Gibt was Neues:
PROZESS UM DOPPELMORD IN SCHILDGEN
Befangenheitsantrag gegen Richter und Schöffen überraschend zurückgezogenErstellt 26.03.2015
Der Prozess um einen Doppelmord in Schildgen geht vor der 5. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht weiter. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter und Schöffen ist überraschend zurückgezogen worden.
Bergisch Gladbach/ Köln.
Der Doppelmordprozess vor der 5. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht geht weiter. Die Verteidiger von Klaus G. (Name geändert), dem die Staatsanwaltschaft einen Doppelmord an zwei Frauen am 18. Juni 2014 in Schildgen vorwirft, haben einen Befangenheitsantrag gegen Richter und Schöffen überraschend zurückgezogen. Einige Prozessbeobachter rieben sich verwundert die Augen: Argumente mit denen die Verteidiger des Bergisch Gladbachers noch vor wenigen Tagen sämtliche Richter der Strafkammer abgelehnt hatten, mussten nun als Begründung für die Rücknahme des Antrags herhalten.
Der Hintergrund: Der Vorsitzende Richter hatte am 19. März den behandelnden Arzt des Sohnes eines Opfers als Sachverständigen geladen. Dies lehnten die Verteidiger ab. Als das Gericht sich dann korrigierte und den Arzt als sachverständigen Zeugen vernehmen wollte, war dies für die Verteidiger ein Indiz für die Befangenheit der Richter. Nun zogen die Verteidiger – unter anderem mit dem Argument der Arzt werde ja nun als sachverständiger Zeuge geladen – den Antrag zurück.
13.000 Euro aus einer Erbschaft erhaltenAnschließend trat die Schwester des Angeklagten in den Zeugenstand. „Ich habe meinen Bruder niemals gewalttätig gesehen. Selbst bei Familienfeiern mit Alkohol war er nie aggressiv“, beantwortet die Bergisch Gladbacherin die Frage nach der Persönlichkeit ihres Bruders. Er sei als Mensch eher verschlossen, lebe zurückgezogen mit seiner Frau und seinem Sohn. „Auf seinen Sohn ist mein Bruder stolz. Der Junge besucht das Gymnasium und schreibt gute Noten. Mein Bruder ist ein guter Vater“, sagte die Zeugin. Die Mutter habe sie, den Angeklagten und den jüngsten Bruder alleine groß gezogen. Der Tod der Mutter vor elf Jahren habe ihren Bruder sehr mitgenommen. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen ihren Bruder, dass dieser wegen Geldschulden die Frauen ermordet haben soll, könne sie als Schwester nicht nachvollziehen, erklärte die Zeugin. Rund einen Monat vor der Tat habe ihr Bruder rund 13.000 Euro aus einer Erbschaft erhalten.
Vor rund zwei Jahren habe sich der Angeklagte verändert, habe sich noch mehr zurückgezogen. Die Zeugin: „Er regte sich über ganz alltägliche Sachen auf. Wenn was nicht funktionierte, wurde er hektisch.“ Hektisch oder hysterisch“, fragte der Staatsanwalt. „Eher kopflos“, antwortete die Zeugin.“
Der Angeklagte nahm die Aussage seiner Schwester regungslos auf. Nicht ein Blick schweifte zu der Zeugin. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.
http://www.rundschau-online.de/rhein-berg/prozess-um-doppelmord-in-schildgen-befangenheitsantrag-gegen-richter-und-schoeffen-ueberraschend-zurueckgezogen,16064474,30228418.html (Archiv-Version vom 15.07.2015)