Jetzt liegt der Prozess erst mal auf Eis .
Die Verteidiger haben ein Befangenheitsantrag gegen die 3 Richter und 2 Schöffen gestellt.. Na, mal sehen, wann es dann weiter geht..
Hier der Bericht:
Zwangspause für den MordprozessERSTELLT 20.03.2015
Die Verteidiger des wegen Doppelmordes angeklagten Bergisch Gladbachers stellen einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter und beide Schöffen des Kölner Landgerichts. Nun liegt das Verfahren vorläufig auf Eis. Von Diethelm Nonnenbroich
Bergisch Gladbach/Köln. Der Doppelmordprozess vor der 5. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht liegt vorläufig auf Eis. Die Verteidiger von Klaus G. (Name geändert), dem die Staatsanwaltschaft einen Doppelmord an zwei Frauen am 18. Juni 2014 in Schildgen vorwirft, haben am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter und beide Schöffen gestellt. Damit ist die Strafkammer erst einmal handlungsunfähig. Eine andere Kammer muss nun über das Ablehnungsgesuch entscheiden. Erst danach kann der Prozess fortgesetzt werden.
Es war eine Ablehnung mit Ansage: Als erster Zeuge sollte am Freitagmorgen der behandelnde Arzt des Sohnes eines der Opfer in den Zeugenstand. Vermutlich sollte in der Aussage des Arztes die Vernehmungsfähigkeit des 23-Jährigen beleuchtet werden – der junge Mann ist behindert. Entgegen den üblichen Gepflogenheit war der Bergisch Gladbacher Arzt nicht vom Gericht beauftragt worden, ein Gutachten zu erstellen. Wäre der Arzt als sachkundiger Zeuge vernommen worden, wäre wohl alles im Lot gewesen.
Darauf zielte auch die Frage von Verteidiger Ingmar Rosentreter an den Vorsitzenden Richter. „Ist der Arzt als sachverständiger Zeuge oder Sachverständiger geladen?“, wollte der Anwalt wissen. „Als Sachverständiger“, bekam er zur Antwort. Die Reaktion der Anwälte folgte prompt: ein Ablehnungsgesuch gegen den Hausarzt. Dieser sei aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zu dem autistischen Sohn des Opfers nicht objektiv. Er sei als Arzt für den Zeugen tätig gewesen und sei aus diesem Grund nicht vorurteilsfrei.
Zeugen wieder ausgeladenNach einer Unterbrechung von 15 Minuten setzte das Gericht die Verhandlung fort: mit der Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen den Hausarzt. Sofort beantragten Verteidiger Rosentreter und sein Partner Johannes Daners eine weitere Verhandlungspause von 90 Minuten, um einen weiteren Antrag zu formulieren. Vielen Prozessbeobachtern war klar, dass nun ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter folgen würde. Dieser bot noch an, den Hausarzt als sachkundigen Zeugen und nicht als Sachverständigen zu verhören. Die Verteidigung bestand auf die Verhandlungspause, und alle Zeugen wurden ausgeladen – auch der 23-Jährige Sohn des jüngeren Opfers.
Die Verteidiger begründeten die Befangenheit des Gerichts unter anderem mit falsch zitierten Paragrafen. Des weiteren habe das Gericht in der Ablehnung des Antrags gegen den Hausarzt ein Urteil angeführt, das sich auf Richter bezogen habe und nicht auf Zeugen. Und die Gründe für die Ablehnung des Arztes seien vom Gericht nicht genügend gewürdigt worden.
http://www.ksta.de/bergisch-gladbach/gericht-in-koeln-zwangspause-fuer-den-mordprozess,15189226,30179372.html (Archiv-Version vom 21.03.2015)