@Feelee Feelee schrieb: In meinen Augen könnte hier alles passieren: von Freispruch bis eben den beantragten 11 Jahren.
Ein sehr prägnanten Satz, der genau das widerspiegelt, was ich in meinem
letzten Post gemeint habe. Sicherlich sollte niemand vor dem Urteilsspruch ein Urteil über den Angeklagten fällen, nur nochmals die Ungewissheit des möglichen Urteils hervorheben, ist das so wichtig?
Selbst ohne direkt beteiligt zu sein, kenne ich die meisten der Betroffenen mittlerweile zum Teil auch schon länger persönlich. Sie waren da, um endlich Klarheit über den Verbleib von Fr. D. zu erhalten.
Es gab in der Ansprache des Kindsvaters keine Hassbotschaft und auch der Stiefsohn wünschte sich durch den Prozess nur eine Aufklärung der Geschehnisse des September Wochenendes, wo die Mutter verschwand.
Ausdrücklich sollte man sich mal Gedanken über die geforderte Strafe der Staatsanwaltschaft machen, auch bei Entscheidung auf Freispruch, in Zusammenhang mit juristischer Konsequenz.
Nur ist es in einem öffentlichen Thread zu diesem Zeitpunkt noch so wichtig darauf hinzuweisen? Den Angehörigen, Freunden und Betroffenen wünsche ich heute viel Kraft…