Das Verhalten und die Haltung von Familienangehörigen sind hier off-topic, ebenso wie in anderen Kriminalfällen.
Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
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Mord, Entführung, Frankreich ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
01.05.2017 um 22:23Wer von Euch hat den Film über Dr. Krombach gesehen? Meinungen? Gibt es News zu dem Fall Krombach?
Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
16.06.2017 um 12:57Zur Info!
Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
16.06.2017 um 14:03laana74 schrieb:@laana74http://m.schwaebische.de/region_artikel,-Krombach-wird-vorerst-nicht-aus-Haft-entlassen-_arid,10685412_toid,441.html
Dank für den Link!
Auszug:
>>>Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen Entlassung eingelegt
Levano kritisierte den Aufschub scharf: „Es ist ein Jahr her, dass ein Experte seinen Zustand für unvereinbar mit der Haft beurteilt hat“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die erneute Verschiebung sei „skandalös und unwürdig“. Die Haftbedingungen seien mit Krombachs Gesundheitszustand nicht zu vereinbaren. Er erwäge deswegen einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Seit Monaten wird über eine mögliche vorzeitige Haftentlassung von Dieter Krombach gerungen, der einem Gutachten zufolge unter einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leidet, die lebensbedrohlich werden könnte.<<<
>>>In Deutschland war Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt worden. <<<
Ich tendiere, in Bezug auf die Haftentlassung, in Richtung Staatsanwaltschaft.
Nach der Körperverletzung mit Todesfolge an Kalinka Bamberski, wurde D. Krombach in einer von ihm geführten Praxis in Lindau/Bodensee, erneut straffällig, in dem er sich an jungen Patientinnen vergangen hatte….nachlesbar im Thread.
Die Mutter der Kalinka Bamberski hatte sich daraufhin von ihrem Ehemann D. Krombach getrennt.
Dem leiblichen Vater der Kalinka Bamberski ist es zu verdanken, dass sich ein französisches Gericht mit dem Fall K. B. auseinandergesetzt, in allen Facetten und Vorkommnissen recherchiert hat und somit klare, unumstößliche Ergebnisse, somit einen Schuldspruch erzielen konnte.
Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
17.06.2017 um 00:48Mauro schrieb:der einem Gutachten zufolge unter einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leidet, die lebensbedrohlich werden könnte.<<<Die meisten Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind altersbedingter Bluthochdruck.
Man kann sicherlich von ausgehen das in französischen Haftanstalten Medikamente nebst ärztlicher Behandlung gereicht werden.
Wenn alle Inhaftierten die Medikamente benötigen, deshalb von der Haft ausgenommen würden, wären die Zellen deutlich weniger gut belegt.
Sollte er pflegebedürftig werden, kann er ja seine Haft in einer speziell geschlossenen Einrichtung absitzen.
Das wäre doch eine Lösung für Dieter Krombach und die Justiz.
bodensee
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Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
27.10.2017 um 10:07Gericht lehnt vorzeitige Entlassung Krombachs ab
Die Richter entscheiden: Gesundheitlicher Zustand des Lindauer Arzts ist mit Haft vereinbar
Dieter Krombach kommt nicht früher aus dem Gefängnis.
Lindau/Paris dpa/jule
Der Lindauer Arzt Dieter Krombach kommt nicht aus dem Gefängnis. Die französische Justiz hat die vorzeitige Haftentlassung am Donnerstag abgelehnt.
Krombach sitzt wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka im Gefängnis in Frankreich. Das Pariser Berufungsgericht entschied am Donnerstag, die Strafe des 82-Jährigen nicht aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass sein Zustand mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Der Anwalt von Krombach hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftaussetzung gekämpft und dies mit einem angeschlagenen Gesundheitszustand seines Mandanten begründet. Einem Gutachten zufolge leidet Krombach unter einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, die lebensbedrohlich werden könnte. In erster Instanz gab ein Gericht im französischen Melun im vergangenen Dezember grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung. Eigentlich sollte die Entscheidung des Berufungsgerichts bereits im Juni fallen, sie wurde aber vertagt. Nun hat das Berufungsgericht das erste Urteil aufgehoben. Gegen diese Entscheidung könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch Revision eingelegt werden.
Vor fünf Jahren zu 15 Jahren Haft verurteilt
Krombach war im Dezember 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht machte ihn für den Tod seiner damals 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski verantwortlich. Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau gefunden worden. Ihr leiblicher Vater André Bamberski ist überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewaltigte und anschließend tötete, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursache ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuerte stets seine Unschuld.
In Deutschland war Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt worden. Bamberski ließ ihn deswegen im Herbst 2009 von Lindau in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen. Krombach wurde in Frankreich der Prozess gemacht, er wurde verurteilt. Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Bamberski wurde wegen der Verschleppung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Quelle: Lindauer Zeitung vom 26.10.2017 von dpa/Julia Baumann
Die Richter entscheiden: Gesundheitlicher Zustand des Lindauer Arzts ist mit Haft vereinbar
Dieter Krombach kommt nicht früher aus dem Gefängnis.
Lindau/Paris dpa/jule
Der Lindauer Arzt Dieter Krombach kommt nicht aus dem Gefängnis. Die französische Justiz hat die vorzeitige Haftentlassung am Donnerstag abgelehnt.
Krombach sitzt wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka im Gefängnis in Frankreich. Das Pariser Berufungsgericht entschied am Donnerstag, die Strafe des 82-Jährigen nicht aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass sein Zustand mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Der Anwalt von Krombach hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftaussetzung gekämpft und dies mit einem angeschlagenen Gesundheitszustand seines Mandanten begründet. Einem Gutachten zufolge leidet Krombach unter einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, die lebensbedrohlich werden könnte. In erster Instanz gab ein Gericht im französischen Melun im vergangenen Dezember grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung. Eigentlich sollte die Entscheidung des Berufungsgerichts bereits im Juni fallen, sie wurde aber vertagt. Nun hat das Berufungsgericht das erste Urteil aufgehoben. Gegen diese Entscheidung könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch Revision eingelegt werden.
Vor fünf Jahren zu 15 Jahren Haft verurteilt
Krombach war im Dezember 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht machte ihn für den Tod seiner damals 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski verantwortlich. Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau gefunden worden. Ihr leiblicher Vater André Bamberski ist überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewaltigte und anschließend tötete, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursache ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuerte stets seine Unschuld.
In Deutschland war Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt worden. Bamberski ließ ihn deswegen im Herbst 2009 von Lindau in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen. Krombach wurde in Frankreich der Prozess gemacht, er wurde verurteilt. Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Bamberski wurde wegen der Verschleppung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Quelle: Lindauer Zeitung vom 26.10.2017 von dpa/Julia Baumann
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27.10.2017 um 11:48Den Fall kannte ich bis heute noch garnicht . Schon krass was da in Lindau abging und wie der da anscheinend gedeckt wurde.
Alles Richtig gemacht vom leiblichen Vater als es keiner andere Möglichkeit gab den Doktor nach Frankreich zu bringen.
Alles Richtig gemacht vom leiblichen Vater als es keiner andere Möglichkeit gab den Doktor nach Frankreich zu bringen.
Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
28.10.2017 um 15:18bodensee schrieb:Die Richter entscheiden: Gesundheitlicher Zustand des Lindauer Arzts ist mit Haft vereinbarDas freut mich das die Gesundheit von Dieter Krombach mit der guten medizinischen Versorgung die Frankreich zur Verfügung steht, ihm ein erträgliches Leben doch ermöglichen.
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28.10.2017 um 16:37Gibt es noch die Homepage der frz. Familie Krombach? Ist sie noch aktiv und einsehbar?
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28.10.2017 um 20:23Die Krombach-Familien-Webseite wurde kürzlich offline genommen, oder wird gerade aktuallisiert. REINE VERMUTUNG
Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
28.10.2017 um 20:58@bodensee
Danke! Ich habe die HP nicht mehr gefunden.
Vielleicht findet der D.Kr. keine Unterstützung mehr von der Familie. Dafür hätte ich Verständnis. Ich habe diese nur als Provokation gegen die KalinkaSympathisanten gesehen.
Von mir aus kann sie offline bleiben.
Ihrem Bruder und ihrer Mutter sind im Prozess Augen und Ohren geöffnet worden.
Mal abwarten, ob die HP wieder online geschaltet wird.
Danke! Ich habe die HP nicht mehr gefunden.
Vielleicht findet der D.Kr. keine Unterstützung mehr von der Familie. Dafür hätte ich Verständnis. Ich habe diese nur als Provokation gegen die KalinkaSympathisanten gesehen.
Von mir aus kann sie offline bleiben.
Ihrem Bruder und ihrer Mutter sind im Prozess Augen und Ohren geöffnet worden.
Mal abwarten, ob die HP wieder online geschaltet wird.
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28.10.2017 um 20:59bodensee schrieb:Der Lindauer Arzt Dieter Krombach kommt nicht aus dem Gefängnis. Die französische Justiz hat die vorzeitige Haftentlassung am Donnerstag abgelehnt.Das ist gut so und ich begrüße dieses Vorgehen.
Ein „Arzt“, welcher viel Leid, aufgrund seines sexuellen Triebes, seinen jungen Patientinnen angetan hat und darüber hinaus auch an seiner Stieftochter, sollte keinen Sonderbonus, in Bezug auf eine Verlegung nach Deutschland erhalten.
Ich fürchte, in Deutschland wäre er mit einer milderen Strafe davon gekommen.
Der Vater von Kalinka, Andrè Bamberski hat es geschafft, seiner Tochter Gerechtigkeit zukommen zu lassen und den Mörder seiner Tochter vor Gericht zu bringen
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28.10.2017 um 21:13Hochachtung für die frz. Justiz!!
Ehre, wem Ehre gebührt.
Nicht zuletzt gilt das auch für Bamberski.
Mit seiner Zivielcourage hat er schlechthin den Sextäter Kr. vore Gericht gebracht, dass er seiner gerechten Strafe ins Gesicht schauen kann ohne Rabattleistung jemals zu erfahren.
Ehre, wem Ehre gebührt.
Nicht zuletzt gilt das auch für Bamberski.
Mit seiner Zivielcourage hat er schlechthin den Sextäter Kr. vore Gericht gebracht, dass er seiner gerechten Strafe ins Gesicht schauen kann ohne Rabattleistung jemals zu erfahren.
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30.10.2017 um 18:42Der Fall ist schon erschreckend. Es ist offensichtlich, dass er durch seine Funktion als Arzt schlimmste Verbrechen verüben konnte. Die Justiz in D erwies sich hier als lahm; vielleicht sogar als Mittäter.
bodensee schrieb am 27.10.2017:Bamberski wurde wegen der Verschleppung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.Da hat er wiederum Glück gehabt. Entführung ist ein nicht unerheblicher Tatbestand.
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29.03.2018 um 14:58Urteil in Straßburg Fall Kalinka - Stiefvater bleibt in Haft
Stand: 29.03.2018 11:35 Uhr
2011 hat Frankreichs Justiz Dieter Krombach des Mordes an seiner Stieftochter Kalinka schuldig gesprochen. In Deutschland waren die Ermittlungen eingestellt worden. Laut EGMR ist der Schuldspruch trotzdem rechtens.
Der Europäische Gerichtshof hat im Justizstreit um den Fall Kalinka gegen den verurteilten Stiefvater des Mädchens entschieden: Der deutsche Arzt Dieter Krombach war 2011 in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. In Deutschland waren die Ermittlungen gegen ihn jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.
Jedes Land kann selbst urteilen
Aus diesem Grund hatte der heute 82-Jährige Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt: Aus seiner Sicht hätte er in Frankreich nicht verurteilt werden dürfen, da er in einem anderen Land bereits entlastet worden war.
Doch die Richter widersprachen Krombach: Die Verurteilung in Frankreich sei rechtlich möglich gewesen. Zwar gäbe es in der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Vorschrift, wonach einem Menschen wegen derselben Sache nicht zweimal der Prozess gemacht werden dürfe, aber das beziehe sich nur auf die Gerichte in demselben Land. Das heißt, Gerichte aus verschiedenen Ländern dürfen sich durchaus parallel mit ein und derselben Sache beschäftigen und unterschiedlich entscheiden, heißt es in der Gerichtsentscheidung (Az. 67521/14).
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/kalinka-krombach-egmr-101.html
vom 29.03.2018
Stand: 29.03.2018 11:35 Uhr
2011 hat Frankreichs Justiz Dieter Krombach des Mordes an seiner Stieftochter Kalinka schuldig gesprochen. In Deutschland waren die Ermittlungen eingestellt worden. Laut EGMR ist der Schuldspruch trotzdem rechtens.
Der Europäische Gerichtshof hat im Justizstreit um den Fall Kalinka gegen den verurteilten Stiefvater des Mädchens entschieden: Der deutsche Arzt Dieter Krombach war 2011 in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. In Deutschland waren die Ermittlungen gegen ihn jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.
Jedes Land kann selbst urteilen
Aus diesem Grund hatte der heute 82-Jährige Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt: Aus seiner Sicht hätte er in Frankreich nicht verurteilt werden dürfen, da er in einem anderen Land bereits entlastet worden war.
Doch die Richter widersprachen Krombach: Die Verurteilung in Frankreich sei rechtlich möglich gewesen. Zwar gäbe es in der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Vorschrift, wonach einem Menschen wegen derselben Sache nicht zweimal der Prozess gemacht werden dürfe, aber das beziehe sich nur auf die Gerichte in demselben Land. Das heißt, Gerichte aus verschiedenen Ländern dürfen sich durchaus parallel mit ein und derselben Sache beschäftigen und unterschiedlich entscheiden, heißt es in der Gerichtsentscheidung (Az. 67521/14).
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/kalinka-krombach-egmr-101.html
vom 29.03.2018
Das mysteriöse Leben des Dr. Krombach aus Lindau am Bodensee
29.03.2018 um 18:43@bodensee
Ich habe es heute in der Pause auch gelesen und finde das Urteil gut, richtig und vorausschauend, wie es vom EGMR getroffen wurde.
Wenn man sich überlegt, wieviele Menschen darum kämpfen, daß diese Vorschrift auch inländisch aufgehoben wird (z. B. Herr von Möhlmann für den Mord an seiner Tochter Frederike), wäre eine andere Entscheidung - meines Erachtens - viele Schritte rückwärts gewesen.
Wir müssen und dürfen uns mit dem Gedanken vertraut machen, daß es durch den Fortschritt immer öfter vorkommen wird, daß alte Kriminaldelikte aufgeklärt werden können, deren Türen vorher verschlossen waren und ich finde es legitim, wenn in diesem Zusammenhang zumindest darum debattiert wird, dieses Gesetz zu überdenken.
Wir haben in Deutschland den Luxus "Mord verjährt nicht" - auch bei uns gab es das nicht immer, wie in vielen anderen Ländern ebenfalls (in der Schweiz sind es, glaube ich, 30 Jahre, nach denen Mord verjährt ist). Hierzulande wurde dieses Gesetz zuerst verlängert, dann aufgelöst, sodaß wir heute für Mord keine Verjährungsfrist mehr haben.
Nichts anderes ist es - für meine Begriffe - in der heutigen Zeit darüber nachzudenken, bei eindeutiger Beweislage, ein zweites Mal anklagen zu können und durch die Entscheidung des EGMR ist diese Debatte gesichert und durchführbar geblieben.
Auf den Fall bezogen, denke ich, sind wir uns alle einig, daß es sowieso die einzig richtige Entscheidung war und auch kein falscher in Frankreich verurteilt wurde. Das mag sich sehr hart anhören (bzw. lesen), ist aber meine Meinung.
Ich habe es heute in der Pause auch gelesen und finde das Urteil gut, richtig und vorausschauend, wie es vom EGMR getroffen wurde.
Wenn man sich überlegt, wieviele Menschen darum kämpfen, daß diese Vorschrift auch inländisch aufgehoben wird (z. B. Herr von Möhlmann für den Mord an seiner Tochter Frederike), wäre eine andere Entscheidung - meines Erachtens - viele Schritte rückwärts gewesen.
Wir müssen und dürfen uns mit dem Gedanken vertraut machen, daß es durch den Fortschritt immer öfter vorkommen wird, daß alte Kriminaldelikte aufgeklärt werden können, deren Türen vorher verschlossen waren und ich finde es legitim, wenn in diesem Zusammenhang zumindest darum debattiert wird, dieses Gesetz zu überdenken.
Wir haben in Deutschland den Luxus "Mord verjährt nicht" - auch bei uns gab es das nicht immer, wie in vielen anderen Ländern ebenfalls (in der Schweiz sind es, glaube ich, 30 Jahre, nach denen Mord verjährt ist). Hierzulande wurde dieses Gesetz zuerst verlängert, dann aufgelöst, sodaß wir heute für Mord keine Verjährungsfrist mehr haben.
Nichts anderes ist es - für meine Begriffe - in der heutigen Zeit darüber nachzudenken, bei eindeutiger Beweislage, ein zweites Mal anklagen zu können und durch die Entscheidung des EGMR ist diese Debatte gesichert und durchführbar geblieben.
Auf den Fall bezogen, denke ich, sind wir uns alle einig, daß es sowieso die einzig richtige Entscheidung war und auch kein falscher in Frankreich verurteilt wurde. Das mag sich sehr hart anhören (bzw. lesen), ist aber meine Meinung.
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30.03.2018 um 23:56bodensee schrieb:Doch die Richter widersprachen Krombach: Die Verurteilung in Frankreich sei rechtlich möglich gewesen. Zwar gäbe es in der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Vorschrift, wonach einem Menschen wegen derselben Sache nicht zweimal der Prozess gemacht werden dürfe, aber das beziehe sich nur auf die Gerichte in demselben Land. Das heißt, Gerichte aus verschiedenen Ländern dürfen sich durchaus parallel mit ein und derselben Sache beschäftigen und unterschiedlich entscheiden, heißt es in der GerichtsentscheidungIch schätze Mal, dass hier das Urteil nicht richtig wiedergegeben wurde. Folgende Quelle dürfte korrekter sein:
Die Straßburger Richter urteilten: Deutschland und Frankreich hätten unabhängig voneinander gegen Dieter Krombach ermittelt. Das sei durch den entsprechenden Artikel in einem Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verboten. Krombach scheiterte also mit seiner Klage in Straßburg und bleibt weiter in Haft.
Es gab in D überhaupt kein Urteil, die Ermittlungen wurden schlicht und einfach nur eingestellt. Der EGMR dürfte nur entschieden haben, dass beide Länder bei den Ermittlungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen dürfen und wenn ein Land die Indizien ausreichend für die Erhebung einer Klage ansehen, darf Anklage und entsprechend Verurteilung erfolgen.
Wirklich sicher sein dürfte man erst, wenn die schriftliche Begründung auch veröffentlicht ist. Würde man jedoch die Darstellung des Ersten als richtig ansehen, hätte das Gericht an dem tatsächlichen Fall vorbeigeurteilt und über etwas entschieden, was überhaupt nicht vorlag. Das ist so gut wie auszuschließen.
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31.03.2018 um 00:04Arwen1976 schrieb:Wir haben in Deutschland den Luxus "Mord verjährt nicht" - auch bei uns gab es das nicht immer, wie in vielen anderen Ländern ebenfalls (in der Schweiz sind es, glaube ich, 30 Jahre, nach denen Mord verjährt ist). Hierzulande wurde dieses Gesetz zuerst verlängert, dann aufgelöst, sodaß wir heute für Mord keine Verjährungsfrist mehr haben.Es war eine rein politische Entscheidung und aus meiner Sicht eine vollkommen weltfremde.
Zu was eine solche fehlende Verjährung führen kann, kannst Du hier im Forum nachlesen. Der Titel lautet Anklage nach 41 Jahren oder so ähnlich. Nur durch Zufall ließ sich die Verurteilung verhindern, da ein Entlastungszeuge noch lebte. In den meisten Ländern ist 30 Jahre das Limit, auch in Frankreich.
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11.06.2019 um 13:05Hallo zusammen! Ich habe heute in einem französischen Beitrag gehört, dass Herr Krombach nach dem Entzug seiner Arztlizenz, auf Schiffen als Arzt gearbeitet hat, weil „sie es dort nicht so streng sehen mit den Papieren, weil er auf dem Meer praktiziert!“ 😳. Finde es unglaublich und frage mich, ob er auch auf Schiffen damals „Patienten“ betäubt hat!? Was denkt Ihr? Und ist Krombach noch in Haft?
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31.12.2019 um 17:45Krombach hat ohne Approbation vor allen Dingen in Deutschland gearbeitet. Und zwar immer als Vertretung (Urlaub, Krankheit usw.). Da wird es auch nicht so ernst genommen.
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