Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 19:42
Damit habe ich nun überhaupt nicht gerechnet. Ehrlich gesagt bin ich sogar schockiert, dass es einen neuen Prozess gibt - und dass die Aussage der Kronzeugin im Prinzip derart in Frage gestellt wird - bzw. das Gericht die Aussage falsch gewürdigt haben soll.

Anzeige
melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 19:46
@FraumitHut
Zumal es doch auch Sprachaufnahmen gab, wenn ich mich richtig erinnere?


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 19:59
@Kaffeetrinker
Mit Rosinen meine ich, dass man ihm den Mord glaubte, aber vernachlässigte, dass die Details, die er angab zur Leichenbeseitigung, keiner Prüfung standhalten konnten. Es war schlicht unmöglich, die Tat so zu begehen wie er sie der Freundin gestanden hat. Aber da sagte sich der Richter dann, die Details sind egal, das Geständnis ist es, was zählt. Aber genau das geht eben nicht. Es gibt immer Menschen, die sich sogar selbst bei der Polizei fälschlich einer Tat bezichtigen, und da ist es Pflicht der Polizei und auch der Richter zu prüfen, ob die Tat so wie gestanden auch begangen worden sein kann. Das wurde hier aber einfach nicht gemacht bzw. ignoriert, dass sein geschilderter Tathergang so nicht stattgefunden haben kann.


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 20:11
Nur weil Teile des Geständnisses, wo bei es hier nur um die anschließende Leichenschändung durch den mutmaßlichen Täter geht, erfunden erfunden sein könnten, ändert dies nichts an dem Umstand, dass die Tatbegehung sehr schlüssig und indizienreich veranschaulicht war.


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 20:12
@Kaffeetrinker
ja aber das Gericht wäre verpflichtet gewesen das so dazulegen wie du es gerade in Ansätzen tust und das hat es offenkundig wohl nicht getan


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 20:36
Gut 1:0 für dich den Begriff hab ich tatsächlich falsch angewendet, schlieslich war sie ja keine Mitangeklagte. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das auf ihre Angaben ein Großteil der Verurteilung basiert ( vielleicht wird das schriftliche Urteil ja mal in gekürzter anonymisierter Form veröffentlicht dann wirst du wissen was ich meinen das kommt ja öfter vor) . Dieses ganze Beiwerk , wie z.B die Aussagen der Kollegen , das Gutachten der Psychiaterin von Sandra, das alles findet nur in Randnotizen Erwähnung
Habe dem Prozess von Anfang an bis zur Urteilsverkündung mitverfolgt. Mir persönlich haben die Darlegungen im Urteil ausgereicht.
Fühl dich bitte nicht persönlich beleidigt , das ist nicht meine Absicht , aber wenn ich sowas lese muss ich immer an ein Zitat von Bundesrichter Prof Dr Fischer ( der übrigens den Vorsitz jenes Senates hat, der das Urteil gegen Doland . aufgehoben hat ) denken
" Es ist Gottgegeben das die gemeine Öffentlichkeit im Strafprozess nichts zu melden hat "

Der Bundesgerichtshof hebt Urteile auch nicht leichtfertig auf, sondern nur wenn sich in der schriftlichen Urteilsbegründung ( die in den meisten Fällen übrigens gravierend von dem abweicht was die Öffentlichkeit im Prozess zu hören bekommt) derartige Fehler befinden, dass sie einfach unhaltbar ist. So wurden die meisten Fehlurteile ( Wörz Witte ) usw durch den Bundesgerichtshof trotz erheblicher Widersprüche bestätigt.


5x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 20:55
@jonasschmidt91

" Es ist Gottgegeben das die gemeine Öffentlichkeit im Strafprozess nichts zu melden hat "

Nettes Zitat!
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Der Bundesgerichtshof hebt Urteile auch nicht leichtfertig auf, sondern nur wenn sich in der schriftlichen Urteilsbegründung ( die in den meisten Fällen übrigens gravierend von dem abweicht was die Öffentlichkeit im Prozess zu hören bekommt) derartige Fehler befinden, dass sie einfach unhaltbar ist.
Jetzt hab ich was dazu gelernt. Also wird das Urteil nachdem es öffentlich vorgetragen wurde inhaltlich noch verändert?


1x zitiertmelden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:05
Wie gesagt nicht persönlich nehmen, war definitiv nicht als Beleidigung gemeint
Zitat von KaffeetrinkerKaffeetrinker schrieb:. Also wird das Urteil nachdem es öffentlich vorgetragen wurde inhaltlich noch verändert?
ja das was die Richter vorne vortragen ist oftmals nur ein Bruchteil dessen was im tatsächlichen ( schriftlichen ) Urteil nachher drin steht. So kann es eine mündliche Urteiksbegründung von 1 Stunde durchaus auf 300 bis 400 Seiten bringen ( theoretisch gesehen ). Auch müssen einige Prozessuale Dinge nicht unbedingt in die mündliche sondern lediglich in die ( i.d.R nichtöffentliche ) schriftliche Urteilsbegründung


Das kannst du schon an den Revisionsfristen erkennen, die oftmals mehrere Wochen oder gar Monate betragen ( je nachdem wieviele Sitzungstage die Hauptverhandlung ging ) Zum Abfassen der mündlichen Urteilsgründe haben die Richter aber ( egal wieviele Sitzungstage verhandelt wurde ) nur max 10 Tage Zeit. An dem abfassen des schriftliichen Urteil sind auch nicht die gesamten Kammermitglieder (einschlieslich der Schöffen ) beteiligt sondern nur der Berichterstatter des Verfahrens . Das öiegt daran dass ein Revisionssicheres Urteil sich viel intensiver als das mündliche mit der Beweiswürdigung beschäftigen müssen

Außerdem selbst wenn es identisch sein müsste könnte man das ja gar nicht überprüfen weil vorm Landgericht keine Wortprotokolle gefertigt werden


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:23
Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt eine Woche ab Verkündung des Urteils und die Frist zur Begründung der Revision beträgt grds. vier Wochen ab Ende der Frist zur Einlegung der Revision. Nur mal so am Rande.


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:35
@Iudex

ester Teil stimmt, nämlich das die Frist zur Einlegung der Revision 1 Woche beträgt. Der 2 Teil der das man dann 4 Wochen zur Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe hat ist kompletter usus und wird von den diversen Gerichtsshows regelmäßig falsch dargestellt

§ 275 Abs. 1 StPO
(1) Ist das Urteil mit den Gründen nicht bereits vollständig in das Protokoll
aufgenommen worden,[ Anm der Red was auser bei Einzelrichtersachen der Amtsgerichte der Regeldall ist ) so ist es unverzüglich zu den Akten zu bringen. Dies muß spätestens
fünf Wochen nach der Verkündung geschehen; diese Frist verlängert sich, wenn die
Hauptverhandlung länger als drei Tage gedauert hat, um zwei Wochen, und wenn die
Hauptverhandlung länger als zehn Tage gedauert hat, für jeden begonnenen Abschnitt von
zehn Hauptverhandlungstagen um weitere zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist dürfen die
Urteilsgründe nicht mehr geändert werden. Die Frist darf nur überschritten werden, wenn
und solange das Gericht durch einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren
Umstand an ihrer Einhaltung gehindert worden ist. Der Zeitpunkt des Eingangs und einer
Änderung der Gründe ist von der Geschäftsstelle zu vermerken.

Frist 1: Fünf Wochen bei Hauptverhandlung an einem Tag bis drei Tagen;
Frist 2: Sieben Wochen bei Hauptverhandlung an vier bis zehn Tagen;
Frist 3: Neun Wochen bei Hauptverhandlung an elf bis zwanzig Tagen;
Frist 4: Elf Wochen bei Hauptverhandlung an einundzwanzig bis dreißig Tagen;
Frist 5: Dreizehn Wochen bei Hauptverhandlung an einunddreißig bis vierzig Tagen;
Frist 6: Fünfzehn Wochen bei Hauptverhandlung an einundvierzig bis fünfzig Tagen;
Frist 7: Siebzehn Wochen bei Hauptverhandlung an einundfünfzig bis sechzig Tagen;
Frist 8: Neunzehn Wochen bei Hauptverhandlung an einundsechzig bis siebzig Tagen;
Frist 9: Einundzwanzig Wochen bei Hauptverhandlung an einundsiebzig bis achtzig Tagen;
Frist 10: Dreiundzwanzig Wochen bei Hauptverhandlung an einundachtzig bis neunzig Tagen
usw.

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StPO/275%20StPO.html#Fristen (Archiv-Version vom 28.02.2016)

Damit hätten die Richter im Fall Doland ( vorausgesetzt ich erinnere mich richtig das es 23 Hauptverhandlungstage waren ) Elf Wochen Zeit gehabt um das Urteil zur Akte zu reichen


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:39
PS
Überschreitet das Gericht die Abfassungsfrist des schriftlichen Urteils ( sprich geht es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei ALLEN Verfahrensbeteiligten einschlieslich dem Angeklagten ) ein , muss das Gericht in der Sache an sich gar keine Fehler gemacht haben, der Bundesgerichtshof wäre in jedem Fall gezwungen das Urteil mitsamt den Feststellungen aufzuheben


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:43
@ iudex
ich sehe gerade das nicht du den Fehler gemacht hast sondern ich. Ich hatte versehentlich geschrieben das die Revsionsbegründungsfrist grundsätzlich von der Dauer des Verfahrens abhängt. Das ist natürlich kompletter usus, und das wollte ich auch so nicht schreiben . Was ich meinte ist das die Zeit die ein Richter für die Fertigstellung des Urteils ( sog Urteilsabsetzungsfrist ) hat von der Dauer der Hauptverhandlung abhängt .
Sry für das Missverständniss


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:49
Die Fristen sind immer so wie von mir oben genannt. Es kann lediglich der Fristbeginn an unterschiedliche Ereignisse anknüpfen.
PS: Ich beziehe mein jur. Kenntnisse nicht aus irgendwelchen Gerichtsshows, wie du eigentlich wissen solltest...


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:50
Ah, ok, dann hat sich das ja aufgeklärt.


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 21:58
@Iudex
Das mit den Gerichtsshows bezog sich auch nicht auf dich, sondern war nur als Festsetellung gedacht, dass das gerne in den besagten Shows so dargestellt wird. Es lag mir fern dich persönlich angreifen zu wollen, indem ich dir soetwas unterstelle

Allerdings ist es doch so , dass lediglich die Verfahrensrügen innerhalb eines Monats ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen muss, und die Sachrüge zwar allgemein erhoben werden kann ( da sie ja keiner Begründung bedarf ) aber eine ausführliche Begründung auch bis zur Entscheidung des Revisionsgerichtes erfolgen kann oder seh ich das falsch ?


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 23:08
@Iudex

Wie kann man denn eine Revisionsbegründung anfertigen (binnen 4 Wochen ab Revisionseinlegung), wenn die Urteilsbegründung noch gar nicht zu den Akten gelangt bzw. zugestellt ist? Das kann ja - wie @Kaffeetrinker anmerkte - in diesem Fall bis zu 11 Wochen dauern, bis die Urteilsbegründung da sein muss.


melden

Der Fall Sandra D.

22.02.2016 um 23:15
Interessante Entwicklung. Ich halte mich lieber einmal zurück, ob ich das nun befürworte oder nicht. Denn es ist jetzt so. Punkt.

Ich hatte beim Hochschieben des Threads auch gehofft, dass man Sandra endlich gefunden hat.

Mir tun die Kinder leid. Kein Abschluss. Wieder mit dem Ganzen konfrontiert zu werden und dies verarbeiten zu müssen.


Anzeige

melden