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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

4.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendamt, Antonia, Antonya ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 23:28
Hallo,

ich habe ziemlich lange mitgelesen. Jetzt möchte ich doch mal auf einige Dinge hinweisen. Sachverhalte, die mir aufgefallen sind. Vielleicht können meine Überlegungen neue Aspekte einbringen.

Zuvor: Die Behörden können und dürfen ihre Gründe natürlich nur andeutungsweise in die Öffentlichkeit bringen. Das ist auch ein Dilemma. Sie können nicht ausreichend auf die Vorwürfe reagieren, keine Dinge richtig stellen. Somit fehlen in dieser Diskussion erhebliche Informationen, was ja auch schon festgestellt wurde.

Mir ist eine Sache aufgefallen. Im Februar herrschte ziemliche Aufregung, weil das OLG angeblich laut über eine Einweisung von Antonya in eine geschlossene Anstalt nachgedacht habe. Das wird von verschiedenen Seiten (Anwalt, bei Beamtendumm usw) geäußert. Das heißt: Es wurde von vielen Menschen (die involviert sind und Einblick haben) wirklich angenommen, das OLG könnte eine Einweisung verfügen.

Nur wenige Wochen später wird von diesen vermeldet, Familie Schandorff habe vor dem OLG gewonnen. Das Sorgerecht sei aufgehoben worden - ein lupenreiner Sieg ohne Auflagen. Da klafft eine ziemliche Lücke. Trotzdem kommt Fa Sch. nicht zurück, Warum?

Schon zu dieser Verkündigung ist auf Beamtendumm zu lesen, dass das Urteil merkwürdig sei. Dort stehe nämlich sinngemäß:
1. Das Jugendamt hat alles richtig gemacht.
2. Das Amtsgericht hat alles richtig gemacht.
3. Antonya gehört in ein Heim.
4. Die Eltern sind ganz böse.
Jetzt fragt sich nur: Ist der Richter nicht in der Lage, eine korrekte Urteilsbegründung zu formulieren? Kann er die aufgeführten Fakten nicht richtig bewerten? Und warum deutet er im Februar eine Einweisung an und entscheidet kurz darauf etwas völlig anderes?

Richtig stutzig machen mich aber zwei Zitate von KiraB:
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Das OLG führt aus: Um ein Entweichen des Mädchens zu verhindern, müsste sie in einem geschlossenen Heim unter Ausschluss aller Außenkontakte und ständiger intensiver Kontrolle untergebracht werden. Dies liefe aber einer positiven Entwicklung zuwider.
Es sei auch unverhältnismäßig und mit einer Schädigung des Wohles des Kindes einhergehend, dem zudem noch jede elterliche Zuwendung genommen würde.
und:
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Das Gericht verkenne nicht, dass die angeordnete Kontaktsperre von 3 Monaten außergewöhnlich lang sei besonders angesichts der zunächst nur vorläufigen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge. Das Gericht sei jedoch der Überzeugung, dass eine kürzere Zeitspanne nicht ausreichen würde, um Ant. innerlich davon zu befreien, weiterhin mit den Eltern der Umwelt außerhalb der Familie, insbesondere behördlichen und sonstigen Einrichtungen misstrauisch bis ablehnend begegnen zu müssen.
@KiraB
Steht das so in der Urteilsbegründung des OLG?

Dann könnte das Urteil wohl auch anders interpretiert werden. Auch das OLG sieht offensichtlich Gefahren für Antonya.

Nehmen wir mal die Aussagen der zuständigen Dame aus dem Zeitungsartikel hinzu:
Was wie ein Erfolg der Eltern auf ganzer Linie klingt, stellt sich für das Jugendamt des Landkreises Osterholz durchaus anders dar. „Es ist ein juristischer Erfolg für die Eltern, aber zu Lasten des Kindes“, sagt die zuständige Kreisdezernentin Heike Schumacher. Sie führt an, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung erhebliche Erziehungsdefizite der Eltern aufgelistet habe. Dennoch habe das OLG keine Alternative gesehen, die dem Wohl des Kindes unterm Strich mehr gedient hätte.

„Es spielen in diesem Fall viele Faktoren eine Rolle. Wenn das Kind jünger gewesen wäre, wäre es sicher anders gelaufen. Es wäre leichter gewesen, es aus dem System der Familie herauszulösen als in dem Alter, in dem sich Antonya befindet. Leib und Leben scheinen nicht gefährdet zu sein. Ob es das Richtige für das Mädchen ist, steht auf einem anderen Blatt“, sagt Kreisdezernentin Schumacher.
Dann wäre eventuell auch folgender Schluss möglich: Das OLG folgt der Argumentation und hält Maßnahmen für notwendig. Und zwar sogar ein vollständiges Herauslösen des Kindes aus dem Familiensystem. Die Gründe würden uns unserer Kenntnis entziehen, wären aber so hoch anzusetzen, dass nur sämtlicher Kontaktentzug Besserung verspricht. Doch diese für notwendig gehaltene Maßnahme ist für den Richter so einschneidend, dass er es lieber beim jetzigen Zustand belassen will. Mit anderen Worten: Die Rückgabe des Sorgerechts wäre für ihn das kleinere Übel.

Gehen wir mal davon aus, es wäre so: Was ist das für eine grausiges Schicksal für das Mädchen? Dann hätte es kaum eine Chance auf ein "normales" Leben.

Weil Jugendamt und Gerichte keine Informationen veröffentlichen können und dürfen, können wir nicht sagen, ob diese Interpretation zutrifft. Logisch erscheint sie mir schon.

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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 23:49
@Vrilanerin

Richtig, genau das ist mir damals auch aufgefallen. Niemand, sogar keiner der Unterstützer hatte mit diesem Urteil gerechnet, auch der Anwalt äußert sich in einem Interview kurz davor noch so, als ob er wenig Hoffnung hätte und dann fällt das Urteil wie ein Paukenschlag ganz anders aus, aber mit einer Begründung, die eigentlich garnicht dazu passt. Ich deute es so, dass das OLG in diesem Fall resigniert hat.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 23:59
@Vrilanerin
Zitat von VrilanerinVrilanerin schrieb:Jetzt fragt sich nur: Ist der Richter nicht in der Lage, eine korrekte Urteilsbegründung zu formulieren?
Dazu wird ein Richter am OLG schon in der Lage sein. Nur kennen wir von dieser Urteilsbegründung gerade mal einen Satz. Insofern ist eine Beurteilung unsererseits eher schwierig.
Zitat von VrilanerinVrilanerin schrieb:... warum deutet er im Februar eine Einweisung an und entscheidet kurz darauf etwas völlig anderes?
Die Eltern waren trotz Ladung nicht erschienen. Damit wollte man verdeutlichen, wenn wir wollten, könnten wir auch andere Seiten aufziehen. So eine kleine Drohung ist bei Gericht nicht unüblich.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 00:28
@emz

Natürlich weiß ich, dass ein Richter dazu in der Lage ist. Es war eine rhetorische Frage, deren normale Antwort die Reaktionen in Frage stellen sollte - (der Richter versucht nur das AG zu schützen usw.)

Ich unterstelle mal, der Richter bei OLG ist einvrnünftig denkender Jurist. Dann würde er eine Heimeinweisung wohl kaum als Strafe oder Druckmittel androhen. So nach dem Motto: Wenn Ihr nicht spurt, sperre ich Eure Tochter weg. Wohl kaum annehmbar...

Keiner hat das Urteil gesehen oder gelesen. Also kennen wir entweder die Zitate von KiraB plus den von dir angesprochenen einen Satz oder nichts. Gehen wir mal davon aus, KiraB hat tatsächlich aus dem Urteil gepostet, dann kennen wir viel mehr aus dem Urteil. Und darauf stützen sich meine Überlegungen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 00:48
Am besten, du schaust mal in das Video rein, was der Anwalt hierzu sagt Youtube: Antonya Schandorff, geschlossene Einrichtung
Antonya Schandorff, geschlossene Einrichtung
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So richtig als wörtliche Zitate habe ich das nicht verstanden, was KiraB über das Urteil geschrieben hat. Eher als das, wie sie es verstanden hat. Das reicht mir nicht.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 10:57
Zitat von RubyTuesdayRubyTuesday schrieb:"Den Aspekt beachtend, dass KiraB hier alleine gegen eine ganze Anzahl von Diskutanten antritt: Wie wäre es, dass wir uns auf einen Punkt einigen, der abgearbeitet wird. Das würde ein wenig Stringenz in die Sache bringen."
Wenn man das unter dem Aspekt der Fairness betrachtet, wäre das sicher ein guter Ansatz. Nun stelle ich aber schon seit geraumer Zeit die immer gleichen zwei Fragen und bekomme hierauf Antworten, wie, dass ich den Vater fragen solle und das sei doch unwichtig usw., was mich einigermaßen ermüdet hat.

Ich werde erst mal abwarten, ob diese Diskussion ohne Einbeziehung anderer Fälle anläuft und dann schaun, ob ich mich eventuell beteilige.


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03.06.2014 um 11:18
@emz
Zitat von emzemz schrieb:So richtig als wörtliche Zitate habe ich das nicht verstanden, was KiraB über das Urteil geschrieben hat. Eher als das, wie sie es verstanden hat. Das reicht mir nicht.
1. Das kommt mir schon als juristische Formulierung vor. Das zweite Zitat ist allerdings leicht verändert, wie sie selber angibt.

2. Wenn ich die Zitate aus dem Weser Kurier und von Beamtendumm hinzu nehme, deckt sich das schon.

3. Es ist nur der Versuch meinerseits, eine Theorie aufzustellen, die einige Ungereimtheiten in Einklang bringt und das Verhalten des OLG zu erklären.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 11:41
Hallo,
einige werden sich vielleicht noch an mich erinnern, ich dachte ich helfe mal noch ein wenig mit hier,
hoffe Rentina freut sich, dass ich ihr eine ihrer Fragen beantworte.
Das mache ich natürlich gern, denn wie ich lesen konnte, gibt es hier viele potentielle Unterstützer,
die vielleicht nur noch auf den richtigen Nachweis warten, dass Antonya Unrecht angetan wurde,
bis sie dann von potentiellen Unterstützern zu richtigen Unterstützern werden.
KiraB schrieb:
Ich denke, man muss sich von dem Gedanken verabschieden, wenn das Kind so in Obhut genommen wurde und unter Kontaktsperre stand, wird es einen guten Grund gegeben haben, der nur systematisch verschwiegen werde...

rentina schrieb:
- Es bestand eine Kontaktsperre .
- Für eine Kontaktsperre ist es unabdingbar, dass ein Grund angegeben wird.
- Dieser Grund wurde bislang nicht benannt.
Ich hoffe, die folgenden Informationen sind hilfreich (Nachnamen "S." wurden von mir abgekürzt):

Aus Bericht des Kinderheims Berichtszeitraum 10.04.2013 bis 14.04.2013

"Frau S. klärte Antonya zum wiederholten Male darüber auf, dass sie nicht das Recht hätte nach Hause zu gehen, allerdings könne sie beim Jugendamt darum bitten in eine andere Einrichtung umzuziehen, wenn sie hier so unglücklich ist. Antonya stand weinend auf und ging traurig in ihr Zimmer. Nach zehn Minuten kehrte sie zurück und übergab Frau S. einen Brief mit folgendem Inhalt:
'Datum: 13.04.2013, Ich will hier nicht im Heim bei S. bleiben! Ich will in ein anderes Heim! Unterschrift Antonya S.'"

Aus Beschluß vom 23.04.2013 über totale Kontaktsperre

"Antonya habe schließlich unter dem 13.04.2013 Frau S. einen Brief übergeben, dass sie nicht im Heim bei S. bleiben wolle. Sie wolle in ein anderes Heim."

Die vorherige Aussage von Frau S., Antonya könne Jugendamt um Einrichtungswechsel bitten, durch welche Antonya's Schreiben ausgelöst wurde, fehlt im Beschluß.

"Die Verfahrensbeiständin besuchte Antonya am 17.04.2013 in der Einrichtung.
Antonya habe geäußert, sie habe 'keine Lust mehr' und wolle hier weg. Sie wolle entweder nach Hause oder in eine andered Heim, 'Hauptsache weg'.
Die Verfahrensbeiständin schildert,dass die offenen und massiven Äußerungen Antonyas, die Einrichtung wechseln zu wollen, zeitlich nach Ostern, also nach dem Umgangskontakt mit den Eltern einsetzten."


Meine Einschätzung:

Es wird hiermit fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass der Wunsch Antonyas die Einrichtung wechseln zu wollen, durch den Umgangskontakt mit den Eltern hervorgerufen wurde.
Es wird (wie aus dem Beschluß ersichtlich wird) von der Koinzität (Äußerungen Antonyas setzten wenige Tage nach dem Treffen Antonyas mit den Eltern zu Ostern ein) direkt zu einer Kausalität übergegangen, nicht explizit aber implizit, sinngemäß: Weil Antonyas zu Ostern Umgang mit ihren Eltern hatte, äußerte Antonyas in den darauffolgenden Tagen, die Einrichtung wechseln zu wollen.

Das ist ein logischer Fehlschluß.

"Von einer Koinzidenz zweier oder mehrerer Ereignisse auf einen kausalen (ursächlichen) Zusammenhang zu schließen, stellt logisch betrachtet einen Fehlschluss dar, der cum hoc ergo propter hoc (lat.) genannt wird." Wikipedia: Koinzidenz

Nach der gleichen Logik hätte man auch annehmen können: Weil Antonyas zu Ostern Nutella bekommen hatte, äußerte sie in den darauffolgenden Tagen, die Einrichtung wechseln zu wollen.
Und dann hätte man ihr im Beschluß ein Nutella-Verbot anstelle einer totalen Kontaktsperre zu den Eltern verpassen können.

Es ist nicht zu sehen, welches Interesse die Eltern daran haben könnten, dass Antonya in einer anderen Einrichtung ist, da das Interesse der Eltern darin bestand, dass Antonya wieder nach Hause kommt.
Für die Eltern würde es keinen Unterschied machen, ob Antonya in dieser oder einer anderen Einrichtung wäre.

Was im Beschluß weggelassen wurde ist, dass die Äußerung Antonyas, die Einrichtung wechseln zu wollen, unmittelbar (innerhalb von 10 Minuten) daraufhin einsetzten, als ihr von Frau S. gesagt wurde "allerdings könne sie beim Jugendamt darum bitten in eine andere Einrichtung umzuziehen, wenn sie hier so unglücklich ist." Das war der eigentliche Auslöser für die Äußerungen.

Anstelle ihrer Bitte zu entsprechen, die Einrichtung wechseln zu können, gab es aber für Antonya daraufhin die totale Kontaktsperre zu den Eltern.
Es wäre zumindest ehrlich gewesen, wenn man Antonya bereits vorher gesagt hätte
"Allerdings kannst du beim Jugendamt darum bitten in eine andere Einrichtung umzuziehen. In eine andere Einrichtung kommst Du dann aber trotzdem nicht, sondern du bekommst dann eine totale Kontaktsperre zu deinen Eltern."

In der Urteilsbegründung vom Beschluß über das totale Kontaktverbot steht:
"Das Gericht verkennt nicht, dass die angeordnete Kontaktsperre von 3 Monaten außergewöhnlich lang ist besonders angesichts der zunächst nur vorläufigen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge. Das Gericht ist jedoch der Überzeugung, dass eine kürzere Zeitspanne nicht ausreichen würde, um Antonya innerlich davon zu befreien, weiterhin mit den Eltern der Umwelt außerhalb der Familie, insbesondere behördlichen und sonstigen Einrichtungen misstrauisch bis ablehnend begegnen zu müssen."

Die Überzeugung der Richterin entspricht nicht meinen Erfahrungen in der Realität und wie sich später gezeigt hat ist das auch hier so gewesen. Antonya hatte selbst nach 5 Monaten Kontaktsperre eine misstrauische und ablehnende Haltung gegenüber den Behörden-Mitarbeitern, welche ihr Schicksal in einer für ihr Empfinden so negativen Weise beeinflußt hatten, was sich letztlich auch in der Flucht zeigte.
Meine Erfahrung ist die, dass Menschen eher noch misstrauischer und ablehnender werden, wenn sie betrogen werden und wenn ihre Interessen missachtet werden, so wie das hier der Fall war.

Antonya hat die Erfahrung machen müssen: "Mir ist vorgeschlagen worden, meinen Wunsch zu äußern (Einrichtungswechsel). Das habe ich getan. Und anstelle diesem Wunsch nachzukommen, ist genau das Gegenteil von dem gemacht worden, was ich wollte."
Wie kann denn da erwartet werden, dass Antonya nicht misstrauisch und ablehnend gegenüber Menschen ist und bleibt, die so mit ihr umgehen?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 11:48
@emz

Ich habe mir den Film mit dem Anwalt angesehen und was soll ich sagen? Er bestätigt meine angeführten Fakten.
Das Gericht hat sogar die Option in Erwägung gezogen, das man Antonya in eine geschlossene eh Anstalt einweist - also geschlossenes Heim. ...

Nach Ansicht der Gutachterin ist es so, dass die Eltern einen schlechten Einfluss auf Antonya ausüben. ...

Allerdings wurde in Aussicht gestellt, sofern sich die Eltern bewähren, dass man dann im weiteren Verlauf das Gericht im weiteren Verlauf rückübertragen würde. ...

Seitens des Gerichts wurde das erörtert. Es wurde überlegt, offen überlegt. Nur das wurde ernsthaft überlegt, Das war ja nicht nur eine Luftübung. Man hat sich ernsthaft Gedanken gemacht
Erst dann wird skeptisch überlegt, ob das Gericht das ernsthaft in Erwägung ziehen könnte.

Das bestätigt meine Vermutung doch. Das Gericht hat das nicht als Drohung überlegt, sondern als Lösung, sie aber dann vermutlich verworfen, weil der Schaden noch höher ausfiele.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 12:52
@luta
Meine Freude hält sich in Grenzen.

- ich spreche von der Kontaktsperre Weihnachten 2012,
- du sprichst von der Kontaktsperre Ostern 2013.

Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 13:14
Zitat von lutaluta schrieb:...von potentiellen Unterstützern zu richtigen Unterstützern werden...
Das sind so Sachen, die ich nicht verstehe. Echt nicht.
Es geht doch nicht um einen Fussballverein - was soll denn hier und heute "richtige Unterstützung" bedeuten?

Wenn die Sache so ist wie von der Familie dargestellt hat man das Sorgerecht und kommt nicht nach Deutschland zurück. Ihre Entscheidung.
Vater wird arbeiten, Kind wird zur Schule gehen, Abschluss machen, Freunde finden usw.
Wenn es gut läuft.
Alles Dinge, die man in den letzten Monaten schon hätte machen können, unabhängig vom OLG Celle etc.
Daran kann man den Erfolg messen. Was hilft da "Unterstützung" im deutschen Internet?
Soll ich Hernn S. einen Job in Polen vermitteln? Antonya eine Schule? Das liegt nicht im Rahmen meiner Möglichkeiten.

Der Fall ist doch mehr oder weniger abgeschlossen.

In ein paar Jahren wird man (vielleicht) sehen, was aus dem Mädchen geworden ist.


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03.06.2014 um 14:08
@luta

Du zitierst aus dem

"Bericht des Kinderheims Berichtszeitraum 10.04.2013 bis 14.04.2013"

Das wirft die Frage auf:

- bist du Mitarbeiter des Jugendamtes?
- bist du Mitarbeiter des Kinderheims?
- sind das nicht datengeschützte Unterlagen?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 14:12
Mir ist aufgefallen, dass in der Diskussion Fronten entstehen.

Dabei sollte es um das Schicksal des Mädchens gehen.

Leider weiß keiner so genau, was das Beste ist bzw. die Meinungen darüber gehen offenbar auseinander. Ich gebe Barnabas recht - die wenigsten haben kaum Einfluss darauf, wie in den meisten anderen Fällen eben auch.

Nur hier zeigt sich eine Variante der modernen und digitalen Welt. Durch Öffentlichkeit wird versucht etwas zu bekommen (Ich will nicht die Rechtmäßigkeit beurteilen - das kann ich bei dieser Informationslage kaum) und Druck auf Behörden usw. auszuüben. Eine Tedenz, die weiter zunehmen wird. Segen oder Fluch? ICh weiß es nicht.


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03.06.2014 um 19:39
@luta
Zitat von lutaluta schrieb:Es wird hiermit fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass der Wunsch Antonyas die Einrichtung wechseln zu wollen, durch den Umgangskontakt mit den Eltern hervorgerufen wurde.
Das stellt sich für mich aus den von Dir zitierten Passagen nicht so dar. Die zeitlichen Angaben sind einfach Fakten, die sich so nun mal zugetragen haben. Ich lese dort nichts von einer evtl. Einwirkung der Eltern auf das Kind.
Aber ich frage mich sowieso, warum man hier wieder einige Fetzen aus dem Beschluss der Öffentlichkeit preisgibt und wieviel anderes dort noch stehen mag, was nicht bekannt werden darf.
Zitat von lutaluta schrieb:Anstelle ihrer Bitte zu entsprechen, die Einrichtung wechseln zu können, gab es aber für Antonya daraufhin die totale Kontaktsperre zu den Eltern.
Es wäre zumindest ehrlich gewesen, wenn man Antonya bereits vorher gesagt hätte
"Allerdings kannst du beim Jugendamt darum bitten in eine andere Einrichtung umzuziehen. In eine andere Einrichtung kommst Du dann aber trotzdem nicht, sondern du bekommst dann eine totale Kontaktsperre zu deinen Eltern."
Das würde aber voraussetzen, dass die Heimleitung vor einer richterlichen Entscheidung über eine Kontaktsperre hiervon etwas geahnt hätte. Also kann man davon ausgehen, die Heimleitung hat es weder geahnt noch vorgeschlagen, denn sonst hätte man sich auf beamtendumm & co. mit Sicherheit genau darauf gestürzt.
Zitat von lutaluta schrieb:Das Gericht ist jedoch der Überzeugung, dass eine kürzere Zeitspanne nicht ausreichen würde, um Antonya innerlich davon zu befreien, weiterhin mit den Eltern der Umwelt außerhalb der Familie, insbesondere behördlichen und sonstigen Einrichtungen misstrauisch bis ablehnend begegnen zu müssen."

Die Überzeugung der Richterin entspricht nicht meinen Erfahrungen in der Realität und wie sich später gezeigt hat ist das auch hier so gewesen. Antonya hatte selbst nach 5 Monaten Kontaktsperre eine misstrauische und ablehnende Haltung gegenüber den Behörden-Mitarbeitern, welche ihr Schicksal in einer für ihr Empfinden so negativen Weise beeinflußt hatten, was sich letztlich auch in der Flucht zeigte.
Meine Erfahrung ist die, dass Menschen eher noch misstrauischer und ablehnender werden, wenn sie betrogen werden und wenn ihre Interessen missachtet werden, so wie das hier der Fall war.
Wer sagt denn, dass Antonya nicht schon vorher in einer gegenüber Behörden, Staat etc. misstrauischen oder ablehnenden Weltanschauung aufgewachsen ist?

Dieser Gedanke drängte sich durch ihren eigenen Kommentar bei beamtendumm ziemlich auf:
Wahrscheinlich gibt es deswegen dieses Wort… mh… wie heißt es doch noch, ach ja
” Pressefreiheit “.

Ach nein, Moment, ich bringe da etwas durcheinander…. dieses Wort gibt es in Deutschland Doch gar nicht mehr. Das lernen wir doch in der Schule nur, um weiter durch eine rosa Wolke Sehen zu dürfen….



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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 19:56
@RubyTuesday Ich habe noch nie auf beamtendumm kommentiert.


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03.06.2014 um 19:58
@luta

Vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit "ihrem eigenen Kommentar" meinte ich Antonya, nicht Dich.

Ich dachte, das geht aus dem Zusammenhang der Sätze hervor.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 20:02
@luta
Zitat von lutaluta schrieb:Das mache ich natürlich gern, denn wie ich lesen konnte, gibt es hier viele potentielle Unterstützer,
die vielleicht nur noch auf den richtigen Nachweis warten, dass Antonya Unrecht angetan wurde,
bis sie dann von potentiellen Unterstützern zu richtigen Unterstützern werden.
Auch wenn ich mich mal wieder wiederhole: Vielleicht sollte man nicht davon ausgehen, dass jeder, der Fragen stellt, weil er nicht Zugriff auf Akten und anderes Material hat, der Meinung anhängt, es sei in dem Fall seitens der Behörden alles korrekt verlaufen. Oder man gar begrüsse, was das Kind durchleben musste. Es ist meines Erachtens vollkommen gleichgültig, wie man zu den Aktionen der Beteiligten steht: Das Mädchen ist auf jeden Fall die Leidtragende. Aber auch das schreibe ich nicht um ersten Mal.
Zitat von lutaluta schrieb:Ich hoffe, die folgenden Informationen sind hilfreich
Die Ausführungen zum Zustandekommen der Kontaktsperre sind sehr informativ. Damit wäre für mich mit dem geschilderten Vorgang der Aspekt der vermeintlichen "Instrumentalisierung durch die Eltern", welcher als Grund für die Kontaktsperre im RTL-Bericht (habe ich in meinen Aufzeichnungen so stehen, leider existiert der Bericht nicht mehr) erhoben wurde, weiter beleuchtet. Welcher auch Widerhall in dem von den Eltern abgelehnten Umgangsreglement nach Ablauf der dreimonatigen Kontaktsperre im Juli 2013 findet.

Jedenfalls würde diese Deutung des Zustandekommens der Kontaktsperre mit der von KiraB und anderen skizzierten "harten" Haltung der Richterin etc. einhergehen. Was mir immer noch unklar ist, wie es dazu kommen konnte, was die Eskalationmechanismen waren, die in so kurzer Zeit so massive Reaktionen hervorgerufen haben. Wir hatten hier schon diverse Spekulationen über die Motivation der Richterin. Auch die Frage nach einer wie auch immer gearteten Kontakteinschränkung für den Vater Weihnachten 2012. Gibt es dazu irgendwelche Informationen?


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03.06.2014 um 20:13
Zitat von lutaluta schrieb:Aus Bericht des Kinderheims Berichtszeitraum 10.04.2013 bis 14.04.2013

"Frau S. klärte Antonya zum wiederholten Male darüber auf, dass sie nicht das Recht hätte nach Hause zu gehen, allerdings könne sie beim Jugendamt darum bitten in eine andere Einrichtung umzuziehen, wenn sie hier so unglücklich ist. Antonya stand weinend auf und ging traurig in ihr Zimmer. Nach zehn Minuten kehrte sie zurück und übergab Frau S. einen Brief mit folgendem Inhalt:
'Datum: 13.04.2013, Ich will hier nicht im Heim bei S. bleiben! Ich will in ein anderes Heim! Unterschrift Antonya S.'"

Aus Beschluß vom 23.04.2013 über totale Kontaktsperre

"Antonya habe schließlich unter dem 13.04.2013 Frau S. einen Brief übergeben, dass sie nicht im Heim bei S. bleiben wolle. Sie wolle in ein anderes Heim."

Die vorherige Aussage von Frau S., Antonya könne Jugendamt um Einrichtungswechsel bitten, durch welche Antonya's Schreiben ausgelöst wurde, fehlt im Beschluß.

"Die Verfahrensbeiständin besuchte Antonya am 17.04.2013 in der Einrichtung.
Antonya habe geäußert, sie habe 'keine Lust mehr' und wolle hier weg. Sie wolle entweder nach Hause oder in eine andered Heim, 'Hauptsache weg'.
Die Verfahrensbeiständin schildert,dass die offenen und massiven Äußerungen Antonyas, die Einrichtung wechseln zu wollen, zeitlich nach Ostern, also nach dem Umgangskontakt mit den Eltern einsetzten."
Das Kind war in jenem Heim untergebracht. Über die Unterbringung hat das Heim laufend Berichte anzufertigen. Diese Berichte gehen an die Verfahrensbeteiligten: Jugendamt, Eltern, Gericht, Verfahrensbeistand des Kindes.
Die Unterlagen unterliegen der Schweigepflicht für die Berufsgruppen, auf die die einschlägige Gesetzgebung Anwendung findet.
Die Eltern z.B. dürfen sie teilen, mit wem sie wollen.
Die Eltern unterliegen eben keiner Schweigepflicht.

Der beschriebene Vorgang ist aber beispielhaft, wie man behördlich in Unterlagen gezielt Informationen weglassen kann und damit einen völlig anderen Eindruck erzeugt, als der reale Vorgang es getan hätte.

Das KH schrieb z.B. an anderer Stelle, das Heim sei kein geschlossenes Heim. Ant. hätte daher bereits vor August 2013 jederzeit weglaufen können, hätte dies aber nicht getan.

Es sollte so aus meiner Sicht beim Leser der Eindruck erweckt werden, wenn das Kind in den Monaten bis August trotz Möglichkeiten nicht weggelaufen wäre, hätte sie wohl doch Grund gehabt, besser im Heim zu bleiben.

Wenn man aber die Heimberichte und weitere Unterlagen, auch Briefe von Ant. ans Gericht aus der Zeit, als direkte Quelle liest, wird klar, dass Ant. zu jeder Zeit ihres Aufenthaltes immer wieder und unabwendbar den Wunsch hatte, nach Hause zu den Eltern zu gehen.
Sie hatte womöglich lange nicht den Mut, es einfach zu versuchen.

Ein 'schlechter Einfluss von Eltern' , der sich im übrigen hier darauf bezieht, dass die Eltern sich mit rechtlichen Mitteln gegen den Kindesentzug wehrten, ist kein Grund für einen Sorgerechtsentzug.
Siehe BVerG.
Durch negativen elterlichen Einfluss muss eine ernsthafte Kindeswohlgefährdung entstehen oder vorhanden sein.
Bei Ant. wird behauptet, dass die Eltern ihre Tochter gegen das Heim und die Unterbringung dort beeinflussten. (Was eigentlich ihr gutes Recht wäre...)

Mögliche Handlungsweisen, die einen tatsächlichen neg. Einfluss begründen könnten, wären z.B.:
Die Eltern schicken ihr Kind statt in die Schule zum Betteln auf die Straße. Oder zur Arbeit.
Die Eltern halten ihr Kind zum Klauen an.
Die Eltern lassen billigend zu, dass ihr Kind regelmäßig Alkohol trinkt. Oder raucht. Oder Drogen konsumiert.


Wenn irgendetwas in dieser Richtung in diesem Falle zutreffend gewesen wäre, hätte der Kreis das im WK auch bekannt gegeben. Das hätte nämlich jede Kritik an der Inobhutnahme im Keime erstickt.

Inzwischen ist ja auch in diesem Forum bemerkt worden, dass sich zur Zeit ein weiteres junges Mädchen, Alisha, in Polen aufhält und dass dem ein 'Hunde-Messie-Ereignis' vor einem Jahr voranging. Der Vorgang ist, wie ich bereits schrieb, auf einer anderen Seite bereits vor mehr als 5 Wochen thematisiert worden und auch mir solange bereits bekannt.
In Alishas Fall kenne ich keine Akten, aber das, was vor einem Jahr im TV, in den Presseberichten, in Tierschutzseiten an Fotos und Filmen zu sehen war, reicht aus, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass das Mädchen absolut zurecht nicht bei ihrer Mutter leben sollte.

Für Ant. : Zu keinem Zeitpunkt hat der Kreis irgendwo mehr geäußert als die bekannten Vorwürfe: 1.Verdacht auf häusliche Gewalt, 2.Verdacht auf mangelnde soziale Integration, 3.Verdacht auf Schulfehltage.

Für 1. fehlt es an jedem Beweis. Z.B. wurde auch Ant. Handy einbehalten und überprüft. Keinerlei Anhaltspunkte für irgend etwas. Die beiden Verfahren gegen die Eltern, eröffnet aufgrund der Anzeige der Halbschwester, endeten bekanntlich wegen Unglaubwürdigkeit dieser Person mit Einstellung bzw. Freispruch.
Da es in anderen Fällen ja durchaus mal Urteile gegen Eltern gibt, die ihre Kinder in irgendeiner Art und Weise misshandelten, schien es im Falle der Familie Sch. tatsächlich nichts Verwertbares gegeben zu haben. Sonst wäre es mit Sicherheit auch verwendet worden.

Das ist einfach mal simple Logik.


Ich denke, dass damit Punkt 2. und 3. nachgeschoben wurden, um noch irgendwie begründen zu können, was vor dem BVerG ohnehin niemals Bestand gehabt hätte.

Auch für 2. fehlt es an Anhaltspunkten und einem Vergleichsmaßstab. Ein Schulkind ist natürlich sozial integriert, weil normalerweise von 7:30 - 13:30 aus dem Haus, in der Klasse, im Bus, auf dem Pausenhof.
Ob ein Kind nach der Schule daheim allein Klavier spielt oder dreimal wöchentlich Handball im Verein, ist Privatsache einer Familie.
Zu 3. räumte die Amtsleiterin des Jugendamtes, Frau Ah. im Gespräch selbst ein, dass alle Fehltage von Ant. ärztlich attestiert waren.
Ggf. lasse ich mir gerne darüber eine EV schreiben von der Person, die mit Frau Ah. jenes Gespräch im Herbst führte.

Unter den vom Familiengericht OHZ angewendeten Maßstäben müssten man sehr, sehr vielen Eltern die Kinder wegnehmen. Das fängt bei H4-Familien an, die ihren Kindern mangels Geld kaum Freizeitaktivitäten ermöglichen können. Weiter bei religiös motivierten Familien, deren Kinder außer in die Kirche kaum nach draußen kommen. Streng-moslemischen Familien (deren Töchter, bewacht von den Brüdern). Kinder im (dazu noch gesundheitlich gefährdendem) Leistungssport, die nur die Halle und am Wochenende Wettkämpfe kennen.

Klar - und DAS Bsp. natürlich 'Die Geissens', deren kleine Töchter ... - in die Öffentlichkeit gezerrt, von Event zu Event geschleppt, von Kontinent zu Kontinent, bei ziemlich schrägen Lebens-Maßstäben...

Was ist es , wenn nicht reine Willkür, wenn die eine Familie ihr Kind ins Heim abgeben soll, wenn alle anderen unter gleichartigen Umständen ihre Kinder behalten können?

Wikipedia: Willkür (Recht)#Deutschland
Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.

Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern "[...] unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht."[1] Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.[2]

Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist.

Auch im Zivilprozessrecht ist der Begriff der Willkür von Bedeutung: Eine gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindende Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht hat ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn die Verweisung willkürlich ist.[3]
Drei Türen neben mir wohnt eine gleichaltrige junge Dame.
Ich kenne sie von Geburt an, also rund 13 Jahre.
Sie wohnt mit Eltern und Großeltern (Spätaussiedler) unter einem Dach.
Noch niemals in all den Jahren habe ich dieses Mädchen Besuch bekommen sehen von einem anderen Kind. Sie ist immer mit/bei den Eltern bzw. Großeltern.

Ich bin sicher, dass das Jugendamt dieses Landkreises, selbst wenn sie Meldung bekämen, dass das Kind 'sozial isoliert' lebe, keinerlei Absichten hätte, das Mädchen dem Elternhaus zu entziehen.
Über die Straße ein ähnliches Bild, aber Muttersprache arabisch. Die älteste Tochter, 12, passt auf drei kleine Geschwister auf, fährt sie aus in der Karre usw., alle unter 5. Kindergeschrei ohnehin fast immer. Der Lautstärke nach könnte man glatt auf den Gedanken kommen, sie würden ständig geprügelt. Ist nicht so. Die streiten sich untereinander.

Hätte Ant. mit ihren Eltern hier in unserem Landkreis gelebt, es hätte ganz sicher dieses familiengerichtliche Verfahren niemals gegeben.
Das weiß ich so sicher, weil ich ganz umfassend die Arbeitsweise des Jugendamtes hier kenne.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 20:25
@KiraB
Kannst Du mal zu folgendem Text was sagen:

Urteilsbegründung vom Beschluss über das totale Kontaktverbot:
"Das Gericht verkennt nicht, dass die angeordnete Kontaktsperre von 3 Monaten außergewöhnlich lang ist besonders angesichts der zunächst nur vorläufigen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge. Das Gericht ist jedoch der Überzeugung, dass eine kürzere Zeitspanne nicht ausreichen würde, um A. innerlich davon zu befreien, weiterhin mit den Eltern der Umwelt außerhalb der Familie, insbesondere behördlichen und sonstigen Einrichtungen misstrauisch bis ablehnend begegnen zu müssen."
Kann es sein, dass es sich bei den Eltern um Leute handelt, die die Bundesrepublik ablehnen, so wie beispielsweise die Reichsbürger-Bewegung oder andere Verschwörungstheoretiker?

Der Gedanke kommt mir, da die meisten der angeblichen "Unterstützer", die Kontakt mit der Familie haben, aus dieser Ecke zu kommen scheinen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

03.06.2014 um 20:25
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Die Unterlagen unterliegen der Schweigepflicht für die Berufsgruppen, auf die die einschlägige Gesetzgebung Anwendung findet.
Die Eltern z.B. dürfen sie teilen, mit wem sie wollen.
Die Eltern unterliegen eben keiner Schweigepflicht.
Warum teilen sie die Unterlagen dann nicht? Dass könnte mit einem Schlag jegliche Zweifel in Luft auflösen!
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Der beschriebene Vorgang ist aber beispielhaft, wie man behördlich in Unterlagen gezielt Informationen weglassen kann und damit einen völlig anderen Eindruck erzeugt, als der reale Vorgang es getan hätte.
Das Weglassen war und ist eher eine Spezialität der "Unterstützer"seite.
Wenn man das Wort Vorgang mit Vorgehen austauscht, passt dieser Satz ebenso sehr auf die Vorgehsweise der "Unterstützer" sowie der Familie selbst. Das ist auch einer der Punkte, die seit Beginn dieses Threads immer wieder bemerkt und kritisiert wurden.

So wie auch jetzt wieder. Es werden Fetzen aus einem Beschluss zitiert, aber eben wahrscheinlich das Meiste weggelassen.


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