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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

142 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Serienmörder, Delmenhorst, Krankenpfleger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

30.11.2014 um 14:21
@inci2

Ich denke nicht, dass es bei den 12 bleibt...

Und es ist ja nicht so, daß er schlecht ausgebildet war - zumindest nicht im beruflichen Sinne, sehr wohl aber im menschlichen.

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Dill ehemaliges Mitglied

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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

30.11.2014 um 14:44
Mich interessiert: ist der TV Pflegefachkraft mit Staatsexamen?
Oder nur Hilfskraft?


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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

30.11.2014 um 15:11
@Dill
Auf der Intensivstation arbeiten nur examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger, oft sogar mit Fachweiterbildung Intensivmedizin.
Ein Einsatz auf einer Intensivstation ist ein Privileg, hier wird erfahrenes Personal eingesetzt, auch direkt nach der Ausbildung kommt man zunächst nicht dorthin.


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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

30.11.2014 um 16:29
man sieht es in threads wie diesem.

eigentlich müsste man erwarten, dass tausende krankenpfleger froh sind, endlich schreiben zu können, wie sie sich über rechtfertigungen gleich denen, ein bediensteter eines krakenhauses habe ja nur aus überlastung gemordet, erschüttert sind.
man denkt, es müsste ein aufschrei durch ihre reihen gehen, weil kollegen trotz ihres verdachtes schwiegen, und damit neue taten ermöglichten.

statt dessen finde ich in den medien postings gegen patienten, die sich bestürzt äußern, und viel selbstlob, geschrieben von angeblichem fachpersonal.


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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

30.11.2014 um 16:35
Prozess-Ende nicht absehbar Todespfleger aus Delmenhorst: brisante Details zum Fall

Der wegen dreifachen Mordes Angeklagte Krankenpfleger Nils H. sitzt am 11.09.2014 neben seiner Anwältin Ulrike Baumann vor Beginn des Prozess im Gerichtssaal des Landgerichts in Oldenburg (Niedersachsen).


rh Oldenburg/Delmenhorst. Ein Pfleger des Klinikums Delmenhorst steht im Verdacht, mehr als 100 Morde begangen zu haben. Seit dem 20. Oktober verhandelt das Oldenburger Landgericht den Fall, in dem immer mehr brisante Details ans Tageslicht kommen.

Die Brisanz um den womöglich mehr als 100fachen tödlichen Einsatz des Herzmittels Gilurytmal im Klinikum Delmenhorst ist über Jahre hinweg bei den verantwortlichen Stellen offenbar unterschätzt worden.
Nachdem der inzwischen 37-jährige Krankenpfleger Niels H. am 22. Dezember 2006 vom Landgericht Oldenburg zunächst lediglich zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war, kam es nach einer Intervention des Bundesgerichtshofs am 23. Juni 2008 immerhin zu einer Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes.
Angeklagt war damals lediglich der Fall eines Mannes, dem von dem Angeklagten am 22. Juni 2005 auf der Intensivstation des Klinikums unsachgemäß eine Überdosis Gilurytmal gespritzt worden war. Eine Arbeitskollegin hatte den 37-Jährigen damals auf frischer Tat ertappt. Außerdem hatte der Krankenpfleger vor der Polizei zunächst ein Geständnis abgelegt.

Über 100 unerklärliche Todesfälle

Überraschend war es anschließend um den Angeklagten und auch um das Klinikum Delmenhorst still geworden, obgleich in den Prozessen aus den Jahren 2006 und 2008 hoch beunruhigende Details um den Anstieg der Sterberate auf der Intensivstation und ein unerklärlich hoher Verbrauch von Gilurytmal bekannt geworden waren.
In der Zeit der Tätigkeit des Angeklagten am Delmenhorster Klinikum zwischen Ende 2002 und Mitte 2005 waren die Todeszahlen so massiv nach oben geschnellt, dass statistisch von einer Zahl von deutlich über 100 unerklärlichen Todesfällen ausgegangen werden musste.

Dennoch hatte es bis 2009 keine nach Außen erkennbaren Bemühungen zur Abklärung dieser Todesfälle gegeben.

Erst durch die Bemühungen der Tochter einer Frau aus der Wesermarsch, die im Frühjahr 2003 unter dubiosen Umständen im Klinikum verstorben war, kam es zu einer Obduktion, bei der trotz schwieriger äußerer Umstände in den gesicherten Leichenresten der Gilurytmal-Wirkstoff Ajmalin zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.
Daraufhin hatte sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg entschlossen, einige weitere Obduktionen in Auftrag zu geben. In vier Fällen war dabei im Jahre 2011 von Spezialisten ebenfalls Ajmalin nachgewiesen worden.

Angeklagter soll mit Tötungszahlen geprahlt haben

Auf dieser Basis wurde gegen den Angeklagten in drei Fällen Anklage wegen Mordes und in zwei Fällen wegen versuchten Mordes erhoben. Diese fünf Fälle werden gegenwärtig vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg verhandelt.

Bis zu einem Urteilsspruch gilt für den schweigenden Angeklagten die Unschuldsvermutung. Allerdings lässt sich schon zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass sich die Todesstatistiken samt des massiven Gilurytmalverbrauchs der Jahre 2003 bis Mitte 2005 auch mit einer Verurteilung in diesen Fällen nicht werden erklären lassen.

Nachdenklich macht in diesem Zusammenhang, dass ehemalige Mithäftlinge inzwischen vor Gericht angegeben haben, der Angeklagte habe vor ihnen mit horrenden Tötungszahlen geprahlt. Ein kolportierter Satz lautete dabei, er habe „bei 50 aufgehört zu zählen.”

Die Staatsanwaltschaft:

Spätestens, nachdem in dem Prozess von 2006 die Todesfall- und Gilurytmal-Statistiken auch öffentlich bekannt geworden waren, hatte bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Nachdenken über eine denkbare Tötungsserie im Klinikum eingesetzt.
Ende Juli 2007, also ein gutes halbes Jahr nach Beendigung des Erstprozesses, hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft im Gespräch mit dem dk mitgeteilt, dass die Polizeiinspektion Delmenhorst weiterhin damit beschäftigt sei, wegen denkbarer strafbarer Handlungen rund um die Todesfälle zu ermitteln.
Ausdrücklich hatte er damals auch von Fahrlässigkeitsdelikten gesprochen und zudem darauf hingewiesen, dass “gegenwärtig keine Exhumierungen” zu erwarten seien. Auf Details hatte der Sprecher nicht eingehen wollen, hatte aber erklärt: „Das Verfahren ist keineswegs bereits eingestellt.”

Kopfschütteln über die Staatsanwaltschaft

Um so überraschender erscheint daher der aktuelle Kenntnisstand, dass erst 2008 durch das Anzeigeverhalten einer Hinterbliebenen Bewegung in das Geschehen gekommen sein soll.

Deren Anwältin Gaby Lübben hatte der Anklagebehörde deshalb schon vor Prozessbeginn vorgeworfen, nicht in allen Todesfällen Obduktionen vorgenommen zu haben, bei denen der Angeklagte nach den Klinikunterlagen Dienst gehabt hatte.

Das Kopfschütteln über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft war verstärkt worden, als ein ermittelnder Polizeibeamter im laufenden Prozess als Zeuge erklärt hatte, seitens der Staatsanwaltschaft sei im Zuge der Ermittlungen die Vorgabe gekommen, maximal zehn Exhumierungen vorzunehmen. Mit einem Arzt seien daraufhin passende Akten herausgesucht worden. „Wenn die Vorgabe 20 Exhumierungen gelautet hätte, wären eben zwanzig Akten herausgesucht worden”, lautete wörtlich die Aussage des Beamten.

Erst nachdem er und zwei seiner Kollegen vor Gericht detailliert über ihre Ermittlungen berichtet hatten und ihre Kenntnisse dadurch öffentlich geworden waren hat sich die Staatsanwaltschaft nun entschlossen, eine Soko einzurichten um in allen noch möglichen Fällen Exhumierungen auf der Suche nach Ajmalin vorzunehmen.

Dass dies Erfolg versprechend sein könnte, hat zwischenzeitlich ein Sachverständiger bestätigt, der die bisherigen Obduktionen durchgeführt hat. Trotz jahrelanger ungünstiger Lage einer der Leichen in einer Wasser führenden Schicht hatte dieser Spezialist auch in diesem Körperresten Ajmalin nachweisen können. In den anderen Fällen seien die Leichname in einem problemlosen Untersuchungszustand gewesen.

Das Gericht:

Bereits in dem ersten Prozess 2006 war das Interesse des Gerichts zu spüren gewesen, im Interesse der Allgemeinheit mehr als nur die engeren Umstände der konkret angeklagten Tat zu untersuchen. Diese Vorgehensweise der Richter setzt sich im laufenden Prozess fort. Akribisch wird all den Ansätzen nachgegangen, die Aufklärung über den Gilurytmalverbrauch und die hohen Todeszahlen zwischen 2003 und 2005 im Delmenhorster Klinikum geben können.
Zudem wird wert auf die Erhellung des Arbeitsumfeldes auf einer Intensivstation gelegt, auf der womöglich über einen langen Zeitraum serienmäßig Tötungen hatten stattfinden können. Zudem beschäftigte sich das Gericht von Anfang an mit der beruflichen Vorgeschichte des Angeklagten, der einst mit guten Zeugnissen von einer Oldenburger Klinik nach Delmenhorst gekommen war, obgleich er dort wegen „Auffälligkeiten” nicht weiter beschäftigt werden sollte.

Das Klinikum:

Im Verlauf des Prozessgeschehens seit 2006 ist mehrfach von Zeugen und Sachverständigen über Interna auf der Intensivstation berichtet worden, die für Außenstehende geeignet sind, das Vertrauen in das Klinikum deutlich zu erschüttern. So hatte ein als Zeuge angehörter Klinikarzt schon 2006 davon berichtet, dass er nach der Aufdeckung des ersten Falls vom Juni 2005 intensive Recherchen angestellt hatte.

Damals hätten alle Pfleger und Schwestern der Intensivstation ohne Gegenzeichnung Gilurytmal ordern können.

Bei von ihm nach Aktenrecherchen erstellten Listen habe sich gezeigt, dass bei zirka 80 Prozent der als ungewöhnlich eingestuften Fällen der Angeklagte Dienst gehabt habe.

Auch die Zahl der dokumentierten Reanimationen, so der Zeuge damals weiter, hatten sich von 48 im Jahre 2002 auf 75 im Jahre 2003 auf schließlich 86 im Jahre 2004 erhöht.

Vom damaligen Krankenhausdezernenten der Stadt, Friedrich Hübner, war 2006 zudem die Aussage gekommen, dass mangels fehlender Dokumentationspflicht nicht zu klären gewesen sei, wie es zu den hohen Gilurytmalverbräuchen gekommen sei.

Zugleich hatte der Dezernent damals eingeräumt, dass die Todesfall- und Gilurytmalstatistiken erst erstellt worden seien, als die Kripo im Sommer 2005 danach gefragt hatte.

Zivilprozessuale Ansprüche von Hinterbliebenen

Allerdings hatte das Klinikum unmittelbar nach Aufdeckung des ersten Falles im Sommer 2005 Kontakt zu dem Bremer Strafverteidiger Erich Joester aufgenommen. Der Rechtsanwalt berät das Klinikum seither und verfolgt regelmäßig bis heute die seit 2006 vor dem Landgericht Oldenburg stattfindenden Prozesse gegen den Angeklagten.

Als ein heikles Feld für das Klinikum könnten sich in Zukunft noch zivilprozessuale Ansprüche von Hinterbliebenen entwickeln.

Zwar sind, so weit bekannt, keine leitenden Klinikmitarbeiter strafrechtlich wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts belangt worden. Doch im Zivilrecht gelten ohnehin andere Kriterien als im Strafrecht. Wie am Rande des laufenden Prozesses zu vernehmen ist, lassen sich Hinterbliebene gegenwärtig über Erfolgschancen und Risiken rechtlicher Ansprüche beraten.

Im Fall des versuchten Mordes vom Juni 2005, für den der Angeklagte bereits verurteilt ist, hat nach Informationen des dk das Klinikum hingegen zivilrechtlich einen Erfolg erzielt. Die Ehefrau des Verstorbenen hatte sich geweigert, die vom Klinikum nach dem überraschenden Tod des Mannes eingeklagten Behandlungskosten zu zahlen und hatte stattdessen Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. Diesen Prozess um eine „beträchtliche Summe”, so der damalige Sprecher des Landgerichts in einer Stellungnahme aus dem Januar 2009, soll das Klinikum gewonnen haben.

Das Motiv des Angeklagten:

Über die möglichen Gründe, die den Angeklagten zu den ihm vorgeworfenen Taten bewogen haben können, ist zunächst weiter Rätselraten angesagt. Ein psychiatrischer Sachverständiger verfolgt den laufenden Prozess seit Anbeginn, um später dem Gericht ein möglichst differenziertes Gutachten liefern zu können.

Doch als ein denkbarer Hintergrund des 37Jährigen wird immer wieder seine familiäre Herkunft samt der dort stark vertretenen medizinisch-pflegerischen Berufe benannt. Angeblich solle der Vater sich gewünscht haben, dass der Sohn zwar in der Branche bleiben, aber als Arzt Karriere machen solle. Der Angeklagte habe daran jedoch wenig Interesse gezeigt.

Küchenpsychologisch kann man auf diesem Wege rasch zu dem Schluss kommen, zumindest auf dem Feld der Notfallmedizin und der Reanimation habe der Angeklagte zeigen wollen, dass er Ärzten gleichwertig oder sogar überlegen ist.

Todesdrohungen an Ex-Freund

Gestützt werden solche Überlegungen durch den Umstand, dass der über Jahre hinweg beste Freund des Angeklagten ebenfalls ein Krankenpfleger mit notfallmedizinischem Schwerpunkt ist. Beide hatten zunächst gemeinsam in einer Klinik in Oldenburg gearbeitet, bevor der Angeklagte nach dem Wechsel nach Delmenhorst seinen älteren Freund ebenfalls dorthin gelockt hatte.

Womöglich habe es seitens des Angeklagten eine ungute Wettbewerbssituation mit dem Freund gegeben. Dieser hatte ein solches Ansinnen als Zeuge vor Gericht zwar von sich gewiesen, zugleich aber betont, dass die Freundschaft bereits mehrere Monate vor der Enttarnung des Angeklagten zerbrochen sei.

Zwar habe es über den Angeklagten wegen der zahleichen Reanimation während dessen Dienstzeit Gerüchte auf der Station gegeben, bestätigte der Ex-Freund wie auch zahlreiche andere Zeugen dem Gericht. Bis zum Tag der Enttarnung habe er darauf aber nichts gegeben, so der Pfleger bei seiner Zeugenaussage.

Mithäftlinge des Angeklagten hatten vor Gericht erklärt, der 37Jährige habe gegen den Ex-Freund Todesdrohungen ausgestoßen. Er habe auch dessen aktuellen Wohn- und Arbeitsort gewusst. Dies könnte für eine nach wie vor starke emotionale Bindung des Angeklagten an den ehemaligen Freund und Berufskollegen sprechen.

Ein Ende des Prozesses ist gegenwärtig nicht abzusehen. Zunächst waren Termine lediglich bis zum 19. Dezember festgelegt. Doch inzwischen hat der Vorsitzende Richter für die Monate Januar und Februar 2015 sieben weitere Verhandlungstage bestimmt. Vermutlich wird es auch danach noch weiter gehen.
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/525098/todespfleger-aus-delmenhorst-brisante-details-zum-fall


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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

30.11.2014 um 16:55
Vielen Dank für diese Informationen @bestager.

Wie skrupellos, auch noch den ehemaligen Freund zu bedrohen. Was muss da gelaufen sein? Bei mir tun sich gerade Abgründe auf. Und dazwischen die alten, kranken Menschen, die auf Hilfe angewiesen waren. Man kann nie in einen Menschen hinein schauen. Aber wenn es doch schon Gerüchte gab, wie kann man dann davon ausgehen, dass er munter weiter sein Werk trieb. Mir kommt die Zahl der Todesfälle sehr hoch vor.


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30.11.2014 um 17:00
@Feelee
Zitat von FeeleeFeelee schrieb:Und dazwischen die alten, kranken Menschen, die auf Hilfe angewiesen waren. Man kann nie in einen Menschen hinein schauen.
Wieso alte und kranke Menschen?
Der war nicht in einem Altenheim, sondern in einem KH.
Da bekommt man Patienten jeglichen Alters zu sehen.


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30.11.2014 um 17:03
@inci2
Ich gehe davon aus, dass er sich nicht an jungen Menschen vergriffen hat. Höchstens wenn diese in Lebensgefahr schwebten. Er wird sich schon die älteren Patienten ausgesucht haben. Denn immerhin ist es ja anscheinend nicht aufgefallen. Und wenn eine Reihe von Mitte 20jährigen plötzlich versterben, dürfte das schon eher aufgefallen sein.


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30.11.2014 um 17:05
@Feelee

Da wir nicht wissen, um welche Patienten es geht,
kann man da nur mutmaßen.

Aber es gibt auch junge Menschen, sogar Kinder,
die in lebensbedrohliche Situationen, auch im KH,
geraten, und nicht wieder reanimiert werden können.


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30.11.2014 um 17:08
@inci2
Ja, ich mutmaße. Ist in diesem Forum nicht unüblich.
Und ja, mir ist auch bekannt, dass sogar Kinder versterben.


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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

30.11.2014 um 17:50
Zitat von FeeleeFeelee schrieb:Ja, ich mutmaße.
es wäre erstaunlich, wenn es diesmal erstmals prozentual über die altersklassen gleich verteilte vorfälle gäbe, bisher traf es menschen mit weniger sozialer anbindung öfters als junge mit familienbeziehung und freundschaften.


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Dill ehemaliges Mitglied

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01.12.2014 um 03:26
Davon bin ich nicht überzeugt!


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01.12.2014 um 07:39
Ich schon. Das was @vielefragen beschreibt, ist logisch.


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01.12.2014 um 09:02
Wenn der Mörder sich ausschließlich an "sterbenskranken" oder Personen die jedenfalls in Lebensgefahr schwebten vergangen hat, dann muss das keinem aufgefallen sein.

Im Krankenhaus sterben jeden Tag viele Menschen. Eine zweite Leichenschau (etwa bei Kremierungen) ist keine Obduktion. Hier wird nur grob die Leiche begutachtet und bei entsprechender Vorgeschichte auch keine Obduktion angeordnet. Es sei denn hier lag offensichtlich Gewaltanwendung vor (gebrochener Schädel, Messer im Rücken etc.).

An die Kripo gehen solche Fälle in der Regel nur, wenn während oder nach einer OP der Tod unerwartet eintritt. Und selbst da, ordnet der Staatsanwalt bei entsprechender Vorgeschichte selten eine Obduktion an.

Ich denke, dass hier nicht zwingend Mitwisser vorhanden waren oder gar ein Verdacht bestand. Im Krankenhaus ist der Tod ein tägliches Geschäft und in den seltensten Fällen wird hier nachgeforscht werden.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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01.12.2014 um 14:46
@Forseti70
Zitat von Forseti70Forseti70 schrieb:Wenn der Mörder sich ausschließlich an "sterbenskranken" oder Personen die jedenfalls in Lebensgefahr schwebten vergangen hat, dann muss das keinem aufgefallen sein.
Ganz klar, doch wenn die Fälle sich häufen, dann kommt es letztendlich doch zur Sprache und Aufklärung.

In diesem Fall haben wir es mit einer negativ narzisstischen Persönlichkeit zu tun, welche sich anmaßte, über Tod und Leben erhaben zu sein, ganz nach Gutdünken und Tageslaune, letztendlich um sich selbst zu befriedigen. Schaurig und grausam.


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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

01.12.2014 um 18:58

01.12.2014
Krankenpfleger-Prozess

Polizei richtet Hotline für Angehörige ein

Angehörige möglicher Opfer können sich unter einer speziell eingerichteten Telefonnummer an die Sonderkommission „Kardio“ wenden. Auch Beratungsgespräche werden angeboten.

Oldenburg Bei den Ermittlungen gegen einen Krankenpfleger wegen einer möglichen Mordserie hat die Sonderkommission der Polizei in Oldenburg eine Hotline für Angehörige eingerichtet. Der 37-Jährige muss sich seit September wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs an Patienten im Klinikum in Delmenhorst verantworten. Inzwischen kommen aber immer mehr Verdachtsfälle an den früheren Arbeitsstätten des Mannes in Oldenburg und Wilhelmshaven hinzu - allein in Delmenhorst überprüft die Polizei den Tod von 174 Patienten.

Angehörige möglicher Opfer können sich werktags zwischen 9 und 15 Uhr unter der Telefonnummer 0441/790-3555 an die Soko „Kardio“ der Polizei in Oldenburg wenden. Sollte es im Rahmen der Ermittlungen notwendig werden, dass die Gräber Verstorbener geöffnet werden, so könnten Angehörige individuell betreut und beraten werden, betonte die Polizeidirektion Oldenburg am Sonntag.

Auch per Mail können Angehörige mit der Soko Kontakt aufnehmen: soko-kardio-hinweisaufnahme@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.nwzonline.de/blaulicht/polizei-richtet-hotline-fuer-angehoerige-ein_a_21,0,44126083.html



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01.12.2014 um 19:36
Interessanter Bericht im ZDF Wiso, gerade eben. Evtl. später in der Mediathek zu sehen.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2295166/Heute-in-WISO (Archiv-Version vom 02.12.2014)


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Ein Serienmörder im Krankenhaus? - Niels H.; Delmenhorst

24.02.2015 um 09:30
Mord-Ermittlungen gegen Ex-Pfleger
Tote sollen Antworten liefern

Wie viele Menschen tötete der Krankenpfleger Niels H.? Angeklagt ist er derzeit wegen fünf Taten, doch es könnten weit mehr sein. Um weitere Verdachtsfälle zu klären, müssen nun Gräber geöffnet werden.
Der frühere Pfleger steht bereits vor Gericht. Der frühere Pfleger steht bereits vor Gericht.(Foto: AP)

Im Zuge der Mord-Ermittlungen gegen den früheren Krankenpfleger Niels H. werden Staatsanwaltschaft und Polizei in den nächsten Wochen die ersten acht Exhumierungen vornehmen. Dabei sollen Gräber von Verstorbenen aus dem Klinikum Delmenhorst geöffnet werden, wie die Ermittler in Oldenburg mitteilten. "Weitere Exhumierungen werden folgen", hieß es in einer Mitteilung der Behörden. Die genauen Termine und Orte der Graböffnungen teilten die Staatsanwaltschaft und die Sonderkommission "Kardio" aus Rücksicht auf die Angehörigen nicht mit. "Wir wollen verhindern, dass viele Schaulustige das Geschehen vor Ort verfolgen", sagte der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme.

H. muss sich derzeit wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Er soll Patienten ein bestimmtes Herzmedikament gespritzt und so Notfälle ausgelöst haben, um seine Fähigkeiten bei der Wiederbelebung zu beweisen. Über die ihm vorgeworfenen Taten hinaus räumte H. in dem Prozess insgesamt 90 Fälle ein, in denen er Notfälle auslöste. Dabei sollen dem Angeklagten zufolge 30 Menschen gestorben sein. Das Urteil in dem Oldenburger Prozess wird für Donnerstag erwartet.

Im Zuge ihrer weiteren Ermittlungen gegen H. wollen Staatsanwaltschaft und Polizei nun dessen sämtliche beruflichen Tätigkeiten umfassend aufarbeiten und dabei verdächtige Sterbefälle aufklären, die mit seiner Arbeit in Verbindung stehen könnten. Unter anderem werden derzeit mehr als 170 Sterbefälle im Klinikum Delmenhorst untersucht, die in die Dienstzeit von H. fielen und in denen die Verstorbenen erdbestattet wurden.
Gutachten liefern Spuren

In diesen Fällen liegen die ersten 23 Gutachten des von der Staatsanwaltschaft Oldenburg beauftragten Sachverständigen vor, wie die Ermittler weiter mitteilten. In bisher zwölf Fällen ist der Todeseintritt nach Auffassung des Gutachters nach dem Krankheitsverlauf nicht plausibel - in diesen Fällen prüfen die Ermittler nun weiter den Verdacht, dass der Tod der Patienten auf eine Zuführung des Medikamentes Gilurytmal zurückzuführen ist.

Exhumierungen sind in den kommenden Wochen auf mehreren Friedhöfen geplant. Dabei wird es an einem Tag jeweils mehrere Graböffnungen geben. Die Exhumierungen auf dem ersten Friedhof werden nun vorbereitet. Den Ermittlern zufolge wurden die nächsten Angehörigen der Verstorbenen bereits vorab persönlich informiert. In den ersten acht Fällen hätten die Angehörigen "betroffen, aber weitestgehend gefasst" reagiert. Mit den Ergebnissen der Untersuchungen sei erst in mehreren Monaten zu rechnen.

Bei ihren bisherigen Ermittlungen fanden Staatsanwaltschaft und Polizei keine konkreten Hinweise, dass H. bereits während seiner früheren Tätigkeit im St.-Willehad-Hospital in Wilhelmshaven Patienten durch nicht indizierte Medikamentengabe getötet haben könnte. Die Prüfung von Verdachtsfällen während der Tätigkeit von H. in Altenpflegeheimen und Hilfsorganisationen in Wilhelmshaven dauert demnach noch an.

Zudem leiteten die Behörden bislang im Zusammenhang mit mehr als 20 Sterbefällen im Klinikum Oldenburg Ermittlungen gegen H. wegen Anfangsverdachts auf Mord ein. In diesen Fällen gehen die Ermittler insbesondere dem Verdacht nach, dass H. Patienten durch den Einsatz von Kalium getötet haben könnte. Gegen Verantwortliche der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst wird zudem weiterhin wegen Verdachts des Totschlags durch Unterlassen ermittelt.
http://www.n-tv.de/panorama/Tote-sollen-Antworten-liefern-article14570386.html


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24.02.2015 um 22:26
Danke fürs Einstellen, ich verfolge die Berichterstattung offline...


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26.02.2015 um 14:34
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/panorama/artikel/ex_krankenpfleger_muss_lebensl/1196979/ex_krankenpfleger_muss_lebensl.html

Ex-Krankenpfleger muss lebenslang ins Gefängnis

OLDENBURG. Der ehemalige Krankenpfleger Niels H. muss wegen Mordes an Patienten lebenslang in Haft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Mann wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung an Patienten des Klinikums Delmenhorst.

Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Im Prozess gestand der Mann sogar, für den Tod von bis zu 30 Patienten verantwortlich zu sein.....


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