Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?
11.10.2012 um 18:12Anzeige
bernda schrieb am 20.09.2013:"[...] Entgegen aller Medienberichte sollte man sich daher nicht verunsichern lassen: Eine Selbstanzeige ist grundsätzlich weiterhin möglich! Die Ausnahmefälle (wie z.B. eine Tatentdeckung der Steuerhinterziehung) müssen im Einzelfall abgeklärt werden. [...] "Eine Selbstanzeige wirkt auch weiterhin grds. strafbefreiend, denn das Gesetz ist ja noch nicht geändert.
Was stimmt denn nun? Kann man sich nun weiterhin selbstanzeigen lassen, oder wurde das geändert?
SKlikerklaker schrieb:Eine Selbstanzeige wirkt auch weiterhin grds. strafbefreiendAber nur bis 50.000 EUR pro Fall:
(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn [...]
3. die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.
McMurdo schrieb:Durch die Selbstanzeige erfahren wir ja mitunter auch erst von der Steuerhinterziehung", sinngemäß.Bei anderen Straftaten genießen die Täter auch selten den Schutz eines Landes/Staates.
Man stelle sich sowas mal bei anderen Straftaten vor!!
McMurdo schrieb:Wenn ich den perfekten Mord verübe dann ist das auch sehr schwer aufzuklären. Man stelle sich mal vor da stellt sich dann einer hin und sagt: Naja er hat sich ja selbst angezeigt, da wollen wir mal nicht so sein und keine Anklage erheben. :-)Wie würdest Du im Falle eines Mordes das Unrecht wieder ausgleichen? Bei Vermögensdelikten kannst Du das Geld plus Zuschläge zurück zahlen. Wie sähe das bei Mord aus?
kleinundgrün schrieb:Andererseits gibt es im Strafrecht durchaus ähnliche Modelle, z.B. "Tätige Reue" oder auch der Rücktritt vom Versuch. Das ist nicht ganz das gleiche, aber ähnlich.Ja, solche Umstände werden auch bei anderen Delikten berücksichtigt aber die wirken sich dann eher nur auf das Strafmaß aus und bewirken keine Strafverfolgungsfreiheit.
_Themis_ schrieb:Andererseits gibt es aber auch Delikte, wo alleine der Versuch schon strafbar ist.Aber gerade bei Versuchsdelikten gibt es den strafbefreienden Rücktritt.
_Themis_ schrieb:aber die wirken sich dann eher nur auf das Strafmaß aus und bewirken keine Strafverfolgungsfreiheit.Tätige Reue kann auch ein Strafaufhebungsgrund sein:
kleinundgrün schrieb:Das ist nicht ganz das gleiche, aber ähnlich.Soweit ich informiert bin kann dadurch das Strafmaß veringert werden, das ist ja auch in Ordnung. Aber gleich ganz straffrei ausgehen ist dann doch noch etwas anderes. Und wenn es nur eine Strafe zur Bewährung ist.
kleinundgrün schrieb:Die Frage ist, wie ein Staat handeln soll, wenn er erkennt, dass eine effektive Strafverfolgung für eine an sich strafwürdige Handlung nicht möglich ist.So ineffktiv kann es nicht sein sonst würde sich ja keiner selbst Anzeigen, wenn die Aufklärungsquote so dermaßen schlecht ist. Der Straftäter muss ja einen begründeten Verdacht haben das seine Straftaten aufgeklärt werden.
kleinundgrün schrieb:Stell Dir vor, jemand betrügt Dich um 1000 EUR. Du merkst nichts davon und dieser Jemand kommt nach einiger Zeit zu Dir, gibt Dir 1000 EUR plus noch mal 500 EUR.Ja das würde es, wo kommen wir denn mit so einer Mentalität hin? Solange es niemand merkt und ich vielleicht später mal alles zurückzahle mit ein bischen was obendrauf, solange ist alles in Ordnung?
Wäre das etwas, das Dich in Deinem Sinn für Gerechtigkeit sehr belasten würde?
kleinundgrün schrieb:Tätige Reue kann auch ein Strafaufhebungsgrund sein:Ich glaube kaum das diese Selbstanzeigen als "Tätige Reue" bei anderen Delikten gewertet werden kann.
def schrieb:aber wenn sich die Schweiz und anderer Bananenrepubliken (was Finanzen angeht) quer stellen sind die Mittel des Finanzministeriums ziemlich begrenzt.der wichtigste minister in der mächtigsten europäischen regierung ist eben nicht machtlos.