@LeoPusteblume LeoPusteblume schrieb:Aber ich werde mich nicht in das eine oder andere Lager schieben lassen.
Dieser Schlusssatz veranlasst mich, die wichtigsten Punkte hier nochmal sachlich zusammen zu fassen.
LeoPusteblume schrieb:Vielleicht hat das Mädchen die falsche Plattform für ihre Hilferufe gewählt, nachdem sie von Gericht und JA keine Antworten bekam?
Das Mädchen war, als es in Obhut genommen wurde, 12 Jahre alt. Damit haben seine Fragen an Gericht und Jugendamt ausschließlich über die Eltern bzw. den Vormund zu laufen. Ab 14, Anwalt Matuschczyk erwähnt dies auch in seinem Video, kann das Gericht den Wunsch des Kindes berücksichtigen. Das Alter hat aber für Antonya auch seine Vorteile, so kann sie gemäß §19 StGB für die Beileidigungen und die Bedrohung (Waffe mit Schalldämpfer in Video) der Richterin nicht belangt werden.
Der Umgang mit der (Halb)Schwester ist nicht sehr fein... Aber umgekehrt scheint es auch nicht besser zu sein.
Es gibt Seitens der Halbschwester keine einzige Äußerung im Internet. Was auch immer bezüglich Anzeigen usw. gelaufen sein mag, wir kennen einzig die Sicht der Schandorffs. Und auch wenn die Verfahren gegen Stiefvater und Mutter eingestellt wurden, so heißt dies nicht zwangsläufig, dass da auch nichts war, denn es gab nie einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld, sondern Mangels Beweisen.
LeoPusteblume schrieb:Warum die Familie m.E. nicht so einfach zum Gerichtstermin kommen kann, habe ich gesagt.
Es war die freiwillige Entscheidung der Eltern, vor dem OLG in Revision zu gehen. Das Gericht hatte zur Bedingung das persönliche Erscheinen der Familie gemacht. Wie soll es sich denn sonst ein Bild machen, wenn es die Familie noch nicht mal sieht. Wenn die Schandorffs dem nicht Folge leisten wollten, stand es ihnen frei, die Revision wieder zurück zu nehmen. Allein auf die Aussage des Anwalts hin, der die Familie auch schon längere Zeit nicht gesehen haben dürfte, kann eben keine Entscheidung getroffen werden. Sicherlich, der Haftbefehl erschwert die Situation, nur für den kann das OLG nichts.
LeoPusteblume schrieb: Nichtteilnahme am Schwimmunterricht soll unmittelbar zu einer Heimunterbringung führen können?
Wenn ein Kind sich weigert, sich, wie es beim Schwimmunterricht nun mal unerlässlich ist, auszuziehen, dann gibt das den Anschuldigungen der körperlichen Gewalt in der Familie Nahrung. Zumal Schwimmengehen laut Antonya nach Kino immer die liebste Freizeitbeschäftigung der Familie war.
LeoPusteblume schrieb:Sie hätte die Möglichkeit zum Schulunterricht in Polen gehabt, sagen Sie, ist aber davor geflohen?
Sag nicht ich, steht alles hier
Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt? (Seite 34) geht am 16.12. los, ist alles bezüglich der Flucht aus Bytow nachzulesen. Dass das alles erfunden sein soll, sehr unwahrscheinlich. Fragen wir uns nur, cui bono, das wäre der Pomorski-Verein. Aus welchem Grund aber sollte der Bürgermeister einer Kleinstadt derartige Falschinformationen in den Medien unwidersprochen stehen lassen? Das würde nur seiner politischen Reputation schaden.