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Fracking nur noch nach UmweltverträglichkeitsprüfungDas Fracking ist mit Risiken für das Grund- und Trinkwasser verbunden. Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des Abwassers, dem Flowback.
Dies ist eine der Kernaussagen des Gutachtens "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten", welches im November vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesumweltamt (UBA) in Auftrag gegeben wurde. Dessen Ergebnisse liegen nun vor und wurden heute von Bundesumweltminister Peter Altmaier und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, vorgestellt.
Zwar soll Fracking nicht grundsätzlich verboten werden, aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfielt das Gutachten aber strenge Auflagen und ein schrittweises Vorgehen. So soll generell eine eingehende Untersuchung der geologischen bzw. hydrogeologischen Situation des tiefen Untergrundes erfolgen und ein konzeptionelles Modell erstellt werden. Die unterschiedlichen Gasvorkommen sollen ausschließlich unter intensiver wissenschaftlicher und behördlicher Begleitung untersucht werden.
Für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie soll es zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Hierdurch sollen vor allem die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit gestärkt werden. Die wasserrechtliche Prüfung und Erlaubnis von Fracking Bohrungen sowie die Versenkung der Abwässer sollen dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden. Damit soll der Umweltschutz organisatorisch vom Wirtschaftsressort getrennt werden."
http://www.zfk.de/politik/deutschland/artikel/fracking-nur-noch-nach-umweltvertraeglichkeitspruefung.html (Archiv-Version vom 02.11.2013)