenziellen Opfer) sind immer so eine Sache, wenn sie aufeinander prallen.

Also ICH stufe ehrlich gesagt das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Lebensrecht von unschuldigen Menschen höher ein, als das Freiheitsrecht eines ehemaligen Straftäters.

Trotzdem bin ich auch in gewisser Weise für die berühmte zweite Chance.
Aber eben nur unter der Bedingung, dass der Straftäter auch an sich gearbeitet hat, er Therapien gemacht hat, Aggressionsbewältigung, geistig gefestigt ist...
Sie SV ist auch per Definition keine Strafe, sondern ein Schutz.

Aber Du verstehst einfach das Problem nicht. Und ich weiß nicht mehr, wie ich Dir das noch näher bringen soll.

Ein letzter Versuch:
Der EGMR sagt nicht: "Lasst die Straftäter frei. Deren Rechte stehen über denen der potentiellen Opfer!"
Der EGMR sagt nur: "Wenn ihr potentielle Opfer schützen wollt, so muss das eine vernünftige Rechtsgrundlage haben, welche die Probanden vor rechtsmißbräuchlicher Anwendung schützt."
Zitat von KcKc schrieb:Also ICH stufe ehrlich gesagt das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Lebensrecht von unschuldigen Menschen höher ein, als das Freiheitsrecht eines ehemaligen Straftäters.
Hier muss eben ein Eingriff in die Rechte "unschuldiger Menschen" hinreichend wahrscheinlich sein. Es kann nicht sein, dass in die Freiheitsrechte von ehemaligen Straftätern eingegriffen wird, bloß weil es möglich erscheint.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 15:16
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:abschaffen? ok

aber dann die maximalstrafe erhöhen.
mir leuchtet es eh nicht ein ,warum gewisse körperliche straftaten ,wie mord mit nur 15 jahren geahndet werden. mit der strafe könnt ich wahrscheinlich 4 mal in meinem leben jemanden totschlagen.
umgekehrt zieht ein kapitalverbrechen wie bankraub zumeist eine härtere,längere bestrafung nach sich,als wenn ich jemanden zum krüppel schlage.
der justiz und ihrer urteile fehlt da meiner meinung nach das rechte mass.

wären die strafen höher bräuchte man sich über sicherheitsverwahrung erst gar keine gedanken machen
3 Fakten für Dich

1.) Niemand redet vom Abschaffen der SV
2.) Lebenslang bedeutet lebenslang. Man kann nach 15 Jahren entlassen werden, man hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.
3.) Kapitalverbrechen sind nicht Verbrechen mit einem Bezug zu Geld. Kapitalverbrechen kommt von lat. caput - Der Kopf. Es sind die Verbrechen, für die man früher den Kopf verloren hat.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 15:21
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:1.) Niemand redet vom Abschaffen der SV
1)doch ,der threadtitel ;)

2)dass lebenslang auch lebenslang wird,hab ich noch nirgends gesehen.

3) jeder ausser dir,wird wohl gewusst haben worauf ich anspiele

für wortspielereien ist das thema eig. zu ernst


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 15:33
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:1)doch ,der threadtitel

2)dass lebenslang auch lebenslang wird,hab ich noch nirgends gesehen.

3) jeder ausser dir,wird wohl gewusst haben worauf ich anspiele

für wortspielereien ist das thema eig. zu ernst
1.) Jo, wird aber im Eingangspost deutlich, dass damit nur die nachträgliche SV gemeint ist, nicht SV im allgemeinen
2.) Dann solltest Du wohl mal Fachquellen lesen.
3.) Ich hab verstanden, was Du wolltest. Vor allem hab ich verstanden, dass Du keine Ahnung von der Materie hast.

Das sind auch keine "Wortspielereien", es geht da um die Verwendung eines falschen Begriffes. "Kiss the cook" ist halt nunmal was ganz anderes als "Kiss the cock"....


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30.01.2012 um 15:39
@LivingElvis

lass mich raten ..... :D .... du studierst rechtsverdreher


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 15:47
Möööp

Kommt es Dir so vor, als verdrehe ich Deine Aussage?
Ich wollte Dich lediglich drauf hinweisen, dass Du falsche Aussagen machst (lebenslang) und falsche Begriffe benutzt. Keine Ahnung wie Du drauf bist - ich freue mich immer, wenn ich was dazu lernen kann. Aber vielleicht ist Dir das ja auch egal und Du redest lieber mit Leuten, die genauso wenig Ahnung haben wir Du. Da kann man sich halt schön gegenseitig bestätigen. Ob dass dann wirklich so ist, ist ja nicht so wichtig.

Oder anders gefragt: Wenn Du nicht sicher weißt, was ein Kapitalverbrechen ist, warum benutzt Du dann den Ausdruck? Möchtest Du damit Fachwissen suggerieren, das Du nicht hast?


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 16:38
@LivingElvis

ja ,habs vernommen .

nichtsdestotrotz hatte ich umschrieben was ich damit meinte als ich"
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:umgekehrt zieht ein kapitalverbrechen wie bankraub
" sagte.

ich will gar nichts suggerieren .
nur merkwürdig ,dass ein verbrechen am kapital kein kapitalverbrechen ist :D

aber wenn dir sinnverdrehungen so sehr verinnerlicht sind ,dann gratuliere ich dir natürlich .
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Kommt es Dir so vor, als verdrehe ich Deine Aussage?
es kommt mir nur grad so vor,als ob eine verdrehte sprache für dich selbstverständlich ist :D
aber da hatte ja bereits orwell drauf verwiesen.

um auf thema zurückzukommen ,erscheint es mir aber eher,als ob du hier täterschutz betreibst.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

30.01.2012 um 16:50
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:es kommt mir nur grad so vor,als ob eine verdrehte sprache für dich selbstverständlich ist
Jaja...hunderte Geisterfahrer - nur man selbst fährt auf der richtigen Spur.
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:nur merkwürdig ,dass ein verbrechen am kapital kein kapitalverbrechen ist
Ah so...dann denkst Du bestimmt auch, dass das englische Wort für Hauptstadt daher kommt, dass da viel Geld ist...
Ethymologie...kannste mal googlen
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:um auf thema zurückzukommen ,erscheint es mir aber eher,als ob du hier täterschutz betreibst.
Das ist halt das Problem, wenn man mit exakten Formulierungen nichts anfangen kann. Man interpretiert wild in was hinein. Pippi-Langstrumpf-Lied kennste?
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:aber wenn dir sinnverdrehungen so sehr verinnerlicht sind ,dann gratuliere ich dir natürlich .
Und wieder - hundert Geisterfahrer.

Edit: Da Du Dich jetzt bestimmt grade fragst, ob "googlen" was mit Kuchen zu tun hat, hier ein Link für Dich

Wikipedia: Kapitalverbrechen

Besonderes Augenmerk sollte da auf dem letzten Satz liegen. Aber gut...Wikipedia ist auch nur von Sinnverdrehern geschrieben....


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