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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:10
@der-Fahnder


Hier könnte auch eine Einstellung hilfreich sein… “sie macht es eh nicht wieder lebendig!“

Freude haben sich zumindest in den Gesprächen der Gerichtsflure nicht zu erkennen gegeben.

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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:15
Ich würde mich als Freund , wenn ich daran beteiligt war , auch nicht unbedingt zu erkennen geben , man könnte mir viel zu viele Fragen stellen


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:20
Falls es einen Entsorgungshelfer gab und der TV frei gesprochen wird... ich möchte nicht in seiner Haut stecken. Nicht dem Kind in die Augen schauen müssen. Immer mit dem Gedanken im Kopf: hätte ich mein Wissen weiter gegeben ....


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:24
Falls er frei gesprochen würde, ob nun schuldig oder unschuldig , er wird hier kein Bein mehr auf die Erde setzen können , er kann nur noch auswandern


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:26
@unbekannte1966

eh klar - deswegen völlig uninteressant ,


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:33
@unbekannte1966

Frieden, ja.
Zitat von unbekannte1966unbekannte1966 schrieb: Falls er frei gesprochen würde, ob nun schuldig oder unschuldig , er wird hier kein Bein mehr auf die Erde setzen können , er kann nur noch auswandern
Aber nicht nach Timbuktu, da ist dann schon eine Ex - Userin :-) .


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:34
@hexe40

Natürlich Frieden , an mir soll es nicht liegen

Dann wäre Timbutku nicht empfehlenswert


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:44
@Kaffeetrinker

Wenn es dein sittliches Empfinden berührt, dass ich auf einen Schuldspruch tippe, ersetze ich
es durch " ich tendiere zu einem Schuldspruch ". Ich denke schon, dass der ein oder andere
eine Tendenz hat oder auch nicht, das ist alles legitim und greift einem Urteil des Gerichts
nicht vor.

Dass eine Freispruchquote sehr gering ist, ist Fakt und liegt daran, dass die Ermittler fast
immer durch ihre Ermittlungsarbeit gute Vorarbeit leisten und Indizien und Beweise liefern,
die eine Anklage rechtfertigen.
Anklage kann nur dann erhoben werden, wenn ein Schuldspruch wahrscheinlicher ist und auch
nur dann wird in der Regel vom Richter die Hauptverhandlung zugelassen. Das heißt STA und
Richter halten zum Zeitpunkt der Anklage bei der zu dem Zeitpunkt gegebenen Indizienlage eine
Schuld des Angeklagten für wahrscheinlicher, sie haben also eine Tendenz, die die
Unschuldsvermutung nicht außer Kraft setzt und auch nicht die Unabhängigkeit der Richter.
Das Urteil findet sich durch die Hauptverhandlung, in der die Indizien entweder bestätigt,
erhärtet oder entkräftet werden.
So läuft das in einem Rechtsstaat, daran ist nicht skandalös und an meinem Posting von
heute Nachmittag ebenfalls nicht.


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 21:50
@Kerry

Nichts für ungut.

Es sollte eine Quote von mindestens 50% erfüllt sein. Hieraus ergibt sich für mich nicht die angesprochene Tendenz.


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 22:27
@Kaffeetrinker

Eine STA darf nur dann Anklage erheben, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit davon
ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat.
Eine Anklage sollte immer sorgfältig geprüft werden, denn eine Anklageerhebung kann den
Beschuldigten schon Schaden zufügen.


Ein Hauptverfahren darf nur zugelassen werden, wenn der Beschuldigte hinreichend verdächtig
ist und wenn mit Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung zu erwarten ist, was aber nicht
bedeutet, dass mit Anklageerhebung die Schuld unterstellt wird, sondern er bleibt bis zum
Urteil weiterhin nur hinreichend tatverdächtig.


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 22:43
@Kerry


Möchte mich auch nicht länger über die Feinheiten der StPO auslassen. Nutzt auch jetzt nichts, da es dass vergangene Stadium betrifft.


Nur lies dir deinen vorletzten Beitrag durch, da tut sich auch eine Verwechselung zwischen Klageerhebung und Strafverfahren auf.
Zitat von KerryKerry schrieb:Dass eine Freispruchquote sehr gering ist, ist Fakt und liegt daran, dass die Ermittler fast
immer durch ihre Ermittlungsarbeit gute Vorarbeit leisten und Indizien und Beweise liefern,
die eine Anklage rechtfertigen.



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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 23:02
@Kaffeetrinker
Zitat von KaffeetrinkerKaffeetrinker schrieb: Nach seinen Angaben will er bei Wiederaufnahme der Arbeit mit der Beseitigung begonnen haben. Die war der Mittwoch nach dem Verschwinden.
Das war ja auch der beste Zeitpunkt um die Eimer ohne grosses Aufsehen zu dem Bestimmungsort zu bringen. Da glaube ich seinen Angaben.
Zitat von KaffeetrinkerKaffeetrinker schrieb: Allgegenwärtig, wenn auch vermutlich schlafend, die kleine Ziehtochter
Was ist wenn er dieser auch ein leichtes Schlafmittel gegeben hat um kein Risiko einzugehen.
Zitat von KaffeetrinkerKaffeetrinker schrieb: da donnerstags, die Schwägerin und der Bruder des leiblichen Vaters vor Ort waren. Auffälligkeiten fielen ihnen nicht auf.
Das Bad soll ja am Donnerstag noch intakt gewesen sein.
Dieses hätte er mit Reinigungsmitteln aus dem Krankenhaus optisch reinigen können.

Ein eventueller Dritter hätte ihn darauf hinweisen können, das immer noch Spuren zu finden sind.
Demnach war es sicherer das Bad komplett zu entsorgen.
Da auch die Badmöbel ( Badewanne etc.) entfernt wurden, habe ich wider ein gedankliches Problem.

Es war ein älteres Haus das noch nicht auf dem neusten Stand war. Somit hätte die Badewanne aus
Guss gewesen sein müssen. Dieses Material ist aber sehr schwer. Das kann er nicht alleine getragen
haben.

Nun bin ich wider bei einer Dritten Person.


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 23:19
@hexe40

Ganz so alt war das Bad wohl nicht. Nach einem Bild einer Zeitung würde ich gemäß der noch vorhandenen Fliesen in Kopfhöhe so an die Jahre 1995- 2000 denken. Das der Vater ihm bei der Entkernung geholfen haben will, gab er selbst so an.

@Kerry

§ 170l StPO


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Der Fall Sandra D.

29.06.2014 um 23:28
@Kaffeetrinker

Bin ins Fettnäpfchen getreten....., hab mal wieder nicht richtig zugehört. So bin ich nun mal.

Aber das gibt mir wieder neu Gedankengänge :-).


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 15:21
http://www.radiobonn.de/bonn/rb/1210974/news/bonn_rhein-sieg


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 15:35
Oh die Plädoyers wurden schon verlesen. 11 Jahre Haft, wäre mit Erlaub für einen geplanten Mord ein Witz, ich vermute man geht von Totschlag aus, aber sicherlich wissen die Prozessbeobachter da mehr zu berichten.

Dass die Gegenseite Freispruch plädiert wird sicherlich niemanden hier überraschen.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 15:53
Irgendwie geht doch die Unsicherheit da schon los. Wenn es sich so wie im sogenannten Geständnis zugetragen hätte, wäre es dann wegen der besonderen Heimtücke durch das Einflößen des Medikamentes zur Betäubung nicht Mord?


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 16:00
@Frau.N.Zimmer
Sehe ich auch so... zumal die Anklage ja auch auf Mord ist und nicht Totschlag und für Mord gibt es bekanntlich ganz andere Strafmaße.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 16:11
@obskur

Genau! Wenn ihm der Mord nachgewiesen werden kann, dann doch bei so einer abscheulichen Tat die volle Härte. Ich meine hier das Betäuben, dass das Nachtatverhalten nicht berücksichtigt wird ist klar.
Wenn ihm kein Mord nachgewiesen kann, dann auch wohl kein Totschlag, dann muss es einen Freisspruch geben.
Ich bin gespannt auf das Urteil und was darauf noch folgt.


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Der Fall Sandra D.

30.06.2014 um 16:18
@Frau.N.Zimmer
Ja eben, wenn man das Geständnis für echt hält, wird da ein Mord zugegeben, ein geplanter, kaltblütiger Mord. Am Abend zuvor schon die Tropfen gegeben bzw. in der Nacht, als sie schlief und am Morgen das Geplante ausgeführt. Ich verstehe das Plädoyer dahingehend nicht, aber da fehlen uns evtl. die Details zu.


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