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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 15:57
11 Jahre bei guter Führung und u Haft in 6-7 jähren frei. Kinder immer noch ohne Mutter. Aber es soll Revision eingelegt werden gegen das Urteil. Es bleibt weiter hin spannend.

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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 16:02
das strafmass ist ok.es hätte schlimmer kommen können.

revision-warten wir es ab.geht nur bei verfahrensfehlern.

der richter ist ein profi,er versteht sein handwerk.

ohne reue keine vorzeitige entlassung möglich.


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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 17:22
http://www1.wdr.de/studio/bonn/themadestages/mord-ohne-leiche140.html (Archiv-Version vom 07.07.2014)


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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 17:28
Für die grauenvolle Tat, die das Gericht so als erwiesen sieht, finde ich das Urteil im Prinzip auch zu niedrig, trotzdem bin ich froh, dass man den Täter überführen konnte und sein Plan so nicht aufgegangen ist.


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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 21:51
DAS Gericht hat entschieden! Unglaublich, das bei realem Geständnis, das Strafmaß niedriger gewesen wäre..

Oder ob das auch ein Fauxpas der Presse ist genauso wie die Vertauschung Lohmar und Eitorf- da fällt mit im übrigen genauso nix mehr zu ein..

Sehr toll, wie der Sohn von Sandra heute im TV auf WDR gesprochen hat! Fand ich sehr sachlich wie auch 'erwachsen' und ruhig- Hut ab! Den Angehörigen , im Besonderen den beiden Kindern von <3 ab heute ein hoffentlich weniger Nervenaufreibendes Leben und das sie irgendwo mit irgendwas abschließen können.

Ob wir hier noch weiterhin Diskussionsgrundlagen haben werden, bleibt abzuwarten- mein Gefühl ist ganz klar: nein.

In diesem Sinne alles Liebe an die Schreiber, Leser, Berichter, ... etc. wünscht Bocat


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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 22:22
Nun ist Zeit gekommen, um Abschied zu nehmen. Ruhe in Frieden Sandra. Der Familie und allen Betroffenen wünsche ich viel Kraft.

Der Tod ist der Grenzstein des Lebens,
aber nicht der Liebe.



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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 22:36
Ich wünschen den Angehörigen alles gute und in diesem Sinne:

Gott gebe uns Gelassenheit, hinzunehmen was nicht zu ändern ist, Mut zu ändern was man ändern kann und Weisheit zwischen beiden zu unterscheiden.


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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 23:08
Hier der Link zu dem Bericht mit dem Sohn von Sandra D, den @Bocat2014
bereits erwähnt hat:

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-bonn/videourteilimprozessohneleiche100.html (Archiv-Version vom 04.09.2014)


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Der Fall Sandra D.

02.07.2014 um 23:21
@Inspektorösi
Danke fürs einstellen! Hatte ich nicht dran gedacht!


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 13:50
Kann man die Urteilsbegründung nun irgendwo genau nachlesen oder nur das aus der Presse?


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 14:15
@AngelEyes01
Die Urteilsbegründung bekommen die Prozessbeteiligten zugeschickt, nachdem das Urteil geschrieben wurde. Das dauert meistens etwas.

Erst wenn das Urteil mit der Urteilsbegründung als Schriftstück vor liegt, kann z.B. der Hr. Krechel Revision beantragen (ich weiss nicht, ob die Begründung für die Revision direkt drin stehen muss, oder ob man dann noch mal Zeit hat, seinen Revisionantrag zu begründen).

Das Hr. Krechel Revision angekündigt hat, ist nur eine Ankündigung - nicht mehr und nicht weniger....


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 14:22
@FraumitHut
Danke für die Infos. Dachte vllt man kann das irgendwo direkt vom Gericht nachlesen. Schade.

Die Zweifel, die ich vorher hatte (wobei ich nicht behaupten will, er war es nicht), sind durch den Schuldspruch ehrlich gesagt nicht ausgeräumt. Aber wird sich wahrscheinlich nichts mehr dran ändern.


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 15:21
was wird in facebook über das urteil geschrieben? kann mich jemand informieren?


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 16:57
Der Sohn macht einen ziemlich abgeklärten Eindruck auf mich und es scheint, als könne er zumindest mit der Sache weitestgehend abschließen.

Sollte das Geständnis frei erfunden sein, so hat der jetzt Verurteilte sich keinen Gefallen damit getan. Wer beschreibt es so detailliert und die Begründung, die Lebensgefährtin beeindrucken zu wollen, ist hanebüchen.

Maybe, hat die Gerechtigkeit gesiegt?!


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 17:33
Wenn er nicht irgendwann doch dazu steht, wird man das wohl nie heraus finden.


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 18:25
Zitat von FraumitHutFraumitHut schrieb:Die Urteilsbegründung bekommen die Prozessbeteiligten zugeschickt, nachdem das Urteil geschrieben wurde. Das dauert meistens etwas.

Erst wenn das Urteil mit der Urteilsbegründung als Schriftstück vor liegt, kann z.B. der Hr. Krechel Revision beantragen (ich weiss nicht, ob die Begründung für die Revision direkt drin stehen muss, oder ob man dann noch mal Zeit hat, seinen Revisionantrag zu begründen).

Das Hr. Krechel Revision angekündigt hat, ist nur eine Ankündigung - nicht mehr und nicht weniger....
Soweit ich weiß, ist in Strafsachen die Rechtsmittelfrist eine Woche ab Verkündung des Urteils. Die Rechtsmittelbegründung kann später erfolgen.


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Der Fall Sandra D.

04.07.2014 um 19:04
@eldec
das Urteil ist vom Landgericht, daher gilt:

"Revision

Gegen Entscheidungen des Landgerichts ist nur die Revision möglich. Diese ist ebenfalls innerhalb einer Woche schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Daraufhin wird dem Verurteilten das Urteil zugestellt und er hat von diesem Zeitpunkt an genau einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Die Revision kann nur von einem Rechtsanwalt schriftlich oder durch Erklärung gegenüber dem Rechtspfleger des Gerichts zu Protokoll (äußerst selten) begründet werden.

...

Wird gegen ein Urteil des Landgerichts in erster Instanz Revision eingelegt, so entscheidet der BGH.
....

In der Revision findet nicht - wie in der Berufung - eine weitere Wiederholung der Hauptverhandlung statt. Das Urteil wird nur auf logische Fehler (Verstöße gegen die Denkgesetze) oder auf Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts oder der prozessualen Vorschriften überprüft. Als Ergebnis einer erfolgreichen Revision wird nicht etwa ein milderes Urteil oder ein Freispruch verkündet, sondern die Sache zur erneuten Hauptverhandlung an die Vorinstanz - aber dort an einen anderen Spruchkörper - zurück verwiesen."

Quelle: http://www.strafrecht-ratgeber.de/strafrecht/rechtsmittel/content_01.html


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Der Fall Sandra D.

05.07.2014 um 15:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder.

Mein Name ist Oliver Rasch und viele werden mich aus dem Prozess kennen. Obwohl ich Ihrer Gemeinschaft mit gewisser Skepsis entgegentrete, möchte ich mich mal an sie alle wenden.
Zuerst gilt ihnen mein ganzer Dank, Ereignisse wie diese nicht zu ignorieren, sondern offen zu diskutieren. Bei knapp 85 Millionen Bundesbürgern ist es wichtig, auch die Rechte des Einzelnen zu achten und sich gegen Unrecht stark zu machen. In vielen anderen Ländern wäre ein Fall wie dieser nach kurzer Zeit in Vergessenheit geraten, juristischen Kollateralschaden.
Für Familienangehörige, Freunde und Bekannte ist jeder Form der Unterstützung und Anteilnahme an den Geschehnissen von großer Hilfe. Man sieht und fühlt, wenn auch nicht direkt, dass man nicht alleine dasteht. Nicht nur Polizei und Justiz sondern auch der „kleine Mann“ von der Strasse zeigt Flagge gegen unrecht. Vielen Dank.

Zum Urteil:
11 Jahre wegen Totschlag sind genau das, was unsere Gesetzgebung unter den vorliegenden Umständen als Höchststrafe vorsieht.
Es zeigt aber auch, null Toleranz gegenüber dem Beschuldigten. 11 Jahre sind möglich, 11 Jahre bekommt er. Im Umkehrschluss bedeutet das, der Beschuldigte hätte auch ohne bzw. mit einem Discount Anwalt auftreten können. Unrecht bleibt Unrecht und ist keine Frage der Sichtweise oder juristischen Auslegung. Wer jetzt glaubt, der Verurteilte könne nach 2/3 der Haftzeit mit Freigang rechnen, liegt da etwas falsch. Wann immer er einen Antrag stellt, falls er die „Pflichtjahre“ überhaupt übersteht, sind wir da. Wir die Nebenkläger mit der brennenden Frage: Wo ist Sandra?
Und schon geht sein Knastalltag weiter.

Somit ist das Urteil aus unserer Sicht voll akzeptabel.
Gewonnen haben wir hier nicht, als Nebenkläger kann man nicht Gewinnen. Es bleibt der Verlust eines Menschen.

Mein Dank gilt in besonderem Maße der Bonner Kriminalpolizei und deren Ermittlern. Die Leistung dieser Leute geht weit über das hinaus, was Ihr Dienstherr erwarten darf und wofür sie (schlecht) bezahlt werden. Alleine die Anwesenheit bei der Urteilsverkündung zeigte uns den Nebenklägern, dass wirkliche Interesse an diesem Fall, dem Menschen Sandra und der Gerechtigkeit. Vielen Dank.

Auch möchte ich dem Weißen Ring danken, ohne deren Unterstützung eine Nebenklage nur sehr schwierig möglich gewesen wäre. Dort erhielt ich auch den Kontakt zur Nebenklageanwältin, Frau Dr. Schorn aus Siegburg. Eine Kämpfernatur mit dem Willen zur Gerechtigkeit. Noch nie habe so einen Kampfesgeist zu Gunsten des Mandanten erlebt. Ihre Ziele sind die Gerechtigkeit und nicht die Show in eigener Sache. Vielen Dank.

Dem Gericht, den Richterinnen, den Schöffen kann ich nur danke sagen.
Herr Richter Janßen, bleiben Sie genau so wie Sie sind. Ihr Verstand ist scharf und Ihr Herz am rechten Platz.
Danke

Oliver Rasch


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Der Fall Sandra D.

05.07.2014 um 17:57
@Nebenklage
danke für die "Wortmeldung" und mein voller Respekt für den Inhalt.
Alles Gute für Sie und die Kinder von Sandra.


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