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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kleidung, 2015, Nackt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 12:49
@Blondine

Also ich halte es für wahrscheinlich, dass zumindest bis zu dem Zeitpunkt, als NE aus ihrem Caddy ausgestiegen und freiwillig möglicherweise in ein dort stehendes Fahrzeug eingestiegen ist, die Sache für sie mit keiner unmittelbaren Gefahrenwahrnehmung verbunden war. Wie es dann weiterging, also ob der Angriff auf sie sofort nach Schließen der Tür oder erst viel später erfolgte, wissen wir nicht. Aber das dürfte für die Aufklärung auch zunächst wenig von Belang sein.

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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 12:57
Hallo miteinander, was das Thema Handy angeht das es um 21.30 das letzte mal eingeloggt war vielleicht ist es runtergefallen und in 1000 Einzelteile geflogen was ja möglich ist und hat sich dadurch automatisch abgeschaltet. Ich hab zwar hier auch gelesen das es Tage später geheißen hat das wohl eine SMS gekommen ist der Gesprächsteilnehmer ist wieder erreichbar aber es kam nur hier und nicht in der Presse.Ich selber geh halt immer noch persönlich davon aus das sie zur falschen Zeit am falschen Ort war und nach vier Wochen jetzt wird der Täter über alle Berge sein.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:04
@Moggele

Zumindest hat die Polizei bis 21.30 Uhr Verbindungs- und Standortdaten des Handys. Wäre die SIM-Karte Tage später tatsächlich noch einmal eingeloggt (also mit Kenntnis des PIN!), so bin ich mir sicher, dass hierbei Zeitpunkt und Funkzelle aufgezeichnet wurden.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:06
ich halte es nach wie vor für gut möglich, dass NE freiwillig (mit einem entsprechenden grund im gepäck) mit oder zu jemand in eine wohnung (aber zumindest in ein gebäude) gegangen ist.
hinter diesen wänden und türen ist das schreckliche, individuelle passiert. unbeobachtet, möglicher weise mit helfer.
spätestens bei der ablage hat dann jemand geholfen.

diese erschütternte tat kann nicht unentdeckt bleiben, da müsste das umfeld des täters schon sehr sehr abgebrüht sein und dichthalten gewohnt sein.

vielleicht würden 30.000€ zur aufklärung des tötungsdelikt helfen?

mich würde übrigens auch mal interessieren, nach welchen gesichtspunkte sich die belohnungshöhe ermitteln lässt.

sind vermisstenfälle höher zu belohnen als tötungsdelikte?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:12
@DEFacTo

Danke das Du das Thema Belohnungen nochmals aufgreifst. Wurde bzw. konnte bisher anscheinend noch von niemandem beantwortet werden. Da ich bisher noch nichts von einer Belohnung gelesen habe, hält sich in mir hartnäckig die Theorie das die Polizei genug Indizien hat. Vielleicht werden Belohnungen nur ausgelobt wenn Hinweise auch wirklich benötigt werden und nicht nur zur Untermauerung dienen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:14
und wenn der Fall wirklich in XY erscheint kann ich mir vorstellen das dann erst die Belohnung bekannt gegeben wird


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:16
@Moggele

Ich kann mir nicht vorstellen das die Belohnung von einer Ausstrahlung im Fernsehen abhängig ist. Habe mal kurz gegoogelt:

http://www.weser-kurier.de/region_artikel,-Belohnung-fuer-Hinweise-auf-Taeter-_arid,1236762.html

"Polizei hat Belohnung..."

Da muss es doch irgendein Schema geben.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:17
@Karmäleon
Zitat von KarmäleonKarmäleon schrieb:Danke das Du das Thema Belohnungen nochmals aufgreifst. Wurde bzw. konnte bisher anscheinend noch von niemandem beantwortet werden. Da ich bisher noch nichts von einer Belohnung gelesen habe, hält sich in mir hartnäckig die Theorie das die Polizei genug Indizien hat. Vielleicht werden Belohnungen nur ausgelobt wenn Hinweise auch wirklich benötigt werden und nicht nur zur Untermauerung dienen.
von einigen vermisstenfällen kenn ich, dass nach ein einigen wochen eine belohnung ausgelobt wird bei INGA und TANJA GRÄFF sind es 25 bzw 30.000€.

bei morden les ich öfter von mehreren tausend €.

manchaml ist es die stattsanwaltschaft und manchmal sind es auch private belohnungen.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:18
Habe diesbezüglich das hier gefunden:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=12959&val=12959&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:23
@DEFacTo
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:ich halte es nach wie vor für gut möglich, dass NE freiwillig (mit einem entsprechenden grund im gepäck) mit oder zu jemand in eine wohnung (aber zumindest in ein gebäude) gegangen ist.
Wenn das so wäre und NE ihr Handy aktiviert dabei hatte, wäre das den Ermittlern sicher über die Funkzellendaten bekannt. Dieser Ort ausserhalb der Funkzelle am Parkplatz könnte dann allein über die Standortdaten des Netzbetreibers einigermassen eingegrenzt werden. Nur sehe ich dann keinen Grund, zumindest den Ermittlungsstand, dass NE offensichtlich weder am Parkplatz noch am Auffindeort der Leiche ermordet wurde, bekanntzugeben und Zeugen wachzuküssen, die möglicherweise in einem klar umreißbaren anderen Gebiet NE in Begleitung gesehen haben könnten.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:28
Wenn ich es mir recht überlege vielleicht hat ja die Polizei eine Spur,komisch ist das überhaupt nichts in der Presse kommt mehr auch kein Aufruf mehr an Bevölkerung selbst in Facebook im schwarzen Brett wo der Fall am Anfang heiß diskutiert wurde ist der Alltag eingekehrt..eigentlich wird nur noch hier geschrieben oder??


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:29
@Moggele

Ja, nur wir hier drehen uns im Kreis ;)


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:39
@Karmäleon
Zitat von KarmäleonKarmäleon schrieb:Habe diesbezüglich das hier gefunden:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=12959&val=12959&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
ich auch, ist sehr interessant..
1.
Geldbelohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder bei der Fahndung nach gesuchten Personen können von den Staatsanwaltschaften und den Polizeibehörden ausgesetzt werden.

Für die Aussetzung von Belohnungen sind als staatsanwaltschaftliche Behörden die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte bei den Landgerichten, als Polizeibehörden die Kreispolizeibehörden und das Landeskriminalamt zuständig.

2.
Die Polizeibehörden können Geldbelohnungen aussetzen, solange die polizeilichen Ermittlungsvorgänge noch nicht gemäß § 163 Abs. 2 StPO an die Staatsanwaltschaft oder den Amtsrichter abgegeben worden sind. Von der Aussetzung der Belohnung ist die Staatsanwaltschaft so bald als möglich zu unterrichten.

3.
Erachtet die Staatsanwaltschaft die Aussetzung einer Belohnung für angezeigt bevor die polizeilichen Ermittlungsvorgänge an sie abgegeben worden sind, so verständigt sie sich mit der zuständigen Polizeibehörde darüber, in welcher Höhe eine Belohnung ausgesetzt werden soll. Besteht Einvernehmen, so wird die Aussetzung der Belohnung der Polizei überlassen; die Polizei hat in der öffentlichen Bekanntmachung zum Ausdruck zu bringen, dass die Belohnung im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft ausgesetzt wird. Besteht kein Einvernehmen, so kann die Staatsanwaltschaft die Aussetzung der Belohnung selbst vornehmen.

4.
Nach Abgabe der polizeilichen Ermittlungsvorgänge werden Belohnungen allein von der Staatsanwaltschaft ausgesetzt.

5.
Die Aussetzung mehrerer selbständiger Belohnungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der gleichen Strafsache ist unzulässig. Auch dürfen für eine Belohnung nicht gleichzeitig Haushaltsmittel beider Verwaltungen herangezogen werden.

6.
Die Auslobung hat zu enthalten:

a)
für welche Art der Mitwirkung die Belohnung ausgesetzt ist (z.B. für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, oder für die Herbeischaffung von Beweismitteln);

b)
dass über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden wird;

c)
dass die Belohnung ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt ist, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört;

d)
welche Stellen Mitteilungen entgegennehmen.

Ferner sollen in der Auslobung die Umstände, die Anhaltspunkte für Mitteilungen aus der Bevölkerung geben können, möglichst genau angeführt werden. Hierdurch darf jedoch der Untersuchungszweck nicht gefährdet werden.

7.
Die ausgesetzte Belohnung soll sich in ihrer Höhe an der Schwere der Straftat oder der Gefährlichkeit der gesuchten Person orientieren.

8.
Die Auslobung ist je nach Lage des Einzelfalles durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen, durch Plakatanschlag oder in anderer Weise, in Ausnahmefällen auch durch elektronische Medien, bekannt zu machen.




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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:43
@DEFacTo
@Karmäleon

Ist also in der Höhe Ermessensangelegenheit von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Wahrscheinlich je nach Haushaltslage.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:46
@Hammurpai

Das ist richtig, allerdings frage ich mich warum keine Belohnung ausgelobt wird wenn der fall doch vermeintlich von Zeugen abhängig ist. Vielleicht ist das alles doch schon vom Ermittlungsstand so weit das es das gar nicht mehr braucht.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:51
@Karmäleon

So ein Geldsegen wäre vielleicht hilfreich, wenn noch unbekannte Zeugen hinter dem Ofen hervorzulocken wären. Wenn der Kreis zu befragender Zeugen, die hier Auskunft geben könnten, bereits gut ermittelt ist, dann müssen intensive Befragungen eigentlich nicht mehr mit Belohnungen unterfüttert werden. Wer hierbei etwas verschweigt, tut das sicher aus Gründen, die nicht mit ein paar tausend Euro zu relativieren sind.


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:51
@Hammurapi
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Ist also in der Höhe Ermessensangelegenheit von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Wahrscheinlich je nach Haushaltslage.
einerseits und andererseits
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:7.
Die ausgesetzte Belohnung soll sich in ihrer Höhe an der Schwere der Straftat oder der Gefährlichkeit der gesuchten Person orientieren.
die mutmaßliche gefählichkeit könnte sich an dem mutmaßlichen delikt orientieren.

vermisstenfälle von jüngeren frauen und kindern über einen längeren zeitraum (mehr als ein paar wochen) lassen auf gewaltverbrechen von triebtätern schließen, also schwere straftat und hohe gefährlichkeit, weil man wiederholungstaten annimmt (triebtäter).

ich bin mal gespannt wie das im fall NEs gesehen wird, eine individual-tat, mit geringer gefährdung der öffentlichkeit?
schlägt sich das in der höhe der belohnung nieder?
könnte man da wieder rückschlüsse ziehen?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:54
@Hammurapi
Für mich auch immer wieder schwer verständlich wieso manche Menschen anscheinend nur gegen Geld weiterhelfen wollen. Wenn ich Fakten zum Fall hätte, dann würde ich diese auch kostenlos übermitteln. Oder meint ihr da hockt irgendwo jemand, der nur auf die Auslobung einer Belohnung wartet und dann kommt er angekrochen und bietet der Polizei Beweise?


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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 13:56
@phildumphey
Zitat von phildumpheyphildumphey schrieb:Für mich auch immer wieder schwer verständlich wieso manche Menschen anscheinend nur gegen Geld weiterhelfen wollen. Wenn ich Fakten zum Fall hätte, dann würde ich diese auch kostenlos übermitteln. Oder meint ihr da hockt irgendwo jemand, der nur auf die Auslobung einer Belohnung wartet und dann kommt er angekrochen und bietet der Polizei Beweise?
es wurden menschen schon für ein paar euro getötet, warum sollten menschen nicht wegen 20-30.000€ jemanden verraten?


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E_M ehemaliges Mitglied

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Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg

10.11.2015 um 14:07
Naja, aber bei einem geschlossenen Täterkreis ist die "Petze" sicher schnell identifiziert...


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