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Kino.to wurde nun gelöscht

770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Filme, Illegal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 00:37
@Bananengrips

juristisch wird ein raubkopierer immer noch von einem user unterschieden, wenn man das jetzt einfach so unter einen hut steckt wie @m7 das gerade macht würde sich doch die justitz selbst ein bein stellen....
das tut sie zwar mit einigen gesetzen schon, wahrscheinlich auch mit dem rechtlichen unterschied zwischen user und kopierer, aber solang das gesetzlich nicht einwandfrei geregelt ist muss unterschieden werden....


@lateral
das ist vollkommen richtig, und genau das soll der text der auf der kino.to seite gezeigt war auch aussagen, so wilde theorien wie m7 sie hier unterbreitet sind nichts weiter als panikmache...

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10.06.2011 um 00:40
Und ich war nicht angemeldet!:(( Ich hätte jetzt so gerne nen Haftbefehl! Das wäre so geil!:( Sry bin manchmal drauf!


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10.06.2011 um 00:42
@Gernotshagen

kein problem, fahr schnell zur 24h viedeothek, brenn dir nen film und schick ihn der staatsanwaltschaft ;-)

wetten das spätestens übermorgen bei dir geklopft wird ;-P


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10.06.2011 um 00:42
Ich würde auch sagen, dass evt einige Uploader Probleme bekommen, nicht aber die Nutzer.


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10.06.2011 um 00:45
@Syco

Was meinst du mit User, jemand der eine Streaming-Seite besucht oder einen Film Downloaded?

@MrUncut

Naja, Einzelschicksale gibts immer =P
Denke aber auch, dass Nutzer die Streams ansehen nicht belangt werden, nur die Downloader, Uploader und Betreiber.


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Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 00:49
Kino.to und Hulu.com – legal oder illegal? Was kann mir passieren?

Ich finde hier wird alles nochmal sehr gut erklärt.

http://spreerecht.de/abmahnung/2011-05/kino-to-und-hulu-com-legal-oder-illegal-was-kann-mir-passieren


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m7 ehemaliges Mitglied

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Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 00:52
Zitat von SycoSyco schrieb:so wilde theorien wie m7 sie hier unterbreitet sind nichts weiter als panikmache...
Ich will lediglich die Kino.to Streamer davor Warnen evtl. in Kürze eine Strafe zu erwarten haben.

Raubkopierer können mit Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden.

Da die Streamer den Film temporär downloaden ist dieses bereits eine Raubkopie!


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10.06.2011 um 00:54
@m7

Meiner Meinung nach sind Temporäre Dateien von Streams keine Kopien.
Sie sind notwendig um überhaupt erst das Betrachten von Videos möglich zu machen.


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Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 00:55
user ist sowol ein downloader, als auch streamer oder besucher, auch wenn man letztere ausenvor lassen könnte da sie wirklich in keinster weiße ein verbrechen begangen haben da man ja auch durch unliebsame links auf solche seiten gelangen kann....

die uploader und betreiber erwartet mit sicherheit einiges, die user (streamer) eher unwahrscheinlich da das auch die filmindustrie (laut eigener aussage) nicht unbedingt möchte da sie sich nicht wie die musikindutrie potenzielle kunden vergraulen möchte....
da hat die filmindutrie einiges von der musikindustrie gelernt wenn diese ausage stimmt ;-)

in dem oben genannten link wird sas schön beschrieben @m7
Welche Folgen drohen, wenn das Betrachten von Filmen auf kino.to doch rechtswidrig wäre.

Nach derzeitigen Erkenntnissen keine.

Angenommen ein Gericht entscheidet, dass die Nutzung von Kino.to rechtswidrig ist. Sind dann Abmahnungen wie beim Filesharing zu erwarten?

Nein. Denn beim Filesharing
lässt sich das Filesharingnetzwerk nach IP-Adressen der Teilnehmer scannen;
kann aufgrund der gleichzeitigen Uploads des heruntergeladenen Dateien ein Handeln „gewerblichen Ausmaßes“ angenommen werden, bei dem die Internet-Provider unter Vorlage der IP-Adressen zur Herausgabe der Nutzerdaten verpflichtet sind;
können die Schadensersatzforderungen wegen der gleichzeitigen Uploads der Dateien für eine große Anzahl von Nutzern ein paar hundert Euro betragen.

Bei den Streams über kino.to sieht es dagegen anders aus:
Um an die IP-Adressen zu kommen, müsste kino.to diese erstens speichern und zweites herausgeben. Das ist jedoch unwahrscheinlich, denn wären die Betreiber der Plattform aufzutreiben, würde kino.to nicht mehr existieren. Aber auch mit den IP-Adressen kämen die Rechteinhaber kaum weiter.
Denn die Streams werden nicht gleichzeitig für anderen Nutzer hoch geladen, so dass kein Handeln „gewerblichen Ausmaßes“ vorliegt und die Provider nicht zur Auskunft verpflichtet wären.
Ferner wären die Schadensersatzforderungen sehr gering. Beim Betrachten eines Streams betrüge der Schadensersatz den Gegenwert einer Kinokarte.

Das bezieht sich natürlich auf die rechtlichen Folgen. Denn die Gefahr von Abofallen und Schadsoftware besteht weiterhin.



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10.06.2011 um 00:56
@melgoi

m7 hat zu einem gewissen teil schon recht, auch ein temp download ist eine kopie, kann aber meines erachtens nicht als erstellen einer raubkopie betrachtet werden sondern lediglich als nutzung einer solchen, es bleibt aber denoch eine kopie...


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10.06.2011 um 00:58
Aber ich will mit ganz vielen angeklagt sein!:(


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10.06.2011 um 00:59
@Gernotshagen

ich glaube du trinkst zu viel ;-P


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m7 ehemaliges Mitglied

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10.06.2011 um 01:01
@Syco
@melgoi

Ich würde einfach mal sagen jetzt eine Weile abzuwarten und schauen was die Gerichte zum Thema "Streamen" sagen. Vielleicht haben die Streamer ja Glück oder net.
Ich habe selber früher dort Filme geschaut aber da ich die Quali ziemlich schlecht finde bevorzuge ich HD Filme aus dem Usent die mir ein Kollege leiht.


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10.06.2011 um 01:01
Also, wird das Thema streamen erst relevant, wenn man juristisch belangbar ist. Da das nicht der Fall ist, kann man weitermachen.


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10.06.2011 um 01:05
Nein... sonst würde ich schon pennen! Es sind Drogen die Ich von meinen Homies geklaut hab!;)


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10.06.2011 um 01:05
Nach den Gesichtspunkten würde man sich fast überall strafbar machen, da z.b. die meisten Bilder ebenfalls urheberechtlich geschützt sind! ;)

Man könnte auch zwischen den neusten Kinofilmen und uralten Serien unterscheiden. Da diese Serien im TV schon gelaufen sind bzw immernoch gezeigt werden, macht es auch keinen Unterschied, ob man sie sich nun aufgenommen hat oder sich irgendo per Stream anschaut. Bei aktuellen Kinofilmen ist das natürlich anders, diese sind nicht "öffentlich" bzw frei zugänglich! Nur mal ein kleiner Gedankengang....;)


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10.06.2011 um 01:06
Zitat von m7m7 schrieb:Da die Streamer den Film temporär downloaden ist dieses bereits eine Raubkopie!
In der Menüleiste da oben steht doch *Extras* und unter diesem Menüpunkt kann man die *neueste Chronik löschen* oder unter *Einstellungen* den *Cache leeren*. Bleiben dann überhaupt noch Spuren, oder wenn man ein Reinigungsprogramm wie den CCleaner benutzt?

Edit: Ich meine, wenn man nix up- oder downgeloaded hat sondern nur angeschaut, gestreamt?


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Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 01:07
@Bananengrips
weitermachen dürfte im moment ziemlich schwer werden da die meisten hosterseiten von den gleichen betreibern wie kino.to betrieben wurden und somit auch von andern streamseiten nichtmehr aufrufbar sein dürften, glaub mir, habs schon probiert xD

@m7
das hat mit glück nichts zu tun, den auch wenn jetzt eine gestzesänderung kommt dürfte es schwierig sein die leute zu belangen die es vor der änderung krachen liesen, aber auch da kann man drehen und wenden wie man will.... abwarten ist definitiv angesagt..
noch mal ne info am rande, usnet hat schonmal nutzerdaten an anwälte verkauft.....

aber viel zu befürchten haben reine streamer nicht....

@Gernotshagen

wenn du das toll findest.... bitteschön...


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10.06.2011 um 01:08
@LuciaFackel

schwer zu sagen, ich denke man kann es bestimmt noch irgendwie nachvollziehen, aber ob sich der aufwand rechnet ist eben fraglich...


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10.06.2011 um 01:09
@LuciaFackel

Darum geht es doch garnicht. Es ist eine rein Rechtliche Sache. Da die Hoster fast alle von Kino.to waren und fast alle in Europa stehen unterliegen sie dem europäischen Gesetz und müssen IP's und Logg's speichern. Was auf deinem Rechner ist spielt in der Regel keine Rolle. Oder meinst du sämtliche Leute die eine Abmahnung bekommen haben wurde zuvor einer Hausdurchsuchung und Rechner Beschlagnahmung unterzogen!?


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