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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 20:40
@hexe40
Nein, er steht weiter unter dringendem Tatverdacht. Es gibt einen neuen Prozess, wohl aber nach den Sommerferien. Ich denke auch nicht, dass noch Ermittlungen geführt werden. Gemäß den Vorgaben des BGH, die im neuen Prozess berücksichtigt werden müssen, muss alles wiederholt werden.

Ich bin auf das Ergebnis der Beschwerde der StA gespannt.

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Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 21:23
@Persephone_cgn
Nein, da kann ich Dir aber überhaupt nicht zustimmen.

Wenn der BGH schon nicht mehr von einer weiteren Verurteilung ausgeht, wo
ist Sandra denn dann?
Wenn er es nicht war, wo ist Sandra?
Wer hat sie verschleppt?.....nee, hilft nichts, man müsste wieder suchen.
Sandra muss dann wieder als " Vermisst " gelten,...so meine ich es zumindest.
Zitat von Luna2510Luna2510 schrieb:Der 2. Strafsenat des BGH hatte das Urteil des Bonner Schwurgerichts aufgehoben und zur Neuverhandlung an die 1. große Strafkammer des Bonner Landgerichts verwiesen. Und die setzt den 43-Jährigen auf freien Fuß, weil, wie es heißt, nach Vorgaben des BGH keine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit mehr gegeben sei.



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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 00:17
@hexe40
Zwar bestehe nach wie vor ein dringender Tatverdacht. Für die Fortsetzung der Untersuchungshaft reiche eine „einfache“ Verurteilungswahrscheinlichkeit jedoch nicht aus.
heißt im Klartext: man glaubt, er sei der Täter, kann es ihm aber nicht nachweisen.

vielleicht ordnet das Wiederaufnahmegericht eine psychiatrische und aussagepsychologische Untersuchung für beide, für TV UND Zeugin an?? - das fände ich am ehesten geeignet, der Wahrheit doch noch nahe zu kommen


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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 00:54
@lawine
Zitat von Luna2510Luna2510 schrieb: nach Vorgaben des BGH keine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit mehr gegeben sei.
Das ist es ja was ich meine, für jede Möglichkeit der Auslegung ist etwas in den Berichten zu finden😉
Ich bin mal echt gespannt was das noch gibt.
Naja, der Ehemann sitzt ja jetzt wieder auf dem Sofa von Mutti ... und hat Zeit und Zeit
und.....


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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 11:26
Ich denke, da die Staatsanwaltschaft Bonn Beschwerde eingelegt hat, ist sie nach wie vor von seiner Schuld überzeugt und hält auch an der Anklage fest. Die Beschwerde würde sonst keinen Sinn machen.

Von der Zeugin, denke ich, wird verlangt werden, dass sie sich einer aussagepsychologischen Begutachtung unterzieht. Was ihn betrifft, damals war ein psychiatrischer Gutachter anwesend im Saal,.allerdings nur an vier Verhandlungstagen. Ich nehme mal an, in der neuen Hauptverhandlung wird da wieder jemand sein, nur vielleicht etwas häufiger, damit das auch was nützt und er sich wirklich einen Eindruck von ihm machen kann.

Insgesamt denke ich, das ist wirklich eine Frage der Beweisbarkeit. Wie das dann im Prozess aussieht, wird sich zeigen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Verurteilung nicht hoch ist, ausgeschlossen ist sie damit nicht. Die jetzt zuständige Strafkammer ist nicht zu beneiden.

Dem Ehemann bleibt erst mal gar nichts anderes übrig, als bei seinen Eltern zu wohnen. Er hat keinen Arbeitsplatz mehr und steht praktisch vor dem Nichts. Ich schätze, er kann jetzt leckerer essen als in der JVA.


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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 15:22
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Von der Zeugin, denke ich, wird verlangt werden, dass sie sich einer aussagepsychologischen Begutachtung unterzieht.
Mit Verlaub, das ist doch Blödsinn.
Was soll denn HEUTE eine Begutachtung bringen?
Relevant ist doch nur die Verfassung zum Zeitpunkt der Aussage.
Wer will beurteilen, was in der Zwischenzeit dazugekommen ist?

Nein, da müsste man ja in die Vergangenheit sehen können....

Und ER, hatte doch ein gutes Leben in der Kiste. Er war in U.- Haft.
Der weiß doch garnicht wie Strafhaft aussieht, es wurde doch sofort Revision eingereicht.
Ich hoffe das er sie noch kennenlernt.
Und bei den Eltern muss er auch nicht wohnen .... er bekommt doch Hatz4....inkl.
Wohnung. Wohnen denn die Eltern überhaupt in Bonn?


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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 17:01
@hexe40

Ja, seine Eltern wohnen in Bonn.

Doch, ich denke schon, sie wird dahingehend begutachtet. Das kann aber auch letztlich für die Staatsanwaltschaft von Nutzen sein. Der BGH verlangt ja, dass im neuen Prozess ihre Persönlichkeit quasi genauer betrachtet wird. Und da ist auch der von dir angesprochene Punkt berechtigt. Egal, welche Persönlichkeitsmerkmale die Zeugin aufweist, egal wie emotional sie reagiert in unterschiedlichen Situationen, das bedeutet nicht, ihre Aussagen seien unwahr. Natürlich ist es Ziel und Strategie der Strafverteidigung, da anzusetzen. Auch nach einer aussage psychologischen Begutachtung entscheidet das Gericht über die Bedeutung ihrer Aussage und wie es die Zeugin einschätzt. Seine Behauptung, sie habe eine intime Beziehung von einem Geständnis abhängig gemacht habe und daher habe er all das erfunden, ist eine von zig Erklärungen für alles mögliche, die er stets parat hatte. Diese Begründung floss aber nun mal und das mit Erfolg in die Revision und so in den Beschluss des BGH mit ein. Natürlich hast du völlig recht damit, dass man jetzt nicht mehr sicher rückschließen, wie sie drauf war, um es salopp zu sagen. Was aber geht, ist durch eine ausführliche Untersuchung in längeren Gesprächen und anhand von Tests festzustellen, welche Persönlich leuten erklär für sie charakteristisch sind. Denn auch, wenn sie sich vielleicht gerade durch diese sehr schwere Erfahrung weiterentwickelt hat, kann man abschätzen, wie sie als Mensch tickt und ob ihre Aussagen einer inneren Logik folgen. Auch lässt sich so rückverfolgen, wie es dazu kam, dass sie ihre Meinung geändert hat, wann genau sie sich verliebt hat etc.. Das alles war sie auch bei Gericht gefragt worden. Dies nicht in ausreichendem Maße getan zu haben, hatte der BGH auf Antrag der Verteidigung als Verfahrenfehler moniert.

Ein genaueres Hinterfragen muss letztlich im Ergebnis gar nicht den Ehemann zwangsläufig entlasten. Das Gericht kann also zum Ergebnis kommen, die Aussage sei glaubhaft. Eine Traumatisierung durch das gehörte Geständnis lässt sich ebenso belegen, besonders wenn es dar über ärztliche Unterrlagen gibt. Dann könnte somit am Ende die Strategie Verteidigung in sich zusammenfallen. Denn das Gericht wäre den Vorgaben des BGH gefolgt.
.
Eine Begutachtung on Zeugen kann also letztlich das Gegenteil des von der Verteidigung angestrebten Ziels zur Folge haben.


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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 18:45
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:das bedeutet nicht, ihre Aussagen seien unwahr. Natürlich ist es Ziel und Strategie der Strafverteidigung, da anzusetzen.
es geht nicht um wahr oder unwahr . Knsckpunkt ist die massive Ankündigung der Zeugin im Vorfeld und ihr krasser "Schwenk" bis hin zu Verliebtheit und Beziehung mit dem TV.
ich sehe daher, dass die Verteidigung auf "nicht verwertbar" setzt, weil die Zeugin vorher massiv bei allmysery angekündigt hat alles zu tun, um den Mörder ihrer Freundin zu überführen. das nennt man Belastungseifer.
wenn sich das so zu Stande gekommene Geständnis nicht objektivieren lässt, das erkennende Gericht sich nicht ausführlich mit der Entstehung des Geständnisses befasst, dann gilt: im Zweifel für den Angeklagten.


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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 20:06
@lawine
Egal ist das nun nicht, schließlich steht das Gericht am Ende vor der Entscheidung, ob es ihn verurteilt oder freispricht.


Das können wir natürlich lange diskutieren, sie hatte ihre Meinung über ihn geändert. Da müssen wir abwarten. Es ist ein laufendes Verfahren.


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Der Fall Sandra D.

17.03.2016 um 21:19
@Persephone_cgn
liestdu irgendwo in meinen Beiträgen das Wort egal??
ich werde es jetzt verwenden: es ist egal , ob sie ihre Meinung über den TV1x, 3x oder 100x ändert

entscheidend für die Stattgabe der Revision ist, dass die Entstehung des Geständnisses nicht ausreichend gewürdigt wurde vom Gericht. es ist einigermaßen wertlos, und zu verantworten hat das in erster Linie die Hauptbelastungszeugin. auch wenn es in Teilen wahr wäre...


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Der Fall Sandra D.

18.03.2016 um 04:32
Komme dem Wunsch nach und stelle erneut den Link auf die WDR-Lokalzeit-Bonn 16.03.2016 zur Verfügung.
Andere lokale Medien haben vergangenen Mittwoch ähnlich entmutigendes berichtet.

Auch die gestrige Printausgabe Express Bonn die diesen Justizskandal als Aufmacher benutzte gibt keine weiter reichenden Informationen her.
Lediglich das (Zitat:Aus dem Schneider ist D. damit noch lange nicht.Die Kammer hat jetzt alle Zeit der Welt,die Akten genauestens zu prüfen.) verströmt etwas Hoffnung.


http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bonn/video-kompakt-8050.html (Archiv-Version vom 21.03.2016)


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Der Fall Sandra D.

20.03.2016 um 00:20
Durch das wieder laufende Verfahren, ist es schwierig, auf einzelne Aspekte und Fragen genauer einzugehen. Selbstverständlich war die Entstehung der Tonbänder wiederholt Thema. Auch die Beamten der MK waren dazu gehört worden. Zum Zeitpunkt der Entstehung war es längst so, dass es aus Sicht der Zeugin an sich gar keinen Grund mehr gab, ihn "zu überführen". Sie hatte ihre Meinung nachweislich völlig geändert in dieser Hinsicht. Ich beneide die nun zuständige Strafkammer nicht um die Aufgabe, all das genau anhand von Daten und Aussagen zu sortieren und zu bewerten.


Es bleibt nun abzuwarten, wie der neue Prozess verlaufen wird.

@der-Fahnder
Danke für den Link zur Sendung. 😊


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Der Fall Sandra D.

20.03.2016 um 08:49
@Persephone_cgn
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Zum Zeitpunkt der Entstehung war es längst so, dass es aus Sicht der Zeugin an sich gar keinen Grund mehr gab, ihn "zu überführen". Sie hatte ihre Meinung nachweislich völlig geändert in dieser Hinsicht.
Wie genau konnte man das denn nachweisen? Ich denke das ist der springende Punkt, wollte sie nur ein Geständnis und hat alles vorgespielt oder hat sie sich wirklich verliebt und die Zweifel kamen erst später zurück? Wirklich nachweisen kann man sowas doch gar nicht, keiner weiß, was in ihrem Köpfchen da vorging.


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20.03.2016 um 10:52
Zitat von obskurobskur schrieb: Wirklich nachweisen kann man sowas doch gar nicht, keiner weiß, was in ihrem Köpfchen da vorging.
Da hast Du Recht. Irgendwas muss sie ja bewegt haben ihm mit Trennung zu drohen, falls er ihr nicht gesteht. Selbst wenn es nur "Neugier" gewesen wäre - ein Grund lag wohl vor.


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Der Fall Sandra D.

20.03.2016 um 13:40
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Da hast Du Recht. Irgendwas muss sie ja bewegt haben ihm mit Trennung zu drohen, falls er ihr nicht gesteht. Selbst wenn es nur "Neugier" gewesen wäre - ein Grund lag wohl vor.
Ganz so scheint es wohl nicht gewesen zu sein.
Sie glaubte evgl. zu Beginn der Beziehung wirklich an seine Unschuld.
Zumindest wurde das im Prozess so gesagt.
Es soll beim Sex gewesen sein, als der wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagte Mann aus Eitorf-Bach erstmals gegenüber seiner neuen Freundin andeutete, dass er seine Ehefrau Sandra D. umgebracht habe. „Er hat mir ins Ohr geflüstert: Ihre letzten Worte waren: Ich hab dir doch nichts getan.“
http://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf---windeck/mordprozess-sandra-d--mord-gestaendnis-beim-sex--1327000


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Der Fall Sandra D.

21.03.2016 um 10:27
Es gibt einen ausführliche Revisionsbegründung auf den Seiten des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&anz=59&pos=12&nr=73772&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

Nach diesem Beschluss hatte das Gericht nicht nur die Zeugenaussage nicht ausreichend gewürdigt, sondern auch das unvorhergesehene Verschwinden der Gesuchten über 14 Tage nicht richtig bewertet. Es gibt eben schon in der Vergangenheit einen Vorfall, wo die Gesuchte die Familie Hals über Kopf verlassen haben muss.

Ich habe auch so meine Bedenken, dass es bei der Zeugin einen 180°-Wende gegeben haben soll, das klingt eher nach 3 Groschen-Roman, sicherlich auszuschließen ist es nicht, aber was man nicht ausschließen kann, ist noch lange nicht erwiesen.

Wenn man auch dort liest, dass die Bemerkung des Angeklagten dass die Zeugin die Fortdauer der Beziehung von einem Geständnis abhängig macht, bisher auch nicht widersprochen ist, so kann durchaus das "Geständnis" in einem gewissen Sinn auch erpresserisch entstanden sein.

Da die Zeugin auch Einblick in die Ermittlungsakte hatte, wird es kaum noch möglich sein, ausreichend sicher zu ermitteln, welche Komponenten daraus stammen und welche aus der Darstellung des Angeklagten.

Ermittlungsakten sind nicht ohne Grund der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Ich persönlich glaube, dass dies hier der Fall sein wird. Hier ist viel zu viel schief gelaufen, nicht nur von Seiten der Zeugin, kein Wunder wenn das Gericht von einer geringen Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgeht.


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21.03.2016 um 11:29
@SCMP77
Bevor Du Dir Gedanken machst, sieh mal hier...

Beitrag von hexe40 (Seite 195)

Glaubst Du wirklich, das alles was in der Begründung steht auch zutreffend ist?


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21.03.2016 um 15:03
@SCMP77
Vielen Dank für den Link... sehr interessant, das mal aus erster Hand zu lesen.

Die Tatbegehung klingt für mich schlüssig, mir war bisher nicht bewusst, wie detailreich die dargestellt wurde, umso mehr wundert es mich, dass man für das Verschwinden der Leiche keine schlüssige Erklärung Anhand des Geschilderten hinbekommen hat.

Was mir neu ist, dass die Zeugin schon früh geäußert hat, dass sie ihn als Täter quasi überführen will, ich zweifel an der Echtheit der Liebe zu ihm und glaube mehr und mehr, das es Taktik war, was für den Prozessausgang sicherlich weniger gut ist.

Auch dass Sandra schon mal weg war, ist mir neu, allerdings geht da nicht so recht hervor, ob sie das Kind zurück lies. Abgesehen davon, hat sie damals gesagt wo sie ist. Die Umstände jetzt sehen da doch ganz anders aus.

Ich bin echt gespannt, was der neue Prozess bringt.

Weiß einer von euch noch, ob der 1. Thread dem Gericht zugänglich war? Ich habe es noch so in Erinnerung, bin aber nicht mehr sicher.


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