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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

2.066 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anti-islamismus, Großdemonstration ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

25.03.2007 um 21:47
m_ember@

Ist das "entwickelte Bewusstsein" ist in Deutschland mehr zuhauseals
in Ägypten oder in Nicaragua ?

Das wage ich zu bezweifeln ...

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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

25.03.2007 um 21:50
@al-chidr

Ich auch, vielleicht hattest du meinen Post davor noch nicht gesehen.


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

25.03.2007 um 21:58
m_ember

Das gilt nur, wenn man äussere Unterstützung gar nicht mehr braucht.Ansonsten gibt es schon ggf. vorteilhaftere Umgebungen.

Eine hoheEntwicklungsform ist vielleicht ständiges in Bewegung sein, also Reisen als Lehrer.


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

25.03.2007 um 22:13
@bism_7_8_6
Ich hatte keine Aussage über den Ort gemacht, deshalb verstehe ich nichtwarum

"Das gilt nur, wenn man äussere Unterstützung gar nicht mehr braucht.Ansonsten gibt es schon ggf. vorteilhaftere Umgebungen.

Eine hoheEntwicklungsform ist vielleicht ständiges in Bewegung sein, also Reisen als Lehrer.

meinen Post widerspricht oder einschränkt.


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

25.03.2007 um 23:55
@Hansi

>>>
@Sidhe
Wir sind hier aber nicht in einem islamischen Land,das solltest du bedenken.

Wir werden es aber, wenn wir Claudia Roth undKonsorten ungestört ihr Werk verrichten lassen.
<<<

- Wovor denn die Angst?Was ist deiner Meinung die Grundlage wie Menschen an etwas glauben bzw. glauben zuwissen?
Wenn die westliche Gesellschaft seit der Aufklärung frei und rational seineÜberzeugung annimmt woher dann der Angst das dieses Denken den Islam annhmen könnte wenndu glaubst das der Islam wenig mit der Wahrheit zu tun hat?
Endweder ist diewestliche Aufklärung eine Dogmatik die sich wandeln kann oder die Europär erlangen durchihre angeblich aufgeklärte denkweise die Wahrheit des Islams.
Oder wie?


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 07:17
moment mal , lightstorm.
dogmatisch ist allein der islam als gesetzgeber.
und dader islam keine trennung zwischen religion und gelebtem leben kennt
kommt diesesmodel für europa einfach nicht in frage.
wenn es anders wäre würden die europäer jain scharen zum islam konvertieren

n.i.n.


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 14:34
@buddel

>>>und da der islam keine trennung zwischen religion und gelebtem lebenkennt<<<

- Diese Trennung errinert mich an eine medizinische Operation bei derdie zwei Gehirnhälften die miteinander verbunden sind getrennt werden.
Nebeneffektist das sich eine Hand eigenständig machen kann. Gab Fälle da würgte der Patient sichselber mit der einen Hand, ungewollt. Eine Art Persönlichkeitsspaltung.
Und dasmitten im Schlaf, ganz schön gruselig.

Die Unterscheidung von "gelebtem Leben"und Religion ist eine solche künstliche Trennung.


Atheisten neigen immerdazu ihre Ablehnung der Religion mit einer Neudefinition der Religion zu rechtfertigenindem Gott und die Welt ins private Jenseits befördert wird obwohl Religion nichtsanderes als eine Lebens und Denkweise ist wie auch bei den Atheisten.
Da ziehe ich jaimmer sehr gerne ironisch das Beispiel von der Trennung zwischen Staat und Atheismus, dasdie Gottlosigkeit eine private Angelegenheit ist die nichts in Politik und öffentlicherGesellschaft verloren hat.

So denke ich ja auch wirklich ;)
Nur hab ich esnicht nötig eine derartige augenwischerische Definition zu gebrauchen um zu sagen das ichgegen das atheistische Weltbild bin.


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 16:49
So, da das Thema medial immer noch aktuell und brisant ist, habe ich mir heute mal dieMühe gemacht und einen Artikel aus einem großen deutschen Print-Magazin Allmygerechtumzusetzen. Sie braucht ihr wenigstens nicht die €3,50 auszugeben ;)
Also, viel Spaßbeim lesen…



Haben wir schon die Scharia?

(Kölner Newsticker 2050: Kölner Domumbenannt in Claudia-Roth-Moschee ;) )

Der FrankfurterJustizskandal um eine verprügelte muslimische Frau macht deutlich:
Die dritte Gewalttut sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungsgesellschaft.
Allzuviele Urteile spielten bereits Islam-Fundamentalisten in die Hände.



Sie hat es nicht gewusst. Sie hat es nicht einmal geahnt. Es war doch nur gutgemeint, und es war vielleicht, wahrscheinlich, sicher sogar ein Fehler. Schwamm drüber.Bitte.
Mitten im Sturm fehlten der Frankfurter Familienrichterin Christa D.vergangene Woche zwar die Worte. Aber Bernhard Olp, Sprecher des FrankfurterAmtsgerichts, fand welche für sie: Von psychischer Belastung als Folge eines zehn Jahrezurückliegenden Mordes in ihrem Büro war die Rede und davon, dass die Richterin sich nunzunächst einmal erholen wolle. Auch dass sie „entsetzt“ sei, wusste Olp zu berichten –nicht über sich oder über ihre skandalöse Entscheidung, sondern über die Reaktionen, dieder Fall hervorgerufen habe.
Die waren so heftig, als hätten Deutschlands Muslime denKopftuchstreit und den Konflikt um die Mohammed-Karikaturen an einem Tag gewonnen undgewissermaßen im Vorbeigehen die rechtlichen Fundamente des Abendlandes geschliffen.
„Im Namen des Volkes: Prügeln erlaubt“, titelte die „Tageszeitung“ von links.„Ein unerhörter Fall!“, befand „Bild“ von rechts. Auch in der Politik herrschte –über alle Parteigrenzen hinweg – Einigkeit. „Unerträglich“, urteilte BayernsInnenminister Günther Beckstein (CSU), „schlimmer als das Hinterhofurteil einesislamistischen Imam“, die SPD-Islambeauftragte Lale Akgün. Selbst der Vizechef derGrünen-Bundestagsfraktion, Hans-Christian Ströbele, verwies darauf, dass eine deutscheRichterin deutschem Recht verpflichtet sei. Dabei ging es zunächst nicht um den Kampf derKulturen im Gerichtssaal, sondern um die Angst einer 26-jährigen Deutschen marokkanischerHerkunft vor ihrem gewalttätigen marokkanischen Ehemann, der sie – trotz behördlicherKontaktsperre – fortwährend weiter bedrohte. Er hatte sie geschlagen, er soll gesagthaben, er wolle sie notfalls töten.
Doch als die Anwältin der Frau, BarbaraBecker-Rojczyk, die Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahresscheiden lassen wollte, schaltete Richterin D. auf stur. „Eine unzumutbare Härte“,die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege „nicht vor“. Die Frau habevielmehr damit „rechnen“ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Landaufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes „Züchtigungsrecht“ auchausübe. In einer dienstlichen Erklärung legte die Richterin in Sachen Islam noch einmalnach: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran „neben dem Züchtigungsrecht des Mannesgegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannesgegenüber der Frau“.
Anders formuliert: Eine Frau, die einen Muslim heirate,müsse wissen, was auf sie zukommt. Auch in Deutschland. Für Alice Schwarzer,Herausgeberin der Zeitschrift „Emma“, kam dies einer „Aufweichung unseresRechtssystems“ gleich, die „keineswegs Zufall“ sei. Auch Deutschlands einzigerMinister für Integration, der nordrhein-westfälische CDU-Mann Armin Laschet, sieht denFrankfurter Richterspruch als „vorläufig letztes Glied einer Kette erschreckenderUrteile deutscher Gerichte“ – in denen zum Beispiel sogenannte Ehrenmorde
nurals Totschlag und nicht als Mord gewertet wurden.
Nicht zuletzt deshalb müsse mander Frankfurter Richterin „fast dankbar sein, dass sie sich klar auf den Koran bezogenhat“, meint die Berliner Familienanwältin und prominente Frauenrechtlerin SeyranAte˜: „Sie hat nur auf die Spitze getrieben, was unterschwellig vor Gericht oft daist.“ Richter würden – aus falsch verstandener Toleranz – dieWertvorstellungen muslimischer Subkulturen mildernd berücksichtigen und so der stillenIslamisierung in der muslimischen Parallelwelt Vorschub leisten. Damit plagt sichAnwältin Ate˜ in ihren Prozessen oft herum. „In Frankfurt“, so Ate˜, „wurde zumersten Mal ausgesprochen, was viele denken.“
Die Marburger Islamexpertin UrsulaSpuler-Stegemann sieht dies ähnlich: Haben wir schon die Scharia hier?“,fragt sie. Der Fall zeige, „dass hier Dinge aus dem Ruder laufen“.
Markiertdie unsägliche Entscheidung einer einzelnen hessischen Familienrichterin tatsächlich eineneue Stufe des Appeasement, der Beschwichtigungspolitik der deutschen Justiz gegenüberaggressiv auftretenden Muslimen? Oder ist der kollektive Aufschrei diesmal nur deshalb solaut
und lagerübergreifend, weil der Fall so eindeutig ist?
Weil alle glauben,endlich einmal festen Boden unter den Füßen zu haben, in der seit Jahren schwelenden undbislang ergebnislosen Debatte um die Frage, wie viel Fremdheit die Deutschen ertragensollen und wie viel Anpassung sie verlangen dürfen. Weil es diesmal um Gewalt geht – unddamit um den kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich linke Feministinnen, Neu- undAltkonservative immerhin einigen können.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Von wegen.Zwar wurde die Richterin von ihrem Fall abgezogen, die Justiz erwies sich alshandlungsfähig. Aber schon häufig wurde die Liberalität des Rechtsstaats missbraucht,wurde falschverstandene Toleranz zur Selbstaufgabe. Gilt es dabei nicht gerade, die – inDeutschland mühsam – gewonnene Liberalität zu schützen, notfalls mit null
Toleranzgegenüber der Intoleranz?
Die Fragen, die sich daraus in der gesellschaftlichenRealität ergeben, sind quälend schwierig, für viele ein Affront. Und sie führen mittenhinein in einen Verhau aus historisch gewachsenen Tabus. Wer sich darin bewegt, kann oftgar nicht anders, als anzuecken.
Die Debatte, die Richterin Christa D. nun erneutangestoßen hat, scheint die Deutschen wie in Fieberschüben heimzusuchen. Sie berührt dieFrage, wie viel Anpassung der Rechtsstaat von Einwanderern verlangen darf oder muss.Akzeptieren die Deutschen die manchmal altertümlichen Vorstellungen anderer Kulturkreise?Gestatten sie also Gruppen, nicht nur neben
der Bevölkerung in einerParallelgesellschaft zu leben – sondern auch in einem anderen Zeitalter und mit einerganz anderen Geschwindigkeit? Ist die Republik nicht verpflichtet, auch die Menschen, dieder Gesellschaft fremd sind, mitzunehmen, wenigstens schon mal bis in die Gegenwart? WieSchlachten oft um Fahnen herum geschlagen werden, entzünden sich die gesellschaftlichenAuseinandersetzungen gern an Symbolen: an Kopftüchern, von Lehrerinnen getragen. An denMinaretten von Moscheen, die das Bild mancher Ortschaften ändern. Am abgeschlagenenMohammed-Kopf in der Berliner Inszenierung der Oper „Idomeneo“. An harmlosendänischen Karikaturen, die Mohammed zeigten – weswegen 2005 weltweit westliche Flaggenund Botschaften in Flammen aufgingen. Aber auch an Kleinigkeiten hierzulande: Wenn dieKirche die Glocke läutet, darf dann auch der Muezzin zum Morgengebet rufen – um 5.45 Uhrin der Frühe?
Da Deutschland längst ein Einwanderungsland geworden ist, braucht esdringend eine Linie, wie hart seine Normen durchzusetzen sind, wie mit den Neuenumzugehen ist. Und wie sie sich zu verhalten haben. Die Debatte darum wird immerdrängender, man muss der Frankfurter Richterin
also dankbar sein für ihr ahnungslosesHerumtrampeln im Tabu-Verhau. Denn die Bundesrepublik hat vor allem mit strengreligiösenmuslimischen Migranten ein ähnliches Problem wie die modernen Israelis mit ihrenorthodoxen Juden: Die Fundamentalisten zeugen viele Kinder, den Männern und Frauen derVergangenheit könnte sehr wohl ein erheblicher Teil
der Zukunft gehören – auch denMuslimen in Deutschland. Deren Zahl wird sich nach einer Studie der Universität Tübingenschon 2030 deutlich mehr als verdoppelt haben.
[b]Allzu lange wurden ihnen keinegroßen Integrationsbemühungen abverlangt. Jahrzehntelang planierten deutsche Richterislamischen Fundamentalisten geradezu den Weg in die Parallelgesellschaft. Der Strategieislamischer Verbände, vor Gericht vermeintlich religiöse Freiräume zu erstreiten, hattensie wenig entgegenzusetzen. Obwohl – so Johannes Kandel, Leiter
des ReferatsInterkultureller Dialog in der Politischen Akademie der SPD-nahenFriedrich-Ebert-Stiftung – den Juristen klar sein musste, dass die „gruppenrechtlichePrivilegierung gegen das Gleichheitsgebot der säkularen Rechtsordnung gerichtet ist“.
Mit Verweis auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Religionsausübungerlaubten Richter Muslimen hierzulande, ihre Kinder vom Schwimmunterricht abzumelden oderKlassenfeiern und –fahrten fernzubleiben. Auch dadurch konnten im aufgeklärten Europa diemittelalterlichen Keuschheitsvorstellungen Ost-Anatoliens überleben. Dabei sei dieReligionsfreiheit „kein Grundrecht de luxe“, mahnt der Verfassungsrichter Udo DiFabio, sondern nur eines von mehreren. Und das müsse immer abgewogen werden gegen andere.
„Wir waren viel zu lange viel zu nachlässig“, meint Andreas Jacobs,Koordinator für Nahost-Politik und Islamische Länder in der CDU-nahenKonrad-Adenauer-Stiftung. Ein Indiz dafür, „dass wir schleichend unsere eigenenRechts- und Wertvorstellungen zur Disposition stellen“, wie Wolfgang Bosbach,stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion, fürchtet, ist das FrankfurterUrteil für Jacobs jedoch nicht – sondern eine Art Nachbeben naiver Multikulti Illusionenvergangener Jahre: „Schließlich zeigen die Reaktionen auf diesen Unsinn, dass dieSensibilität im Vergleich zu früher viel größer geworden ist.“
Spätestens seitder Ermordung des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh befinde sich auch das Grosder deutschen Juristen und Politiker nun endlich „in der Aufwachphase“.


Im Herbst 2004 hatte Mohamed Bouyeri, Sohn marokkanischer Einwanderer, der inAmsterdam geboren und zur Schule gegangen war, van Gogh mitten in Amsterdam wie einemTier die Kehle durchgeschnitten – weil er sich und seine Religion durch den Film„Submission“ des Regisseurs über die Unterdrückung der Frau im Islam beleidigtgefühlt hatte. Van Gogh hatte den Film zusammen mit der aus Somalia stammendenIslam-Kritikerin Ayaan Hirsi Ali gedreht. Der Mord an ihm traf die Niederlande ins Mark:Mit einem Mal stand das Land vor den Trümmern seiner bis dahin viel gelobten Toleranz.Erst brannten Moscheen und Koranschulen, dann flogen Brandsätze gegen Kirchen.




Weiter gehts im folgendem Teil 2....
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26.03.2007 um 16:50
Der Kultur-Clash im Nachbarland lenkte auch in der Bundesrepublik den Blick aufVerhältnisse, die viele bis dahin gern mit dem Schlagwort „kulturelle Vielfalt“schöngeredet hatten: auf die schleichende Islamisierung in Randgebieten der Gesellschaft,auf Parallelwelten mitten in deutschen Städten. Und ironischerweise passierte all dasnoch bis vor wenigen Jahren mit tatkräftiger Unterstützung des Rechtsstaats und seinerDiener.
In vielen kleinen Urteilen kamen deutsche Richter, oft mit gutem Grund, denMuslimen im Land entgegen. 2002 entschied das Landesarbeitsgericht Hamm, dassGebetspausen während der Arbeitszeit zulässig seien, sie müssten allerdings mit demArbeitgeber abgesprochen werden. Ein Betrieb hatte einen muslimischen Arbeiter abgemahnt,weil der mehrmals pro Tag beten wollte. Der Arbeiter pochte mit Verweis auf dieReligionsfreiheit auf sein Recht.
Beim Schächten mussten deutsche Gerichtemuslimischen Metzgern in mehreren Verfahren Ausnahmen zugestehen: Schließlich dürfen jaauch Schlachter der jüdischen Religionsgemeinschaft rituell schächten. 2002 traf dasBundesverfassungsgericht diese Grundsatzentscheidung und erlaubte das Schächten nachmuslimischem Ritus, nachdem der
Metzger Rüstem Altinküpe aus Wetzlar geklagt hatte.
Auch in puncto Moscheebau haben Muslime deutsche Gerichte oft auf ihrer Seite.Nachbarn hätten es „grundsätzlich hinzunehmen“, dass sie vor Sonnenaufgang gewecktwerden, entschied das Bundesverwaltungsgericht schon 1992.
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Der Muezzin, der intraditionellen Moscheen fünfmal täglich vom Minarett zum Gebet ruft, kann meist ebensoauf die Regelungskompetenz deutscher Richter bauen und vertrauen. Versuche von Städten,dergleichen mit Hilfsargumenten zu unterbinden, hatten selten Erfolg. Im hessischenDillenburg etwa hatte das Landratsamt versucht, den Muezzin mit dem grotesken Verweis aufdie
Straßenverkehrsordnung zum Schweigen zu bringen: Das fromme Werben könneAutofahrer irritieren. Das Verwaltungsgericht Gießen hob die Entscheidung auf.
Theoretisch ließe sich der Lockruf des Orients in allen deutschen Kommunengerichtlich durchsetzen. Denn wo Christen bimmeln dürfen, müssen Muslime rufen können.
Schließlich gilt hierzulande der Gleichheitsgrundsatz auch für jene, die mitGleichheit wenig am Hut haben. Die meisten Moscheevereine verzichten aber freiwillig aufdieses Recht.
Auch auf Presserechtskammern können Muslime oft vertrauen: Absurd istetwa der Ausgang eines Rechtsstreits zwischen dem früheren Imam der Berliner Mevlana-Moschee, Yakub Tasci, und dem ZDF vor dem Landgericht Potsdam im Mai vorigen Jahres.
Richter Klaus Feldmann verbot dem Sender, den Vorbeter auf seinen Internet- Seitenals „Hassprediger“ zu bezeichnen, obwohl der, wie das Magazin „Frontal21“gezeigt hatte, in der Moschee Deutsche nachweislich sinngemäß als stinkende Ungläubigebezeichnet hatte. Tasci habe nicht von Deutschen, sondern allgemein von Atheistengesprochen und sich erst an anderer Stelle der Predigt über Hygiene und Schweißgeruchgeäußert, so das Gericht.
Heikel aber wird es bei Prozessen von grundsätzlicherBedeutung. Manchmal dilettieren die Instanzen der Republik dabei nur, wie imKopftuchstreit: Die badenwürttembergische Lehrerin Fereshda Ludin klagte sich 2003 bisvor das Bundesverfassungsgericht, weil sie mit Kopftuch
als Beamtin unterrichtenwollte. Das höchste deutsche Gericht entschied, Schulen seien Ländersache. Die Ländermüssten also entsprechende Vorschriften auf den Weg bringen. Das ist bis heute in vielenLändern nicht geschehen, die Debatte schwelt weiter.
Oft aber kommt Justitia denMuslimen entgegen und gestattet ihnen, was oft nicht einmal in der säkularen Türkeierlaubt ist. Schon 1984 gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Klage einer Musliminstatt, die selbst auf Fotos für Ausweispapiere ihr Kopftuch aufbehalten wollte. In derUrteilsbegründung hieß es am 2. November 2004 in Amsterdam: „Der Glaube schreibt derKlägerin vor, dass sie in der Öffentlichkeit eine Kopfbedeckung zu tragen hat.“ DasUrteil wird von Muslimen als Argumentationshilfe genutzt, obwohl es nichtrechtskräftig ist.
Als eklatanter Sündenfall auf dem Weg zur rechtlichenAbsicherung islamischer Parallelwelten gilt Experten ein Urteil desBundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 993. Die Richter entschieden, eine 13-jährige Türkin sei vom Sport- und Schwimmunterricht zu befreien, wenn dieser nicht streng nachGeschlechtern getrennt angeboten werde.

(Der Burkini wäre da doch auch eineLösung, oder?)

Die Familie des Mädchens hatte argumentiert, das Kopftuchkönne ja verrutschen. Da half auch der – rückblickend geradezu prophetische – Einwand derSchulverwaltung nichts, Sonderrechte würden Klassenfahrten, Aufklärungsunterricht oderTheaterbesuche immer schwerer machen. Die Richter erklärten die Teilnahme amSportunterricht für „unzumutbar“. Sie entschieden zugunsten der Religionsfreiheitder Eltern und gegen die Entwicklungschancen und Freiheitsrechte dieses Kindes – undvieler anderer Kinder.
In einem ähnlichen Fall hieß es, es sei unerheblich, ob derKoran ein solches Verhalten tatsächlich vorschreibe, es reiche bereits eine gefühlteVorschrift, so die Richter. Man müsse sogar außer Acht lassen, dass dieseGlaubensregeln „nach westlichen Beurteilungsmaßstäben
einseitig zu Lasten derheranwachsenden Frauen“
gehen.
Eine Haltung, die sogar noch ein Jahr nach denAnschlägen des 11. September 2001 in deutschen Richterhirnen weiterspukte. Damalsentschied das nordrheinwestfälische Oberverwaltungsgericht, eine muslimische Schülerinder zehnten Klasse dürfe einer Klassenfahrt fernbleiben. Die Familie hatte vorgetragen,der Islam verbiete es, Mädchen ohne Begleitung eines
männlichen Familienmitgliedsmitfahren zu lassen. Überdies fürchte die Tochter ständig, ihr Kopftuch zu verlieren.Die Richter fanden, solcherlei Ängste seien mit der Situation einer „partiellpsychisch Behinderten vergleichbar, die behinderungsbedingt nur mit Begleitperson reisenkann“.
Die Einschätzung war grundsätzlich verheerend, weil sie die Regeln –tatsächlich – einer Kameltreibergesellschaft in der Moderne akzeptierte. Dennwenige Jahre zuvor hatte ein islamisches Rechtsgutachten als „Kamel-Fatwa“ Eingangin die Fachliteratur gefunden. Erstellt hat es der damalige Vorsitzende der IslamischenReligionsgemeinschaft Hessen, Amir Zaidan.
Der befand, eine Muslimin dürfe sich ohneeinen männlichen Blutsverwandten nur maximal 81 Kilometer von der ehelichen oderelterlichen Wohnung entfernen. Das nämlich ist die Entfernung, die eine Kamelkarawane zuZeiten des Propheten Mohammed innerhalb von 24 Stunden zurücklegen konnte.



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26.03.2007 um 16:51
Zaidan vertrat diese Position im Jahr 2001 sogar auf dem evangelischen Kirchentag inFrankfurt am Main – mit der Begründung, eine Frau, die weiter reise, laufe Gefahr,vergewaltigt zu werden. Offenbar durfte man den dort versammelten Gutmenschen solchenUnsinn erzählen, ohne Gefahr zu laufen, wegen Vergewaltigung der Religionsfreiheit vomGelände gejagt zu werden.
Wie eine Meldung aus Absurdistanklingt auch, was dasBundessozialministerium im Sommer 2004 deutschen Krankenkassen ins Stammbuch schrieb:„Polygame Ehen sind anzuerkennen, wenn sie dem Heimatrecht der in Betracht kommendenPersonen entsprechen.“
Im Klartext: Muslimische Paschas, in derenHerkunftsland die Vielweiberei – wie in Marokko, Algerien oder Saudi-Arabien – legal ist,konnten in begründeten Ausnahmefällen ihre Zweitgattin bei einer gesetzlichenKrankenversicherung beitragsfrei mitversichern.
Mittlerweile kommen derartigeAuswüchse kaum noch vor. Die Richter nehmen mehr und mehr jene Verantwortung wahr, dieder Jurist und Islam-Wissenschaftler Mathias Rohe von ihnen fordert: mittels des Rechts„auch Signale in eine Gesellschaft hineinzugeben – dies ist erlaubt, jenes nicht“.
So ordneten etwa Düsseldorfer Verwaltungsrichter 2005 ohne Wenn und Aber an, dass einmuslimischer Junge mit Mädchen gemeinsam zum Schulschwimmen müsse. Die Begründung:Muslime würden in Deutschland „mit freieren Wertvorstellungen konfrontiert, mit denensie
umgehen müssen. Nichts anderes gilt für staatlichenSchwimmunterricht“
.
An der Basis aber kommt dieser Sinneswandel der Justiz nichtan. Im Gegenteil, der Geist, den die Juristen einst aus der Flasche gelassen haben, prägtnach wie vor die gesellschaftliche Wirklichkeit. „Immer mehr Mädchen nehmen nicht amSchwimmunterricht teil oder fahren auf den Klassenfahrten nicht mit“, sagt ChristaStolle von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. „Oder sie werden gleich vonder Schule genommen.“ Auch das Kopftuchtragen habe massiv zugenommen. StollesEindruck: Es wird härter für die Mädchen.“
Besonders Erfahrungen anSchulen in Ballungsgebieten der Republik machen deutlich, wie sehr die Integration auchunter den Sprüchen furchtsamer Juristen der vergangenen Jahre gelitten hat. An derCarlo-Mierendorff-Schule im Frankfurter Stadtteil Preungesheim darf in den höherenJahrgängen rund ein Drittel der Schüler aus religiösen Gründen nicht an Klassenfahrtenteilnehmen, klagt Direktor Alexander Zabler.
Viele muslimische Eltern meldeten ihreTöchter krank – oder befahlen einfach, dass sie nicht mit Klassenkameraden verreisendürfen. Zabler versuchte es also mit Gesprächen, Hausbesuchen, Spezialkost für Muslime inden Unterkünften, alles ohne Erfolg. Dann rief er nach der Staatsmacht, bat das Schulamtum Hilfe, ergebnislos. Inzwischen hat er resiginiert. Vergangenen Monat beschlossenEltern, Lehrer und Schüler an der Carlo-Mierendorff-Schule, Klassenfahrten künftig ganzzu streichen, wenn mehr als zehn Prozent der Schüler absagen. „An diesem Punkt istIntegration bei uns gescheitert“, klagt Zabler. Nicht zuletzt dank der Aktivitätenvon Leuten wie den Delmenhorster Brüdern Yavuz und Gürhan Özoguz, die juristischausgefeilte Musterbriefe zur Befreiung vom Schwimmunterricht auf ihrer Internet-Seite„Muslim-Markt.de“ verbreiten. Damit setzen die Eltern die erfochtenen Sonderrechtegegen Lehrer und Schulleiter durch.
Äußert sich der strenge Glaube der Eltern bei denMädchen als extreme Form der Sittsamkeit, so schlägt er bei [b]muslimischen Jungenoft als Rabaukentum durch. Paul Reiter, 47, Englisch- und Französischlehrer an einerBochumer Gesamtschule, erlebt die Folgen der [b]selbstgewählten aggressivenAusgrenzung immer wieder im Klassenzimmer. Er kenne etliche „Schulversager mitGoldkettchen“, die durch antiamerikanische, antijüdische und sexistische Sprücheauffielen. Sie redeten deutsche Frauen regelmäßig als „Nutten“ an. Lehrerinnenversuchten, in manchen Klassen im Unterricht „einfach nur zu überleben“.
Marie-Luise Bock, Leiterin der Martin-Luther-Hauptschule in der RuhrgebietsstadtHerten, sieht ihre Bemühungen zur Integration der Mädchen denn auch vor allem von zweiSeiten torpediert: von „erzkonservativen“ muslimischen Eltern und „machohaftenBrüdern“. Rund ein Drittel der muslimischen Schülerinnen trage Kopftuch, „[b]undjede zweite ist unglücklich damit“. Für manche Ex-Schülerin, so Bock, habe sieschon einen Platz im Frauenhaus organisiert. „Es macht mich fertig, dass wir so wenigfür diese Mädchen tun können“, sagt sie.
Auch die Islam-WissenschaftlerinSpuler-Stegemann hat verzweifelte Lehrer erlebt. „Viele wissen nicht, wo sie dieGrenze ziehen dürfen, was Muslime betrifft.“ Noch gefährlicher, meintSpuler-Stegemann, sei eine „dramatische Entwicklung, die derzeit von der breitenÖffentlichkeit nahezu unbemerkt im Bildungssektor abläuft: Da sind Gruppen, die wirklicheine Gegenwelt haben wollen“.
Organisationen wie etwa der Verband derIslamischen Kulturzentren betreiben bundesweit eine Reihe eigener Kinderheime. Dortbleiben die Kinder oft unter sich, Kritiker sprechen von religiöser Indoktrination, wasdie Verbandsverantwortlichen bestreiten. Auch Milli Görüs und die Islamische GemeinschaftDeutschlands, die beide vom Verfassungsschutz beobachtet werden, machen intensiveJugendarbeit. Muslimische Verbände hätten sich in Deutschland so zu verhalten, „dasswir einen Partner haben“, mahnte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble – sonstmüssten Fahnder und Juristen sich um sie kümmern.
Zunehmend versuchen muslimischeOrganisationen auch, eigene Schulen zu eröffnen – schließlich würden ja etwa auchchristliche Nonnen an anderen deutschen Schulen unterrichten. Die Muslime preisen ihreKonzepte als integrativ, Beamte glauben ihnen, genehmigen die Schulen – [b]de factomelden sich dann aber nur Muslime an.
Jahrelang war beispielsweise die König-Fahd-Akademie in Bonn im Visier der Verfassungsschützer. Die Moschee mit angeschlossenerSchule stand in der Kritik, weil dort Schulbücher benutzt wurden, die den Dschihadverherrlichen. Aber auch die normalen Koranschulen, die es an so gut wie allen Moscheenin Deutschland gibt, ziehen die etwa 70 000 Kinder und Jugendlichen, die sie besuchen,oft mit Macht in die Welt ihrer Großväter zurück.
Und natürlich gibt es auch invielen Familien kein Entrinnen aus der muslimisch gerechtfertigten Enge. [b]Frauen werdenzum Dienen und zum Gehorsam erzogen, Jungen werden abwechselnd gehätschelt odergeschlagen, wie es die Sitten gebieten. Nach einer Studie des KriminologischenForschungsinstituts Niedersachsen werden [b]mehr als doppelt so viele türkische Jungenvon ihren Eltern verprügelt wie deutsche Jungen. Und „[b]Mädchen aus konservativenFamilien sagen, dass ihre Väter und Brüder das Recht hätten, sie zu schlagen“,berichtet Judith Gerling-Tamer, Pädagogin in der Elisi-Evi-Beratungsstelle für Frauen undMädchen in Berlin-Kreuzberg.
Was in den Familien passiert, davon erfährt die Justizmeist wenig.
Doch Gesetze senden Signale, Urteile senden Signale.
Werden wie invielen Urteilen der Vergangenheit falsche Signale gesendet, wirkt das auch in denFamilien. Bleiben dringend notwendige Gesetze aus, hat das ebenfalls verheerendeWirkungen.
In einschlägigen Beratungsstellen melden sich regelmäßig junge Frauen, diezwangsverheiratet werden sollen – dagegen gibt es in der Bundesrepublik weder Gesetzenoch Vorschriften.
Eine Untersuchung des Familienministeriums aus dem Jahr 2004ergab, dass 17 Prozent der befragten türkischen Frauen ihre Ehe als erzwungen empfanden.Wie es ist, in Deutschland zwangsverheiratet zu werden, wissen zum Beispiel dietürkischen Zwillinge Ayse Auth und Hatice Nizam. Sie wurden als Töchter einerzehnköpfigen türkischen Gastarbeiterfamilie in Hessen geboren. Zwar schafften beide einenguten Hauptschulabschluss und eine Friseurlehre. Doch danach, so die Zwillinge, hättendie Eltern darauf bestanden, sie zu verheiraten – mit Türken, die die jungen Frauen garnicht kannten. Mit 18 wurde Hatice verheiratet, mit 19 Ayse.
Vier Jahre lang kämpftendie beiden, um ihre ungeliebten Gatten loszuwerden. Als sie schließlich siegten, wurdensie von der Familie geächtet.[/b2][/b1][/b0][/b][/b][/b][/b]



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26.03.2007 um 16:51
Anders als viele Leidensgenossinnen haben die Zwillinge inzwischen selbstbewusst ihrenWeg in Deutschland gemacht. Sie betreiben zwei Friseursalons, leben mit deutschenPartnern zusammen. Zwangsehen, sagt Hatice Nizam, gehörten aber „leider nochimmer“ für viele türkischstämmige Frauen in Deutschland zum Alltag – „und es istfurchtbar schwer, sich daraus zu befreien“.
Dabei versucht Ayten Köse, 42,Quartiersmanagerin im Neuköllner Rollberg- Viertel, zu helfen. Sie sieht anders aus alsdie meisten Musliminnen hier. Sie trägt statt Kopftuch ihre Haare offen.
Köse weiß,wie schwer es Musliminnen mitten in Deutschland fällt, Mut zu beweisen, sich aufzulehnen.Immer wieder erinnert sie die Frauen daran, dass der deutsche Staat sie nicht im Stichlassen werde. „Aber was sage ich ihnen jetzt nach dem Frankfurter Urteil?“, fragtKöse wütend. „Dass das manchmal eben doch passieren kann?“ Dabei sei die Hoffnungauf das Grundgesetz, die Hoffnung, dass es auch durchgesetzt werde, manchmal das Einzige,worauf sie sich stützen.
Das Problem vieler Frauen sei, so Ayten Köse, dass sievollkommen allein dastünden, allein gegen eine fremde oder die eigene Familie. „Undwenn sie nicht in Deutschland zur Schule gegangen sind“, erläutert Köse, „dannkennen sie meistens nicht einmal die Menschenrechte.“
Die Chancen stehen eherschlecht, dass die Politik ihnen bald hilft. Immer wieder wird als Schutz vorZwangsverheiratung eine Heraufsetzung des Nachzugsalters nach Deutschland erwogen - weilviele Migranten sehr jung sind, wenn sie gegen ihren Willen verheiratet werden. EinGesetz
gegen Zwangsehen gibt es bis heute nicht, nur das Strafgesetzbuch wurde einwenig ergänzt. Es gibt nicht einmal Maßnahmen, die andere Länder längst etabliert haben.In England etwa können
Frauen, die fürchten, im Urlaub hastig verheiratet zu werden,Daten bei Behörden hinterlegen: Melden sie sich nicht bis zum geplanten Datum zurück,fangen Beamte auch des Außenministeriums an, sie zu suchen.
Von solchen wohlmeinendenAnsätzen und der Symbolik, die von ihnen ausgeht, ist Deutschland noch weit entfernt. BeiTerre des Femmes melden sich häufiger junge Frauen, denen der Rechtsstaat gar in denRücken fällt. Werden sie zur Zwangsheirat in ihre Heimatländer verschleppt, geht hinterihnen die Tür oft für immer zu. Können sich die Bräute wider Willen nämlich nichtinnerhalb eines halben Jahres befreien und zurückkehren, erlischt in der Regel ihrAufenthaltsrecht in Deutschland.
Die Anwältin Seyran Ates sagt: Wir sind aneinem Scheideweg, in ganz Europa. Lassen wir Strukturen zu, die geradewegs in eineParallelgesellschaft führen, oder fordern wir die Anpassung an den demokratischenRechtsstaat? “
Die Antwort ist klar, wenn man die Literatur konservativerMuslime studiert. So empfiehlt der Imam Mohammed Kamal Mustafa aus Spanien in seinem Buch„Frauen im Islam“, wie diese geschlagen werden sollen. Nämlich mit „nicht zudicken Ruten“ auf die Hände und Füße, damit keine Narben zurückbleiben. Auch deralgerische Imam Abdelkader Bouziane, der zwei Frauen sein Eigen nennt, empfiehlt, so zuschlagen, dass die Ungläubigen die Folgen nicht sehen.
Zwar bemühen sichislamische Verbände, Gewalt in der Ehe zu verurteilen, aber trotzdem gibt es klareIndizien, wie allgegenwärtig Prügel in vielen muslimischen Ehen sind: Laut Experten isteine überproportional hohe Anzahl der Frauen, die in ein Frauenhaus flüchten,muslimischen Glaubens.
Für mehr als 45 Menschen in Deutschland war solcherlei Gewaltin der Familie in den vergangenen zehn Jahren sogar tödlich. Nach einer Analyse desBundeskriminalamts zum „Phänomenbereich Ehrenmorde“ in Deutschland wurden sie oftgrausam abgeschlachtet, weil sie gegen archaische Wertvorstellungen verstießen. Oft wares ein ganzer Familienrat, der die Hinrichtung einer Abtrünnigen beschloss.
So musstedie junge Berlinerin Hatun Sürücü 2005 sterben, weil sie „lebte wie eineDeutsche“. Nach den Vorstellungen ihrer Familie war das ein Verbrechen, das nur ihrTod sühnen konnte. Ihr jüngster Bruder richtete sie mit mehreren Schüssen an einerBerliner Bushaltestelle hin. Weil aber vor Gericht nicht nachgewiesen werden konnte, dassder Familienrat die Tat geplant hatte, konnte nur der Täter selbst wegen Mordes mit einerJugendstrafe belangt werden. Der Rest der Familie verließ lachend denGerichtssaal, der Verurteilte wurde vom Vater mit einer Uhr belohnt.
Dass Ehrenmördernur wegen Totschlags belangt werden, ist durchaus nicht selten. Das Landgericht Frankfurtließ 2003 einen in der Türkei geborenen Mann milde davonkommen, nachdem der seine inDeutschland geborene Ehefrau erstochen hatte. Sie hatte ihm nicht gehorcht, wollte sichgar scheiden lassen.
Man könne nicht sicher von niedrigen Beweggründen des Mannesausgehen, so das Gericht. Schließlich handelte er in „einer auf seinen fremdensoziokulturellen Wertvorstellungen beruhenden maßlosen Wut und Empörung gegen seineEhefrau“ – die er vorher schon regelmäßig geprügelt hatte. Die Scheidung hätte„nach seinen anatolischen Wertvorstellungen seine Familien- und Mannesehre“verletzt. Der Bundesgerichtshof kassierte 2004 den Richterspruch.
Auch wenn höhereInstanzen solche Urteile meist aufheben, gibt es immer noch Richtersprüche mit derselbenLogik. So verurteilte das Leverkusener Amtsgericht 2005 einen Libanesen zu einerBewährungsstrafe. Er hatte seine Tochter mehrfach schwer geprügelt, weil sie sich einerZwangsverlobung widersetzt hatte. Er schlug sie mit einem Stock auf den Kopf. Als derzerbrach, würgte er sie und drohte, sie niederzustechen. Das Gericht hielt dem Mannzugute, dass seine Taten auch auf seinen muslimischen Wertvorstellungen beruhten.
Nicht besser das Essener Landgericht: Es verurteilte 2002 einen libanesischenAsylbewerber – der regelmäßig seine Kinder und die Ehefrau mit dem Gürtel malträtierteund seine Frau auch noch vergewaltigte – nur zu einer Bewährungsstrafe. Der Richter hatteden kulturellen Hintergrund des Mannes als strafmildernd berücksichtigt. Der Mannkommentierte seine Straftaten so: „Ich bin Muslim, ein normaler Mensch. Ich bete,faste, tue meine Pflichten.“
Aber nicht nur vor Strafkammern, auch vorFamiliengerichten ging man oft lax mit gewalttätigen Eltern um, denen ihre Auffassung vonEhre wichtiger war als das Wohl ihres Kindes. 2000 entschied das Oberlandesgericht Köln,dass Eltern aus dem Kosovo, die ihre 17-jährige Tochter in der Heimat zwangsverheiratenwollten, das Sorgerecht entzogen wird. Die vorherige Instanz hatte das abgelehnt – undwollte das Mädchen, das in die Obhut des Jugendamts geflüchtet war, sogar wieder zu denEltern zurückschicken. Erst die höhere Instanz stellte klar, was selbstverständlich seinsollte: [b] dass es überhaupt nicht darauf ankomme, ob „die Eltern nach ihrer Herkunftandere Vorstellungen von Familienbindung und Gehorsamspflicht haben“.
Familienanwältinnen berichten, dass sogar einzelne Sozialarbeiter Mädchen abweisen,die sich etwa aus Angst vor Zwangsverheiratung an die Jugendbehörden wenden. Dann werdegesagt: Wieso, bei euch ist das doch so.
Die Präsidentin des deutschenJuristinnenbunds, die Familienanwältin Jutta Wagner, sagt, sie höre immer wieder von„Anwälten mit Migrationshintergrund“, die zwar in Deutschland studiert haben, aberEheverträge schließen, „in denen sie eine Art ,[b]Scharia light‘ zu adaptierenversuchen“. Die Verträge seien für deutsche Gerichte gerade noch akzeptabel – dientenaber dem Zweck, islamisches Recht in kleinen Schritten salonfähig zu machen.
DieFrankfurter Familienrichterin Christa D. argumentierte, als hätte sie die Grundlagen derScharia schon akzeptiert. Im Koran sei „die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt, andie Keuschheit der Frau gebunden“, schrieb sie. Ergo erfülle „für einen[b]islamisch erzogenen Mann das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereitsden [b]Tatbestand der Ehrverletzung“.

Ende

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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 17:01
Wo bleibt der Link?


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 17:17
Gibt keinen Link, ist so komplett nicht einfach so im Netz zu bekommen. Musste schon€3,50 ausgeben und dann kannste Dir die Ausgabe als PDF-runterladen ( http://service.spiegel.de/digas/servlet/epaper?Q=SP&JG=2007&AG=13&SE=22&AN=ANGEBOT )


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lolle ehemaliges Mitglied

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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 17:19
Hmm, auch wenn ich miteinbedenke, das der Spiegel ein absolut rassistisches Schundblattist, so muss ich doch irgendwo zugestehen, das da scheinbar viel wahres drinsteckt.

Belegte BEispiele, und ein erfahrungsgemäß zumindest nicht widersprüchliches Bild.

l


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 17:22
Das ist dann eine Copyrightverletzung.


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 17:33
@m_ember
So,so... und nun? Wollen Sie mich anzeigen oder doch einfach lieber daranerfreuen, dass Sie nun den Artikel umsonst lesen können?
Hätte auch jeden 4 Satzweglassen können, dann wäre es ok und anschliessend hätte ich dann die fehlenden Sätzenachgepostet. Wäre das toll?


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Geplante Großdemonstration gegen Islamisierung Brüssel

26.03.2007 um 17:43
Ich habe kein Problem damit.


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26.03.2007 um 17:44
Wo kein Kläger, da kein Richter


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26.03.2007 um 17:54
"Wo kein Kläger, da kein Richter"

Kläger gibts doch schon. Generell ist derForumsbetreiber dafür verantwortlich ;)


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26.03.2007 um 18:05
Na dann...


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