Ruderin hat Olympia verlassen: Freund ist NPD-Mitglied
08.08.2012 um 23:01@schtabea
@Sanguinius
Der Fall mit dem Vater, der sich am Mörder oder Vergewaltiger seiner Tochter rächt, ist längst höchstrichterlich entschieden worden. Auch die Richter waren der Meinung, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe, die für Mord normalerweise zwingend vorgeschrieben ist, hier unangemessen ist.
schtabea schrieb:Nein, darf er nicht, wie kommst Du nur darauf ! Er steht doch nicht außerhalb der Gesetze und des Grundgesetzes.Ich habe es ja erst 78 mal erklärt........
@Sanguinius
Inwiefern soll das auch nur irgendwie einen Nutzen haben. Jene die nichts mit Rechtsextremismus am Hut haben interessierts nicht und jene die es selbst sind werden dadurch nicht ihre Meinung ändern, sondern sich entweder besser tarnen oder an den Rand der Gesellschaft gerückt wo sie zu einem gefährlichen und ungelösten Problem werden.Was ist die Alternative? Friede Freude Eierkuchen mit den Faschos?
Sanguinius schrieb:1. Kommt da eine sehr persönliche Komponente inform von Rache mit rein. Das könnte man im zweiten Fall auch konstruieren, indem man als Beispiel annimmt der Nazi ist zu einem geworden, weil er von Schwarzen überfallen, beraubt wurde, weil er von einem geschlagen oder misshandelt wurde o.ä. und dann will er sich ebenso wie der Vater wegen seiner Tochter wegen seinen eigenen Erfahrungen an ihnen Rächen.Wenn er sich genau an denen, die ihn überfallen oder beraubt haben, rächt, ist die Tat natürlich bei weitem nicht so schlimm wie dann, wenn er wahllos irgendwelche Schwarzen nimmt, nur weil sie die gleiche Hautfarbe haben wie die, an denen er sich rächen will.
Sanguinius schrieb:Wir wissen beide das Rache/Selbstjustiz ansicht schon genauso falsch sindDarum geht es aber nicht. Es geht darum, ob jede vorsätzliche Tötung gleich verwerflich ist. Und das ist im Beispiel einfach nicht der Fall.
Der Fall mit dem Vater, der sich am Mörder oder Vergewaltiger seiner Tochter rächt, ist längst höchstrichterlich entschieden worden. Auch die Richter waren der Meinung, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe, die für Mord normalerweise zwingend vorgeschrieben ist, hier unangemessen ist.
2. Ging es im ursprünglichen Fall um ideologisch motivierten Mord um die Verharmlosung von Linksextremismus und da spielt es nunmal keine Rolle ob du jemanden wegen seiner Rasse, Klasse, Herkunft, Weltanschauung, Glauben usw. tötest. Jemanden zu foltern und zu töten weil er Lehrer ist oder ein Brille trägt ist nicht ein besseres Auswahlkriterium/Grund wie die Hautfarbe aber einige scheinen das zu denken.Wer denkt denn das?