Man sollte sich schon noch die für das Gericht relevante Differenzierung vor Augen führen:
Günther habe die Äußerungen „nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt“. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar.
und:
Dieses Argument ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. Dass Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe Günther sich nicht auf sein Amt berufen, sondern an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, so das Gericht.
Quelle:
https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/daniel-guenther-gericht-schmettert-nius-beschwerde-ab-E37QEQMZU5B63MNJ7KFS26DD3I.htmlIch neige dazu, Steinhöfel zuzustimmen:
Steinhöfel hatte argumentiert, dass einem Amtsträger wie Daniel Günther eine solche Meinungsäußerung nicht zustehe. Als Parteipolitiker dürfe er zwar parteiisch sein, in seiner Rolle als Regierungschef aber müsse er neutral bleiben.
Quelle: ebd.
Er hatte Nius als "vollkommen faktenfrei" bezeichnet. Ohne das Medium per se verteidigen zu wollen: Jemand, der Ministerpräsident ist, sollte sich auch als Parteipolitiker vielleicht eher nicht zu solchen Statements versteigen. Mal so gesehen: Schon hier bei Allmy hätte es Belegforderungen nur so gehagelt. Und dann wäre er gesperrt worden.
:melden: :murks: