@interpreter So,jetzt kurz mal eine Erklärung,wenn Du schon mit der Juristerei anfängst.
Ich glaube kaum,dass der Inhalt der PN einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt hat,ergo ist diese "Rechtsnorm" in diesem Fall nicht für die Anwendung zulässig.
Weiters,wenn nirgendwo hier diese Regel aufgeführt wird,kann sie auch nicht angewendet werden,da ihr das Fundament,sprich die Ausformulierung fehlt.
Oder kennst Du irgendeinen Fall,wo ein Gericht jemanden verurteilt hat,ohne sich auf eine Rechtsnorm bzw ein Gesetz zu berufen? Das nennt man Urteilsbegründung und muss Inhalt jedes Urteil sein.
Ich versuche es eh so simpel wie nötig für Dich zu formulieren,bitte sag mir Bescheid,wenn Du etwas nicht verstanden hast.