Der Energiewende-Thread
03.06.2025 um 09:17@Vespafahrer
Der Betrieb von alten Heizungen wurde durch die Ampel um 15 Jahre verlängert, also bis zum Jahr 2044 (statt 2026). Alle neuen Heizungsgesetzte gelten nur für neu gebaute Heizungen.
Eventuell wurde deine Mutter durch die Firma schlecht beraten. Der einzige Grund (außer, dass die Heizung kaputt ist) die Ölheizung austauschen zu müssen ist, wenn sie vor 1991 gebaut wurde und noch keinen Öl Brennwertkessel hatt (was bei dem Alter der Normallfall ist da solche Kessel erst seit 1990 so richtig aufkamen).
Sollte sie danach errichtet worden sein, hätte man einfach den Kessel austauschen können. Außerdem gilt noch, dass, wenn deine Mutter länger als vor dem 1.02.2002 in dem Gebäude wohnt und Miteigentümerin ihres Wohnhauses ist erst im Falle eines Eigentümerwechsels ein Heizungswechsel vonnöten gewesen wäre. (In dem Fall könnte der eingetreten sein, wenn dein Vater gestorben ist und deine Mutter neu als Eigentümerin eingetragen werden musste). In diesem Fall kann Sie mit Ihrer Heizung machen was sie will.
GEG § 72
Sollte also folgendes stimmen:
Sollte das nicht der Fall sein, dann hattet ihr eventuell Pech bei der Beratung durch die Firma. Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob ein Austausch der Rohre von Nöten gewesen ist (kann ja sein).
Der Betrieb von alten Heizungen wurde durch die Ampel um 15 Jahre verlängert, also bis zum Jahr 2044 (statt 2026). Alle neuen Heizungsgesetzte gelten nur für neu gebaute Heizungen.
Eventuell wurde deine Mutter durch die Firma schlecht beraten. Der einzige Grund (außer, dass die Heizung kaputt ist) die Ölheizung austauschen zu müssen ist, wenn sie vor 1991 gebaut wurde und noch keinen Öl Brennwertkessel hatt (was bei dem Alter der Normallfall ist da solche Kessel erst seit 1990 so richtig aufkamen).
Sollte sie danach errichtet worden sein, hätte man einfach den Kessel austauschen können. Außerdem gilt noch, dass, wenn deine Mutter länger als vor dem 1.02.2002 in dem Gebäude wohnt und Miteigentümerin ihres Wohnhauses ist erst im Falle eines Eigentümerwechsels ein Heizungswechsel vonnöten gewesen wäre. (In dem Fall könnte der eingetreten sein, wenn dein Vater gestorben ist und deine Mutter neu als Eigentümerin eingetragen werden musste). In diesem Fall kann Sie mit Ihrer Heizung machen was sie will.
GEG § 72
Sollte also folgendes stimmen:
Dann ist die Ölheizung älter gewesen als der Stichtag 1.1.1991 und deine Mutter erst nach dem 1.2.2002 Eigentümerin des Hauses geworden.Vespafahrer schrieb:Meine Mutter musste letztes Jahr eine neue Ölheizung einbauen lassen- Wärmepumpe geht nicht, das Haus ist zu alt. Umrüstung/Isolierung ca. 100.000 Euro.
Ölheizung 16.000,- Euro. Mehr Geld hat meine Mutter nicht. Mein Vater ist verstorben 2012.
Sollte das nicht der Fall sein, dann hattet ihr eventuell Pech bei der Beratung durch die Firma. Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob ein Austausch der Rohre von Nöten gewesen ist (kann ja sein).