behind_eyes
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Wenn man bei der pass-pflichtigen Einreise einen Pass eines anderen Menschen vorlegt, ist der Pass ungültig.behind_eyes schrieb:Die Pässe waren gültig.
§ 281Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/281.html
Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) 1Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Gesundheitszeugnisse sowie solche Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Schade. Inzwischen auch gelesen.behind_eyes schrieb:Er hat sich verabschiedet.
Lufthansa ist nicht KLM.behind_eyes schrieb:LH sagt selber das sie sich um den echten Namen eines Passinhabers nicht kümmern.
Die Verwendung ist strafbar, der Pass bleibt gültig und die LH sieht sich nicht als Einreisebehörde.adstreker schrieb:Wenn man bei der pass-pflichtigen Einreise einen Pass eines anderen Menschen vorlegt, ist der Pass ungültig.
Jep, schade.adstreker schrieb:Schade. Inzwischen auch gelesen.
Aber damit kann die Grenze nicht überschritten werden. Für den Vorleger eines gestohlenen Passes ist der Pass ungültig.behind_eyes schrieb:der Pass bleibt gültig
Hier zählt nur die Erfahrung von Nicht-EU-Bürger:innen bei Flügen von Aussen in den Schengen-Raum hinein.behind_eyes schrieb:ich habe es nie anders erlebt (Vielflieger, International)
Richtig, nachweislich jedoch wird und wurde die Datenbank, in der diese Informationen stehen, nicht genutzt, eine Pflicht diese Datenbank von Interpol zu benutzen gibt es nicht. Das ist die Praxis draußen, wenn wir bewerten wollen ob die Iraner es geschafft hätten, dann können wir uns nur an der Praxis orientieren.adstreker schrieb:Wenn der Diebstahl eines Passes gemeldet ist, wird dieses Exemplar ungültig und von der Pass-Behörde gesperrt.
Die beiden von den Iranern benutzten Pässe waren als gestohlen gemeldet und wurden damit ungültig und gesperrt.
Es gibt aber beim Boarding keine getrennten Schlangen für EU und non EU und ich kann noch nicht im Stehen schlafen.... Das heißt, es wäre doch mal aufgefallen wenn Stewardessen Racial Profiling machen und verschiedene Menschen in der Schlange einem Sprachtest unterziehen usw.adstreker schrieb:Hier zählt nur die Erfahrung von Nicht-EU-Bürger:innen bei Flügen von Aussen in den Schengen-Raum hinein.
Als EU-Bürger kannst DU diese Erfahrung nicht haben.
Ja, dort wären sie auch gescheitert. Erst recht dort. DAS ist mein Punkt seit Anfang an. Wo genau, spielt eigentlich keine wirkliche Rolle.behind_eyes schrieb:Ich glaube ja auch das sie es nicht bis nach Schiphol geschafft hätten,
aber wegen Transitkontrollen der Zollbehörden (Passprüfung Biometrie, Lichtbild, Aussehen)
... und das nur in China...
Untauglich aus unserer Sicht und natürlich in der Nachbetrachtung. Die beiden Iraner müssen das nicht so gesehen haben. Sie dachten vielleicht ihr Plan wird funktionieren. Möglicherweise wurde ihnen das auch so gesagt. Sie wären ja auch nicht die ersten Flüchtlinge die mit ihren Plänen scheitern.adstreker schrieb:Den Punkt des untauglichen Versuchs der beiden iraner halte ich damit für hier geklärt.
Kann man nur hoffen das sie erfolgreich sind, weil wenn es diesmal nichts wird dürfte der Fall endgültig zu den Akten gelegt werden.adstreker schrieb:Endlich...
Super. VIELEN DANKservicecrew schrieb:Schätze das hier ist eine Empfehlung wert:
https://www.mh370-caption.net/index.php/armada-tracking